Oldenburg, 4. September 2024

Und wieder ein Schreiben von AKH-H

Meinen letzten Blogbeitrag habe ich mit folgenden Worten geschlossen: 

"Wenn Rüdiger Weiß also in 14 Tagen auf die Idee kommt, die Presse darüber zu informieren, dass ich das Bernsteinzimmer geklaut habe - glauben Sie ihm kein Wort!"

Nun ist es wieder so weit. Nur dass diesmal wieder die Kanzlei AKH-H (Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann) vorgeschickt wird, um die Anleger zu verunsichern. Mal ist es Mattil, mal Novalumen, mal Herr Weiß selbst, dann wieder AKH-H und so weiter. Ich selbst habe heute übrigens drei (!!!) identische Schreiben von AKH-H per Post erhalten, obwohl ich weder Direktanleger noch Anleihegläubiger bin.

Ich habe das Schreiben nur zur Info an Herrn Dr. Schirp geschickt. Damit war die Sache für mich erledigt, denn man kann sofort erkennen, dass die Leistung des Verfassers dieses Schreibens nur darin besteht, die Lügenmärchen von Herrn Weiß aus dessen Pressemitteilungen 1:1 zu kopieren und weiterzuverbreiten. 

Die Antwort von Herrn Dr. Schirp war: "Gott, wie peinlich..." Mehr kam dazu nicht. (Ich hoffe, ich darf das verwenden!)

Ich frage mich, was genau die AKH-H bisher zum Schutz der Anleger unternommen hat. Ich habe kein Schreiben von denen gesehen, in welchem Sie über die von Novalumen unrechtmäßig verkauften Leuchten der Direktanleger berichtet hätten oder über die von Herrn Weiß veruntreuten Mieteinnahmen in Millionenhöhe. Kein Wort über die fehlenden Zumtobel-Leuchten oder die 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft, die Herr Weiß zum Schaden der Anleger nicht verwertet hat. Kein Wort darüber, dass die Deutsche Lichtmiete nicht fortgeführt wurde und dass One Square Millionen mit Beratungshonoraren verdient, während die Anleger bis heute keinen einzigen Cent erhalten haben. Kein Wort darüber, dass Novalumen vor allem deshalb gescheitert ist, weil die ganze Auffanglösung von Anfang an so aufgebaut war, dass die Direktanleger systematisch übervorteilt werden sollten und allein wir, die Light Now AG und die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach, dies aufgedeckt und gestoppt haben.

Ich frage mich, ob die Kanzlei AKH-H für Herrn Weiß arbeitet oder von ihm bezahlt wird. Anders kann ich mir das Ganze überhaupt nicht erklären. Es ist ja langsam mehr als auffällig, dass die sich immer dann melden, wenn Novalumen oder Herr Weiß Schützenhilfe dringend nötig haben. Aktuell glauben Rüdiger Weiß und Frank Günther vielleicht ernsthaft noch an ein Wunder und dass die Direktanleger tatsächlich die Kaufverträge mit der Light Now AG widerrufen werden. Da kann man natürlich noch etwas Unterstützung gut gebrauchen. Der Zug ist aber abgefahren. Wir haben vor über zwei Wochen alle Direktinvestoren "nachbelehrt". Damit steht nun fest, dass die ganze Aktion von Frank Günther, die ganze Aufregung, der dreiste Abwerbeversuch, nichts gebracht hat. Eine weitere Niederlage für Rüdiger Weiß und Frank Günther.

Ich erhielt diese Woche noch ein von Novalumen vorgefertigtes Formular zum Widerruf. Der angeschriebene Direktinvestor hatte dieses jedoch nicht ausgefüllt, sondern einen treffenden Kommentar darauf geschrieben: "Die Seele zu verkaufen für ein paar Kreuzer hat Konsequenzen." Besser hätte ich es nicht zusammenfassen können.

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Investoren-Call vom 26.7.2024 mit Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp

Oldenburg, 14. August 2024

Neue Geschichten von Rüdiger von Münchhausen

Dass Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß ganze LKW-Ladungen mit LED-Leuchten spurlos verschwinden lassen kann, dass wissen wir ja bereits. Selbst David Copperfield würde sicher staunen, wenn er davon wüsste, aber Weiß möchte ja gar nicht, dass irgendjemand davon erfährt. Daher sucht man die Worte "Zumtobel" oder "Bankbürgschaft" im aktuellen Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters auch vergeblich. Kein Wort über den größten einzelnen Vermögenswert im gesamten Deutsche Lichtmiete Verfahren!

Nun hat sich Rüdiger Weiß aber etwas Neues ausgedacht! Er erfindet einfach ganz neue Rechnungslegungspflichten und Bilanzierungsrichtlinien. In der Presse konnte man daher lesen: "Insolvenzverwalter zerrt Wirtschaftsprüfer vor Gericht" und "Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß verklagt den Wirtschaftsprüfer der Deutschen Lichtmiete."

Zunächst muss man dazu wissen, dass Herr Weiß hier momentan niemanden verklagt. Er hat für die Deutsche Lichtmiete AG erst einmal Prozesskostenhilfe beantragt. Die Deutsche Lichtmiete AG ist offenbar nicht in der Lage, einen Prozess selbst zu finanzieren. Da stellt sich natürlich die Frage, wo denn die über 2,4 Mio. Euro verblieben sind, die sich Ende 2021 noch auf den Konten der Deutsche Lichtmiete AG befanden. Rüdiger Weiß und seine ganzen Beraterkumpels werden sicher wissen, wo das ganze Geld geblieben ist und dies dem Gericht auch erklären müssen.

Dann wird es aber spannend und ich werde hier aus verständlichen Gründen nicht allzu ausführlich: Weiß behauptet, die Deutsche Lichtmiete Gruppe wäre Ende 2019 bereits überschuldet gewesen. Dazu muss man wissen, dass die Deutsche Lichtmiete Gruppe nicht verpflichtet war, den von ihm erwähnten Konzernabschluss zu erstellen. Der Gesetzgeber hat sich sicherlich etwas dabei gedacht, als er die Richtlinien zu Konzernrechnungslegungspflicht, insbesondere den § 293 HGB einführte. Mit der Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanzrichtlinie wurden erst kürzlich die bisherigen monetären Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“, die für die Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens (§§ 267 f. HGB) relevant sind, inflationsbereinigt sogar um ca. 25 % angehoben.

Herr Weiß setzt sich aber über die gesetzlichen Bestimmungen hinweg und erfindet für die Deutsche Lichtmiete einfach einen neuen Bilanzierungsstandard, den wir hätten erfüllen müssen. Ich nenne diesen mal den "Rüdiger von Münchhausen-Bilanzierungsstandard". Herr Weiß, der nicht einmal dazu in der Lage ist, eine 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft zu verwerten, setzt ganz neue Standards in der Konzernrechnungslegungspflicht. Respekt! Aber auch dann übersieht er, dass es sehr wohl jederzeit eine positive Fortführungsprognose für die Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete Gruppe gab.

Ich sprach dazu gestern mit unserem ehemaligen Wirtschaftsprüfer. Ich habe nur vernommen, dass man sehr gelassen auf die Ankündigung einer möglichen Klage reagiert. Schließlich ist auch unser Wirtschaftsprüfer direkt nach der Hausdurchsuchung bei der Deutschen Lichtmiete Ende 2021 von seinem Prüfer geprüft worden. "Prüf´ den Prüfer" sozusagen. Das Ergebnis war ohne Beanstandung.

Auffällig bei der vor allem medienwirksamen Aktion von Herrn Weiß sind zwei fast schon lustige Details: Um Ansprüche von den operativen Deutsche Lichtmiete Gesellschaften zu bündeln, wurden diese wohl allesamt an die Deutsche Lichtmiete AG abgetreten. Für diesen Vorgang wurde ein sogenannter "Sonderinsolvenzverwalter" bestellt. Das macht man, wenn es beim Abschluss von Verträgen oder Vereinbarungen einen Konflikt geben könnte. Hier brauchte man aber nicht lange zu suchen: Der hierfür eingesetzte Sonderinsolvenzverwalter kommt direkt aus dem Büro von WallerWeiß.

Ich denke, dass aufgrund der Bestellung dieses Sonderinsolvenzverwalters noch die ein oder andere Beschwerde beim Insolvenzgericht Oldenburg eingehen wird.

Was aber sehr spannend ist: Warum hat Rüdiger Weiß für sein angebliches Gutachten die Firma "EY-Parthenon" beauftragt? Sicherlich meinte er, er könnte mit dem Namenszusatz "EY", also "Ernst & Young" Eindruck machen. Aber die von ihm beauftragte Gesellschaft ist eine Strategieberatungsgesellschaft, keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft!

Da gehen bei mir alle Alarmglocken an. Er will mit dem "EY"-Logo suggerieren, dass er eine weltbekannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt hätte. Hat er aber nicht. Warum eigentlich? Ja, warum eigentlich?

Soetwas kann ich übrigens auch. Satire: 

Ich sprach vor kurzem mit dem Richter über Rüdiger Weiß und das ganze Verfahren rund um die Deutsche Lichtmiete. Wir hatten etwa eine Stunde und es war ein sehr intimes Gespräch. Insbesondere sprach ich darüber, dass die Zumtobel-Leuchten verschwunden sind und die 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft von Weiß nicht gezogen wurde. Auch darüber, dass Weiß monatelang die Mieten der Direktanleger systematisch veruntreute. Ich habe ihm von der falschen Eidesstattlichen Versicherung von Rüdiger Weiß berichtet und davon, dass Weiß an Novalumen Leuchten verkaufte, die es gar nicht (mehr) gibt, was einzigartig in der deutschen Insolvenzgeschichte wäre. Der Richter war fassungslos. Er meinte, dass das Konsequenzen für Weiß haben wird, der bestimmt seine Zulassung als Anwalt, seine Kanzlei und schließlich auch sein Vermögen verlieren wird. Und seine Einschätzung zu dem Fall war, dass es durchaus möglich wäre, dass auch ein Insolvenzverwalter bei solch schwerwiegenden Vergehen mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen hat.

Am Ende gaben der Richter und ich uns die Hand und ich bedankte mich wie immer mit etwas Trinkgeld bei ihm. 

Ach so, falls Sie das anders verstanden haben sollten: Der "Richter" war Detlef Richter, mein Friseur.

Wenn Rüdiger Weiß also in 14 Tagen auf die Idee kommt, die Presse darüber zu informieren, dass ich das Bernsteinzimmer geklaut habe - glauben Sie ihm kein Wort!

Oldenburg, 8. August 2024

Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt in einem weiteren Fall gegen Rechtsanwalt Rüdiger Weiß. Hat Weiß Sicherheiten in Millionenhöhe veruntreut, Leuchten verkauft, die es nicht (mehr) gibt, diese als Kreditsicherheiten akzeptiert und somit Kreditbetrug in Millionenhöhe ermöglicht?

Oldenburg, 7. August 2024

Das Verwertungsangebot von Novalumen: Eine Augenwischerei!

Novalumen nennt für eine "Verwertung" der Leuchten der Direktinvestoren sogar konkrete Preise. Diese sind allerdings so gering, dass die einzigen, die von einer Verwertung überhaupt profitieren, einmal mehr Frank Günther selbst und Rüdiger Weiß sind.

Beispiel: Ein Hallenstrahler IV soll einen Liquidationswert zwischen 46,00 Euro und 116,00 Euro (je nach Baujahr) haben. Die Direktinvestoren sollen davon mindestens 130% bekommen, also zwischen 59,80 Euro und 150,80 Euro. Frank Günther bezieht sich hierbei auf ein "Gutachten" eines Hamburger Unternehmes, das hauptsächlich Insolvenzversteigerungen betreibt. Es geht in diesem "Gutachten" also sicher nicht darum, den Wert von langfristig an solvente Mietkunden vermietete LED-Leuchten zu ermitteln, sondern einzig und allein darum, einen Notverkauf von Lagerbeständen zu bewerten.

Die monatliche Miete, die ein Mietkunde für einen Hallenstrahler IV bezahlt, liegt bei etwa 11,60 Euro netto. Herr Weiß zieht die Mieten nun seit 28 Monaten (!) ein. Das bedeutet einen Anspruch auf Nutzungsersatz in Höhe von 324,80 Euro! Hier wird übrigens auch kein Unterschied gemacht, ob die Leuchte in 2016 oder in 2021 installiert wurde.

Allein der Anspruch auf Nutzungsersatz, den die Light Now AG gegenüber Rüdiger Weiß derzeit gerichtlich geltend macht, liegt also bei dem 2 bis 5-fachen dessen, was Novalumen den Direktinvestoren in dieser "Verwertung" bietet. Bei der Weitervermietung durch die Light Now AG müssen die Direktinvestoren keinesfalls auf ihr Eigentum verzichten, bei einer Verwertung durch Novalumen schon.

Darüber hinaus schreibt Novalumen in ihrem "Verwertungsauftrag" ganz nebenbei:

"Die Parteien gehen davon aus, dass mit Bedingungseintritt nach § 1.2 dieses Verwertungsauftrages eine umsatzsteuerbare Lieferung durch den Auftraggeber an die Beauftragte erfolgt. Die Parteien gehen weiterhin davon aus, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG handelt und für diese Lieferung somit keine Umsatzsteuer abzuführen ist."

Novalumen verlangt von den Direktinvestoren also eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Ob Novalumen dem Direktinvestor den Kaufpreis dann plus Mehrwertsteuer oder inklusive Mehrwertsteuer bezahlt, ist für mich aus dem Vertragswerk nicht erkennbar. Offensichlich ist aber eines: Novalumen möchte sich die Vorsteuer aus allen diesen Kaufverträgen mit den Direktinvestoren vom Finanzamt erstatten lassen. Ob das überhaupt steuerrechtlich möglich ist, ist die Frage. 

Novalumen, die 25.000-Euro-GmbH, wird aktuell liquidiert. Wenn das Finanzamt Oldenburg am Ende, wenn die Liquidation von Novalumen abgeschlossen ist, festellt, dass die Direktinvestoren gar keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer hätten ausstellen dürfen, dann wird sich das Finanzamt Oldenburg ganz sicher an die Direktinvestoren wenden und die Mehrwertsteuer zurückfordern. Prüfen Sie das bitte lieber, bevor Sie den Verwertungsauftrag mit Novalumen unterschreiben. Ich kann Ihnen nur dringend davon abraten.

Oldenburg, 6. August 2024

Anschreiben an alle Mietkunden

Gestern ging ein neues Anschreiben an alle ehemaligen Mietkunden der Deutschen Lichtmiete raus. Ich habe alle Mietkunden aufgeklärt, dass ein Erwerb von Leuchten nur mit Zustimmung der Eigentümer, also der Direktinvestoren, sofern diese das Eigentum an den Leuchten haben, die Novalumen gern verkaufen möchte, möglich ist. Die Eigentümer müssten einem Verkauf ausdrücklich zustimmen. Ebenso müsste die Light Now AG einem Verkauf ausdrücklich zustimmen, da diese nunmehr gut 90% aller vermieteten Leuchten der Direktinvestoren erworben hat. Darüber hinaus sind alle Leuchten der Deutschen Lichtmiete mit Marken gekennzeichnet, an denen Novalumen keine Rechte hat.

Ein gutgläubiger Erwerb von Leuchten der Deutschen Lichtmiete durch betroffene Mietkunden ist damit nach § 932 Absatz 2 BGB nicht mehr möglich.

Eine rechtssichere Verwertung wird nur in Abstimmung mit den Direktinvestoren, der Light Now AG und unter Wahrung der Markenrechte möglich sein.

Hier das entsprechende Schreiben:

Information zur beabsichtigten Aufteilung der Mietverträge für alle (ehemaligen) Mietkunden der Deutschen Lichtmiete


Sehr geehrte Damen und Herren,


ich hoffe es geht Ihnen gut und Sie haben noch Freude an Ihrer Beleuchtungsanlage trotz der aktuellen Umstände. Ich möchte Ihnen auf diesem Weg ein kurzes Update geben, damit Sie über die derzeitigen Entwicklungen und die möglichen zukünftigen Optionen informiert sind.


Die Light Now AG hat in den letzten Monaten etwa 50.000 an Mietkunden vermietete Leuchten direkt von den Eigentümern (sog. Direktinvestoren) gekauft. Damit vertritt die Light Now AG nun etwa 90% der Ansprüche aller Direktinvestoren. 


Wie Sie vielleicht der Presse entnehmen konnten, hat die Novalumen GmbH, die Auffanggesellschaft der Deutschen Lichtmiete, am 28. Mai 2024 ihre Liquidation angekündigt. Seit dem 28. Februar 2024 leitet der Insolvenzverwalter keine Mieten mehr an Novalumen weiter. Maik Weber hat am 6. März 2024 sein Amt als Geschäftsführer niedergelegt. Novalumen möchte nun die Beleuchtungsanlagen und alle anderen Vermögenswerte verwerten, also verkaufen.


Die von der Light Now AG gekauften Leuchten sind in über 400 Mietprojekten verbaut und wir beabsichtigen, möglichst viele der noch bestehenden Mietverträge zu übernehmen und fortzuführen. Eine kaufmännische Aufteilung der noch vorhandenen Mietverträge zwischen der Light Now AG und Novalumen bietet sich also an. 


Wir befinden uns diesbezüglich mit Novalumen aktuell in Gesprächen.


Durch die Aufteilung der Mietverträge sollen Sie wieder einen alleinigen Ansprechpartner erhalten und können mit diesem rechtssicher in die Zukunft schauen. 


Wir arbeiten daran, möglichst zügig eine Einigung mit Novalumen und eine unkomplizierte Verfahrensweise zur Aufteilung der noch bestehenden Mietverträge zu erreichen.


Bis dahin möchte ich Sie in Ihrem eigenen Interesse bitten, keine Kaufverträge mit der Novalumen GmbH oder sonstigen Dritten über die bei Ihnen verbauten Leuchten abzuschließen, wenn hierbei Leuchten der Deutschen Lichtmiete betroffen sind. Sie sollten ein gemeinsames Bestätigungsschreiben, unterzeichnet von allen drei Parteien in diesem Prozess (Insolvenzverwaltung, Light Now AG, Novalumen GmbH), abwarten. 


Sie können Leuchten der Direktinvestoren nur dann rechtssicher erwerben, wenn die betroffenen Direktinvestoren einem Verkauf ausdrücklich zugestimmt haben. Die Light Now AG hat, wie bereits erwähnt, rund 90% der vermieteten Leuchten der Direktinvestoren erworben und kann einem Verkauf zurzeit nicht zustimmen. 


Darüber hinaus sind alle Leuchten der Deutschen Lichtmiete mit der Wort- und/oder der Wort-/Bildmarke „Deutsche Lichtmiete“ gekennzeichnet. Als Markeninhaber führe ich seit Ende 2022 diesbezüglich einen Rechtsstreit gegen die Novalumen GmbH und habe aufgrund der angekündigten Liquidation zusätzlich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Die Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag steht noch aus. Die Hauptsache wird im Oktober 2024 weiterverhandelt.


Im Zuge einer vernünftigen Einigung mit Novalumen wird es sicherlich auch möglich sein, dieses Thema zu erledigen. Erst wenn Ihnen das oben erwähnte und von allen drei Parteien unterzeichnete Bestätigungsschreiben vorliegt, können Sie davon ausgehen, dass wir uns in allen Punkten mit Novalumen geeinigt haben.


Ich kämpfe seit 32 Monaten für mein Unternehmen, meine Reputation und am Ende um Ihre Zufriedenheit. Keiner der von der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen mich erhobenen Vorwürfe hat sich bewahrheitet. 


Wenn Sie an dem ganzen Wirtschaftskrimi rund um die Deutsche Lichtmiete interessiert sind, finden Sie unter www.direktinvestoren-lichtmiete.de viele interessante Informationen und schier unglaubliche Geschichten. Ich bin mir sicher, dass diese Story irgendwann verfilmt wird. Erste Anfragen dazu gibt es schon.


Bei Rückfragen zu diesem Schreiben und bezüglich Ihres Deutsche Lichtmiete Beleuchtungs-Mietvertrags erreichen Sie mich per E-Mail unter [email protected].


Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen aus Oldenburg,


Alexander Hahn

Vorstand Light Now AG

Oldenburg, 3. August 2024

Novalumen wieder mit Lügenmärchen und Abwerbeversuchen unterwegs - Direktinvestoren werden aufgefordert, die Kaufverträge mit Light Now zu widerrufen

Heute erhielt ich eine Nachricht von einem erkennbar genervten Direktinvestor. Genervt deshalb, weil Novalumen aktuell Schreiben an Direktinvestoren verschickt und diese auffordert, Ihre Kaufverträge mit der Light Now AG zu widerrufen und sich stattdessen der "Liquidation" unter Leitung von Novalumen anzuschließen. Hier werden dazu wieder einmal Unwahrheiten verbreitet, gegen die wir uns mittlerweile auch gerichtlich zur Wehr setzen.

Eine kurze Einschätzung hierzu von meiner Seite:

Offenbar ist Frank Günther komplett mit seinen Nerven und mit seinem Latein am Ende. Er hat nun zwei Jahre alles versucht, die ehemalige Deutsche Lichtmiete auszunehmen und die Interessen der Direktinvestoren dabei immer wieder mit Füßen getreten. Unvergessen sind die Lügen, die Drohungen und Nötigungen. Ich glaube, dass es an dieser Stelle nicht notwendig ist, die Machenschaften der Novalumen-Gang, also dieser kriminellen Vereinigung, der letzten zwei Jahre nochmals detailliert aufzuführen. 

Rund ein Dutzend Strafanzeigen gegen Frank Günther, Maik Weber und Rüdiger Weiß wegen

  • Betrug, 
  • Untreue, 
  • schwerem Diebstahl, 
  • Unterschlagung, 
  • falsche Versicherung an Eides statt, 
  • Prozessbetrug, 
  • Kreditbetrug,
  • Geldwäsche und so weiter

sprechen eine mehr als deutliche Sprache.

Ich kann aber jedem Direktanleger vesichern, dass ich niemandem im Wege stehen werde, wenn er sich gegen eine Zusammenarbeit mit der Light Now AG entscheidet. Ich werde sicher nicht für jemanden kämpfen, der nicht möchte, dass ich für ihn kämpfe.

Aber warum passiert das alles genau jetzt? Warum hat sich Frank Günther nicht bereits im Herbst 2022 an alle Direktinvestoren gewandt und seine Hilfe und eine Zusammenarbeit angeboten? Ganz einfach: Damals wollte er es nicht. Aber jetzt ist er am Ende. Er ist aufgeflogen. Er ist grandios gescheitert. Sein hinterhältiger Plan ist nicht aufgegangen. Die Light Now AG mit der Unterstützung fast aller Direktinvestoren kam ihm in die Quere. Er kann ohne uns nichts unternehmen und sein Kalkül, mit einer Liquidation für sich und seine One Square noch saftig abzukassieren, droht ebenfalls zu scheitern. Dazu sitzt ihm Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß im Nacken. Weiß hat an Novalumen Millionen überwiesen, die eigentlich den Direktinvestoren zustehen. Wir haben als Gemeinschaft der Direktanleger Rüdiger Weiß auf Zahlung von über 7 Mio. Euro verklagt. Die Light Now AG vertritt nun gut 90% aller Mietansprüche der Direktinvestoren. Das Ganze eskaliert gerade maximal und nun versucht Frank Günther noch ein letztes Mannöver. Er versucht, wie ein Schakal, die Herde zu trennen und so Beute zu machen. Er will erreichen, dass die für ihn viel zu starke Light Now AG geschwächt wird. Das würde ihm und auch Rüdiger Weiß natürlich helfen. Aber was kann er denn überhaupt bieten?

Er hat doch überhaupt keinen echten Plan. Er arbeitet wieder mit versteckten Drohungen, mit Nötigung, Angstmache und leeren Versprechungen. Er kann nichts Konkretes sagen, sondern erzählt den Direktinvestoren irgendwelche Weihnachtsmanngeschichten von viel zu hohen Installationskosten und gaukelt eine maximal zu erreichende Quote von 50% bei einer Verwertung vor. Wie hoch wird denn der Verwertungserlös einer Leuchte nun sein und wer wird das kontrollieren? Und wie sollte denn ein Direktinvestor, der sich Novalumen anschließt, seine Forderung auf Zahlung von Nutzungsersatz für die vergangenen zweieinhalb Jahre gegen Insolvenzverwalter Weiß durchsetzen? Ganz allein, ohne Infos und ohne Hilfe? Wird etwa Frank Günther ihm dabei helfen? Oder soll diese Forderung doch lieber sang und klanglos untergehen? Sollen Insolvenzverwalter Weiß und Frank Günther ungeschoren davonkommen, obwohl Rüdiger Weiß die letzten zwei Jahre die Gelder der Direktinvestoren systematisch veruntreut und Novalumen sie mit vollen Händen an Frank Günthers One Square weitergeleitet hat? Das könnte denen so passen. Novalumen hat doch in der Vergangenheit nur bewiesen, dass sie alles gegen die Interessen der Direktinvestoren unternehmen. Nun die 180 Grad Kehrtwende? Vom Saulus zum Paulus oder wie darf man diesen armseligen Versuch, die Direktinvestoren noch kurz vor einer finalen Niederlage auf seine Seite zu ziehen, interpretieren?

