Kaufvertrag
Hier unser einfacher, kurzer und gut verständlicher Kaufvertrag nebst Ratenzahlungsvereinbarung.
Das Gutachten der Kanzlei Görg
Gutachten zum Eigentum der Direktinvestoren der Deutsche Lichtmiete-Unternehmensgruppe
Gutachten Downloaden: Hier
Wie geht es nun weiter und was müssen Sie tun, wenn Sie Ihre Leuchten an die Light Now AG verkaufen wollen?
Sie können noch heute den Kaufvertrag herunterladen und anschließend online ausfüllen, digital unterzeichnen und per E-Mail an uns versenden. Genauso gut können Sie den Kaufvertrag auch ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post an uns schicken. Wir werden diesen dann nach Eingang prüfen und gegenzeichnen.
Bitte denken Sie daran, eine Kopie Ihres Eigentumszertifikats beizufügen, wenn Sie uns den von Ihnen unterzeichneten Kaufvertrag zusenden. Den Kaufvertrag und eine Kopie des Eigentumszertifikats senden Sie bitte möglichst per E-Mail an:
[email protected]
oder Sie lassen uns den Kaufvertrag über Ihren Vermittler zukommen.
Die Abwicklung erfolgt dann folgendermaßen:
- Sie als Direktinvestor unterzeichnen den Kaufvertrag nebst Ratenzahlungsvereinbarung – am einfachsten elektronisch oder handschriftlich und eingescant. Sie bleiben Eigentümer ihrer Leuchten bis zur vollständigen Zahlung der gesamten Forderung.
- Sie senden uns die Dokumente am besten per E-Mail an [email protected].
- Nach Prüfung durch Light Now erhalten Sie ein Annahmeschreiben und Ihr von Light Now unterzeichnetes Exemplar des Kaufvertrages für Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten von Light Now eine Gutschrift für den Verkauf Ihrer Leuchten, so dass Sie uns keine Rechnung stellen müssen.
Die eigentliche Arbeit für Light Now beginnt dann.
Wir werden Herrn Weiß als Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH und die Novalumen GmbH (ehemals DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH) umgehend auffordern, die anteiligen und uns bzw. unseren Dierektinvestoren zustehenden Mieten an uns auszukehren. Ggf. wird eine Unterlassungsklage und/oder eine einstweilige Verfügung angestrebt, die den Einzug von Mieten durch und die Zahlung von Mieten an die Novalumen GmbH untersagt.
Light Now wird die Novalumen GmbH und den Insolvenzverwalter auffordern, das Eigentum an den bereits produzieren Leuchten anzuerkennen und diese an Light Now herauszugeben.
Light Now wird die Novalumen GmbH und den Insolvenzverwalter auffordern, das Eigentum an den noch nicht produzieren Leuchten (Komponenten) anzuerkennen und diese an Light Now herauszugeben.
Light Now wird dies ggf. im Klageweg durchsetzen. Die nächsten Wochen werden daher sicher sehr intensiv werden.
Die fertigen Leuchten werden wir in die Vermietung überführen und die unfertigen Leuchten werden wir zunächst fertig produzieren und dann in die Vermietung bringen.
Darüber hinaus wird Light Now weiter Neugeschäft akquirieren und auch wieder mit Kooperationspartnern aus der Leuchtenindustrie zusammenarbeiten. "Light as a Service" ist auch zukünftig das Geschäftsmodell, welches sich Light Now verschrieben hat.
Erklärtes Ziel ist es, ein Gegengewicht zu One Square zu etablieren, das Investment der Direktinvestoren zu sichern und mit Fairness und sauberem Wettbewerb am Markt zu überzeugen.
Wie entsteht der Kaufpreis für Ihre Leuchten?
Als Basis für den Kaufpreis Ihrer Leuchten setzen wir die Höhe der beim Insolvenzverwalter angemeldeten und unbestrittenen Forderung an. Haben Sie aber keine Bedenken, wenn Sie bisher keine Forderung angemeldet haben.
Wir helfen Ihnen auch gern bei der Ermittlung Ihrer Forderung und/oder beim Prüfen der Höhe Ihrer Forderung.
Wir kaufen noch bis zum 31. Dezember 2023 Ihre Leuchten zu dem Preis, der der Höhe Ihrer Forderung entspricht.
Beispiel:
Die Höhe Ihrer Forderung ist 22.560 Euro; der Verkaufspreis Ihrer Leuchten an Light Now ist dann 22.560 Euro.
