Offener Brief an Insolvenzverwalter Weiß:


Wo bitte ist die 45-Mio.-Euro-Anleihe?



Offener Brief an den Insolvenzverwalter

WallnerWeiß

Herr Rüdiger Weiß

Bautzner Straße 102

D-01099 Dresden

per E-Mail an: [email protected]

 

 

                                                                                                          Oldenburg, 28. Februar 2023

 

 

45-Mio.-Euro-Anleihe – Informationen dringend erbeten!

 

 

Guten Tag, Herr Weiß,

 

ich erfuhr vor kurzem von der angeblichen Existenz einer Anleihe oder Inhaberschuldverschreibung über den Betrag in Höhe von 45 Mio. Euro. Hierbei soll es sich um einen Teil der Erfüllung des Kaufpreises für die Assets der Deutschen Lichtmiete Gruppe handeln.

 

Ich möchte Sie bitten, mir Informationen zu dieser angeblichen Anleihe oder Inhaberschuldverschreibung zur Verfügung zu stellen. Dies sollte für Sie ein Leichtes sein. Emittent dieser Anleihe oder Inhaberschuldverschreibung soll die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (heute: Novalumen GmbH) sein. 

 

Zum Hintergrund meiner Anfrage: Herr Frank Günther, Geschäftsführer der Auffanggesellschaft und Käuferin der Assets der Deutsche Lichtmiete Gruppe, der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (heute: Novalumen GmbH), hatte beim Landgericht Oldenburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich gestellt. Er wollte bewirken, dass ich nicht mehr über sein Vorgehen und das der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (heute: Novalumen GmbH), öffentlich berichte, insbesondere nicht die (ehemaligen) Mietkunden der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH informiere und aufkläre.

 

Herr Frank Günther hat zur Bekräftigung seines Antrages gegen mich vor dem Landgericht Oldenburg mehrere Eidesstattliche Versicherungen abgegeben. In einer dieser Eidesstattlichen Versicherungen mit Datum vom 18. Januar 2023 heißt es unter Punkt 3 (Rechtschreibfehler wurden beibehalten):

 

„Der mit dem Insolvenzverwalter der vier Unternehmen der Deutsche Lichtmiete Gruppenämlich der Deutsche Lichtmiete AG, der Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH, der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH und der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbh, über den Erwerb der wesentlichen Vermögensgegenstände vereinbarte Kaufpreis in Höhe von EUR 45 Mio. ist durch die DLM als Emittentin am 1. September 2022 durch Begebung einer besicherten Inhaberschuldverschreibung mit Besserungsabrede in einem Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 45 Mio. und durch Übergabe der korrespondierenden Globalurkunde an den Insolvenzverwalter erfüllt worden.“

 

In dieser Eidesstattlichen Versicherung wurde einleitend klargestellt, dass es sich bei der Abkürzung „DLM“ um die Firma DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH handelt.

 

Bisher hat jedoch niemand, mit dem ich gesprochen habe, Kenntnis von einer entsprechenden Anleihe oder Inhaberschuldverschreibung. 

 

Wenn es diese Anleihe oder Inhaberschuldverschreibung tatsächlich gibt, so stellt sich für mich die Frage, warum diverse Anleihegläubiger, auch große Anleihegläubiger, davon keine Kenntnis haben. Wenn jedoch nur die „drei großen“ Anleihegläubiger darüber informiert wurden, dann handelt es sich nach meinem Rechtsverständnis hierbei um einen klaren Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG).

 

Zudem hätte es von Ihrer Seite eine Ad-hoc-Mitteilung geben müssen zu den börsennotierten Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG, wenn es tatsächlich einen „Kaufpreis“ in der von Herrn Frank Günther genannten Höhe gegeben hat. Selbst wenn der „Kaufpreis“ angeblich durch die DLM als Emittentin am 1. September 2022 durch Begebung einer besicherten Inhaberschuldverschreibung mit Besserungsabrede in einem Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 45 Mio. und durch Übergabe der korrespondierenden Globalurkunde anden Insolvenzverwalter erfüllt worden wäre, hätte es dazu nach meiner Rechtsauffassung zwingend eine Ad-hoc-Mitteilung geben müssen. Es gab aber keine entsprechende Ad-hoc-Mitteilung.

 

Auch Ihrem „Sachstandsbericht“ vom 5. Januar 2023, welcher meines Erachtens übersät ist mit Falschaussagen, Unwahrheiten und Lügen, kann ich die Erfüllung eines angeblichen Kaufpreises durch die Begebung einer 45-Mio.-Euro-Anleihe nicht entnehmen. 

 

Ich stelle mir zudem die Frage, warum Herr Frank Günther dem Landgericht Oldenburg nicht einfach eine Kopie der „korrespondierenden Globalurkunde“ zwecks Glaubhaftmachung übermittelt hat. Stattdessen gibt er bezüglich der Existenz der angeblichen Anleihe eine weitere Eidesstattliche Versicherung ab. Ich möchte hierzu anmerken, dass in dem gleichen Verfahren gegen mich bereits eine unbestritten falsche Eidesstattliche Versicherung von Herrn Frank Günther abgegeben wurde. Diese trägt das Datum 23. Dezember 2022. Er selbst versuchte, nach Bekanntwerden, dass seine Eidesstattliche Versicherung Falschaussagen enthält, diese noch zu berichtigen. Glücklicherweise hatte ich die Staatsanwaltschaft München I schon vorher darüber in Kenntnis gesetzt und die Abgabe der falschen Eidesstattlichen Versicherung zur Anzeige gebracht, so dass sich die anschließende Berichtigung nicht mehr strafmildernd für Herrn Frank Günther auswirken kann.

 

Wenn es diese Anleihe oder Inhaberschuldverschreibung jedoch tatsächlich nicht gibt, dann hat Herr Frank Günther auch hier eine weitere falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben und ich würde gern umgehend weitere Strafanträge gem. § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt) und gem. § 263 StGB (Prozessbetrug) gegen Herrn Frank Günther stellen. 

 

Sie verstehen also sicher, warum die Beantwortung meiner Anfrage wichtig ist.

 

Herr Frank Günther ist übrigens nicht nur Geschäftsführer der Käuferin der Assets der Deutsche Lichtmiete Gruppe, sondern auch gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger und sitzt im Gläubigerausschuss der Deutsche Lichtmiete AG. Ich denke, alle Gläubiger, auch die Großgläubiger, die Herrn Frank Günther zum gemeinsamen Vertreter gewählt haben, sollten hiervon Kenntnis haben. Ebenso alle Mitglieder aller Gläubigerausschüsse. Ich habe erlaube mir daher, dieses Schreiben auch an die mir bekannten Adressen zu versenden. 

 

Ich bitte um Beantwortung meiner Anfrage bis zum 3. März 2023.


Besten Dank, Alexander Hahn