Eine Liquidation in Zusammenarbeit mit Novalumen soll "bei einer ausreichenden Beteiligung" einen "mittleren einstelligen Millionenbetrag" bringen. Was soll das überhaupt bedeuten? Drei Millionen oder sogar vier? Wenn alle mitmachen oder wenn die Hälfte aller Direktinvestoren mitmacht? Nichts genaues weiß man nicht. Warum sollten die Direktinvestoren diesen Unsinn unterstützen? Andererseits: Wir haben bereits eine Klage gegen Insolvenzverwalter Weiß über mehr als 7.000.000 Euro laufen. Diese bringt den Direktinvestoren bereits einen "mittleren einstelligen Millionenbetrag". Hier muss auch kein Direktinvestor auf sein Eigentum verzichten.

Da kommt mir doch die "Hans im Glück-Geschichte" wieder in den Sinn: Was will man von einem Verwerter auch erwarten, der sich von Zumtobel für das Verschwinden von Leuchten im Wert von geschätzten 50.000.000 Euro ein Taschengeld auszahlen lässt. Ähnlich ist es doch hier: "Bitte tauschen Sie Ihren 7-Mio.-Euro-Anspruch, bei dem Sie Ihr Eigentum an Ihren Leuchten nicht aufgeben müssen, gegen meine leeren Versprechungen. Sie müssen dann aber Ihr Eigentum an Ihren Leuchten aufgeben. Das wäre super, wenn Sie das machen, weil Rüdiger Weiß dann weniger Stress hat und damit hab´ ich auch weniger Stress." "Hä?" Ich verbuche das Ganze mal unter "Mut des Verzweifelten". Man kann´s ja mal versuchen. 

Niedlich ist ja auch, wie unbeholfen Frank Günther den Direktanlegern eine gewisse Sicherheit suggerieren möchte, wenn er erklärt, dass die Gelder aus der Liquidation auf einem "Treuhandkonto" landen sollen. Ist es etwa das gleiche "Treuhandkonto", auf dem auch die Zahlungen der Mietkunden eingegangen sind, von denen Rüdiger Weiß dann regelmäßig 90% an Novalumen durchreichte und diese damit systematisch veruntreute? Wenn es nicht so bitter wäre, könnte man darüber lachen.

Für mich steht fest: Aus den letzten Aktionen von Frank Günthers Novalumen-Gang spricht die pure Verzeiflung. Es liest sich wie der letzte hilflose Aufruf eines längst geschlagenen Draufgängers kurz vor seiner bedingungslosen Kapitulation. 

PS: Seit zwei Jahren bemühen wir uns um die Fortführung der ehemaligen Deutschen Lichtmiete. Vor Monaten haben wir Novalumen zur Herausgabe der Lagerleuchten und Rüdiger Weiß zur Zahlung der veruntreuten Mieten aufgefordert. Vor Wochen haben wir ein Angebot zur Übernahme der gesamten Vermögenswerte der gescheiterten Novalumen GmbH gemacht. Seit Anfang dieser Woche stehen wir im Austausch mit Frank Günther, um die verliebenen Mietverträge aufzuteilen und uns diesbezüglich irgendwie mit ihm zu einigen. Frank Günther weigert sich jedoch, uns dazu Informationen bereitzustellen, was die Sache sehr erschwert. Er möchte uns nicht sagen, wie viele Mietverträge es überhaupt noch gibt, wie viele Leuchten Novalumen überhaupt noch in der Vermietung hat, was die Mietkunden aktuell zahlen und ob sie überhaupt etwas zahlen. Er sagt uns nicht, ob es Reklamationen, Kündigungen oder Insolvenzen bei den Mietkunden gibt. Sicherlich hat er dafür seine Gründe.
 
Lassen Sie sich also von einem Schakal bitte keinen Bären aufbinden! 

Bleiben Sie stark. Wir kümmern uns um den Rest. Der Gegner ist massiv angeschlagen, wankt, taumelt und schlägt nun nur noch wild um sich. Wir müssen eigentlich nur noch zusehen, wie das Trauerspiel von selbst endet.

Ich bin gespannt, was alles noch ans Tageslicht kommt, wenn Novalumen endgültig von der Bildfläche und in die Bedeutungslosigkeit verschwunden ist. 

Ihnen allen ein schönes Wochenende!

Oldenburg, 2. August 2024

Novalumen und die Lagerleuchten - Eine unendliche (Lügen-)Geschichte

Ich erhielt in den vergangenen Tagen einge Nachrichten von Direktinvestoren, die von Novalumen informiert wurden, Ihre Lagerleuchten abzuholen, weil sich die Light Now AG angeblich nicht kümmert. Das ist natürlich (mal wieder) gelogen.

Wir bereiten uns aktuell auf Verhandlungen mit Novalumen vor, bei denen es unter anderem um die Aufteilung der noch vorhandenen Mietverträge geht. Wir haben Novalumen aufgefordert, uns entsprechende Informationen bereitzustellen. Ein weiterer Aspekt der Einigung und Klärung mit Novalumen ist die Abholung der Lagerleuchten, um die ich seit Ende letzten Jahres bemüht bin.


Bereits am 14. Dezember 2023, also vor Ablauf der von Novalumen gesetzten zweiten Frist zur Abholung der Lagerleuchten, habe ich den damaligen Geschäftsführer der Novalumen GmbH, Herrn Maik Weber, erstmalig aufgefordert, die von der Light Now AG gekauften ca. 6.500 Leuchten der Direktinvestoren herauszugeben. Dazu habe ich Novalumen eine umfangreiche 73-seitige Liste mit allen Seriennummern und den Vertragsnummern der Direktinvestoren beigelegt und darüber hinaus um Auskunft des Verbleibs von weiteren einigen Hundert Leuchten gebeten, zu denen ich selbst keine Informationen habe.

Herr Weber hat sich diesbezüglich nach einer Woche nicht bei mir, sondern bei Herrn Dr. Sieger gemeldet und angezweifelt, dass die Light Now AG tatsächlich das Eigentum an den von uns aufgelisteten Leuchten hätte. Darüber hinaus hat Novalumen angezweifelt, dass ich überhaupt für die Light Now AG die Herausgabe verlangen dürfte. 

Ich habe daraufhin alle Direktinvestoren, die dies betrifft, angeschrieben und um die Ausstellung einer Abholvollmacht gebeten, sofern mir diese noch nicht vorlag. Ich hätte Novalumen auch die entsprechenden Kaufverträge vorlegen können, habe mich aber aus gutem Grund dagegen entschieden. 

Nachdem mir dann fast alle Abholvollmachten vorlagen, habe ich Herrn Weber am 4. Februar 2024 erneut eine Aufforderung zur Herausgabe der Leuchten, eine umfangreiche Aufstellung, 306 Abholvollmachten und meine Generalvollmacht für die Light Now AG zugestellt.

Daraufhin erfolgte keine Reaktion!

Am 1. März 2024 hat dann unser Anwalt, Herr Dr. Schirp, ein Anspruchsschreiben an den damaligen Geschäftsführer der Novalumen GmbH, Herrn Maik Weber, versendet, mit der Aufforderung, uns die Leuchten nun bis zum 8. März 2024 herauszugeben. Zur Bekräftigung hat Herr Dr. Schirp Herrn Weber auch noch eine 1.081-seitige Aufstellung aller von der Light Now AG gekauften Lagerleuchten und der an Endkunden vermieteten Leuchten und zur weiteren Information unser Anspruchsschreiben an Herrn Weiß zur Zahlung der den Direktinvestoren zustehenden Mieten übermittelt. 

Daraufhin erfolgte keine Reaktion!

Am 13. März 2024 habe ich Herrn Weber zusätzlich noch eine Aufforderung zur Herausgabe von weiteren fast 2.000 von der Light Now AG gekauften Leuchten sozusagen als „Nachmeldung“ gesandt. Fristsetzung zur Herausgabe war der 18. März 2024.

Daraufhin erfolgte keine Reaktion!

Es ist schon erstaunlich, dass Herr Weber und Herr Günther noch im November 2023 wollten, dass alle Lagerleuchten von den Direktinvestoren sofort abgeholt werden oder die Direktinvestoren auf ihr Eigentum verzichten sollten. Es wurde mit gigantischen Lagerkosten als Strafe gedroht.


Nun hat Novalumen mich tatsächlich kürzlich angeschrieben und wollte rückwirkend fast 100.000 Euro Lagerkosten von Light Now. Dass wir dies nicht zahlen werden, ist sicher klar, zumal es kein Vertragsverhältnis über eine Einlagerung gibt und ich seit Monaten versuche, die Leuchten abzuholen. Das Thema hätte im Dezember 2023 schon final geklärt sein können.

Novalumen hat nun offenbar das Problem, dass der Mietvertrag für das Lager in Thüringen Ende August 2024 ausläuft und möchte daher dringend eine Einigung bis dahin. Ich denke, dass wir uns diesbezüglich aussergerichtlich und gütlich einigen können. 

Dies geht für mich aber nur mit einer gleichzeitigen Einigung über die Abholung der Lagerleuchten, die sich noch bei Novalumen im Lager in Sandkrug befinden. Diese stehen bei der aktuellen erneuten (Falsch-)Meldung von Novalumen überhaupt nicht zur Debatte und sollen offenbar weiter in "Geiselhaft" bleiben. Novalumen versucht also wieder einmal, die betroffenen Direktinvestoren falsch und unvollständig zu informieren, aber das kennen wir ja schon.

Wir sind da dran, lassen uns aber sicher nicht für dumm verkaufen. Viele Grüße!

Pressemitteilung von Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte vom 22.7.2024


Deutsche Lichtmiete: Gläubigerausschüsse lehnen Kauf- und Fortführungsangebot der Light Now AG ab. Wie geht es weiter?

Welche Rolle spielen die Großgläubiger (Deutsche Bundesstiftung Umwelt, WWK Versicherung, Versicherungskammer Bayern)?

 

Die Light Now AG hatte am 14.06.2024 ein Kauf- und Fortführungsangebot für sämtliche verbliebenen Assets der Deutsche Lichtmiete-Gruppe abgegeben. Die Light Now AG wird von Lichtmiete-Gründer Alexander Hahn geführt und vertritt die Ansprüche auf Nutzungsentgelt und das Leuchtenvermögen von ca. 90 % der Direktinvestoren der ehemaligen Deutsche Lichtmiete-Gruppe. Gemeinsames Ziel ist, für alle Gläubiger der Lichtmiete-Gruppe das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Durch die Expertise des Lichtmiete-Gründers Alexander Hahn und die massive Unterstützung der Direktinvestoren bietet die Light Now AG die Gewähr für den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens. Alle noch im Unternehmen tätigen Mitarbeiter sollten weiterbeschäftigt werden, dies war ausdrücklicher Bestandteil des Angebotes.   


Wie aktuell zu erfahren ist, haben die Gläubigerausschüsse der Deutschen Lichtmiete das Kaufangebot jedoch abgelehnt. Dies ist nicht nachvollziehbar. Stattdessen soll die Liquidation der NOVALUMEN GmbH weitergeführt werden. Zudem hat Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß ankündigen lassen, im Oktober 2024 gegenüber den gewerblichen Mietern der LED-Leuchten den Nichteintritt in die Verträge zu erklären. Damit würde sich die Lichtmiete-Gruppe selbst den laufenden Cashflow abschneiden. Dies hätte die vollständige Zerschlagung und Wertvernichtung der Lichtmiete-Gruppe zur Folge. Das ist ein Ergebnis, das die Investoren fassungslos macht, da das Verfahren mit einer Minimalquote für die Gläubiger auslaufen dürfte, nachdem umfangreichste Unternehmenswerte vernichtet worden sind.


Acht grundlegende Tatsachen, nochmals in Erinnerung gerufen:

  1. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat am 31. August 2022 alle Werte der Lichtmiete-Gruppe an die „Auffanggesellschaft“ NOVALUMEN GmbH „verkauft“, ohne dass ein Barkaufpreis gezahlt wurde.
  2. Der Gesellschafterkreis der NOVALUMEN GmbH ist vollständig identisch mit dem Gesellschafterkreis von One Square Advisory, dem Gemeinsamen Vertreter der Lichtmiete-Anleihegläubiger (50 % Frank Günther, 50 % Wolf Waschkuhn, teils über Zwischengesellschaften). Anders gesagt: Der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger hat, wirtschaftlich gesprochen, sich selbst sämtliche Assets der Lichtmiete-Gruppe verschafft.
  3. An Stelle einer Barkaufpreiszahlung hat NOVALUMEN eine Anleihe über 45 Mio. EURO begeben. Allerdings sind Zahlungen aus dieser Anleihe bis heute nicht geleistet worden und sind auch erst zu leisten, wenn in der NOVALUMEN überschüssige Liquidität von mindestens 3 Mio. EURO / Jahr generiert wird.
  4. Überschüssige Liquidität in der NOVALUMEN GmbH wurde aber in nunmehr fast zwei Jahren Laufzeit nicht generiert. Eine Ursache liegt darin, dass die Schwestergesellschaft One Square gegenüber NOVALUMEN Beratungsrechnungen stellt, teilweise über mehr als 200.000 EURO im Monat. In diesen Beratungsrechnungen werden Tätigkeiten einfacher One Square-Mitarbeiter mit über 400 EURO brutto / Stunde abgerechnet. Auch Reisezeiten zwischen München und Oldenburg werden abgerechnet. Auf diese Weise wird laufend Liquidität aus der NOVALUMEN abgesaugt, die dann zur Befriedigung der Gläubiger fehlt.
  5. NOVALUMEN leistet bis heute keine Zahlungen auf die Anleihe, obwohl sie sogar Mieterträge vereinnahmt hat, die ihr nicht zustanden. Zum Hintergrund:  Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat mehr als anderthalb Jahre lang 90% der Mieten, die eigentlich den Direktinvestoren der ehemaligen Deutsche Lichtmiete zustanden, rechtswidrig an NOVALUMEN weitergeleitet. Die übrigen 10% behielt Weiß für sich, wohingegen die Direktanleger bisher keinen Cent zu sehen bekamen.
  6. Eine 1A-Sicherheit in Form einer 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft wurde nicht verwertet und verfiel ungenutzt zum Schaden der Gläubiger.
  7. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat, entgegen seiner Ankündigung (Januar 2024 sollte die erste Quotenauszahlung erfolgen) bis zum heutigen Tage keine Zahlungen an die Lichtmiete-Gläubiger erbracht.
  8. Damit sind im Zusammenwirken von Insolvenzverwalter Weiß und NOVALUMEN / One Square Unternehmenswerte in Millionenhöhe vernichtet worden bzw. in die Taschen Dritter abgeflossen. Die Insolvenzgläubiger hingegen sind bis zum heutigen Tage leer ausgegangen.

 

Zwar konnten die ärgsten Exzesse der NOVALUMEN durch rechtliche Maßnahmen unterbunden werden. Unberechtigte Verfügungen der NOVALUMEN GmbH über LED-Leuchten, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen, hat das OLG Oldenburg durch Urteil des OLG Oldenburg vom 07.02.2023 – 2 U 8/23 untersagt (erwirkt von unserer Kanzlei). Auch die unrechtmäßige Weiterleitung von Mieten/Nutzungsentschädigungen, die auf LED-Leuchten entfallen, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen, konnte unterbunden werden. Nachdem Insolvenzverwalter Weiß diese Gelder bis Februar 2024 regelmäßig an die NOVALUMEN weitergeleitet hatte, hat er im Zuge eines ebenfalls von unserer Kanzlei geführten einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem OLG Hamburg (11 W 28/24) diese Zahlungen eingestellt und an Eides Statt versichert, dass er die Zahlungen bis auf weiteres nicht wiederaufnehmen werde.

 

Offensichtlich ist man seitens der NOVALUMEN verärgert über diese Prozesserfolge, mit denen verhindert werden konnte, dass die Einnahmen nicht mehr dieser zuflossen, sondern zum Wohle der Gläubiger in der Insolvenzmasse blieben. So lesen sich jedenfalls aktuelle Publikationen, in denen haltlose Anschuldigungen in verschiedenen Richtungen erhoben werden, ohne die oben genannten Basistatsachen 1.) bis 8.) widerlegen zu können. Ohne den unermüdlichen Einsatz der Light Now AG, die Rechte der Direktinvestoren zu sichern und zu verteidigen, wäre das von Rüdiger Weiß und Frank Günther aufgesetzte Selbstbereicherungssystem wohl unbemerkt weitergelaufen. Die Anleger, insbesondere die Direktinvestoren, hätten kaum eine Chance gehabt, die Missstände selbst aufzudecken und sich zur Wehr zu setzen.       


Nach dem Ende des Selbstbedienungssystems NOVALUMEN schien der Weg frei für eine Lösung, die endlich den Interessen der Anleger gerecht wird. Aus diesem Grunde hatte die Light Now AG das Kauf- und Fortführungsangebot vom 14.06.2024 unterbreitet. Da die Light Now AG ca. 90 % der Direktinvestoren hinter sich vereint, wäre es endlich möglich, den Mietkunden rechtssichere Lösungen zu unterbreiten, die Bestands-Mietverträge zu sichern und das Geschäft wiederaufzubauen. Umso unverständlicher ist es, dass der Gläubigerausschuss, wie aktuell zu erfahren ist, dieses Angebot abgelehnt haben soll.


Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach, Berlin, dessen Kanzlei zahlreiche Direktinvestoren und die Light Now AG vertritt: „Das Angebot der Light Now AG stellte die beste Chance für alle Lichtmiete-Anleger dar, einen möglichst hohen Prozentsatz ihres Investments zu retten. Nur eine geordnete Fortführung des Unternehmens schöpft den Wert der Mietverträge aus und ermöglicht eine hohe Quotenzahlung. Dafür ist die inhaltliche Verständigung mit den Direktinvestoren erforderlich, denen ein Großteil der LED-Leuchten gehört. Nur die Light Now AG kann diese Verständigung vermitteln.“


Dr. Schirp weiter: „Wie es zu der Ablehnung des Angebotes durch die Gläubigerausschüsse kommen konnte, ist für uns nicht nachvollziehbar. Es gibt drei Großgläubiger, die jeweils 20 Mio. EURO oder mehr in den Lichtmiete-Anleihen gezeichnet haben, nämlich die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die WWK Versicherung und die Versicherungskammer Bayern. Diese drei Großgläubiger handeln mit der Ablehnung des Angebots gegen ihre ureigensten Interessen und gegen die Interessen ihrer Geldgeber bzw. Beitragszahler. Sind diese drei Großgläubiger womöglich durch den Insolvenzverwalter und durch One Square nur unzureichend informiert worden, so dass es zu dieser Fehlentscheidung kommen konnte? Es ist dringend erforderlich, Aufklärung zu schaffen. Zu diesem Zwecke werden wir Gläubigerversammlungen einberufen lassen, wo dann die Fakten auf den Tisch kommen. Das dafür notwendige Quorum konnten wir in der vergangenen Woche in Rekordzeit erreichen.“

Oldenburg, 19. Juli 2024

Frank Günther verliert die Nerven


Nachdem die Gläubigerausschüsse nach rund fünf Wochen nun einstimmig (inklusive des Vertreters der Arbeitsagentur?) unser Kaufangebot abgelehnt haben, schlägt Frank Günther wild um sich, teilt kräftig aus und möchte die von ihm monatelang übervorteilten Direktanleger nun auf seine Seite ziehen.

Meine Oma hätte dazu gesagt: "Den ham'se wohl zu heiß gebadet!"

Ich denke, Eines kann doch unbestritten festgehalten werden: Ohne die Arbeit der Light Now AG würden Frank Günther und Rüdiger Weiss einfach weiter die Mieten der Direktanleger untereinander aufteilen und niemand würde dagegen vorgehen. Kaum jemand könnte auch dagegen vorgehen, weil die Beiden ja versuchten, die Direktanleger gezielt im Unklaren zu lassen. Weiß wollte keine Auskunft zum Verbleib der Leuchten geben und verwies immer wieder an Novalumen. Und Novalumen gab niemals die Mietkunden preis, bei denen die Leuchten der Direktanleger hängen und jeden Monat Mieten generieren, wohl aus gutem Grund. So hätte das auch Monate und Jahre weiter gehen können und wahrscheinlich auch sollen.

Diese Zeit ist aber nun vorbei. Jetzt kommt das böse Erwachen, denn irgendwann kommt alles ans Licht.

Unvergessen bleiben neben den vagen Auskünften zum Verbleib der Leuchten die Nötigungen bezüglich der Lagerkosten, die Drohungen, die Leuchten der Direktanleger demontieren zu lassen, der rechtswidrige Verkauf von Leuchten von Direktanlegern ohne deren Zustimmung, die im Anschluss sogar massiv genötigt wurden, ihre Leuchten nachträglich an Novalumen zu verkaufen, um den schweren Diebstahl dann wieder "zu heilen", die systematische Veruntreuung der Mieteinnahmen der Direktanleger zugunsten von Novalumen und so weiter.

Novalumen selbst hat dabei erheblich davon profitiert, dass Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß über mehr als anderthalb Jahre 90% der Mieten, die eigentlich den Direktinvestoren der ehemaligen Deutsche Lichtmiete zustehen, rechtswidrig an Novalumen weiterleitete. Die übrigen 10% behielt Weiß für sich. Und Novalumen hat dann unter anderem mit diesem Geld die fetten Beratungsrechnungen von One Square beglichen. One Square dürfte so in rund zwei Jahren über 4,5 Mio. Euro brutto aus der im Gläubigerinteresse installierten „Auffanggesellschaft“ Novalumen ziehen, wohingegen die Direktanleger bisher keinen Cent zu sehen bekamen.

Dazu tauchte in jüngster Zeit auch noch das "Zumtobel-Protokoll" auf, welches ein Totalversagen von Rüdiger Weiß und Frank Günther dokumentiert wie es im Buche steht - im Strafgesetzbuch.  


Unter der Führung von Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß und Frank Günther sind Millionenwerte der insolventen Deutsche Lichtmiete Gruppe schlicht verschwunden. Eine 1A-Sicherheit in Form einer 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft wurde nicht verwertet und verfiel ungenutzt zum Schaden der Gläubiger. Um den größten einzelnen Vermögenswert im Insolvenzverfahren Deutsche Lichtmiete kümmerte sich Insolvenzverwalter Weiß nach Aussage von Frank Günther überhaupt nicht. 


Natürlich fühlte sich Frank Günther und sicherlich auch Rüdiger Weiß von uns gestört, als wir diese Dinge nach und nach aufdeckten. Ich denke, dass auch die Mafia sich von der Polizei gestört fühlt. Die „Novalumen-Gang“, wie sie sich ja selbst nennt, also eine kriminelle Vereinigung, hat in den letzten zwei Jahren die Eigentumsrechte und die Interessen der Direktanleger mit Füßen getreten und nun soll das alles vergessen sein? Nun möchte Novalumen bei ihrer "solventen Liquidation" mit den Direktanlegern zusammenarbeiten?

Es ist richtig, dass ich die Zusammenarbeit mit Novalumen bei einem Ausverkauf im Namen der Light Now AG abgelehnt habe. "Die Direktinvestoren haben uns nicht mandatiert, ihre Leuchten zu verkaufen" war meine Aussage dazu. Wir würden gern die Mietverträge fortführen. Das ist nach wie vor der Plan.

Es ist ganz prima, dass Frank Günther sowohl mich als auch Herrn Dr. Schirp wegen „Verunglimpfung“ angezeigt hat. "Fein gemacht" möchte man da sagen und Bello über den Kopf streicheln. Weder ich noch Herr Dr. Schirp haben dazu eine Information oder Kenntnis von einer solchen Strafanzeige. 

Dagegen stehen rund ein Dutzend Strafanzeigen gegen ihn, Maik Weber und Rüdiger Weiß und zwar wegen 

  • Betrug, 
  • Untreue, 
  • schwerem Diebstahl, 
  • Unterschlagung, 
  • falsche Versicherung an Eides statt, 
  • Prozessbetrug, 
  • Kreditbetrug,
  • Geldwäsche und so weiter. 


Diverse Staatsanwaltschaften ermitteln hierzu bereits. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft München I gegen Frank Günther im Fall „Sympatex“, wo andere Beschuldigte seit Monaten in Untersuchungshaft sitzen. Den Presseartikel des Handelsblatts hierzu finden Sie hier.


Frank Günther sitzt also mitten im Glashaus und schmeißt mit Steinen.