Was ist mit der Umsatzsteuer?
Dieses Thema beschäftigt viele Direktinvestoren. Erfreulicherweise müssen Direktinvestoren, die ihr Direktinvestment im Privatvermögen halten beim Verkauf Ihrer Leuchten an die Light Now keine Umsatzsteuer abführen. Die Light Now wird den Direktinvestoren, die uns eine entsprechende Bestätigung übersandt haben, eine Gutschrift gemäß § 1.2 des Kaufvertrages ohne Umsatzsteuer stellen.
Ein entsprechendes Formular für die Bestätigung zur Umsatzsteuer senden wir Ihnen mit der Annahme Ihres Kaufvertrages per Post zu. Ab dem 23. November 2023 ist dieses Formular auch Bestandteil unserer Vertragsunterlagen, die Sie hier herunterladen können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen mit diesem Hinweis keine steuerliche Beratung oder Rechtsberatung leisten können und dürfen. Unsere Einschätzung ersetzt kein Gespräch mit Ihrem steuerlichen Berater.
Wie ist das Mehrwertsteuerthema überhaupt entstanden?
Die Direkt-Investitionsgesellschaften der Deutsche Lichtmiete Gruppe haben Deutsche Lichtmiete LED-Industrieprodukten (Leuchten) an Direktinvestoren über sogenannte Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge verkauft, zurückgemietet und zurückgekauft. Die Direktinvestoren sind nach diesem Modell rechtliche Eigentümer, die Direkt-Investitionsgesellschaften der Deutsche Lichtmiete Gruppe waren bislang wirtschaftlicher Eigentümer der entsprechenden Leuchten.
Der mit den Kauf-, Miet- und Rückkaufverträgen ausgelöste Vorgang galt als "nicht steuerbar" und löste somit auch keine Umsatzsteuern aus. Weder der Direktinvestor noch die Direkt-Investitionsgesellschaften der Deutsche Lichtmiete Gruppe mussten Umsatzsteuern abführen oder zahlen.
Im Rahmen der Insolvenzverfahren der Direkt-Investitionsgesellschaften der Deutsche Lichtmiete Gruppe erklärten die Insolvenzverwalter (für die nicht konzerngebundenen Direkt-Investitionsgesellschaften WillmerKöster am 1.8.2022, für die konzerngebundenen Direkt-Investitionsgesellschaften WallnerWeiß am 12.8.2022), die vereinbarten Verträge nicht fortsetzen zu wollen. Hierdurch sind die Direktinvestoren auch wirtschaftliche Eigentümer der Leuchten geworden. Dies löst nun erstmalig Umsatzsteuern aus, die jedoch zu Lasten der Insolvenzverwalter gehen.
Nach unserer Auffassung sollten die Insolvenzverwalter entsprechende Rechnungen über Ihre Leuchten ausstellen - mit dem Ergebnis, dass Sie als Direktinvestor die Vorsteuer ziehen (sofern Sie als Direktinvestor Vorsteuerabzugsberechtigt sind) und damit kurzfristig Liquidität in Höhe von rund 16% auf Ihre Forderung generieren können.
Bleiben wir dazu bei dem obigen Beispiel:
Die Höhe Ihrer Forderung ist 22.560 Euro; die Rechnung des Insolvenzverwalters sollte über 22.560 Euro inkl. MwSt. lauten. Damit können Sie die Umsatzsteuer in Höhe von 3.602,02 Euro (hier beispielhaft) als Vorsteuer geltend machen.
Der Verkauf Ihrer Leuchten zur Höhe Ihrer Forderung löst dann wieder Umsatzsteuern aus. Wenn Sie Ihre Leuchten an Light Now für 22.560 Euro inkl. MwSt. verkaufen, müssten Sie wiederum 3.602,02 Euro (hier beispielhaft) als Umsatzsteuer abführen.
Finden beide Vorgänge im gleichen Jahr statt, so sollte dies für Sie sowohl umsatzsteuerlich als auch ertragssteuerlich neutral verlaufen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen mit diesem Hinweis keine steuerliche Beratung oder Rechtsberatung leisten können und dürfen. Unsere Einschätzung ersetzt kein Gespräch mit Ihrem steuerlichen Berater.
Anlage 1 - Gutachten der Kanzlei Görg
Hier finden Sie die im Kaufvertrag erwähnte "Anlage 1". Es handelt sich um das Gutachten der Kanzlei Görg zum Eigentum der Direktinvestoren an den Leuchten.