Nach Kenntnis aller Umstände kann am Ende festgestellt werden, dass das ganze Konzept der sogenannten "Auffanggesellschaft" von Anfang an auf die Übervorteilung der Direktinvestoren und die Bereicherung von Frank Günther ausgerichtet war. Natürlich wird man als Initiator wütend, wenn das aufgedeckt und publik wird. Sich dann aber weinerlich zu beschweren, dass Maik Weber sein Amt als Geschäftsführer der Novalumen niedergelegt hat, weil... weil was? Weil es ihm einfach zu heiß wurde und er selbst Strafanzeigen kassierte, Novalumen kein Geld mehr von Weiß bekommen sollte und sich durch die Rückforderung der unrechtmäßig eingenommenen Mieten der Direktanleger die Insolvenzantragspflicht für Novalumen ergab und das Risiko der Insolvenzverschleppung bestand? Weil die 45-Mio.-Euro-Anleihe, die Frank Günther als "Bezahlung" für die Assets der Deutschen Lichtmiete aufgelegt hatte nicht richtig besichert wurde und Novalumen überschuldet ist? Oder doch weil ich ganz böse was geschrieben habe gegen Maik Weber? 

Maik Weber sollte das im Eigeninteresse und für seinen weiteren Berufsweg lieber richtig stellen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ihm ansonsten jemals wieder eine leitende Position angeboten wird. "Herr Weber, haben Sie wirklich damals bei Novalumen niedergelegt, weil Herr Hahn was gemeines über Sie geschrieben hat?" "Ja, das war ganz schlimm damals und hat mich sehr traurig gemacht." "Und Sie sind wirklich der Meinung, dass die Position als Geschäftsführer in diesem Boxstall das Richtige für Sie ist?"

Wenn ich gewusst hätte, dass er so zart besaitet ist, wäre ich viel freundlicher mit ihm umgegangen. Es tut mir leid. Einige Menschen sind nicht dafür gemacht in der ersten Reihe zu stehen.

Auch zu allem anderen, was Frank Günther da wieder von sich gegeben hat, könnte ich noch lang und breit etwas schreiben.

Dass die Zertifizierung der Leuchten von Frank Günther selbst versäumt wurde, dass ich erfolglos sechs Monate versuchte, die Lagerleuchten von Novalumen zu bekommen, dass ich nun wirklich nie beim VDE angerufen und mich als Mitarbeiter von Novalumen ausgegeben habe - ich könnte das gar nicht ohne zu lachen oder mich zu übergeben, und so weiter.

Wir jedenfalls, die Light Now AG, meine Anwälte und ich, werden unserer Linie treu bleiben. Wir werden alles dafür tun, noch so viele Mietverträge wie möglich zu übernehmen und fortzuführen. Das ist nun der Plan B. Dazu müssen wir mit Frank Günther verhandeln. Parallel läuft die Klage gegen Rüdiger Weiß auf Zahlung von über 7 Mio. Euro ersteinmal weiter. Die Zinsuhr läuft für uns und gegen Insolvenzverwalter Weiß. Und im August kommen wieder über 250.000 Euro Nutzungsentgelt oben drauf.

Vielen Dank an alle Unterstützer! 

Oldenburg, 17. Juli 2024

Gemeinsame Pressemitteilung der Light Now AG und der Kanzei Schirp Schmidt-Morsbach:


OAB-Beteiligung Light Now AG und Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte organisieren in Rekordzeit Quorum für Einberufung der Gläubigerversammlungen der Deutsche Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH).


-  Gläubigerversammlungen für alle drei Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) sollen kurzfristig einberufen werden

-  Abwahl von One Square Advisory Services S.à.r.l. als Gemeinsamer Vertreter gefordert

-  Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters ohne Interessenkonflikt auf der Tagesordnung


Hamburg, 17. Juli 2024 – Die Light Now AG, eine 40-prozentige Beteiligung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“, WKN: A3E5D8), hat in Zusammenarbeit mit der Berliner Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte die Anleihegläubiger aller drei Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG aufgefordert, Gläubigerversammlungen der Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) einzuberufen. Das notwendige Quorum zur Einberufung wurde dabei in weniger als einer Woche für alle drei Anleihen erreicht. 


„Wir haben uns zunächst an die kleineren Anleihegläubiger gewandt, die sich momentan nicht vertreten fühlen“ so Alexander Hahn, Vorstand der Light Now AG. „Hunderte Rückantworten kamen bereits innerhalb von 48 Stunden nach unserer postalischen Aussendung. Das hat selbst uns etwas überrascht. Es zeigt aber, dass die Anleger mit dem Verfahren, der Insolvenzverwaltung und der Zwitterstellung des aktuellen Gemeinsamen Vertreters der Anleihen, Frank Günther von One Square, nicht zufrieden sind.“

Die Vierfachfunktion von Frank Günther als Mitglied im Gläubigerausschuss der Deutschen Lichtmiete, als Geschäftsführer der One Square Advisory Services S.à.r.l., des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, als Geschäftsführer der sogenannten „Auffanggesellschaft“, Novalumen GmbH, sowie als Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft One Square Advisors GmbH wurde immer wieder kritisiert. Frank Günther selbst „sehe keinen Interessenskonflikt“, wie er dem Finance-Magazin gegenüber erklärte.


Dr. Wolfgang Schirp, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Namensgeber der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach: „Durch das nun in Rekordzeit erreichte notwendige Quorum für die Einberufung der Gläubigerversammlungen der Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG, können wir die Gläubiger in diesem Kreis ausführlich informieren und aufklären. Die Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger ohne Interessenkonflikt soll ganz oben auf die Tagesordnung. Es dürfte die Anleihegläubiger brennend interessieren, wie der größte einzelne Vermögenswert der ehemaligen Deutsche Lichtmiete Gruppe unter der Verantwortung von Insolvenzverwalter Weiß verschwinden konnte und wie Weiß eine 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft ungenutzt verfallen ließ. Hier wurden Millionenwerte zu Lasten der Masse vernichtet, nicht zuletzt aufgrund der diversen Interessenkonflikte. Auch die Großgläubiger, die Frank Günther und One Square zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger wählten, können in der kommenden Gläubigerversammlung nicht mehr untätig zusehen. Sie werden Frank Günther entweder wieder wählen oder abwählen müssen.“ 


Novalumen und Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hatten am 28. Mai 2024 die „solvente Liquidation“ Novalumens angekündigt. Die Light Now AG steht bereit, die Geschäfte der ehemaligen Deutschen Lichtmiete mit sofortiger Wirkung zu übernehmen. So würde das einst so hochgelobte Geschäftsmodell „Light as a Service“ fortgeführt und wieder aufgebaut. Bereits am 30. Mai 2024 hatte die Light Now AG öffentlich angeboten, die Assets und das Personal der angeschlagenen Novalumen GmbH aus Hatten, Niedersachsen, zu übernehmen. Die Pläne zur Liquidation der Novalumen GmbH konnten Hahn und seine Anwälte nicht überzeugen. Alexander Hahn: „Das geplante Vorgehen der Liquidation ist unserer Auffassung nach, vorsichtig ausgedrückt, nicht durchdacht. Es sieht für uns so aus, als würde mit der Liquidation die nächste Phase der Übervorteilung der Anleger eingeleitet werden. Wir werden uns daran nicht beteiligen. Sollte Novalumen tatsächlich liquidiert werden, rechnen wir mit einer Quote für die Masse, die nahe bei Null liegt. Eine Fortführung des Geschäftsbetriebes wäre für alle Gläubiger das Beste. Das Übernahme- und Fortführungskonzept der Light Now AG soll die größtmögliche Befriedigung aller Gläubiger sicherstellen. Leider gibt es auch nach fast fünf Wochen nach Abgabe unseres Kaufangebotes keine Reaktion von Insolvenzverwalter Weiß.“


Auch Dr. Wolfgang Schirp sieht die angekündigte Liquidation von Novalumen kritisch: „Die Anleihekurse der ehemaligen Deutschen Lichtmiete stehen aktuell bei unter einem Prozent, was die Erwartung des Marktes für den Liquidationserlös widerspiegelt. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass die von Novalumen angekündigte Liquidation kaum Erfolg haben wird, zumindest nicht für die Anleger. Eine Fortführung des Geschäftsbetriebes wäre für alle Gläubiger das Beste. Ich appelliere insbesondere an die drei Großgläubiger, die Frank Günther den Rücken stärken, jetzt das Richtige zu tun. Auch sie haben die Interessen ihrer eigenen Anleger zu wahren.“

Oldenburg, 15. Juli 2024

Meine Theorie, warum Frank Günther und Rüdiger Weiß um jeden Preis eine Liquidation wollen

Es sind jetzt über vier Wochen vergangen, seit die Light Now AG ihr Angebot zur Übernahme der Assets der Novalumen GmbH abgegeben hat. Von Herrn Weiß kam dazu bisher keine Rückmeldung. Nur ein Mitarbeiter aus dem Büro des Insolvenzverwalters meldete sich und meinte, dass es "wegen der Urlaubszeit" noch keinen Gläubigerausschusstermin habe geben können. Urlaubszeit ist ja meinstens auch "Ferienzeit". Ich habe mir mal den Spass gemacht und nachgesehen, in welchem Bundesland Ferien waren, als wir am 14. Juni 2024 unser Angebot abgegeben haben: In keinem!

Und jetzt raten Sie mal, wie die Feriensituation, also die Urlaubssituation war, als Frank Günther am 11. August 2022 sein Angebot zur Übernahme der Vermögenswerte der Deutschen Lichtmiete machte: In 15 Bundesländern waren Ferien!

Aber: Damals dauerte es keine drei Wochen, bis alle Verträge unterzeichnet und die Vermögenswerte der Deutschen Lichtmiete an Frank Günther übergeben waren. Über unser Angebot kann jedoch aufgrund der "Urlaubszeit" nicht entschieden werden. Wie kann man nur so dreist und dumm lügen.

Nun denn, die Uhr läuft für uns. Allein die Zinsen auf unsere Hauptforderung betragen 50.000 Euro pro Monat. 

Aber warum nur wollen Frank Günther und Rüdiger Weiß um jeden Preis eine Liquidation? Ich habe dazu eine Theorie, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:

Wie uns erst kürzlich bekannt wurde, besagen die Anleihebedingungen der ominösen 45-Mio.-Euro-Anleihe, dass

  • Novalumen keine Zahlungen an verbundene Unternehmen - mit Ausnahme der im Businessplan vorgesehenen jährlichen Vergütung an One Square Advisors - vornehmen darf. 


Allein daran kann man doch schon erkennen, dass die gigantischen Beratungsrechnungen, durch die Millionen an One Square gezahlt werden, mit Rüdiger Weiß, vielleicht auch sogar mit den Mitgliedern der Gläubigerausschüsse, abgesprochen waren. Dass diese Beratungsrechnungen überhaupt nur durch die systematische Veruntreuung der Nutzungsentgelte der Direktinvestoren gezahlt werden konnten, müsste jedem der Beteiligten beim Studium des "Businessplans" von Novalumen sofort klar gewesen sein.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Aussage von Frank Günther in seinem Kaufangebot:

"Der positive Verlauf gerade zu Beginn der Übernahme ist darin begründet, dass dem Umsatz aus den Mieteinnahmen der bestehenden Mietverträge in Höhe von ca. Euro 4 Millionen p.a. bis auf den notwendigen Service keine Kosten gegenüberstehen." Mit anderen Worten: "Ich bekomme zwar das Geld der Direktinvestoren von Herrn Weiß, werde davon aber nichts weitergeben." 

Zumindest bezogen auf Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß kann also von einer vorsätzlichen Veruntreuung der Nutzungsentgelte der Direktinvestoren ausgegangen werden. Er wusste um die unanständig hohe Vergütung für One Square schon bevor die erste Beratungsrechnung durch One Square überhaupt gestellt wurde und er wusste davon, dass Frank Günther nicht ernsthaft vorhatte, sich mit den Direktinvestoren finanziell zu einigen, so dass seine Haftpflichtversicherung wahrscheinlich nicht für den von ihm angerichteten Millionenschaden aufkommen wird. Er wird im Zweifel selbst dafür gerade stehen müssen.

Jetzt kommt aber der noch interessantere Teil:

Die Anleihebedingungen der ominösen 45-Mio.-Euro-Anleihe, besagen außerdem, dass

  • 50% der jährlichen Vergütung von One Square Advisors erst nachträglich im Folgejahr zusammen mit einer Auszahlung des "Excess Cashs" vorzunehmen ist.


Das bedeutet, dass One Square zunächst nur die Hälfte ihrer obszön hohen Beratungsrechnungen auch tatsächlich ausgezahlt bekommt. Den Rest erhält One Square erst dann, wenn auch der sogenannte "Excess Cash" an Insolvenzverwalter Weiß ausgezahlt wird. "Excess Cash" wird in den Anleihebedingungen folgendermaßen definiert: "Excess Cash" bezeichnet die jeweils zum Ende eines Halbjahres vorhandenen liquiden Mittel von Novalumen, soweit diese einen Betrag von 3 Mio. Euro übersteigen.

Im Klartext: Nur wenn Novalumen über eine Liquidität von mindestens 3 Mio. Euro am Ende eines Halbjahres verfügt, kann neben einer Ausschüttung an Rüdiger Weiß auch die geparkte Vergütung an One Square ausgezahlt werden. 

Nach meinen Berechnungen dürfte One Square bisher etwa 4,6 Mio. Euro an "Beratungsleistungen" gegenüber Novalumen abgerechnet und davon etwa 2,3 Mio. Euro auch erhalten haben. Die restlichen 2,3 Mio. Euro kann sich One Square aber erst dann auszahlen lassen, wenn die vorhandenen liquiden Mittel von Novalumen zum Ende eines Halbjahres den Betrag von 3 Mio. Euro übersteigen. Da Novalumen aber seit Ende Februar 2024 keine Mieten mehr von Rüdiger Weiß bekommt, schrumpft die vorhandene Liquidität eher, als dass sie steigen würde. Die Lösung: Alles was noch da ist, muss möglichst schnell verkauft werden. Warum? Damit Novalumen um jeden Preis eine Liquidität von über 3 Mio. Euro erreicht und davon dann die restlichen 2,3 Mio. Euro an One Square überweisen kann. 

Frank Günther ist also in seinen eigenen Anleihebedingungen gefangen und es dürfte ihn herzlich wenig interessieren, für die Gläubiger eine vernünftige Quote zu erreichen. Es geht nur um das schnelle Geld für seine One Square und ihn selbst. 

Warum Frank Günther also um jeden Preis eine Liquidation will dürfte damit klar sein.

Was Rüdiger Weiß antreibt, für die "solvente Liquidation" als einzige Alternative zu werben? Eigentlich müsste er im Sinne aller Gläubiger für unser Angebot werben und die Fortführung des Geschäftsmodells der Deutschen Lichtmiete unter Führung der Light Now AG freudig begrüßen. Meine Theorie zu seinen Beweggründen ist daher eine Frage: Könnte es sein, dass auch er finanziell erheblich profitiert, wenn Frank Günther profitiert? 

Man muss sich doch eigentlich immer nur die Frage stellen: "Cui bono?" (Wem nützt es?)

Alexander Hahn

Oldenburg, 8. Juli 2024

Aufruf an alle Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete AG

Die Light Now AG richtet sich erstmals an alle Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete AG. Bisher hat die Light Now AG sich hauptsächlich um die Wahrung und Verteidigung der Rechte der Direktinvestoren der ehemaligen Deutsche Lichtmiete Gruppe gekümmert. 


Die Aktion der Light Now AG, die Leuchten der Direktinvestoren zu kaufen und die Rechte der Direktinvestoren damit zu bündeln, zu verteidigen und zu vertreten, war viel erfolgreicher als ich es mir jemals habe vorstellen können. Die Light Now AG hat mittlerweile weit über 2.500 Kaufverträge mit Direktinvestoren abgeschlossen. Damit vertreten wir etwa 90 Prozent der Mietansprüche aller Direktinvestoren! 


Unsere Ansprüche machen wir nun gerichtlich gegen Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß geltend und haben in der vergangenen Woche unsere Klage auf Zahlung von über 7 Mio. Euro beim Landgericht Hamburg eingereicht. 


Novalumen hat derweil in einer Pressemeldung Ende Mai 2024 verkündet „solvent liquidieren“ zu wollen, was bedeutet, dass das gesamte noch vorhandene Vermögen abverkauft werden soll. Alle Kunden-Mietverträge sollen beendet werden. Damit wäre der größte Vermögenswert der ehemaligen Deutschen Lichtmiete, die langfristigen Kunden-Mietverträge, endgültig verloren. Der Schaden wäre immens. 


Novalumen schreibt in ihrer Pressemeldung nebulös davon, dass mit „Erlösen zugunsten der Insolvenzmasse in Millionenhöhe zu rechnen“ ist. Ob es sich dabei um eine, um zwei oder um mehrere Millionen Euro handeln soll bleibt dabei völlig offen. Wir gehen jedoch davon aus, dass eine von Novalumen durchgeführte „solvente Liquidation“ am Ende für die Anleihegläubiger eine Quote nahe Null bedeuten würde. 


Ich habe daher gemeinsam mit unseren Anwälten in den letzten Wochen intensiv versucht, Herrn Weiß zu einer Einigung zu bewegen, die ein Überleben und die erfolgreiche Fortsetzung des Geschäftsmodells zugunsten aller Gläubiger ermöglichen würde. 


Wir haben dazu am 14. Juni 2024 ein indikatives Kaufangebot zur Übernahme der noch vorhandenen Assets der Novalumen GmbH abgegeben, bis heute jedoch keine Rückmeldung von Herrn Weiß dazu erhalten. 


Das Kaufangebot der Light Now AG sieht dabei einen Kaufpreis für alle noch vorhandenen Assets der Novalumen GmbH in Höhe von 14.000.000 Euro und zusätzlich einen Besserungsschein zugunsten der Masse in Höhe von 10.000.000 Euro vor. Für das Produktions- und Lagergebäude in Sandkrug haben wir weitere 5.000.000 Euro geboten, würden dieses alternativ aber auch anmieten. Ebenfalls würden wir das noch vorhandene Personal gern zu sofort übernehmen. Insgesamt haben wir somit 29.000.000 Euro für die Masse geboten. 


Während seinerzeit, im August 2022, zwischen dem Angebot von Frank Günther zur Übernahme der Assets der Deutschen Lichtmiete und dem finalen Vertragsabschluss mit Rüdiger Weiß keine drei Wochen vergingen, hat Herr Weiß bisher nicht einmal auf unser Angebot reagiert. Die Gläubiger werden somit nicht nur im Unklaren über die von uns angebotene Alternative gelassen, sondern auch weiter massiv geschädigt. 


Unseres Erachtens sollten alle Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete AG nun dringend reagieren, um eine Quote nahe Null noch zu verhindern. 


Das Schuldverschreibungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, Gläubigerversammlungen der einzelnen Anleihen einzuberufen, wenn Anleihegläubiger mit insgesamt 5% der ausstehenden Schuldverschreibungen dies verlangen. 


Herr Dr. Schirp, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Namensgeber der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach vertritt die Light Now AG unter anderem im Klageverfahren gegen Herrn Weiß vor dem Landgericht Hamburg. Herr Dr. Schirp hatte am Freitag, 28. Juni 2024, zahlreiche größere Anleihegläubiger zu einem Online-Meeting eingeladen. Dort hatte Herr Dr. Schirp auf die neuesten Entwicklungen im Insolvenzverfahren Deutsche Lichtmiete hingewiesen, unter anderem auf neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem größten einzelnen Vermögenswert im Insolvenzverfahren Deutsche Lichtmiete, den „Zumtobel-Leuchten“. Es ist ein Skandal, wie zum Schaden aller Gläubiger Millionenwerte und Sicherheiten der Insolvenzmasse veruntreut wurden. Eine kurze Zusammenfassung der brisanten Neuentdeckungen finden Sie weiter unten auf dieser Webseite. 

Ergebnis des Online-Meetings war der erklärte Wunsch der anwesenden Anleihegläubiger nach einem gemeinsamen Vorgehen und der Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters der Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG. 


Wenn es uns gelingt, das notwendige Quorum für die Einberufung der Gläubigerversammlungen der Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG zusammenzubekommen, können wir die Gläubiger in diesem Kreis ausführlich informieren und aufklären. Die Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger ohne Interessenkonflikt steht auf der Tagesordnung. Alle Anleihegläubiger haben aber auch die Möglichkeit, sich in einer Gläubigerversammlung vertreten zu lassen. 


Es ist höchste Zeit, zu Handeln. Bitte beteiligen Sie sich an diesem gemeinsamen Vorgehen aller Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete AG. Seien Sie mit dabei, unterstützen Sie unseren Kampf und helfen Sie mit, die Interessen aller Gläubiger zu wahren, zu vertreten und zu verteidigen. 


Wir haben für Sie einen Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung vorbereitet. Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus, markieren die von Ihnen gehaltene Anleihe durch ein Kreuz und nennen die Höhe der von Ihnen gehaltenen Anteile für diese Anleihe. 


Wenn Sie mehrere Deutsche Lichtmiete Anleihen halten, können Sie dies entsprechend durch ein weiteres Kreuz markieren und auch hier die Angabe zur Höhe der von Ihnen gehaltenen Anteile für diese Deutsche Lichtmiete Anleihe machen. 


Bitte senden Sie uns den von Ihnen unterschriebenen Antrag – wenn möglich zusammen mit einem Depotauszug – per Post an die Adresse der Light Now AG.

Wir sammeln zunächst alle Anträge und reichen diese dann bei Herrn Weiß ein, sobald wir das erforderliche Quorum erreicht haben. 


Wird unsere Gegenwehr zum Erfolg führen, ist das der Beweis für die Übermacht der Kraft von Vielen gegen die schonungslose Selbstbedienungsmentalität von Einigen.

Hier klicken, um den Antrag herunterzuladen.


Ich danke Ihnen. Herzliche Grüße! 

Alexander Hahn

Hamburg, 8. Juli 2024

Pressemitteilung der OAB AG


OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft: 

OAB-Beteiligung Light Now AG:Insolvenzverwaltung reagiert nicht auf das Angebot der Light Now AG zur Übernahme aller Assets der Novalumen GmbH. Light Now erwägt öffentliches Kaufangebot für Deutsche Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH).

  • Light Now hat am 14. Juni 2024 ein Angebot zur Übernahme aller Assets der Novalumen GmbH abgegeben. Insgesamt sollten der Masse der Deutsche Lichtmiete Gruppe bis zu 29 Mio. Euro zufließen.
  • Angebot von Light Now reduziert sich jeden Monat um über 3 Mio. Euro
  • Bis heute keine Reaktion von Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß
  • Gläubigerversammlungen für alle drei Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) sollen einberufen werden.


Hamburg, 8. Juli 2024 – Die Light Now AG, eine 40-prozentige Beteiligung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“, WKN: A3E5D8), hat am 14. Juni 2024 ein indikatives Angebot zur Übernahme aller Assets der Novalumen GmbH abgegeben. Es sollten 14 Mio. Euro für alle Assets der Novalumen GmbH und 5 Mio. Euro für die Immobilie gezahlt werden. Darüber hinaus hatte die Light Now einen Besserungsschein für die Masse in Höhe von 10 Mio. Euro angeboten. Dabei war es kaum möglich, den Kaufpreis seriös zu ermitteln. 


„Normalerweise erhält ein Bieter oder Interessent vorab relevante Informationen zum Unternehmen, den Einnahmen, den Kosten, den Verträgen, dem Personal und so weiter“ so Alexander Hahn, Vorstand der Light Now AG. „Von uns hat man aber die Abgabe eines indikativen Kaufangebotes verlangt, ohne uns irgendwelche Informationen bereitzustellen. Erst nachdem die Gläubigerausschüsse unser Angebot geprüft und akzeptiert haben, sollen wir Zugang zum sogenannten Datenraum erhalten. Daran kann man die dilettantische Arbeitsweise und Unprofessionalität der Insolvenzverwaltung deutlich erkennen. Jeder andere Bieter wäre hier schon ausgestiegen. Offenbar will Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß uns beschäftigt halten oder für dumm verkaufen.“


Die Light Now hat daher ihr indikatives Angebot mit entsprechenden Formeln, ähnlich einem Dreisatz, ausgestattet. Alexander Hahn: „Da uns keine Informationen zum Beispiel zum aktuellen Stand der noch bestehenden Mietverträge oder in Bezug auf das noch vorhandene Anlage- und Umlaufvermögen gegeben wurden, haben wir unser Angebot entsprechend flexibel gestaltet. Wenn beispielsweise nur noch 40% der einst von der Deutschen Lichtmiete eingekauften und vollständig bezahlten Zumtobel-Leuchten bei Novalumen am Lager sind, bieten wir dafür Summe X. Wenn es tatsächlich weniger oder mehr sind, ändert sich diese Position entsprechend. So können Frank Günther und Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß selbst ausrechnen, wie hoch unser Angebot tatsächlich ausfällt.“


Bereits am 30. Mai 2024 hatte die Light Now AG öffentlich angeboten, die Assets und das Personal der angeschlagenen Novalumen GmbH aus Hatten, Niedersachsen, zu sofort zu übernehmen. Das Übernahmeangebot folgte auf die Ankündigung der Novalumen GmbH vom 28. Mai 2024, die Gesellschaft liquidieren zu wollen. Die Pläne zur Liquidation der Novalumen GmbH konnten Hahn und seine Anwälte nicht überzeugen. „Das geplante Vorgehen ist unserer Auffassung nach, vorsichtig ausgedrückt, nicht durchdacht. Es sieht für uns so aus, als würde mit der Liquidation die nächste Phase der Übervorteilung der Direktinvestoren eingeleitet werden. Wir werden uns daran sicher nicht beteiligen. Sollte Novalumen tatsächlich liquidiert werden, rechnen wir mit einer Quote für die Masse, die nahe bei Null liegt.“


Die Light Now AG, hinter der sich mittlerweile etwa 90% der Lichtmiete-Direktinvestoren versammelt haben, präferiert die Fortführung des Geschäftes „Light as a Service“ während die Insolvenzverwaltung offenbar auf eine durch Novalumen gemanagte Liquidation drängt und beschreibt diese als alternativlos. 


Derweil steht die Light Now AG bereit, die Geschäfte der ehemaligen Deutschen Lichtmiete mit sofortiger Wirkung zu übernehmen. So würde das einst so hochgelobte Geschäftsmodell „Light as a Service“ fortgeführt und wieder aufgebaut. 


„Es ist aber Eile geboten“, so Hahn, „denn gefühlt kündigen jede Woche weitere Mietkunden der ehemaligen Deutschen Lichtmiete ihre Verträge. Auch die Mitarbeiter wandern verständlicherweise ab. Wir haben daher unser Angebot so gestaltet, dass sich sowohl der Kaufpreis als auch der Besserungsschein jeden Monat erheblich reduzieren. Die Untätigkeit von Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß kostet die Masse damit Millionen. Als Frank Günther im August 2022 sein Angebot zur Übernahme der Assets der Deutsche Lichtmiete abgab, dauerte es keine drei Wochen, bis der Kaufvertrag unterschrieben und der Deal abgeschlossen war. Wir haben nach über drei Wochen nicht einmal eine Reaktion von Herrn Weiß. Unser Angebot hat sich mit Beginn des Monats Juli automatisch schon um über 3 Mio. Euro reduziert, während sich unsere Forderung, die wir gegen Herrn Weiß auf Zahlung von Nutzungsentschädigung für die Leuchten der Direktinvestoren haben, um weitere 250.000 Euro erhöht hat. Herr Weiß sollte im Interesse aller Gläubiger dringend handeln.“


Die Light Now AG hat derweil gegen Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß eine Zahlungsklage auf Zahlung von Nutzungsentschädigung in Höhe von über 7 Mio. Euro für die an Mietkunden der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH vermieteten Leuchten der Direktinvestoren eingereicht. „Die Klage dürfte Herrn Weiß noch in dieser Woche zugestellt werden“ so Hahn. „Allein die Verzugszinsen hierfür betragen 50.000 Euro pro Monat.“


Bisher hat die Light Now AG sich hauptsächlich um die Wahrung und Verteidigung der Rechte der Direktinvestoren der ehemaligen Deutsche Lichtmiete Gruppe gekümmert. Dies soll sich nun ändern, denn die Light Now hat in der vergangenen Woche damit begonnen, auch die Anleihegläubiger der ehemaligen Deutsche Lichtmiete AG anzuschreiben und diese aufgefordert, einen Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlungen der Anleihen zu stellen. „Wenn es uns gelingt, das notwendige Quorum für die Einberufung der Gläubigerversammlungen der Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG zusammenzubekommen, können wir die Gläubiger in diesem Kreis ausführlich informieren und aufklären. Die Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger ohne Interessenkonflikt soll auf die Tagesordnung. Es dürfte die Anleihegläubiger brennend interessieren, wie der größte einzelne Vermögenswert der ehemaligen Deutsche Lichtmiete Gruppe unter der Verantwortung von Insolvenzverwalter Weiß verschwinden konnte und wie Weiß eine 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft ungenutzt verfallen ließ. Hier wurden Millionenwerte zu Lasten der Masse vernichtet, nicht zuletzt aufgrund der diversen Interessenkonflikte. Auch die Großgläubiger, die Frank Günther und One Square zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger wählten, können in der kommenden Gläubigerversammlung nicht mehr untätig zusehen. Sie werden Frank Günther entweder wieder wählen oder abwählen müssen.“ 


Die Light Now AG erwägt, allen Anleihegläubigern der Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) ein Übernahmeangebot zu machen. Details dazu wird die Light Now AG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlichen. „Wir konzentrieren uns zunächst darauf, das nötige Quorum für die Einberufung der Gläubigerversammlungen zu erreichen, dann sehen wir weiter“, so Hahn. „Die Kurse der Anleihen stehen aktuell bei 0,8 bis 1,6%, was die Erwartung des Marktes für den Liquidationserlös widerspiegelt. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass die von Novalumen angekündigte Liquidation kaum Erfolg haben wird. Eine Fortführung des Geschäftsbetriebes wäre für alle Gläubiger das Beste. Ich appelliere auch an die Großgläubiger, die Frank Günther nach wie vor den Rücken stärken. Auch sie haben die Interessen ihrer eigenen Anleger zu wahren. Das Übernahme- und Fortführungskonzept der Light Now AG soll die größtmögliche Befriedigung aller Gläubiger sicherstellen. Wenn die Herren Günther und Weiß ohne Rücksicht auf Verluste mit der Liquidation ihr eigenes Ding durchziehen wollen, ist es an der Zeit, sowohl den Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger als auch den Insolvenzverwalter auszutauschen. Ein Insolvenzverfahren ist normalerweise ein durch Gläubiger geführtes Verfahren. In diesem Fall aber werden tausende Gläubiger systematisch an den Rand gestellt.“


Die Vierfachfunktion von Frank Günther als Mitglied im Gläubigerausschuss der Deutschen Lichtmiete, als Geschäftsführer der One Square Advisory Services S.à.r.l., des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, als Geschäftsführer der sogenannten „Auffanggesellschaft“, Novalumen GmbH, sowie als Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft One Square Advisors GmbH wurde immer wieder kritisiert. Noch im September 2022 hatte Frank Günther, der damals als „Lichtmiete-Käufer“ bezeichnet wurde, dem Finance-Magazin gegenüber jedoch geäußert, er „sehe keinen Interessenskonflikt.“ 


Alexander Hahn, Vorstand der Light Now AG: „Nur, weil jemand etwas nicht sehen will, heißt das noch lange nicht, dass es nicht da ist. Die Übergabe des Geschäftsbetriebes der Deutschen Lichtmiete an den Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger war ein riesiger Fehler und sollte für kommende Insolvenzverfahren als warnendes Beispiel dienen. Hier wurde eine Ménage-à-trois unter Beteiligung eines siamesischen Zwillings eingegangen. Frank Günther, Geschäftsführer der gescheiterten Novalumen GmbH verweist darauf, dass er mit Novalumen eine Auffanglösung im Sinne der Gläubiger betreibt. Die Gläubiger, insbesondere die Großgläubiger, werden dabei von ihm selbst vertreten. Rüdiger Weiß verweist regelmäßig auf die Interessen der Gläubiger und meint damit ebenfalls Frank Günther als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger. Rüdiger Weiß hat Leuchten an Novalumen verkauft, die unter seiner Verantwortung verschwunden sind. Unter anderem mit diesen Leuchten sollte die Anleihe besichert werden, mit der Frank Günther die Assets der Deutsche Lichtmiete „kaufte“. Als Sicherheitentreuhänder für diesen Vorgang wurde Rüdiger Weiß eingesetzt. Ein Skandal! Das Insolvenzgericht verweist darauf, dass Herr Weiß von den Gläubigern gedeckt wird und meint damit Frank Günther. Die Insolvenz von Novalumen, deren Geschäftsführer Frank Günther ist, konnte nur durch eine Einigung mit deren Gläubiger verhindert werden. Gläubiger der Novalumen ist wiederum Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß. Auch die geplante Liquidation soll mit den Gläubigern abgestimmt sein. Raten Sie mal, wer damit gemeint ist. Dieses Rückendeckungs-Karussell muss jetzt durchbrochen werden.“

Oldenburg, 2. Juni 2024

Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Rechtsanwalt Rüdiger Weiß. Hat Weiß das OLG Hamburg getäuscht und dem Gericht eine falsche Eidesstattliche Versicherung vorgelegt?


Das zumidest ist nach unserem Rechtsverständnis passiert. Herr Weiß hat dem OLG Hamburg eine Eidesstattliche Versicherung vorgelegt, in welcher er unter anderem zusicherte, dass er per 28.02.2024 die Weiterleitung von Mieten, beziehungsweisen von Nutzungsentgelten an die Novalumen GmbH komplett eingestellt hat und dass er bis auf weiteres nicht beabsichtige, die Zahlungen an die Novalumen GmbH wieder aufzunehmen.

Wir werten das als großen Teilerfolg.

Die Eidesstattliche Versicherung von Herrn Weiß enthält aber noch weitere Aussagen, die nach unserem Verständnis nicht nur falsch, sondern auch rechnerisch und damit faktisch unmöglich zu halten sind. Ebensogut hätte Herr Weiß dem Gericht versichern können, dass er einen offiziellen Marathon in unter 33 Kilometern zurückgelegt hat. Das kann nun mal nicht sein, denn die offizielle Marathondistanz ist nun mal 42,195 Kilometer, da gibt es keine zwei Meinungen. Auch Herr Weiß könnte das durch noch so häufig wiederholte und noch so niederträchtig manipulativ geäußerte Tatsachenverdrehungen nicht ändern.

Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg (AZ: 3220 Js 368 / 24) gegen Herrn Weiß wegen Verstoß gegen § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt) und wegen Verstoß gegen § 263 StGB (Prozessbetrug).

Oldenburg, 2. Juni 2024

Trotz der Ernsthaftigkeit der immer wieder in schleichend abgeänderter Form geäußerten Vorwürfe von Herrn Weiß möchte ich heute dazu in einem einfachen Beispiel die Absurdität seiner manipulativen Berichterstattung erläutern. Herr Weiß suggeriert der Öffentlichkeit einen Sachverhalt durch das Weglassen von wichtigen und das Behaupten von unbewiesenen Informationen.

Parodie am Sonntag

Rechtsanwalt Schwarz aus Dresden wirft der Fahrradmanufaktur Meier aus Freiberg vor, 10 Fahrräder vermarktet zu haben, wovon nur 5 produziert wurden. Derweil wird gegen Rechtsanwalt Schwarz selbst ermittelt.

Die Fahrradmanufaktur Meier aus Freiberg hat sich auf die Herstellung von Fahrrädern auf Maß und den Handel mit hochwertigen Markenfahrrädern spezialisiert. Im Frühjahr des Jahres 2018 verkaufte Herr Meier der gesamten Familie Schmidt insgesamt fünf Fahrräder aus eigener Herstellung. Familie Schmidt war sowohl mit dem Angebot als auch dem Service der Fahrradmanufaktur Meier stets äußerst zufrieden. Aufgrund eines geplanten mehrjährigen Aufenthalts auf Helgoland (hier ist das Fahrradfahren nur für Kinder, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz erlaubt), verkaufte die Familie Schmidt ihre fünf Fahrräder im Herbst 2022 wieder zurück an die Fahrradmanufaktur Meier aus Freiberg. Herr Meier hatte auch schon einen Abnehmer: "Gut erhaltene, gebrauchte Fährräder aus unserer eigenen Manufaktur werden immer gern von Fahrradvermietern aus der Region genommen." Also verkaufte Herr Meier die fünf gebrauchten Fahrräder an die Firma "Rent-a-Bike" aus Meißen. 

Rechtsanwalt Schwarz behauptete daraufhin medienwirksam, die Fahrradmanufaktur Meier hätte insgesamt 10 Fahrräder vermarktet, aber nur 5 produziert. Zuvor hatte Rechtsanwalt Schwarz noch regelmäßig behauptet, es würden "fünf Fahrräder fehlen" und später von einem "Fehlbestand von fünf Fahrrädern" gesprochen. 

Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Herrn Rechtsanwalt Schwarz. Er hatte vor Gericht an Eides statt versichert, mit insgesamt fünf der Wildecker Herzbuben einen rechtsgültigen Managementvertrag geschlossen zu haben. Beide Wildecker Herzbuben konnten dem Gericht jedoch versichern, dass es außer ihnen beiden keine weiteren Wildecker Herzbuben gibt. 

Oldenburg, 30. Mai 2024

Pressemeldung der Light Now AG:

Deutsche Lichtmiete:   Endgültige Bankrotterklärung der Novalumen GmbH

                                   Übernahmeangebot der Light Now AG

Stuttgart, 30. Mai 2024 – Die Auffanggesellschaft der Deutschen Lichtmiete-Gruppe ist am Ende. Die angeblich im Interesse der Gläubiger installierte Novalumen GmbH soll liquidiert werden. Damit endet eine wenig durchdachte und in weiten Teilen schädliche Auffanglösung für den einstigen Marktführer in nachhaltigen Beleuchtungssystemen (Light as a Service). Die Gläubiger gingen bisher leer aus, erheblich profitiert haben andere.

„Das ganze Novalumen-Konzept hatte mindestens einen entscheidenden Konstruktionsfehler, auf den wir von Anfang an immer wieder hingewiesen haben“, so Alexander Hahn, Gründer der Deutschen Lichtmiete und heutiger Vorstand der Light Now AG. „Insbesondere wurden die Interessen der Direktanleger in der sogenannten Auffanglösung komplett in den Staub getreten. Man war vermutlich überzeugt davon, die vielen Direktanleger systematisch für dumm verkaufen zu können. Dazu kam fehlendes Know-how im Bereich Light as a Service und die Raffgier der handelnden Personen.“


Kurzfassung der Ereignisse, der Beanstandungen durch die Anlegervertreter und des Übernahmeangebotes der Light Now AG: 


Nach der behördlich verursachten Insolvenz der Deutsche Lichtmiete Gruppe aus Oldenburg – die Staatsanwaltschaft Oldenburg vermutete den Betrieb eines sogenannten „Ponzi-Systems“ und sperrte dem einstigen Vorzeigeunternehmen 2021 alle Konten und damit den Zugang zu den erheblichen liquiden Mitteln des bis dato völlig reibungslosen Geschäftsbetriebes – ließ sich die Münchener Restrukturierungsberatung One Square Advisors als Gemeinsamer Vertreter der Lichtmiete-Anleihegläubiger wählen. Höchst umstritten war im Anschluss, dass Frank Günther in seiner Funktion als Geschäftsführer des Gemeinsamen Vertreters, One Square Advisors, einen Beschluss herbeiführte, durch den einer Schwestergesellschaft mit identischem Gesellschafterkreis (50% Frank Günther, 50% Wolf Waschkuhn, teils über Zwischengesellschaften), nämlich der Novalumen GmbH, alle Assets der Deutschen Lichtmiete-Gruppe zugeschanzt wurden. Der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger verschaffte sich so selbst Millionenwerte aus der üppigen Insolvenzmasse.


Allerdings wurde für den „Deal“ überhaupt kein Barkaufpreis gezahlt. Stattdessen hatte Novalumen als „Kaufpreis“ nur eine Anleihe begeben. Auf diese Anleihe sind Zahlungen aber nur dann zu leisten, wenn in der Novalumen GmbH überschüssige Liquidität in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro pro Jahr aufgebaut wird. Dieser Fall tritt schon dadurch nicht ein, da die freie Liquidität bei Novalumen durch Rechnungsstellungen der Schwestergesellschaft One Square Advisors systematisch abgeschöpft wird. One Square Advisors stellte Novalumen regelmäßig Rechnungen von teilweise über 200.000 Euro pro Monat und berechnete unter anderem Leistungen einfacher Mitarbeiter mit über 400 Euro brutto pro Stunde. Insgesamt wurden so allein in den ersten 6 Monaten über 1 Million Euro aus der Novalumen GmbH abgesaugt, während die Gläubiger bis zum heutigen Tag keinen einzigen Cent erhalten haben.


Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach aus Berlin, die zahlreiche Anleger der Lichtmiete-Gruppe vertritt, außerdem auch die Light Now AG, hinter der sich mittlerweile etwa 90% der Lichtmiete-Direktinvestoren versammelt haben, sagt dazu: „Die unentgeltliche Weitergabe der Lichtmiete-Assets an die Novalumen ist eines der krassesten Selbstbereicherungssysteme der deutschen Insolvenzgeschichte. Die Lichtmiete-Insolvenzmasse konnte niemals einen einzigen Cent von Novalumen erhalten, so wie das Vertragsverhältnis gestaltet war. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat die Gläubigerinteressen mit Füßen getreten.“


Aber diese schamlose Selbstbedienung ist nur ein Aspekt der Causa Novalumen. Bereits Anfang 2023 hat die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg erwirkt, durch das der Novalumen verboten wurde (Urt. v. 07.02.2023 – 2 U 8/23), Leuchten von Direktinvestoren ohne deren Einverständnis an Dritte zu verkaufen. Damit wurden unberechtigte Verfügungen über das Eigentum der Direktinvestoren unterbunden, denn Novalumen hatte mehrfach versucht, das Eigentum von Direktinvestoren ohne deren Zustimmung oder Kenntnis an Mietkunden zu veräußern. Einige dieser Fälle wurden erst nach erfolgtem Verkauf bekannt, so dass diese nicht mehr verhindert werden konnten, wie zum Beispiel im Fall „Michelin Reifenwerke“, bei welchem Novalumen Leuchten von Direktinvestoren an die Firma Michelin ohne Einverständnis der Eigentümer veräußerte. Die Eigentümer erhielten auch im Nachgang keine Entschädigung. Hierzu wurden bereits diverse Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der Novalumen GmbH gestellt, unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Fall „Michelin“.


Die neuerliche Pressemitteilung von Novalumen lässt jede Selbstkritik vermissen. „Man versucht nun, uns den schwarzen Peter zuzuschieben“ so Alexander Hahn. „Wir haben mehrfach und öffentlich auf die Unregelmäßigkeiten hingewiesen und die Interessen der Direktanleger mit Herzblut vertreten. Dies wurde von Anfang an als Störfeuer beschrieben. Wenn Herr Weiß und Herr Günther es als Störfeuer bezeichnen, dass wir ihre Machenschaften aufgedeckt und dagegen angegangen sind, spricht das ja schon Bände.“ 


Es wurden aber nicht nur Leuchten der Direktanleger ohne deren Wissen, schon gar nicht mit deren Einverständnis, an Mietkunden verkauft. Auch sämtliche Mieten beziehungsweise die Nutzungsentgelte der vermieteten Leuchten, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen, wurden zu 90% an die Novalumen GmbH weitergeleitet. Die übrigen 10% verblieben beim Insolvenzverwalter, wohingegen an die eigentlichen Eigentümer bis heute kein Cent ausgezahlt wurde. Dass die Direktinvestoren alleinige Eigentümer ihrer Leuchten sind, wird dabei nicht einmal von Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß bestritten; seine eigenen Gutachter haben dieses Ergebnis sogar bestätigt. Die an Novalumen unrechtmäßig weitergeleiteten Mieten beziehungsweise die Nutzungsentgelte sind dann – unter anderem in Richtung One Square Advisors – unwiederbringlich abgezogen worden.


Um diese unberechtigte Verfügung über die Nutzungsentgelte zumindest für die Zukunft abzustellen, haben Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg angestrengt (Az. 332 O 82/24) und dieses auch in der Beschwerdeinstanz vor dem Oberlandesgericht Hamburg weiterverfolgt (Az. 11 W 28/24). Insolvenzverwalter Weiß hat unter dem Druck dieses Verfahrens wesentliche Zugeständnisse machen müssen, die bis auf weiteres den unberechtigten Abfluss der Nutzungsentgelte beendet haben:


●      Insbesondere hat Insolvenzverwalter Weiß die eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er per 28.02.2024 die Weiterleitung von Mieten beziehungsweise von Nutzungsentgelten an die Novalumen GmbH komplett eingestellt hat. 

●      Er hat zusätzlich an Eides Statt versichert, dass er bis auf weiteres nicht beabsichtige, die Zahlungen an die Novalumen GmbH wieder aufzunehmen. 


Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Insolvenzverwalter Weiß jedoch schon Mieten beziehungsweise Nutzungsentgelte in Millionenhöhe an Novalumen durchgereicht, die eigentlich den Direktinvestoren, also den unbestrittenen Eigentümern der Leuchten, zustehen. Nachdem die Light Now AG, im Auftrag der meisten Direktinvestoren, diese Gelder über die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte zurückforderte, soll dies bei der Novalumen GmbH bereits im März 2024 die sogenannte „Insolvenzantragspflicht“ ausgelöst haben. Eine sofortige Insolvenz der Novalumen GmbH konnte wohl nur noch dadurch verhindert werden, dass Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß als größter Gläubiger der Novalumen GmbH einen Rangrücktritt seiner Forderung erklärte – zur weiteren Schwächung der Gläubigerinteressen. 


Nunmehr soll die Novalumen GmbH „solvent“ liquidiert werden, wie Insolvenzverwalter Weiß und die Novalumen selbst am Abend des 28. Mai 2024 bekanntgaben. 

Derweil steht die Light Now AG, die nunmehr etwa 90% der Direktanleger vertritt, bereit, die Geschäfte der ehemaligen Deutschen Lichtmiete mit sofortiger Wirkung zu übernehmen. So würde das einst so hochgelobte und für alle Beteiligten erfolgreiche Geschäftsmodell „Light as a Service“ fortgeführt und wieder aufgebaut. Dazu müsste Insolvenzverwalter Weiß jedoch auf die vielen Gesprächsangebote der Light Now AG und deren anwaltlichen Vertretern endlich einmal angemessen reagieren. Bisher konnte die Light Now AG trotz vieler Versuche auf verschiedenen Ebenen nämlich nicht einmal mit Herrn Weiß in einen ernsthaften und konstruktiven Kontakt treten.


Das Angebot der Light Now AG zur Übernahme aller Assets aus der Novalumen GmbH sieht dabei folgendermaßen aus:


Alexander Hahn: „Die Light Now AG könnte zu sofort die meisten Assets und das gesamte Personal aus der Novalumen GmbH übernehmen. Als Kaufpreis für die vermieteten Leuchten von Novalumen würden wir den Betrag ansetzen, der in dem Kauf- und Übertragungsvertrag zwischen Herrn Weiß und der heutigen Novalumen GmbH angesetzt wurde. Das waren damals rund 20 Mio. Euro. Allerdings müssten sämtliche gekündigte Mietverträge und sämtliche durch die Novalumen GmbH verkaufte Mietprojekte, wie beispielsweise das Projekt Michelin sowie eine bisher 22-monatige Nutzung in Abzug gebracht werden. Da die Light Now AG mittlerweile über genügend Lagerleuchten für den Aufbau eines eigenen Mietportfolios verfügt, sind wir an einer Übernahme der Vorräte nur dann interessiert, wenn der Kaufpreis unterhalb von 3 Mio. Euro liegt. Bezüglich der noch vorhandenen Zumtobel-Leuchten müsste zunächst einmal festgestellt werden, wie viele davon überhaupt noch vorhanden sind. Als Kaufpreis für die noch vorhandenen Zumtobel-Leuchten würden wir den ursprünglichen Einkaufspreis abzüglich 20% ansetzen, denn zwei Jahre der 10-Jahres-Garantie auf diese Leuchten sind schon abgelaufen. Zusammen mit den übrigen Assets können wir uns einen Gesamtkaufpreis von mindestens 10 Mio. Euro vorstellen. Grundvoraussetzung für ein Zustandekommen des Geschäftes ist allerdings ein sofortiger Eintritt in die Verhandlungen, eine sehr kurzfristige Einigung und die Übernahme der Immobilie in Sandkrug. Als Kaufpreis für die Immobilie bietet die Light Now AG zusätzlich 5 Mio. Euro brutto. Beide Kaufpreise müssten zunächst durch die Insolvenzverwaltung vorfinanziert werden. Wir erwarten einen Zins von Null und eine Laufzeit bis Ende 2030. Anders als Frank Günther bringen wir in diesen Handel selbst weitere erhebliche Werte ein: Vermietete Leuchten für einen zweistelligen Millionenbetrag, rund 8.500 von der Light Now AG gekaufte Lagerleuchten, eine nennenswerte Forderung gegen Herrn Weiß, das zwingend notwendige Know-how und den unerschütterlichen Willen, das Geschäftsmodell wieder erfolgreich zu machen. Bezüglich der erheblichen Forderung der Light Now AG gegen Herrn Weiß auf Zahlung von Mieten beziehungsweise Nutzungsentgelten sollten wir uns kurzfristig verständigen. Laut Pressemitteilung von Novalumen stehen diesbezüglich bereits 6 Mio. Euro im Raum. Die Hälfte dieses Betrages könnte Herr Weiß sofort an die Light Now AG auszahlen, dies hatte er dem OLG Hamburg bereits durch Vorlage eines entsprechenden Kontoauszuges nachgewiesen. Der Rest könnte Herrn Weiß analog zur Kaufpreiszahlung zunächst gestundet werden und würde dann an die Light Now AG ausgezahlt, wenn diese selbst den Kaufpreis für die Assets der Novalumen GmbH an Herrn Weiß bezahlt hat. Ich bin bereit, als Zeichen meines 100%igen Engagements, eine persönliche Bürgschaft für diese Vereinbarung zu übernehmen.“

 

Ob Frank Günther überhaupt noch eine Rolle bei der Entscheidung zur Übergabe der Assets der Novalumen an die Light Now AG spielen sollte, ist die große Frage. Aus internen Kreisen war zu hören, dass Frank Günther die Novalumen GmbH „lieber verbrennen“ würde, „als diese Alexander Hahn zu überlassen“.

 

„Nur ein schlechter Verlierer würde so etwas von sich geben“ so Alexander Hahn, Vorstand der Light Now AG, „und es zeigt den gesamten Charakter der von Frank Günther gemanagten Auffanglösung für die Deutsche Lichtmiete. Ich kann nur an jeden Anleger, der unser Angebot an Herrn Weiß unterstützen möchte, appellieren, sowohl Herrn Weiß als auch dem Oldenburger Insolvenzgericht zu schreiben, dort anzurufen und sich nicht abwimmeln zu lassen.“

 

Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Alexander Hahn, Light Now AG, Königstraße 27, D-70173 Stuttgart, Telefon: +49(0)711 490 50 184, E-Mail: [email protected]
Diese Pressemitteilung als PDF können Sie auch hier herunterladen.

Oldenburg, 30. Mai 2024

Wenn an einem Tag rund 80 Zeichnungsscheine als Zeichen der Unterstützung und Solidarität eintreffen

Heute war ein turbolenter Tag. Novalumen hat vorgestern die Liquidation angekündigt, was nichts anderes bedeutet, als den finalen Ausverkauf. Frank Günther und Rüdiger Weiß wollen offenbar nur noch verbrannte Erde hinterlassen und nun auch noch die Direktanleger zwingen, ihre Leuchten ebenfalls auf Günthers Grabbeltisch zu legen, ohne zu wissen, was sie dafür bekommen sollen. Warum werden die Mietverträge nicht fortgeführt? Warum stärkt Rüdiger Weiß Frank Günther immer noch den Rücken? Verbindet die Beiden ein gemeinsames Interesse? Gab es Vereinbarungen, die lieber nie zutage treten sollen?

Ich jedenfalls danke allen Unterstützern und freue mich wirklich sehr über die tolle Resonanz, die vielen guten Wünsche, Durchhalteparolen und Mutmacher. Danke!

Alexander Hahn

Oldenburg, 14. April 2024

Novalumen macht wieder das, was sie als einziges können: Drohen und Erpressen

Mich erreichte heute (am Sonntag!) ein Schreiben eines verärgerten Mietkunden. Novalumen hatte diesem Mietkunden Ende letzter Woche geschrieben und ihm gedroht, dass Herr Weiß "zeitnah" die Kündigung aller Mietverträge mit den Mietkunden erklären würde. Dies käme "einer fristlosen Kündigung gleich" und würde auch diesen Kunden betreffen.

"Eine weitere Nutzung der Anlage in der heutigen Form ist damit ausgeschlossen; im schlimmsten Fall müssen Sie die bestehende Beleuchtungsanlage innerhalb kürzester Zeit demontieren."

Ein Erwerb der Beleuchtungsanlage wäre nicht möglich.

Die Lösung wäre aber der Erwerb der Beleuchtungsanlage.


Ja, Sie lesen richtig. Bei Novalumen ist offenbar niemand in der Lage, auch nur einen verständlichen Satz zu schreiben. Es geht nur um leere Drohungen, Nötigung und Erpressung und nicht einmal das wird von der Novalumen-Gang halbwegs verständlich umgesetzt. Ich muss dabei an einen Bankräuber denken, der seine Forderung so unverständlich formuliert und dabei nuschelt und stottert, dass der Bankangestellte nur noch mitleidig mit den Achseln zucken kann. Ich kann mir, trotz der gefährlichen und skandalösen Situation, ein Lächeln nicht verkneifen. Frank Günther will den großen Sanierer und Restrukturierer spielen und schafft es nicht einmal, auch nur einen 1-seitigen Brief zu versenden, der nicht für Rückfragen, Unverständnis, Staunen, Kopfschütteln, Entsetzen und Lachanfälle sorgt. Dabei wird doch eine Armada an Anwälten, Beratern und Managern von Novalumen finanziert. Die Kosten hierfür gehen mittlerweile in die Millionen. Oder hat man bei Novalumen schon die Abwicklung und den Ausverkauf eingeläutet? Es sieht ganz danach aus.

Ich sehe das so (alles reine Spekulation): Bei Novalumen und Herrn Weiß brennt die Heide. Herr Weiß wird Novalumen von unserer Zahlungsaufforderung berichtet und unsere Forderung dort angemeldet haben. Novalumen wird zugegeben haben, das Geld nicht zahlen zu können und vollumfänglich gescheitert zu sein. Dies wäre der richtige Zeitpunkt für einen Insolvenzantrag für Novalumen gewesen und nun dürfe die Insolvenzverschleppung anstehen. Eine Insolvenzverschleppung hat sowohl eine strafrechtliche als auch eine haftungsrechtliche Dimension: Neben der Strafbarkeit muss das verantwortliche Organ der Gesellschaft (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH) damit rechnen, im Falle einer Insolvenz persönlich in Haftung genommen zu werden. Strafbar ist die Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO dann, wenn der Verpflichtete in einer Krise den Eröffnungsantrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig stellt.
Maik Weber hat als Geschäftsführer der Novalumen GmbH schon niedergelegt und das Unternehmen sicherlich auch verlassen. Warum hat er das getan? Wurde ihm die ganze Sache jetzt doch zu heiß?

Darüber hinaus hat das OLG Hamburg Herrn Weiß kürzlich eine Terminsladung für den 29. April geschickt. An diesem Tag wird über unseren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Herrn Weiß entschieden. Es soll ihm untersagt werden, die Mieten, die den Direktinvestoren zustehen, an Novalumen weiterzuleiten.

Herr Weiß kann jetzt nur noch zwei Dinge machen: Er kann sich mit uns kurzschließen und versuchen, sich mit uns zu einigen. Und er kann als Reaktion auf die aktuelle Situation alle Mietkundenverträge aufkündigen. 

Wenn nun aber Herr Weiß das wertvollste, das er noch hat, nämlich die Mietkundenverträge, aufkündigt und damit alles zerstört, was von der Deutschen Lichtmiete noch übrig ist, dann hat er nichts mehr, was er uns anbieten könnte. Er kann also im eigenen Interesse nur versuchen, sich mit uns zu einigen.

Unsere Forderung haben wir gegen ihn persönlich und daran wird sich auch nichts ändern, außer, dass diese noch weiter zunimmt. Im Mai werden es gut 7 Mio. Euro sein.

Alexander Hahn

Oldenburg, 9. April 2024

Maik Weber nicht mehr Geschäftsführer bei Novalumen!
(Dies ist mir aber keine Eilmeldung wert, sonst würde ich "+++EILMELDUNG+++" schreiben.)

Mich erreichte gerade die Information, dass Maik Weber seit dem 3. April 2024 nicht mehr Geschäftsführer der Novalumen GmbH ist. Frank Günther "leitet" also von nun an die Geschäfte der "Novalumen-Gang" offenbar ganz allein von München aus. Warum sollte es auch einen Geschäftsführer vor Ort geben?

PS: Wussten Sie eigentlich, dass Frank Günther den Kaufvertrag mit Herrn Weiß ganz alleine unterzeichnet hat? Warum das an dieser Stelle so interessant ist? Naja: Der Gesellschaftsvertrag der Novalumen GmbH besagt dazu folgendes:

"Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten."

Zum Zeitpunnkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages, also am 31. August 2022 war neben Frank Günther auch dessen One Square-Geschäftspartner, Wolf Waschkuhn, Geschäftsführer der heutigen Novalumen GmbH. Er ist erst am 4. Mai 2023 als Novalumen-Geschäftsführer ausgeschieden. Es gab bis zum jetzigen Ausscheiden von Maik Weber immer mindestens zwei Geschäftsführer bei der heutigen Novalumen GmbH. Wenn nun einer allein einen Vertrag unterzeichnet, so dürfte dies im Aussenverhältnis gar nicht rechtswirksam sein. Dies betrifft neben dem extrem wichtigen Kaufvertrag dann übrigens auch alle anderen Verträge und sicher auch Kündigungen von Mitarbeitern. Ich würde eine Kündigung, die nur von einem der Geschäftsführer unterzeichnet wurde, jedenfalls nicht akzepieren.

Viel Freude bei den Wiedereinstellungsklagen! 

Aber wer weiß, vielleicht löst man dieses Problem mal wieder sehr elegant und lässt sich irgendetwas trickreiches einfallen. Nicht mein Zoo, nicht meine Affen.

Alexander Hahn

Oldenburg, 6. April 2024

Novalumen verschickt "versehentlich" erneut hunderte Nerv-Schreiben

Wenn auch Sie das neue Schreiben von der Novalumen-Gang zur Abholung Ihrer Lagerleuchten erhalten haben, kann ich Ihnen etwas dazu schreiben. Zunächst ist es ja sehr interessant, dass mir sowohl Anleger als auch Vertriebspartner berichteten, dass Sie aufgrund des neuerlichen Novalumen-Schreibens dort angerufen und erfahren haben, dass man "versehentlich" dem Anrufer dieses Schreiben geschickt hätte. Der Mitarbeiter von Novalumen könne sehr wohl in seiner Datenbank sehen, dass für den Anrufer alle Infos vorliegen und Light Now die Leuchten abholen kann. Diese Versehen betreffen aber anscheinend fast alle Schreiben. Ich habe allein in den letzten zehn Tagen gut 150 E-Mails dazu erhalten und beantwortet. Wenn nun irgendjemand bei Novalumen sich deshalb die Hände reibt und sich diebisch freut, weil mal wieder Arbeit produziert und Leute verunsichert hat, kann ich dazu nur sagen, dass auch diese (vielleicht letzte) Aktion komplett nach hinten losgegangen ist. Man wird sich am Ende nur an die Dummheit, die Unfähigkeit und die Raffgier der Novalumen-Gang erinnern, an nichts anderes.


Bereits am 14. Dezember 2023, also vor Ablauf der von Novalumen gesetzten zweiten Frist zur Abholung der Lagerleuchten, habe ich den Geschäftsführer der Novalumen GmbH, Herrn Maik Weber, erstmalig aufgefordert, die von der Light Now AG gekauften ca. 6.500 Leuchten der Direktinvestoren herauszugeben. Dazu habe ich Novalumen eine umfangreiche 73-seitige Liste mit allen Seriennummern und den Vertragsnummern der Direktinvestoren beigelegt und darüber hinaus um Auskunft des Verbleibs von weiteren einigen Hundert Leuchten gebeten, zu denen ich selbst keine Informationen habe.


Herr Weber hat sich diesbezüglich nach einer Woche nicht bei mir, sondern bei Herrn Dr. Sieger gemeldet und angezweifelt, dass die Light Now AG tatsächlich das Eigentum an den von uns aufgelisteten Leuchten hätte. Darüber hinaus hat Novalumen angezweifelt, dass ich überhaupt für die Light Now AG die Herausgabe verlangen dürfte. 


Ich habe daraufhin alle Direktinvestoren, die dies betrifft, angeschrieben und um die Ausstellung einer Abholvollmacht gebeten, sofern mir diese noch nicht vorlag. Ich hätte Novalumen auch die entsprechenden Kaufverträge vorlegen können, habe mich aber aus gutem Grund dagegen entschieden. 


Nachdem mir dann fast alle Abholvollmachten vorlagen, habe ich Herrn Weber am 4. Februar 2024 erneut eine Aufforderung zur Herausgabe der Leuchten, eine umfangreiche Aufstellung, 306 Abholvollmachten und meine Generalvollmacht für die Light Now AG zugestellt.


Daraufhin erfolgte keine Reaktion!


Am 1. März 2024 hat dann unser Anwalt, Herr Dr. Schirp, ein Anspruchsschreiben an den Geschäftsfüher der Novalumen GmbH, Herrn Maik Weber, versendet mit der Aufforderung, uns die Leuchten nun bis zum 8. März 2024 herauszugeben. Zur Bekräftigung hat Herr Dr. Schirp Herrn Weber auch noch eine 1.081-seitige Aufstellung aller von der Light Now AG gekauften Lagerleuchten und der an Endkunden vermieteten Leuchten und zur weiteren Information unser Anspruchsschreiben an Herrn Weiß zur Zahlung der den Direktinvestoren zustehenden Mieten übermittelt. 


Daraufhin erfolgte keine Reaktion!


Am 13. März 2024 habe ich Herrn Weber zusätzlich noch eine Aufforderung zur Herausgabe von weiteren fast 2.000 von der Light Now AG gekauften Leuchten sozusagen als „Nachmeldung“ gesandt. Fristsetzung zur Herausgabe war der 18. März 2024.


Daraufhin erfolgte keine Reaktion!


Es ist schon erstaunlich, dass Herr Weber und Herr Günther noch im November 2023 wollten, dass alle Lagerleuchten von den Direktinvestoren sofort abgeholt werden oder die Direktinvestoren auf ihr Eigentum verzichten sollten. Es wurde mit gigantischen Lagerkosten als Strafe gedroht.


Nun hat es weder Eile noch antwortet Herr Weber überhaupt auf irgendeine unserer Herausgabeschreiben. Ein ordentlicher Kaufmann würde sich zumindest einmal dazu äußern. Alle Fristen sind verstrichen. Bis heute hat sich Novalumen weder mit der Light Now AG noch mit unserem Anwalt in Verbindung gesetzt. 


Was ist nun von Ihrer Seite zu unternehmen, wenn auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben? Wenn Sie bereits Ihre Leuchten an die Light Now AG verkauft haben, können Sie meines Erachtens das Schreiben einfach ignorieren und in den Papierkorb werfen, es verbrennen oder in einem Hamsterkäfig auslegen (aber selbst dafür ist es eigentlich ungeeignet). Es ist alles gesagt, alles vollumfänglich zwischen uns und Novalumen kommuniziert. 


Das neuerliche Schreiben stellt für mich eine Schikane und eine ABM (Arbeitsbeschaffungsmaßnahme) dar. Es soll Sie und vor allem die Light Now beschäftigen und uns lahmlegen, damit wir uns nicht der eigentlichen Tätigkeit widmen können.


Wenn Sie sich aber wohler damit fühlen, können Sie auch gern auf dieses Schreiben antworten und die Arbeit wieder bei Novalumen „abladen“. Auch das muss ja alles irgendjemand bei Novalumen bearbeiten. 

Alexander Hahn

Oldenburg, 21. März 2024

Wenn ein Unternehmen mehr ist als nur eine "Firma" und das Lebenswerk eigentlich auch ein Vermächtnis sein sollte.

Dies ist die Antwort für jeden, der sich fragt, wie ich das alles mache und woher ich die Energie nehme, mich gegen das Unrecht und die Machenschaften einer selbsternannten kriminellen Bande zur Wehr zu setzen.
Unterschätze niemals einen Mann, der nichts mehr zu verlieren hat.

Alexander Hahn

Oldenburg, 18. März 2024

Novalumen hat weder auf unsere erneute Aufforderung zur Herausgabe der von Light Now gekauften LED-Leuchten noch auf das Aufforderungsschreiben von Herrn Dr. Schirp reagiert. Die Frist ist heute um 16:00 Uhr verstrichen.

Die ersten Strafanzeigen sind raus.

Alexander Hahn

Oldenburg, 15. März 2024

Ich möchte hier mal eine kleine Hilfestellung geben. Herr Weiß könnte diesen Text einfach rauskopieren und dann eine E-Mail an Herrn Günther und Herrn Weber von Novalumen schreiben. Das Ganze könnte ungefähr so aussehen:

"Guten Tag, Herr Günther, guten Tag, Herr Weber,

ich habe Ihnen in den letzten 19 Monaten zuviel Geld überwiesen. Wir hatten ja ausgemacht, dass ich Ihnen 90% aller Mieten überweise und Sie wollten sich dann mit den Direktinvestoren auseinandersetzen und sich irgendwie einigen. Offenbar hat das nun trotz unserer gemeinsamen "Anstrengungen", wenn Sie verstehen, was ich meine, nicht geklappt, denn ich habe vor Kurzem eine Zahlungsaufforderung von Herrn Dr. Schirp aus Berlin bekommen. Herr Dr. Schrip vertitt die Light Now AG, die mittlerweile fast 80% der Ansprüche der Direktinvestoren auf Mieteinnahmen und Nutzungsentschädigung vertritt.
Ich schlage daher vor, dass Sie mir umgehend die zuviel bezahlten Mieten wieder zurücküberweisen, damit ich der Zahlungsaufforderung zeitnah nachkommen kann. Bitte überweisen Sie mir bis zum 30. März 2024 insgesamt 4.872.838,42 Euro auf mein Konto. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich Ihnen ab sofort nicht mehr die Mieten weiterleiten kann, die Ihnen gar nicht zustehen. Ich würde das Problem damit immer weiter vergrößern. Und Sie haben sicherlich ebenso Verständnis dafür, dass ich Ihnen ab sofort gar kein Geld mehr überweisen werde, bis Sie meiner Zahlungsaufforderung nachgekommen sind.
Ich habe jetzt nämlich selbst ein riesen Problem. Ich muss nun erst einmal prüfen, ob ich überhaupt eine Haftpflichtversicherung für solche Fälle abgeschlossen habe und ob die Deckungssumme überhaupt ansatzweise ausreichend ist und ob der Versicherer auch bei Vorsatz reguliert. Wenn nicht, dann müssen mein Partner und ich mit unserem gesamten Privatvermögen für die Sache geradestehen.
Was mir in dem Zusammenhang noch einfällt... Überweisen Sie doch bitte auch gleich die zu viel bezahlten Mieten der anderen Direktinvestoren auf mein Konto. Dies müssten dann nochmal etwa 1.374.390,32 Euro sein.
Ich erwarte also Ihren Zahlungseingang bis zum 30. März 2024.

Mit freundlichen Grüßen"

So würde ich es machen.

Alexander Hahn

Oldenburg, 15. März 2024

Heute ist schon wieder Strafanzeigen-Friday! Der dritte in Folge. Die ersten Rückmeldungen von zwei unterschiedlichen Staatsanwaltschaften habe ich schon vorliegen. Läuft. Ich wünsche (fast) allen ein schönes Wochenende!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 13. März 2024

Aufforderung zur Herausgabe von weiteren 1.740 Lagerleuchten

Es ist ja schon seltsam. Erst rührt sich Novalumen über ein Jahr gar nicht, obwohl dort am Lager rund 10.000 Leuchten von Direktinvestoren offenbar sehr viel Platz wegnehmen. Dann plötzlich im November 2023 soll alles ganz schnell gehen. Unter Androhung von gigantischen Strafkosten sollen alle Direktinvestoren entweder sofort (Fristsetzung 1 Tag) ihre Leuchten von Novalumen abholen oder auf das Eigentum an ihren Leuchten verzichten. 

Erst als sich die Light Now AG einschaltet kehrt wieder Ruhe ein. Und zwar Funkstille. Seit unserer Aufforderung zur Herausgabe von den von uns gekauften Lagerleuchten Mitte Dezember 2023 hört man von Novalumen gar nichts mehr. 

Wir haben heute an Novalumen noch ein zweites Schreiben verschickt mit einer zweiten Tranche Lagerleuchten (1.740 Stück im Wert von rund 1,5 Mio. Euro), die wir gern abholen würden. Auf unser letztes Schreiben hat niemand reagiert. Auf das daraufhin aufgesetzte Schreiben von Dr. Schirp mit Fristsetzung bis zum 8. März 2024 hat ebenfalls niemand reagiert. Vielleicht macht Novalumen ja Betriebsferien. Könnte ich mir gut vorstellen, bei dem ganzen Stress. Mal sehen, was jetzt passiert.

Nötigung, Erpressung, Unterschlagung, Untreue, Helerei, Betrug, Geldwäsche... 


Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 12. März 2024

Wir haben eine neue Telefonnummer!

Leider hatten wir in den letzten Monaten immer wieder Kummer mit unserem Bürodienstleister, so dass wir uns nun entschieden haben, dass alle Telefonate direkt in unserem Stuttgarter Büro bei Frau Vivien Hohlbauch und Frau Elisabeth Baydar auflaufen. Die neue Telefonnummer der Light Now AG lautet: 0711-490 50 184.

Danke für Ihr Verständnis.


Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 9. März 2024

Wegducken nützt nichts

Das Verhalten von Herrn Weiß ist so vorhersehbar wie die Wochentage im Kalender. Nach Mittwoch kommt Donnerstag und nach Donnerstag kommt Freitag. Ganz einfach. Und am gestrigen Freitag lief die Frist für Herrn Weiß aus, an Light Now die unseres Erachtens eindeutig veruntreuten Mieten in Höhe von EUR 5.642.234,01 zu zahlen. Für den Monat März 2024 und alle weiteren Folgemonate kommen weitere Forderungsbeträge von jeweils brutto EUR 256.465,18 hinzu. Und oben drauf kommen dann noch die Forderungsbeträge der "Nachzügler", also der Verträge, die hier jede Woche noch eintrudeln.

Dass Herr Weiß sich weder meldet noch zahlt, war uns klar und leicht vorhersehbar. Ein Kleinkind, dass die Hände vor´s Gesicht hält, denkt auch, dass es sich damit verstecken und nicht gesehen werden kann.

Was soll er auch machen? Er kann nicht zahlen, denn das Geld ist weg! Und er kann es sich nicht von Novalumen zurückholen, denn die haben es schubkarrenweise an One Square weitergegeben. Er kann auch nicht aufhören weiter an Novalumen zu zahlen und somit weitere Gelder zu veruntreuen, denn ansonsten bekommt Novalumen ein Mega-Problem und seine niederträchtige "Auffanglösung" fliegt ihm auf der Stelle um die Ohren. Ändern kann er jedoch kaum noch etwas. Zumindest kann er seine Situation nicht mehr verbessern, sondern nur noch verschlimmern. Die Bombe tickt!

Die "Kacke ist also am Dampfen", für Herrn Weiß, wenn ich das hier mal so in aller Deutlichkeit sagen darf, auch wenn ich mich bisher mit Kraftausdrücken immer bewusst zurückgehalten habe.

Ich werde mich in den nächsten Wochen schriftlich bei allen Direktinvestoren, die bereits Ihre Leuchten an die Light Now AG verkauft haben und bei allen Vermittlern melden, um unser weiteres Vorgehen zu erläutern.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Schönes Wochenende!


Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 8. März 2024

Heute ist wieder Strafanzeigen-Friday! Bald wird das zur Tradition. Ich wünsche (fast) allen ein schönes Wochenende!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 7. März 2024

Wieder Ärger für WallerWeiß

Insolvenzverwalter Tobias Rußwurm aus der Kanzlei WallnerWeiß ist bei der Leonidas Associates III GmbH & Co. KG nunmehr rechtskräftig als Insolvenzverwalter abberufen worden. Sein Rechtsmittel blieb erfolglos. Er hat die Niederlage offenbar auch akzeptiert.

 

Auch wenn dieses Urteil keinen unmittelbaren Einfluss auf unsere ganz eigenen Themen und Auseinandersetzungen mit Herrn Weiß und das Lichtmiete-Verfahren hat: Bei WallnerWeiß brennt es lichterloh.

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 5. März 2024

Post vom Amtsgericht

Wenn Sie ein Schreiben vom Amtsgericht Oldenburg erhalten haben, so handelt es sich höchstwahrscheinlich dabei um eine Antwort auf Ihr Beschwerdeschreiben an das Insolvenzgericht (ebenfalls Amtsgericht) Oldenburg.


Offenbar betrifft das angegebene Aktenzeichen ausschließlich das Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG und das Insolvenzgericht Oldenburg stellt sich nun auf den Standpunkt, man hätte keine Kenntnis darüber, dass Sie Gläubiger der Deutsche Lichtmiete AG sind. Als Direktinvestor sind Sie natürlich auch kein Gläubiger der Deutsche Lichtmiete AG, sondern Gläubiger einer der Direktinvestitionsgesellschaften. 


Interessanterweise ist es offenbar für das Amtsgericht Oldenburg absolut in Ordnung, dass Herr Weiß alle seine Sachstandsberichte in einem Sachstandsbericht für die Deutsche Lichtmiete AG zusammenfasst. Wenn nun aber Sie an das Amtsgericht schreiben, sich beschweren und das Aktenzeichen der Deutsche Lichtmiete AG angeben, weiß der Rechtspfleger plötzlich nichts damit anzufangen. Nun wird aber plötzlich ganz sorgfältig und akribisch gearbeitet. Merken Sie was?


Sie können natürlich nochmals dem Insolvenzgericht Oldenburg schreiben oder die Sache auf sich beruhen lassen. Wir lösen das Ganze faktisch.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 4. März 2024

Heute ist Strafanzeigen-Monday!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 1. März 2024

Heute ist Strafanzeigen-Friday! Ich wünsche (fast) allen ein schönes Wochenende!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 28. Februar 2024

Kurzes Update

Die Zahlungsaufforderung an Herrn Weiß sieht nun auszugsweise so aus:

"Die mit den Light Now-Leuchten insgesamt erzielten Mieten belaufen sich nach Berechnung unserer Mandantin auf netto EUR 215.516,96 im Monat. Im relevanten Betrachtungszeitraum seit Ihrer Bestellung als lnsolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH, also von Mai 2022 bis Februar 2024 (22 Monate), ergibt sich demnach eine Mietgesamteinnahme in Höhe von 22 x EUR 215.516,96 x 1 ,19 = brutto EUR 5.642.234,01. Für den Monat März 2024 und alle weiteren Folgemonate kommen weitere Forderungsbeträge von jeweils brutto EUR 256.465,18 hinzu.

Diese Mieteinahmen stehen unserer Mandantin zu. Eine Weiterleitung dieser Mieteinnahmen an Dritte, insbesondere an die NOVALUMEN GmbH, ist unzulässig und hat zu unterbleiben."

Herr Weiß muss sich jetzt entscheiden: Macht er weiter wie bisher, dürfte er sich spätestens jetzt strafbar machen, wenn er das nicht schon längst getan hat. Eigentlich müsste er die Weitergabe der der Light Now zustehenden Mieten an Novalumen sofort stoppen und Novalumen umgehend auffordern, die bereits erhaltenen Mieten sofort zurückzuerstatten. Dies dürfte zwangsläufig zur Insolvenz von Novalumen führen. Herr Weiß wäre uns gegenüber aber immer noch in der Zahlungspflicht. Wir können uns das Schauspiel also in aller Ruhe ansehen.

"Was tun?" sprach Zeus, "die Mieten sind weggegeben!"

Ich frage mich, wie Herr Weiß überhaupt auf die Idee kam, die Mieten, die den Direktinvestoren zustehen, an Novalumen durchzureichen und sich dafür eine Haftungsfreistellung von einer 25.000-Euro-GmbH geben zu lassen und zeitgleich für das ganze von ihm angerichtete Chaos im Zweifel mit seinem Privatvermögen zu haften, wenn das schief geht und es ist schief gegangen, soviel ist sicher. Kein Unternehmer, der bei Verstand ist, würde ein solches Geschäft machen. Keine Bank, keine Leasinggesellschaft und keine Versicherung würde sich auf einen solchen Deal einlassen.

Da könnte man doch gleich einem Obdachlosen den Bentley-Schlüssel in die Hand drücken und sagen: "Der gehört eigentlich irgendwelchen Investoren, aber viel Spaß beim Fahren. Und Vorsicht, der ist nicht versichert. Wenn Du was kaputt machst, haftest Du dafür. Klar?" "Klar."

Nun wird das Problem für Herrn Weiß jeden Monat größer, während bei uns weitere Kaufverträge ins Haus kommen und die Forderung immer größer wird. Nicht zu vergessen sind die Ansprüche der Direktinvestoren, die sich uns noch nicht angeschlossen haben. Diese sind zwar nicht gebündelt und die einzelnen Investoren sind vielleicht auch nicht so streitbar, wie die Light Now AG, aber trotzdem sind die Ansprüche ja vorhanden. Auch diese dürften in Summe schon bei 1,8 bis 1,9 Mio. Euro sein. Und auch hier läuft die Uhr und das Problem für Herrn Weiß wird größer und größer und größer und größer.

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 22. Februar 2024

Was für ein Elend!

Gestern wollte ich Herrn Weiß insgesamt 11.721 Seiten Anlagen zu der (noch) aussergerichtlichen Zahlungsaufforderung übergeben, während Herr Dr. Schirp zeitgleich per E-Mail die besagte Zahlungsaufforderung an Herrn Weiß übersandte. 

WallnerWeiß unterhält angeblich ein Büro in Hamburg mit der Adresse Zippelhaus 5, D-20457 Hamburg. Was ich da vorfand war mehr als erbärmlich und sogar für mich peinlich, sozusagen zum fremdschämen.

Es gibt nicht einmal ein Klingelschild an der Tür (Foto), welches auf ein Büro von WallnerWeiß hinweisen würde. Also fragte ich eine Postbotin, die gerade dort herumlief und diese meinte, die Post für WallnerWeiß würde Sie immer im  1. OG abgeben. Ich also rein ins Zippelhaus, hoch ins 1. OG und schon stand ich vor zwei traurigen Türen (Foto). Kein Schild, kein Hinweis auf ein Büro von WallnerWeiß. Also hab ich einfach mal bei "Ypsilon" geklingelt. Es machte ein junger Herr auf, der mir etwas verwirrt erklärte, dass die Post für WallnerWeiß bei ihm abgegeben werden kann. "Ich werde aber nichts unterschreiben!" war sofort sein deutlicher Hinweis. "Sie können das hier abgeben und ich sag' dann da Bescheid, dass hier Post angekommen ist. Wieviel ist das denn?" "Sechs Kartons!" Der Mann schaute etwas ungläubig und meinte dann nochmal: "Ich unterschreib' dafür aber nich'. Das sind ja alles so Insolvenzsachen und so, das mach' ich nich'." "Das sind keine Insolvenzsachen, keine Bange, das sind vorbereitende Unterlagen für eine Klage gegen Herrn Weiß." "Ach so."

Ich also wieder runter, den ersten Karton geschnappt und wieder ins Zippelhaus, Treppe hoch. Als ich mit dem ersten Karton wieder vor seiner verschlossenen Tür stand und erneut klingelte, machte er wieder auf und ich konnte merken, dass er zwischenzeitlich schon bei WallnerWeiß angerufen hatte. "Also die haben hier schon ein Büro, aber die sind nicht immer da, nur manchmal. Sie können das hier abgeben."

Ich dachte, ich könnte noch ein schönes Foto machen, wie die fast 12.000 Seiten Anlagen auf einem netten Empfangstesen liegen, im Hintergrund eine freundliche Dame, die mir gerade den Empfang schriftlich bestätigt und so weiter. Gibt's da aber alles nicht. Also stellte ich die Unterlagen in den Flur unter die Gaderobe neben dem Feuerlöscher ab und verließ das schimmelig-muffige Hamburger "Büro" von WannerWeiß und war nur froh, wieder in meinem Auto zu sitzen. Noch 5 Minuten länger dort und man bekommt Depressionen.

Ihr Alexander Hahn

(Wörtliche Rede aus dem Gedächtnis nacherzählt.)

Oldenburg, 20. Februar 2024

Letzte Vorbereitungen für die Übergabe der Zahlungsaufforderung an Herrn Weiß

Es kommen zwar noch jede Woche weitere Kaufverträge bei uns an, aber die Aufstellung der von uns gekauften Leuchten ist jetzt erstmal soweit fertig.

Morgen werden wir Herrn Weiß die (noch) aussergerichtliche Zahlungsaufforderung zustellen und ihm dazu jede Menge Anlagen übergeben. Ich werde mich morgen auf den Weg nach Hamburg machen und die Unterlagen im Hamburger Büro von Herrn Weiß abgeben.

Das Bild zeigt die Kaufverträge, die die Light Now AG mit den Direktinvestoren geschlossen hat. Allein die Aufstellung der von der Light Now AG gekauften und an Endkunden vermieteten Leuchten und der von Light Now gekauften Lagerleuchten umfasst 1.081 Seiten! Diese ist auf dem Foto nicht zu sehen.

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 25. Januar 2024

Kurzes Update

Wir sind nun soweit und können die konkreten Zahlen bezüglich unserer Aktion zum Kauf der Leuchten der Direktinvestoren vermelden.

Ich traf mich kürzlich mit zwei ehemaligen Mitarbeitern von der Deutschen Lichtmiete - ein sehr informatives und interessantes Treffen, bei dem auch einige brisante Unterlagen den Besitzer wechselten. Ich lese mich gerade ein. Jedenfalls war einer der ehemaligen Kollegen davon ausgegangen, dass meine Berichte zum Erfolg unserer Aktion und die hier veröffentlichten Bilder von eingegangenen Kaufverträgen und versendeten Briefumschlägen von mir geschönt wurden. Er war sichtlich erstaunt, als ich ihm erklärte, dass von mir ganz und gar nichts geschönt wurde und unsere Aktion tatsächlich ein voller Erfolg ist.

Mein persönliches Ziel war es, am Ende mindestens 75% der den Direktinvestoren zustehenden Mieten vertreten zu dürfen.

  • Wir haben etwas über 2.450 Verträge mit Direktinvestoren geschlossen. Das sind 74,3% aller Direktinvestitionsverträge.
  • Wir haben 76,1% des gesamten Leuchtenvolumens aller Direktinvestoren angekauft. 
  • Wir haben 78,2% der den Direktinvestoren zustehenden Mieten unter Vertrag! Mein Ziel ist also deutlich erreicht! Insgesamt beträgt die monatliche Miete oder das monatliche Nutzungsentgeld, das denjenigen Direktinvestoren zusteht, die einen Vertrag mit der Light Now AG geschlossen haben, deutlich über 200.000 Euro netto.  
  • Wir haben 8.247 eindeutig zuzuordnende Lagerleuchten von Direktinvestoren gekauft, obwohl Herr Weiß behauptete, es gäbe nur 839 Leuchten am Lager, die den Direktinvestoren gehören. 


Ich möchte mich nochmals für die tolle Resonanz bedanken. Nun beginnt die eigentliche Arbeit und ich bitte Sie alle, mich weiterhin tatkräftig zu unterstützen.

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 1. Januar 2024

Ein frohes neues Jahr 2024 für alle Unterstützer!

Ich möchte mich nochmals für die tolle Unterstützung und die vielen Kaufverträge und freundlichen und mutmachenden Nachrichten bedanken, die mich in den letzten Tagen und Wochen erreicht haben.

Unsere Aktion ist nun beendet. Wir haben bis zuletzt noch Kaufverträge per E-Mail erhalten, der letzte Kaufvertrag kam am Sylvesterabend kurz vor 23:00 Uhr noch per E-Mail (kein Spaß) und die letzten Nachfragen und E-Mails habe ich noch bis etwa 20:00 Uhr beantwortet.

Nun wird es noch eine Weile dauern, bis auch die letzten Verträge per Post in unserem Büro in Stuttgart angekommen sind und diese dann zu mir nach Oldenburg weitergeleitet wurden. Ich muss diese dann noch in unsere Datenbank einpflegen. Ich denke, Ende der zweiten Kalenderwoche haben wir einen konkreten Stand über die Anzahl der Verträge und über die Summe der angekauften Leuchten und die daraus resultierenden Mietansprüche.

Derweil scheint sich der Gegner schon auf unsere massive Klage vorzubereiten, mit fadenscheinigen Erklärungen, wie immer mit Lügen und Ausreden. Mich erreichte eine E-Mail eines Direktinvestors, dessen Leuchten allesamt vermietet sind und der, wie alle anderen Direktinvestoren auch, seit über zwei Jahren keinen Cent Miete gesehen hat. Das Büro von Herrn Insolvenzverwalter Weiß schreibt diesem Direktinvestor:

"(...) die nach der Dokumentation der Deutsche Lichtmiete getroffenen Zuordnungen von Leuchten zu bestimmten Direktinvestoren und Endkunden ist allein kein Nachweis über die Belegenheit dieser Leuchten. Die Deutsche Lichtmiete hat keine exakte Zuordnung vorgenommen. Es wurde insbesondere nicht vermerkt, wo sich einzelne Leuchten bei den Kunden konkret befinden. Zudem wurden die Bewegungen der Leuchten, z.B. im Falle des Austausches defekter Leuchten, weder bei der Installation, noch bei späterem Eintritt des Defekts nachvollziehbar dokumentiert. Insoweit wäre ein Anspruch auf Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden Leuchte nur durchsetzbar, wenn der Direktinvestor im Einvernehmen mit dem Endkunden und auf eigene Kosten eine Überprüfung beim Endkunden durchführt, wobei die Kosten hierfür (Kosten für Hebebühnen und Betriebsstilllegung beim Endkunden für den Zeitraum der Überprüfung) um ein vielfaches höher sein dürften als der Restwert der Leuchten. Insoweit besteht eine faktische Unmöglichkeit des Nachweises der Belegenheit der im Eigentum der Direktinvestoren stehen Leuchten durch die Direktinvestoren."

Dieser erbärmliche Versuch, dem Eigentümer sein Eigentum kaputtzureden dürfte der letzte sein. Der Gegner ist am Boden und hat große Angst vor dem, was da nun kommt. Denn wenn Novalumen eine Klage im 7-stelligen Bereich nicht übersteht, werden wir uns als nächstes Herrn Insolvenzverwalter Weiß vornehmen. Dieser wird zahlen und persönlich für den angerichteten Schaden gerade stehen müssen.

Die aus dem Büro von Herrn Insolvenzverwalter Weiß gemachten Aussagen sind natürlich wieder einmal schlicht gelogen. Selbstverständlich konnte die Deutsche Lichtmiete nachvollziehen, bei welchem Mietkunden sich welche Leuchte befindet. Im Umkehrschluss müsste sich Herr Insolvenzverwalter Weiß doch auch die Frage gefallen lassen, mit welchem Recht er denn eigentlich Mieten einkassiert und diese für sich oder für Novalumen reklamiert, wenn er selbst doch gar nicht feststellen kann, wem die vermieteten Leuchten eigentlich gehören! Warum wurden dann nicht zumindest sicherheitshalber große Teile dieser Mieten separiert und für die Direktinvestoren gesichert? Und warum hat Novalumen in den letzten Monaten immer wieder versucht, einzelnen Direktinvestoren einzelne Leuchten für einzelne Mietprojekte abzukaufen? Das macht doch gar keinen Sinn, wenn auch Novalumen angeblich gar nicht wissen kann, ob konkret diese Leuchten überhaupt bei den entsprechenden Mietkunden im Einsatz sind. Ich erinnere mich noch an den peinlichen Versuch von Frank Günther, einen Direktinvestor persönlich am Telefon davon zu überzeugen (der Direktinvestor sprach davon, aufgrund der Vielzahl der Anrufe und des von Frank Günther ausgeübten Drucks gar nicht mehr ans Telefon zu gehen), seine Leuchten an Novalumen zu verkaufen. Novalumen hatte zuvor die Leuchten des Direktinvestors an den Mietkunden verkauft und wollte das dadurch verursachte Problem dann im Nachgang "heilen". Wie konnte Frank Günther denn überhaupt wissen, dass die mitverkauften Leuchten diesem Direktinvestor gehörten, wenn man doch angeblich gar keine konkrete Zuordnung machen kann? Und wie kann Novalumen den Direktinvestoren denn überhaupt eine Auskunft darüber geben, ob deren Leuchten "vermietet" sind, wenn man doch angeblich gar keine konkrete Zuordnung machen kann? Fragen über Fragen...

Andererseits wollen wir als Light Now AG ja gar keine Herausgabe der Leuchten erwirken, sondern die uns zustehenden Mieten für die Zukunft und die Vergangenheit. Selbst wenn wir einen Sicherheitsabschlag von 5 oder 10 oder 20 oder 30 oder 40 Prozent vornehmen würden (was wir nicht tun werden), dann wird die Summe immer noch ausreichen, um Novalumen das Genick zu brechen.

Vor gut dreieinhalb Monaten hatte ich Frank Günther noch angeboten, ihm seine Novalumen GmbH abzukaufen. Das wäre für ihn die Möglichkeit gewesen, noch glimpflich aus der Sache herauszukommen, die ihm komplett aus dem Ruder gelaufen ist und die ihm schlussendlich fürchterlich um die Ohren fliegen wird. Heute würde ich die Novalumen GmbH nicht einmal geschenkt nehmen, nicht einmal dann, wenn Frank Günther uns eine stattliche "Mitgift" dazu gibt. Diese Firma ist einfach zu verseucht und zu vergiftet. Wir werden uns auch auf gar keinen Fall in irgendeiner Art und Weise mit Frank Günther und Novalumen einigen. Wir werden jetzt nur noch kämpfen und draufhauen und wir werden gewinnen.

2024 wird unser Jahr! Bleiben Sie stark und vor allem gesund.

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 23. Dezember 2023

Frohe (letzte?) Weihnachten an Novalumen!

Vor genau einem Jahr, am 23. Dezember 2022, hat mir Herr Frank Günther ein ganz tolles verfrühtes Weihnachtsgeschenk gemacht: Eine eindeutig falsche Eideststattliche Versicherung, die er dann auch noch selbst zu berichtigen versuchte. Ich hatte die Staatsanwaltschaft München I darüber in Kenntnis gesetzt und Strafanzeige gem. § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt) gestellt (Aktenzeichen 246 Js 119197/23), denn die Staatsanwaltschaft Oldenburg verfolgt scheinbar keine einzige Straftat, die ich dort zur Anzeige bringe. Für eine falsche Versicherung an Eides Statt kann man bis zu drei Jahre Haftstrafe erhalten.

Die Staatsanwaltschaft München I hat mir nun mittlerweile mitgeteilt, dass von der Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen wird, da der Beschuldigte in einem anderen anhängigen Verfahren eine Strafe zu erwarten hat, gegen die die von mir zur Anzeige gebrachte Falsche Versicherung an Eides Statt und die dafür zu erwartende Strafe daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde.

Das Handelsblatt berichtete kürzlich darüber (hier klicken).

Nun möchte ich Herrn Frank Günther auch ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk machen.

Ich habe mir überlegt, dass es für Herrn Frank Günther und seine Kollegen doch sehr anstrengend sein muss, sich immer neue Gründe und Strategien auszudenken, warum und wie man die Gelder aus der Novalumen GmbH regelmäßig absaugen und an One Square weiterleiten könnte. Da werden einfache Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen mit 350 Euro netto pro Stunde weiterberechnet und unnötige Meetings mit möglichst vielen Beteiligten abgehalten, da fährt man mit der Bahn durch die Gegend und neben den entstandenen Ticketkosten muss Novalumen dann auch noch 175 Euro netto pro Stunde nur für die Sitzzeit des Reisenden in der Bahn bezahlen. Sehr kreativ. So kostete ein einfaches anderthalbstündiges GL-Meeting (wahrscheinlich bedeutet dies "Geschäftsleitungs-Meeting") beispielsweise am 7. Februar 2023 Novalumen mal eben über 2.700 Euro netto, wohlgemerkt ohne Beteiligung der Geschäftsleitung! Die Antwort auf eine E-Mail von einem Mietkunden (27. Februar 2023) kostete Novalumen satte 1.137,50 Euro netto. Wahrscheinlich hatte der Mietkunde aber dann doch noch eine Frage, denn einen Tag später (28. Februar 2023) wurden nochmals 875 Euro für das Verfassen einer weiteren Antwort berechnet. Irgendwie muss das ganze Geld, also im wesentlichen die von Herrn Insolvenzverwalter Weiß an Novalumen weitergeleiteten Mieteinnahmen, doch möglichst schnell von den Konten der Novalumen GmbH abgezogen werden. Da werden dann auch einfach mal 215.765,99 Euro für nur einen einzigen Monat (November 2022) von One Square an die Novalumen GmbH berechnet.

Nun wird Herr Frank Günther aber allein durch den ganzen Stress den er ja in anderen Verfahren hat (zum Handelsblattartikel hier klicken) vielleicht an einer Vereinfachung interessiert sein und da habe ich eine super Lösung: Ab Januar 2024 kann er doch ganz einfach diesen oben genannten Betrag und noch etwas mehr jeden Monat an die Light Now AG zahlen für die von der Light Now AG mittlerweile gekauften und an Industriemietkunden vermieteten Leuchten. Dann ist das Geld auch von den Konten der Novalumen GmbH verschwunden, landet dann aber wenigstens dort, wo es hingehört: Bei den Eigentümern der vermieteten Leuchten. Das wäre doch mal was.

Natürlich werden wir auch gern rückwirkend seit dem 1. September 2022 diesen Betrag für uns und unsere Direktinvestoren beanspruchen. Da kommt dann eine recht üppige Summe zusammen.

Ob nun Novalumen das alles überhaupt noch bezahlen kann, wenn die Kassen doch schon so geschickt geplündert wurden, ist doch sehr fraglich. Immerhin gab es hausintern bereits im Februar 2023 eine Prüfung zum Thema "Überschuldung bei Novalumen". Davon hatte ich ja vor Monaten schon gesprochen und bin nach wie vor der Meinung, dass Novalumen allein aufgrund der Tatsache, dass nun erhebliche Zumtobel Bestände nicht mehr vorhanden sind, dick überschuldet sein dürfte. Gut zu wissen, dass ich mit meiner Meinung nicht alleine bin.

Nun denn, dieses Weihnachten könnte also auch das letzte Weihnachten für Novalumen sein, wenn Sie mich fragen. Ich jedenfalls würde Novalumen keine Träne nachweinen, glauben Sie mir das. In diesem Sinne: Frohe Weihnachten!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 22. Dezember 2023

Kurzer Zwischenstand vor Weihnachten:

Wir haben mit der Light Now AG nun über 2.200 Verträge und damit weit über 70% des gesamten Volumens der Direktinvestoren eingekauft. Unsere Aktion läuft noch bis zum 31. Dezember 2023 und wir freuen uns über jeden einzelnen Vertrag, der uns noch erreicht.

Den Kaufvertrag zum downloaden und ausfüllen finden Sie hier.

Allen Unterstützern vielen lieben Dank und die besten Wünsche zum Fest!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 20. Dezember 2023

Dieses Foto ist nicht gestellt. Dies sind die bei uns eingegangenen Kaufverträge von gestern und heute! Allein mit diesen Kaufverträgen haben wir unseren Vertragsbestand nochmals um über 10% erhöht!

Es ist nun 21:57 Uhr und ich werde eine Nachtschicht einlegen, um diese Verträge alle noch einzupflegen, zu prüfen und anzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aktuell nicht jede Rückrufbitte und nicht jede E-Mail beantworten kann.

Vielen Dank an alle Unterstützer!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 20. Dezember 2023

Während Novalumen damit beschäftigt ist, uns wegen des letzten Mietkundenanschreibens wieder einmal abzumahnen und medial gegen uns zu hetzen, läuft unsere Aktion zum Ankauf der Leuchten der Direktinvestoren noch besser als gedacht. Die Anzahl der Verträge übersteigt unsere kühnsten Erwartungen und ich bin einfach überwältigt von der positiven Resonanz und der unerschrockenen Unterstützung der vielen Direktinvestoren und Vermittler.

Pünktlich und rechtzeitig zum 14. Dezember habe ich Novalumen aufgefordert, mir einen Abholtermin für die mittlerweile über 6.500 von Light Now gekauften Lagerleuchten zu nennen.

Die Antwort von Novalumen kam heute, nach etwa einer Woche. Herr Weber, einer der Geschäftsführer von Novalumen, antwortete jedoch explizit nicht mir, sondern schrieb trotzig an Herrn Dr. Sieger, den Vorstand der Light Now AG. Novalumen flüchtet sich nun in juristische Spitzfindigkeiten und will jetzt alles ganz genau wissen, bevor die Leuchten an uns übergeben werden sollen. Wer hat wann von wem was genau gekauft und wie ist das belegt so weiter. Ich hatte Novalumen ein Anschreiben und eine 73-seitige Anlage mit allen Seriennummern der von Light Now gekauften Lagerleuchten geschickt. Das reicht den Herrschaften aber nicht. Wir kümmern uns natürlich darum.

Ich habe einmal gelernt, dass, wenn jemand sich in Spitzfindigkeiten und Erbsenzählerei verliert, er inhaltlich bereits verloren hat.

Interessant ist doch aber folgendes: Im Kaufvertrag zwischen Herrn Insolvenzverwalter Weiß und Novalumen heisst es: "Nach den Ergebnissen der Prüfung und der rechtlichen Einschätzung des Insolvenzverwalters befinden sich von den Lager LED 839 LED Leuchten im Direkteigentum von sogenannten Direktinvestoren (...)"

Herr Insolvenzverwalter Weiß als Gutachter hat also zunächst geprüft und dann bestätigt, dass sich 839 Leuchten am Lager der Deutschen Lichtmiete befinden, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen. Von diesen 839 Leuchten hat die Light Now AG nun schon über 6.500 Leuchten gekauft, die eindeutig zuzuordnen und am Lager sind. Wir können übrigens weit über 10.000 Leuchten eindeutig zuordnen, die sich am Lager befinden und im Eigentum von Direktinvestoren stehen. Das ist eine Abweichung zur Aussage von Herrn Insolvenzverwalter und Gutachter Rüdiger Weiß von über 1.200%!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 16. Dezember 2023

Post von heute! Unser Stuttgarter Büro sendet nun doch 3x pro Woche die Post nach Oldenburg.

Ich wünsche schon jetzt allen einen schönen 3. Advent!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 14. Dezember 2023

Zweimal pro Woche schickt uns unser Büro in Stuttgart die Post nach Oldenburg. Ich freue mich über die positive Resonanz zu unserem Angebot, die Leuchten aller Direktinvestoren noch bis zum 31. Dezember 2023 zur vollen Höhe der Forderung anzukaufen.

Vielen lieben Dank an alle, die sich uns angeschlossen haben oder dies noch tun werden.

Für Novalumen wird es immer enger.

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 10. Dezember 2023

Heute kam mal wieder ein großer Schwung Post mit vielen, vielen Kaufverträgen bei uns an. Ich freue mich über jeden Einzelnen davon.

Leider scheint unsere Aktion nicht jedem zu gefallen. Das zum Thema Unschuldsvermutung. Ich musste etwas schmunzeln als ich unseren Rückumschlag öffnete und dieses Schreiben darin fand. Der Verfasser wollte lieber anonym bleiben, wenn er mit Dreck schmeisst. Schade um die Briefmarke. 

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 5. Dezember 2023

Heute haben wir die vorerst letzte Aussendung rausgeschickt. Unser Angebot, den Direktinvestoren ihre Leuchten noch zur vollen Höhe ihrer Forderung abzukaufen, läuft Ende des Jahres aus. Danach wollen und müssen wir uns dem operativen Geschäft und dem Inkasso der erheblichen Forderung widmen.

Allen Unterstützern möchte ich meinen tief empfundenen Dank aussprechen!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 1. Dezember 2023

Novalumen: Selbstanzeige oder die heimliche Bewerbung für den "Mega-Dumm-Dreist-Pokal-2023"

Als ich das Folgende sah, glaubte ich mal wieder meinen Augen nicht. Mein erster Gedanke war: "Wie kann man nur so dumm sein?" Dann dachte ich: "Es ist schon erstaunlich, dass die nicht einmal verheimlichen, dass sie eine Bande von Kriminellen sind!" Das möchte ich hier nun öffentlich sagen dürfen, denn Novalumen bezeichnet sich selbst als "Novalumen-Gang".

Sie haben richtig gelesen!

Eine "Gang" ist laut Wikipedia:

Die Gang (englisch 'gæŋ „Bande“) steht für:


Die Hafenarbeiter-Geschichte können wir hier wohl klar ausschließen. Obwohl ich mir vorstellen könnte, dass die Verantwortlichen bei Novalumen als Anwärter auf die Weltmeisterschaft im Rückwärtsrudern wohl wieder irgendeine Ausrede dazu parat haben dürften. War sicher alles nicht so gemeint, der Versanddienstleister war schuld und die Post und die Marketingabteilung und Light Now und der dicke Bär mit dem Schießgewehr und sowieso alle Andern.

Den seit Monaten um ihr Geld betrogenen und neuerdings mehrfach erpressten Direktinvestoren dürften wohl die "Gang-Pralinen" im Hals stecken bleiben, bei so viel Unverfrorenheit. Aber die dürften diese lustigen Leckereien ja auch gar nicht bekommen haben.

Vielleicht ist das Ganze ja auch eine Anspielung und ein Rätsel zur Adventszeit. Ich mache mir eben so meine Gedanken, denn nichts passiert ja nur zufällig. Vielleicht sollen die "Gang-Pralinen" eigentlich "Knast-Pralinen" sein. Denn heute durfte ich folgendes im Handelsblatt unter der Überschrift "Eigner zahlen Millionen, um aus U-Haft freizukommen" lesen: 

"(...) Zu den Beschuldigten gehört auch ein hochrangiger Berater von den One Square Advisors aus München, der sich als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger für deren Interessen einsetzen sollte. In der Vergangenheit wies er Vorwürfe zurück, bei einer möglichen Manipulation mitgemacht zu haben. Neue Fragen beantwortete er nicht.
Gegen ihn wurde in anderer Sache wegen des Verdachts falscher Aussagen unter Eid ermittelt. Bei falschen eidesstattlichen Versicherungen drohen bis zu drei Jahre Haft. Diese Ermittlungen stellten die Strafverfolger in München kürzlich ein. Als Grund teilte die Behörde mit, dass im Sympatex-Verfahren „eine höhere Strafe zu erwarten sei."

Ich kann dies nicht dementieren.

Wie hatte ich es im letzten Artikel formuliert? Der Gegner macht einen Fehler nach dem anderen, agiert planlos und kopflos. Panik ist spürbar.

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 24. November 2023

+++EILMELDUNG+++

Eindeutiger versuchter Betrug - Erpresserschreiben von Novalumen offenbart perfiden Plan


Liebe Leser,

zum Wochenende noch eine kurze aber wichtige Nachricht an alle Vertriebspartner und alle Direktinvestoren. Meine Befürchtung scheint sich zu bewahrheiten, dass Novalumen mit dem „Erpresserschreiben“ und auch mit dem aktuellen „Weichspüler-Erpresserschreiben" an alle Direktinvestoren eine ganz linke Nummer abzuziehen versucht:


Uns erreichte heute ein Schreiben eines Direktinvestors, dessen Leuchten allesamt vermietet sind. Dieser erhielt das bekannte Schreiben „Ihre bei uns befindlichen Leuchten“ von Novalumen mit der Androhung von rückwirkenden Lagerkosten und der Aufforderung, sein Eigentum an seinen Leuchten aufzugeben. Das bedeutet im Klartext, dass diesem Direktinvestor mit exorbitanten Lagerkosten gedroht wird, während keine einzige seiner Leuchten bei Novalumen am Lager liegt. Statt dessen steckt sich Novalumen auch noch die Miete dieses Direktinvestoren seit Monaten ein und nötigt diesen Anleger nun, „sein Eigentum aufzugeben“!


Für mich ist damit eine Grenze überschritten! Das dürfte der Sargnagel für Novalumen sein.


Verzichten Sie auf gar keinen Fall auf Ihr Eigentum an Ihren Leuchten!

Hier finden Sie Kaufvertrag für Ihre Leuchten mit der Light Now AG. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

PS: Leider wird jede von mir verfasste Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft Oldenburg einfach abgewiesen. Zuletzt geschehen mit der fadenscheinigen Begründung, dass ich kein Geschädigter wäre. Ironische Analogie: Würde ich also einen Mord auf offener Straße in Oldenburg beobachten und zur Anzeige bringen, würde man wahrscheinlich meine Strafanzeige abweisen mit der Begründung, dass ich kein Geschädigter sei. Einzig und allein das Mordopfer dürfte in Oldenburg eine Anzeige erstatten. Mein Verteidiger wies mich darauf hin, dass die Begründung der Oldenburger Staatsanwaltschaft natürlich kompletter Blödsinn ist, aber was soll man da nun machen? Vielleicht hätten Sie ja mehr Erfolg und vielleicht sollten Sie sich bei Bedarf einfach an Ihre heimische Staatsanwaltschaft wenden.

Lassen Sie sich nicht ärgern, bleiben Sie gelassen und bleiben Sie stark. Der Gegner macht einen Fehler nach dem anderen, agiert planlos und kopflos. Panik ist spürbar.

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 24. November 2023

Bestätigungsschreiben für die Abholung von Leuchten

Liebe Leser,

bei Novalumen muss man ja leider immer damit rechnen, dass in den nächsten 5 Minuten die nächste Erpressung, die nächste Nötigung oder die nächste Unverschämtheit die Runde macht.

Nun ist es so, dass Novalumen eine Vollmacht zur Abholung von Leuchten wünscht. Wenn Sie Ihre Leuchten bereits an die Light Now AG verkauft haben - und nur dann werden wir die Leuchten auf unsere Kosten abholen und lagern - dann benötigt Novalumen keine Vollmacht, sondern maximal eine Bestätigung, dass Sie Ihre Leuchten an die Light Now AG verkauft haben.

Hier könnte es im Hinblick auf die kommenden Klagen auf die Details ankommen. Die Light Now AG hat Ihnen Ihre Leuchten abgekauft. Warum sollte es also nach einem Verkauf noch eine Vollmacht des Verkäufers geben?

Bitte verwenden Sie daher das Formular, welches wir für diesen Zweck erstellt haben und senden Sie dies nach Unterschrift an uns und wenn Sie mögen auch an Novalumen.

Das Formular "Bestätigungsschreiben" finden Sie hier.

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 24. November 2023

Lagerproblem gelöst!
Nötigungsschreiben von Novalumen Part II - Klein Fritzchens neues Meisterstück


Liebe Leser,

der jämmerliche erneute Versuch einer Weichspüler-Erpressung von Novalumen ist heute bei den meisten betroffenen Direktinvestoren eingegangen. Was soll denn das bitte sein? Die Herrschaften von Novalumen wirken ja fast schon bipolar. Gestern wurde noch gedroht und erpresst und heute wird sich unbeholfen entschuldigt und natürlich wird die Schuld allen möglichen anderen Beteiligten in die Schuhe geschoben.
Da hat der Dienstleister was falsch gemacht und die Druckerei und die Versandabteilung und und und... und überhaupt. Aber Herr Günther und Herr Weber haben natürlich alles richtig gemacht und selbstverständlich nur die besten Absichten gehabt.

Nun denn. Wir haben zumindest das Thema der Lagerung aller Leuchten derjenigen Direktinvestoren, die Ihre Leuchten bereits an die Light Now AG verkauft haben, geklärt. Es muss nur noch die Abholung organisiert werden.

Dazu wäre es hilfreich, wenn jeder betroffene Direktinvestor Novalumen auffordert, der Light Now AG eine Vollmacht für die Abholung seiner Leuchten auszustellen. Dann können wir tätig werden.

Verzichten Sie also auf keinen Fall auf Ihr Eigentum an Ihren Leuchten!

Hier finden Sie Kaufvertrag für Ihre Leuchten mit der Light Now AG. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 16. November 2023

Nötigungsschreiben von Novalumen - Jetzt wird kräftig zurückgerudert! 

Haben Frank Günther und Maik Weber nun Angst vor einer Welle von Strafanzeigen?

Liebe Leser,

uns erreichte heute eine E-Mail eines Direktinvestors, der sich bei Novalumen über das Erpresserschreiben beschwert hatte. Die Antwort von Novalumen ist eine Beleidigung an jeden, der noch klar bei Verstand ist, denn obwohl das Erpresserschreiben von beiden Geschäftsführern der Novalumen GmbH unterzeichnet wurde, soll nun angeblich ein "Dienstleister" die Schuld tragen:

"Leider mussten wir feststellen, dass unserem Dienstleister in dem Schreiben zwei Fehler unterlaufen sind. Die genannte Frist ist selbstverständlich viel zu knapp bemessen, zum anderen hat die beigefügte Anlage nicht den richtigen Inhalt."


Die hohen Herrschaften nutzen also einen "Dienstleister", um ein Pipifax-Schreiben aufsetzen zu lassen, was dann aber kräftig in die Hose geht? Was soll denn das für ein "Dienstleister" sein? Klein Fritzchen schreibt mal einen Erpresserbrief?

www.klein-fritzchen-erpresserbriefe-schnell-erstellt.de?

Ist man bei Novalumen nicht einmal in der Lage, selbst ein 2-seitiges Schreiben an die Direktinvestoren aufzusetzen? Es kann ja gut sein, dass Novalumen lieber One Square Advisors als "Dienstleister" nutzt, um die Beratungsrechnungen in weitere astronomische Höhen treiben zu können, aber gestern antwortete Novalumen dazu noch folgendes:

"Bei dem angegebenen Datum zur Rückmeldung ist uns leider ein Fehler unterlaufen, bitte entschuldigen Sie dies."

Aha. Also doch alles selbst verbockt! Es wird also nicht nur genötigt und erpresst, sondern auch mal wieder gelogen.

Interessant ist doch auch, dass offenbar sämtliche E-Mails an Direktinvestoren anonym verfasst werden. Man findet keinen Namen des Schreibers oder Verfassers, kein Kürzel und keinen Hinweis auf den Absender in der E-Mail-Adresse. Warum nur?

Lieber Leser, fallen Sie bitte nicht auf diese enkeltrickartige Masche herein. Verzichten Sie auf keinen Fall auf Ihr Eigentum an Ihren Leuchten!

Hier finden Sie Kaufvertrag für Ihre Leuchten mit der Light Now AG. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 15. November 2023

Nötigungsschreiben von Novalumen - Kurze Stellungnahme der Kanzlei Schirp


Hier erhalten Sie eine kurze Stellungnahme zu dem "Erpresserschreiben" von Novalumen.

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 14. November 2023

Nötigungsschreiben von Novalumen 
"Ihre bei uns befindlichen Leuchten" vom 10. November 2023


Liebe Leser,

uns erreichte heute das neueste Erpresserschreiben von Novalumen an einen Direktinvestor. Was soll man denn dazu sagen, außer, dass dies nun der ultimative Beweis dafür ist, dass die Akteure bei Novalumen nicht mehr wissen, was sie tun (sollen).

Für mich ist dies eine klare Nötigung und nach § 240 StGB. Selbst der Versuch ist strafbar. Oder sogar Erpressung nach § 253 StGB. Selbst der Versuch ist strafbar.

Ich zumindest würde in jedem Fall eine Strafanzeige gegen die Unterzeichner Frank Günther und Maik Weber stellen, wenn ich ein solches Schreiben erhalten hätte und aufgefordert werde, entweder eine völlig überzogene Wuchermiete (1 Euro pro Tag pro Leuchte) an Novalumen zu zahlen oder das Eigentum an meinen Leuchten bis zum 15. November 2023 (also bis morgen) aufzugeben. Denn genau so liest sich dieses Schreiben für mich. Selbst eine Abholung der Leuchten würde den Eigentümer ja scheinbar nicht davor bewahren, rückwirkende Wucher-Lagerkosten zahlen zu müssen. 

Meines Erachtens werden die Kammeraden von Novalumen mit dieser leeren Drohung damit niemals durchkommen. Das Gegenteil ist der Fall.

Interessant ist aber doch auch, dass die Herrn Frank Günther und Maik Weber von der Novalumen GmbH offenbar keine Hemmungen haben, die Mieterträge von Leuchten der Direktinvestoren seit über einem Jahr einzukassieren und das Geld auszugeben. Statt nun endlich Eigentumsrechte anzuerkennen und die den Direktinvestoren zustehenden Mieten an diese auszukehren versuchen die Beiden mit dieser neuesten Aktion nun, auch noch diejenigen Direktinvestoren abzukassieren, deren Leuchten sich im Lager befinden.

Wenn Sie bisher noch nicht Ihre Leuchten an die Light Now AG verkauft haben, dann ist dies jetzt definitiv der richtige Zeitpunkt. Tun Sie dies bitte jetzt! Den Kaufvertrag zum online Ausfüllen und ausdrucken finden Sie hier. Wir stellen uns diesem unsittlichen Versuch von Frank Günther und Maik Weber gern entgegen.

PS: Die Unterzeichner der Novalumen suggerieren mit Ihrem neuerlichen Schreiben wiederholt, dass die Deutsche Lichtmiete es war, die versäumt hätte ihre Leuchten gemäß Ökodesign-Richtlinie zertifizieren zu lassen. Richtig ist aber, dass die Deutsche Lichtmiete den Zertifizierungsprozess bereits in 2021 angeschoben hatte. Die Mitarbeiter der F&E (Forschung und Entwicklung) waren damit befasst. Nur wurde dieser Prozess von Herrn Weiß nicht fortgesetzt und auch Frank Günther hatte es nicht nötig, dies zu priorisieren. Nun wird einfach versucht, die Schuld jemand anderen in die Schuhe zu schieben. Ihre Leuchten, lieber Leser, sind übrigens keineswegs "wertlos". Dies möchte man Ihnen nur einreden.

Die ortsübliche Miete für Gewerbeflächen in D-26209 Hatten-Sandkrug liegt übrigens bei ca. 3,30 Euro bis 3,80 Euro pro Quadratmeter pro Monat. Das Hochregallager der Deutschen Lichtmiete ist ca. 10m hoch. Ich denke, wenn überhaupt, dann wären 0,10 bis 0,15 Euro pro Monat ein mehr als fairer Preis pro Leuchte, aber ganz sicher nicht rückwirkend. Novalumen versucht nun, das 200-fache zu verlangen!

Es ist höchste Zeit, diesem Treiben ein Ende zu setzen!

Novalumen - eine echte Erfolgsgeschichte Made by Weiß und Günther!


Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 26. September 2023

Nichtstun und Langeweile Teil 2. Novalumen in der stillen Abwicklung.


Liebe Leser,

am vergangenen Freitag war der letzte Arbeitstag von Novalumens

  • Vertriebsleiter,
  • letztem Regionalleiter,
  • letztem Aussendienstmitarbeiter,
  • Produktionsleiter,
  • Leiter für Kooperationen.


Offensichtlich wollte sich Novalumen der fünf Herrschaften entledigen, nicht umgekehrt. Damit hat die Firma niemanden mehr, der Vertrieb machen könnte und niemanden, der das "Lichtmiete"-Geschäft noch aus "Lichtmiete"-Zeiten kennt. 

Produziert wird ja bereits seit Monaten nichts und vertrieben wird ebenfalls nichts. Kein Neugeschäft, keine Bestandskundenpflege, kein technischer Service, keine Neuerungen, nada. 

Das schöne Geld, das jetzt eingespart wird, das kann doch wunderbar in weitere Beratungsrechnungen von One Square investiert werden. Darum und um nichts anderes scheint es bei "Novalumen" zu gehen. 

Novalumen - eine echte Erfolgsgeschichte Made by Weiß und Günther!


Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 25. September 2023

+++
HIER DIREKT ZUM HANDELSBLATT-ARTIKEL+++

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 24. September 2023

+++EILMELDUNG+++

+++RAZZIA BEI FRANK GUENTHER+++


Liebe Leser,

heute Abend berichtete das Handelsblatt von einer (Groß)-Razzia im Fall Sympatex. Es geht um mutmaßlichen Millionenbetrug.*

"Mutmaßlicher Millionenbetrug an den Sympatex-Anlegern 

Die Ermittler verdächtigen im Fall der Textilfirma bekannte Größen der Saniererszene – und durchsuchten dabei auch das Family-Office der Versandhandelsfamilie Otto.

Berlin, Frankfurt, Düsseldorf. Kurz vor den bayerischen Sommerferien rückten Polizisten und Staatsanwälte zu einer Großrazzia aus. Die Strafverfolger durchsuchten mehr als 50 Büros, Kanzleien und Privathäuser. Hintergrund ist ein mutmaßlicher Millionenbetrug beim Textilunternehmen Sympatex aus Unterföhring.


Auf der Liste der Beschuldigten stehen neben Sympatex-Managern wie Rüdiger Fox prominente Namen wie Frank Günther von den Beratern One Square Advisors, ein Vermögensverwalter aus Düsseldorf und zwei Juristen der Kanzlei Görg

Auch Stephan Goetz und Stefan Sanktjohanser, die Sympatex-Eigentümer, sind beschuldigt. Damit erreicht die Affäre auch einen der bekanntesten Namen der deutschen Wirtschaft: Otto.


Goetz ist mit der gebürtigen Ingvild Otto verheiratet; die Kunstsammlerin ist die älteste Tochter des Versandhausgründers Werner Otto. Ermittler verdächtigen zudem einen Geschäftsführer des Otto-Family-Office, in den mutmaßlichen Betrug verstrickt zu sein. (...)"


Mir sagte vor einiger Zeit noch ein Redakteur einer großen deutschen Zeitung, dass er sich wundert, dass Frank Günther aktuell so viele dumme Fehler macht. Dabei ging es um die falschen Eidesstattlichen Versicherungen von Frank Günther. Nun das.

Es ist ja allgemein bekannt, dass er auch im Fall "Senivita" kräftig unter Druck steht und ich hörte auch so Einiges vom Fall "Eyemaxx".

Höchste Zeit, dem Oldenburger Insolvenzgericht zu schreiben. Frank Günther ist weder der richtige Kandidat für den Gläubigerausschuss noch die richtige Wahl als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger. Und schon gar nicht ist Frank Günther der Richtige, um das Geschäft der Deutschen Lichtmiete zu übernehmen und "fortzuführen".

Nun offenbart sich das echte Übel vor unser aller Augen.

Ihr Alexander Hahn

*Es gilt die Unschuldsvermutung.

Oldenburg, 23. September 2023

Einfach mal etwas zum Schmunzeln oder Kopfschütteln!

Oldenburg, 22. September 2023

Nichtstun und Langeweile. Novalumen im Tiefschlaf.


Liebe Leser,

Novalumen hat ja eigentlich alles, was man braucht, um die alte "Lichtmiete" weiter zu betreiben. Nun erfuhr ich die Tage, dass alle Mitarbeiter in der Produktion seit Monaten nichts zu tun haben. Es ist wohl so, dass weder produziert wird, noch irgendeine andere sinnvolle Arbeit zu erledigen ist, so dass man alle Mitarbeiter in der Produktion gebeten hat, nur noch zwei Tage pro Woche zur Arbeit zu kommen. Man hätte vielleicht auch Kurzarbeit beantragen können, wollte aber wohl nicht, dass dieser Umstand publik und öffentlich wird. Zu spät!

Die Geschäftsleitung von Novalumen hatte wohl schon die Idee, den Mitarbeitern in der Produktion dann andere Arbeit zu besorgen, etwa Kugelschreiber zusammenbauen oder so etwas.

So weit ist es nun schon gekommen, dass qualifizierte Mitarbeiter, die hunderte energieeffiziente LED-Leuchten pro Tag bauen könnten in einer Zeit, in der ganz Deutschland über extrem gestiegene Stromkosten klagt, lieber Kugelschreiber montieren sollen.

Novalumen - eine echte Erfolgsgeschichte Made by Weiß und Günther!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 21. September 2023

Neue Infos zum Verbleib der rund 100.000 Zumtobel-Leuchten!


Liebe Leser,

ich habe ja schon viele interessante und unfassbare Sachen gehört und erfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz der Lichtmiete Gruppe. Aber heute kam mal wieder etwas Spezielles hinzu.

Wie Sie ja wahrscheinlich bereits wissen, sind die etwa 100.000 Zumtobel-Leuchten, deren Existenz Herr Weiss gern aktiv verschweigen möchte, einfach verschwunden und haben sich förmlich "in Luft aufgelöst". Herr Weiss erwähnt diese Position, die immerhin einem heutigen Bruttolistenpreis in Höhe von mindestens 70 Mio. Euro entspricht, mit keinem Wort, mit keiner Silbe in seinem aktuellen Sachstandsbericht. Herr Weiss erwähnt auch nicht den erheblichen Bestand an Komponenten (über 15 Mio. Euro), den er einfach an Novalumen "verschenkte" und mit keinem Wort, dass er von Herrn Günther eine 45-Mio.-Euro-Anleihe als Kaufpreis erhalten hat. Zu dieser angeblichen Anleihe gehört ja vertraglich noch ein angeblicher Besserungsschein in Höhe von 130 Mio. Euro.

In Summe sprechen wir also von Werten in Höhe von 260 Mio. Euro, über die Herr Weiss in seinem "Sachstandsbericht" kein Wort verliert. Das dazu, dass Herr Weiss als "Gutachter" eine verlässliche Quelle für das Insolvenzgericht, die Gläubigerausschüsse, die Presse und natürlich auch die Staatsanwaltschaft sein sollte. Sämtliche Aussagen von Herrn Weiss können nach meinem Dafürhalten einfach als gelenkte Fehlinformation zusammengefasst werden und für seinen "Sachstandsbericht" gibt es für meine Begriffe nur einen Ablageort: Den Mülleimer.

Wie lange will das Oldenburger Insolvenzgericht da noch tatenlos zusehen?

Nun denn, wie ich heute erfuhr, sollen die Zumtobel-Leuchten wohl durch Zumtobel selbst verkauft worden sein. Herr Günther war darüber wohl "not amused" und wollte Zumtobel mit Millionenklagen überziehen, wegen entgangenen Geschäftschancen usw. Er war wohl rasend vor Wut, bis er erfuhr, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg Zumtobel den Verkauf wohl explizit gestattete oder diesen sogar anordnete. Ganz genau weiß man das noch nicht. So ein Pech für Frank Günther. "So ein Pech für alle Anleger" möchte man da noch hinzufügen.

Man musste oder wollte sich wohl oder übel mit Zumtobel einigen. Und diese Einigung sah wohl so aus, dass Zumtobel für die verkaufte brandneue Ware zum Bruttolistenpreis von rund 70 Mio. Euro eine "Entschädigung" in Höhe von 3,5 Mio. Euro anbot. Das wären ja 95% Nachlass auf den Bruttolistenpreis. "Nur ein Idiot würde so ein Geschäft tatsächlich machen" dachte ich noch, als ich davon hörte. Doch diesen "Klein-Fritzchen-Deal" ging man tatsächlich unter anderem deshalb ein, weil man im Gegenzug eine Kooperation mit Zumtobel "verkünden" wollte. Novalumen ist jetzt also stolzer Zumtobel-Partner und bekommt jetzt wohl die gleichen Konditionen wie jeder ganz normale Elektro-Großhändler. Die kostbare, brandaktuelle Ware wurde also zum Spottpreis "verschleudert" um dann zum geschätzt acht- oder zehnfachen Preis bei Zumtobel einkaufen "zu dürfen".

Man sollte Herrn Günther mal zum "Entrepreneur Of The Year" vorschlagen. Vielleicht gibt es aber auch den "Hans im Glück-Award".

Naja, nun soll Herr Weber, der zweite Geschäftsführer der Novalumen, wohl wie ein Bub an Heiligabend, der vor Aufregung mit der Trompete um den Weihnachtsbaum läuft, durch  die Firma gehüpft sein und ganz aufgeregt von den "dreieinhalb Millionen" geschwärmt haben, die nun bald der Novalumen zufliessen, damit man dann "endlich mal Gas geben" könnte.

Das "Gas geben" wird dann vermutlich darin münden, das One Square richtig "Gas gibt" bei der Erstellung von weiteren Beratungsrechnungen, aber das ist nur meine Vermutung.

Aber wie Herr Weber überhaupt auf die Idee kommt, dass das Geld an Novalumen fliesst ist mir ein Rätsel. Die Leuchten wurden zwar von Herrn Weiss an Novalumen verkauft, aber waren doch vermutlich schon zuvor von Zumtobel verkauft worden, als diese sich noch im Eigentum der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH befanden. Wenn dem so war, dann sollte doch Herr Weiss das Geld für die Masse erhalten, aber bestimmt nicht Novalumen. Ich denke, hier sollte das Oldenburger Insolvenzgericht einmal besonders aufmerksam hinsehen oder überhaupt mal hinsehen.

Fakt ist aber doch folgendes: Herr Weiss hat rund 100.000 Zumtobel-Leuchten an Novalumen verkauft, die es (jetzt) nicht (mehr) gibt. Ich bin gespannt, wann das Handelsblatt darüber berichtet. Und Herr Günther kann seine angebliche Anleihe nicht wie versprochen besichern. Es wird immer enger.

Man munkelt übrigens schon von sensationellen Neuigkeiten über One Square. Ich jedenfalls bin sehr gespannt.

Wichtig für unseren gemeinsamen Erfolg ist folgendes: Bleiben Sie gelassen, bleiben Sie gesund und gehen Sie auf keinen Fall auf die Angebote von Novalumen ein!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 1. September 2023

Ein Jahr Novalumen – eine kritische Zusammenfassung und neue Informationen 

Wurde im Zuge des Insolvenzverfahrens Deutsche Lichtmiete und im Zusammenhang mit dem Verkauf der wesentlichen Vermögenswerte an Novalumen GmbH etwa massiv betrogen, gelogen, an Eides statt falsch versichert, versucht zu betrügen, das Gericht getäuscht, unterschlagen, E-Mails abgefangen und ausgespäht und so weiter?

 

Zudem: Weitere Ungereimtheiten, keine Antwort von WallnerWeiss, Beschwerde zum Kaufvertrag, fehlende Zumtobel-Leuchten, neuer Sachstandsbericht usw.


Liebe Leser,

 

sowohl am 08. Februar 2023 als auch am 28. Februar 2023 habe ich Herrn Insolvenzverwalter Weiß gebeten, mich über die angeblich von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (heute Novalumen GmbH) bzw. von Herrn Günther begebene Anleihe aufzuklären bzw. mir ganz simpel die Existenz dieser Anleihe zu bestätigen. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Keine Reaktion, keine Antwort von Herrn Weiß. 

 

Es wäre doch ein Leichtes, mir kurz zu bestätigen, dass es diese äußerst wichtige 45-Mio.-Anleihe, die angeblich auch noch besichert ist, tatsächlich gibt. Nichts. Außer ein mehr als ausführliches Schreiben (um nicht zu sagen: Gefasel und Prosa) von Herrn Rechtanwalt Borowski, der mich belehren wollte, dass nicht jede Anleihe auch zwingend eine WKN oder ISIN haben muss und dass auch nicht jede Anleihe zwangsläufig an einer Börse notiert sein müsste (was ich natürlich alles selbst schon wusste). 

 

Ich hatte Herrn Weiß unter anderem folgendes geschrieben:

„Wenn es diese Anleihe oder Inhaberschuldverschreibung tatsächlich gibt, so stellt sich für mich die Frage, warum diverse Anleihegläubiger, auch große Anleihegläubiger, davon keine Kenntnis haben. Wenn nur die „drei großen“ Anleihegläubiger darüber informiert wurden, dann handelt es sich nach meinem Rechtsverständnis hierbei um einen klaren Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG). Dies sollten Sie wissen. 

 

Zudem hätte es von Ihrer Seite eine Ad-hoc-Mitteilung geben müssen zu den börsennotierten Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG, wenn es tatsächlich einen „Kaufpreis“ in der von Herrn Frank Günther genannten Höhe gegeben hat. Selbst wenn der „Kaufpreis“ angeblich durch die DLM als Emittentin am 1. September 2022 durch Begebung einer besicherten Inhaberschuldverschreibung mit Besserungsabrede in einem Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 45 Mio. und durch Übergabe der korrespondierenden Globalurkunde an den Insolvenzverwalter erfüllt worden wäre, hätte es dazu nach meiner Rechtsauffassung zwingend eine Ad-hoc-Mitteilung geben müssen. Es gab aber keine entsprechende Adhoc-Mitteilung.“

 

Auch dazu hatte Herr Borowski eine meterlange Erklärung parat, warum dies nicht so sein muss. 

 

Aber auch Herr Borowski hat interessanterweise weder bestätigt, noch dementiert, dass es diese wichtige 45-Mio.-Euro-Anleihe gibt. 

 

Interessanterweise wird auch in keinem Sachstandsbericht von Herrn Weiß davon berichtet, dass er einen Kaufpreis für die Assets der Deutsche Lichtmiete Gruppe in Höhe von 45 Mio. Euro vereinnahmt hat.

 

In seinem letzten Sachstandsbericht vom 24. Juli 2023 schreibt Herr Weiß dazu in kryptischer Form folgendes:

 

„Der Zahlungseingang gemäß den Anleihebedingungen wird überwacht.“

 

Hä? Sind nun Zahlungen erfolgt oder nicht? Gibt es die Anleihe oder nicht? Wurde der Kaufpreis durch die Anleihe „bezahlt“ oder „erfüllt“, wie Herr Günther ja selbst in seiner Eidesstattlichen Versicherung vom 18. Januar 2023 klar und unzweideutig erklärt? Sie lesen richtig. Herr Günther hatte am 18. Januar 2023 an Eides statt versichert, dass der Kaufpreis durch die Begebung und Übergabe der 45-Mio.-Euro-Anleihe bereits am 1. September 2022 erfüllt wurde. Damit müsste dann doch alles klar sein. Merken Sie sich bitte die oben genannten Daten! 


Fehlt dann nur noch der zusätzlich angeblich aufgelegte Besserungsschein, aber wir wollen mal nicht so kleinlich sein, dieser hat ja „nur“ einen Umfang von 85 oder 130 Mio. Euro, das weiß aber niemand (außer wahrscheinlich Herr Weiß und Herr Günther) so genau. Also müsste doch eigentlich alles am Laufen sein und Herr Weiß könnte stolz in seinem Sachstandsbericht schreiben, dass der Kaufpreis bereits am 1. September 2022 erfüllt und somit „bezahlt“ wurde. Warum macht er es nicht?

 

Ich jedenfalls werde das auch mal ausprobieren. Wenn meine Frau mich das nächste Mal fragt, ob ich endlich wie vereinbart den Rasen gemäht habe, dann sage ich ihr: „Die Erfüllung unserer Vereinbarung bezüglich des kollektiven Kürzens der Grashalme auf der beschriebenen Liegenschaft wird überwacht.“ Mit dieser lari-fari-Aussage würde ich bei ihr aber ganz sicher nicht durchkommen. Herr Weiß scheint aber beim Oldenburger Insolvenzgericht mit seiner Klein-Fritzchen-Formulierung wunderbar durchzukommen. Bisher zumindest. 

 

Weiter nun mit dem Inhalt der bereits erwähnten Eidesstattlichen Versicherung des Herrn Frank Günther vom 18. Januar 2023. Achtung: Es gibt ja mittlerweile diverse Eidesstattliche Versicherungen des Herrn Frank Günther, daher ist das Datum immer wichtig, wenn man die Zusammenhänge und die zeitliche Einordnung richtig verstehen möchte. Herr Günther versichert darin also folgendes (Rechtschreibfehler nicht von mir):

 

„Der mit dem Insolvenzverwalter der vier Unternehmen der Deutsche Lichtmiete Gruppenämlich der Deutsche Lichtmiete AG, der Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH, der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH und der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbh, über den Erwerb der wesentlichen Vermögensgegenstände vereinbarte Kaufpreis in Höhe von EUR 45 Mio. ist durch die DLM als Emittentin am 1. September 2022 durch Begebung einer besicherten Inhaberschuldverschreibung mit Besserungsabrede in einem Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 45 Mio. und durch Übergabe der korrespondierenden Globalurkunde an den Insolvenzverwalter erfüllt worden.“

 

Nun denn. Halten wir als Erstes einmal fest, dass hier nicht erkennbar ist, ob zu der angeblich besicherten angeblichen Anleihe tatsächlich wie versprochen noch der angebliche Besserungsschein hinzuzurechnen ist. Denn es liest sich für mich hier so, als ob die Inhaberschuldverschreibung inklusive der Besserungsabrede einen Gesamtbetrag von 45 Mio. Euro ausmacht. Das wäre dann aber komplett anders und deutlich weniger, als es noch im verbindlichen Angebot zugesagt worden war und es würden mindestens 85 Mio. Euro Kaufpreis oder sogar 130 Mio. Euro in Form der Besserungsabrede fehlen. 

 

Nun denn, Kleinkram. 

 

Herr Günther hatte überdies kurz zuvor noch in seinem verbindlichen Angebot zur Übernahme der Assets der Deutsche Lichtmiete Gruppe selbst geschrieben, dass die Verbindlichkeiten zur Kaufpreiserfüllung, also die (besicherte) Anleihe und der Besserungsschein börsennotiert sein sollen: 

Gleichzeitig sollen (börslich handelbare) Verbindlichkeiten gegenüber den Anleihegläubigern und ggf. den Direktinvestoren begründet werden, die eine langfristige Wertaufholung ermöglichen können.“ Und weiter: „Wir gedenken sowohl die besicherte Anleihe auf Ebene der Deutsche Leuchtmittel GmbH als auch die Anleihe auf Ebene der HoldCo börslich handelbar zu machen.“

 

Haben Sie, lieber Leser, etwa Kenntnis von zwei neuen börsennotierten Anleihen, herausgegeben von der Novalumen GmbH und der Muttergesellschaft der Novalumen GmbH, der AVIR DLM S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg? Ich nicht. Wenn Sie etwas wissen, was ich bisher nicht in Erfahrung bringen konnte, dann senden Sie mir bitte dazu eine E-Mail. Dies kann natürlich auch Herr Günther oder Herr Weber als Geschäftsführer der Novalumen GmbH gern machen und mich damit in Kenntnis setzen. Ich werde dann darüber berichten und meinen Artikel entsprechend updaten. Auch Herr Weiß, der ja angeblich die Anleihe als Kaufpreis erhalten haben soll, kann mir dies gern bestätigen. 

 

Warum ist mir diese angebliche Anleihe oder die beiden vermeintlichen Anleihen so wichtig? Zunächst einmal deshalb, weil Herr Günther diese in seiner Eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Oldenburger Landgericht erwähnt hatte. Gerade dies hatte natürlich mein Interesse besonders geweckt. Es sollte auch jedem klar sein, dass es genau genommen zwei Anleihen geben müsste. Und jedem Gläubiger der Deutschen Lichtmiete Gruppe sollten die von Herrn Günther versprochenen Anleihen äußerst wichtig sein, denn durch diese Anleihen sollte der „Kaufpreis“ für die Assets der Deutsche Lichtmiete Gruppe von Herrn Günther bezahlt werden. Keine Anleihe(n) heißt also: Kein Kaufpreis.

 

In seinem bindenden Angebot an den von der Insolvenzverwaltung beauftragten M&A-Berater der Transaktion, die Firma Rothschild & Co., schrieb Herr Günther am 11. August 2022 unter anderem folgendes:

 

Kaufpreis

Wir bieten für den Erwerb der oben genannten Assets in der dargestellten Transaktionsstruktur eines Asset Deals einen Kaufpreis von

 

Euro 45 Millionen 

(dies wurde im bindenden Angebot auch fett gedruckt!)

 

sowie einem Besserungsschein in Höhe des entstehenden Eigenkapitalwertes von bis zu EUR 85 Millionen

 

Dieser Kaufpreis wird allerdings nicht bei Erwerb in bar entrichtet, sondern in Form einer oder mehrerer noch zu strukturierender Anleihen sowohl auf Ebene der Deutschen Leuchtmittel GmbH (OpCo) sowie der in Luxemburg ansässigen Eigentumsgesellschaft (HoldCo).“

 

Der „Kaufpreis“ beträgt demnach also angeblich insgesamt 130 Mio. Euro. In seinem Schreiben „An alle Gläubiger der Deutsche Lichtmiete Gruppe“ mit Datum 9. September 2022 (Link) wurde von Herrn Günther sogar folgendes behauptet:

 

„Die Auffanglösung ist eine Lösung für alle Gläubiger, nicht nur für die Anleihegläubiger, wie häufig kolportiert wird. Der über die Fortführung des Geschäfts geschaffene Unternehmenswert wird in Form einer Anleihe in Höhe von EUR 45 Mio. vollständig allen Gläubigern zugutekommen. Dazu gibt es einen sogenannten Besserungsschein in Höhe von bis zu EUR 130 Millionen. Insgesamt ergibt sich damit ein potentieller Zufluss für die Insolvenzgläubiger in Höhe von EUR 175 Millionen.“

 

Nun gab es also bereits die dritte Zahl, die als angeblicher Kaufpreis genannt wurde. 130 Mio. Euro (45 Mio. Euro Anleihe plus 85 Mio. Euro Besserungsschein), 45 Mio. Euro (45 Mio. Euro Anleihe inkl. Besserungsabrede) und 175 Mio. Euro (45 Mio. Euro Anleihe plus 130 Mio. Euro Besserungsschein). Die Verwirrung ist perfekt.

 

Aber: Wo ist oder besser wo sind denn nun die beiden verbindlich zugesicherten Anleihen zur Zahlung des Kaufpreises für alle Assets der Deutsche Lichtmiete Gruppe?

 

In seinem bindenden Angebot beschreibt Herr Günther, wie diese beiden Anleihen aufgelegt und wie diese ausgestaltet werden könnten und zeigt zwei mögliche Varianten (ich erspare dem Leser die Details, da dies wahrscheinlich bis heute nicht umgesetzt wurde).

 

Interessant ist aber, dass Herr Günther in seinem bindenden Angebot mit konkreten Daten arbeitet:

 

„Eine finale Entscheidung über die beiden oben dargestellten Alternativen sowie die Umsetzung einer dieser Alternativen ist bis zur operativen Übernahme des Geschäftsbetriebs zum 1. September 2022 nicht möglich. Wir verpflichten uns daher, im Nachgang, spätestens bis zum 31. März 2023, eine der beiden oben genannten Alternativen oder eine mit den Gläubigern und der Insolvenzverwaltung einvernehmlich erzielte Lösung umzusetzen. Eine entsprechend rechtlich bindende Vereinbarung ist in den Kaufvertrag aufzunehmen.“

 

Aha. Hier steht es schwarz auf weiß! Bis zum 31. März 2023 hätten diese beiden Anleihen strukturiert und umgesetzt werden müssen. Eine entsprechende rechtliche Bindung sollte in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Zu dumm nur, dass der Kaufvertrag niemandem zugänglich ist. Naja, fast niemandem. Das ist auch so eine Besonderheit im Fall Lichtmiete-Weiß-Günther. 

 

Ein weiteres Detail ist auch interessant: Herr Günther schreibt in seinem bindenden Angebot: „Eine finale Entscheidung über die beiden oben dargestellten Alternativen sowie die Umsetzung einer dieser Alternativen ist bis zur operativen Übernahme des Geschäftsbetriebs zum 1. September 2022 nicht möglich.“

 

Am 11. August 2022 war es also für Herrn Günther noch nicht einmal möglich, bis zum 1. September 2022 eine finale Entscheidung über die beiden dargestellten Alternativen zu den noch zu begebenden Anleihen und die Finanzierungsstruktur zu treffen.

 

Aber am 18. Januar 2023 versicherte Herr Günther an Eides Statt, dass er offensichtlich nicht nur bereits am 1. September 2022 die finale Entscheidung zu den zu begebenden Anleihen und der Finanzierungsstruktur bereits getroffen, sondern zumindest die erste Anleihe auch aufgelegt und die korrespondierende Globalurkunde sogar schon an den Insolvenzverwalter übergeben hatte. 

 

Ich weiß nicht, wie Sie das sehen, wenn Sie dies hier lesen, aber für mich klingt das alles sehr abenteuerlich, zumal Herr Weiß bis heute die Existenz dieser an ihn angeblich übergebenen Anleihe nebst Globalurkunde nicht bestätigen will. Das Oldenburger Insolvenzgericht hat übrigens auch keine Kenntnis über diese Anleihe(n).

 

Nun wird es noch interessanter. Zunächst gab Herr Günther am 23. Dezember 2022 (quasi als verfrühtes Weihnachtsgeschenk an mich) eine (in anderer Sache) falsche Eidesstattliche Versicherung vor dem Landgericht Oldenburg ab. Ich erwähnte dies in einem öffentlichen Teams-Call und erstattete kurz danach Anzeige gem. § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt) bei der Staatsanwaltschaft München I (AZ 246 JS 119197/23). Herr Günther versuchte daraufhin, seine falsche Versicherung an Eides statt noch notdürftig zu korrigieren, jedoch dürfte ihm dieser jämmerliche Versuch keine Strafmilderung bringen. Ganz im Gegenteil, denn seine „Berichtigung“ ähnelt eher einer „Verschlimmbesserung“ denn durch diese Berichtigung wird die ganze Sache für ihn nur noch schlimmer werden. Aber lesen Sie selbst.

 

Da ich davon ausgehe, dass Herr Günther mit seiner falschen Versicherung an Eides statt versucht hatte, das Oldenburger Landgericht zu täuschen und zu betrügen, erstattete ich am 22. Januar 2023 zudem Anzeige gegen Herrn Günther gem. § 263 StGB (Prozessbetrug). Natürlich wieder bei der Staatsanwaltschaft München I, denn jegliche Strafanzeige gegen Herrn Günther oder auch gegen Herrn Weiß bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg kann man sich scheinbar sparen. Das zumindest ist mein Eindruck.

 

Da Herr Günther selbst in seiner „Berichtigung“ zu seiner falschen Versicherung an Eides statt wieder unstrittige Falschangaben gemacht hatte, seine „berichtigte Versicherung an Eides statt“ also auch falsch war, brachte ich auch dies ebenfalls am 22. Januar 2023 gemäß § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt) zur Anzeige.

 

Unter anderem ging es hierbei um den Sachverhalt, dass die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (heute: Novalumen GmbH) versucht hatte, Eigentum der Direktinvestoren an Mietkunden zu verkaufen, natürlich ohne Zustimmung der Eigentümer. Herr Günther wollte dies wohl relativieren oder verharmlosen, aber lesen Sie selbst:

 

In der „Berichtigung“ seiner falschen Versicherung an Eides statt hatte Herr Günther unter anderem angegeben, dass die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (heute: Novalumen GmbH) „versehentlich doch einzelnen Mietkunden den Erwerb von LED-Leuchten angeboten“ hatte, „die im Eigentum von Direktinvestoren liegen, und entsprechende Kaufverträge darüber abgeschlossen“ hatte, „ohne dabei zu erwähnen, dass ein Erwerb in Absprache mit den Direktinvestoren zu erfolgen habe.“ 

 

Weiter führte er aus: „Dies geschah in Unkenntnis des Umstandes, dass die bei den entsprechenden Mietkunden installierten LED-Leuchten im Eigentum von Direktinvestoren liegen und in Abweichung der bei der DLM im Vorfeld zur Achtung des Eigentums der Direktinvestoren etablierten Prozesse.“

 

Nochmal zum Mitschreiben: Dies versicherte Herr Günther am 22. Januar 2023 dem Oldenburger Landgericht.

 

Aber: In seiner eigenen, vorherigen Eidesstattlichen Versicherung vom 23. Dezember 2022 führte er unter Punkt 6, welcher von ihm nicht berichtigt wurde, folgendes sinngemäß aus. Er hätte erstmals durch ein Rundschreiben von Alexander Hahn mit dem Titel „Schreiben an alle Mietkunden der Deutschen Lichtmiete“ beim Besuch der Webseite www.direktinvestoren-lichtmiete.de am 27. November 2022 davon erfahren, dass am 25. November 2022 von Alexander Hahn insgesamt 426 Schreiben an alle Mietkunden der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH verschickt wurden. Hierin wurden die Mietkunden darauf hingewiesen, dass viele Leuchten mit Eigentumsrechten der Direktinvestoren und fast alle Leuchten mit Markenrechten behaftet sind.

 

Herr Günther führt dann weiter aus: „Noch am gleichen Tag habe ich meine Kontaktperson bei der Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, hierüber informiert und sie gebeten, hiergegen vorzugehen.“

 

Man kann also festhalten, dass Herr Frank Günther demnach bereits am 27. November 2022 unstrittig Kenntnis davon hatte, dass „viele Leuchten mit Eigentumsrechten der Direktinvestoren und fast alle Leuchten mit Markenrechten behaftet sind“.

 

Wochen danach dann sinngemäß zu behaupten, man hätte davon nichts gewusst und daher „versehentlich“ fremdes Eigentum verkauft, das ist schon dreist.

 

Ich brachte das also ebenfalls gemäß § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt) zur Anzeige, dass auch die Berichtigte Eidesstattliche Versicherung des Herrn Frank Günther offenbar falsch ist, denn er behauptete darin ja, dass er über die Eigentumssituation der Direktinvestoren keine Kenntnis hatte. Was für ein Blödsinn.

 

Spätestens ab dem 27. November 2022 wusste Herr Frank Günther also doch unstrittig, dass er mit jedem Verkauf von Leuchten ggf. fremdes Eigentum verkauft. Das wäre dann vorsätzlicher Betrug. Ich brachte also auch dies gemäß § 263 StGB (Betrug), zur Anzeige.

 

Schlimmer noch: Selbst in seinem verbindlichen Angebot zur Übernahme der Deutsche Lichtmiete Gruppe mit Datum 11. August 2022 schrieb Herr Günther doch schon, dass die Direktinvestoren „Eigentümer“ von Leuchten geworden seien. Auch schreibt er: „Die bestehenden Anleihegläubiger und ggf. die Direktinvestoren, welche Direkteigentum an den Leuchtmitteln halten, sollen die Möglichkeit bekommen, am langfristigen Potential des Unternehmens zu partizipieren.“

 

Interessant ist doch auch folgendes: Statt diese wichtige Information, dass „viele Leuchten mit Eigentumsrechten der Direktinvestoren und fast alle Leuchten mit Markenrechten behaftet sind“ in seine Geschäftspraktiken einfließen zu lassen und sorgfältig zu prüfen, ob man hier ggf. rechtswidrig fremdes Eigentum zum Kauf anbietet oder bereits verkauft hat, wurde lediglich die Kanzlei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB damit beauftragt, in dieser Sache gegen mich vorzugehen.

 

Hier kann doch klar erkannt werden, dass Herr Frank Günther, der das verbindliche Angebot für den Kauf der Assets der Deutsche Lichtmiete Gruppe selbst unterzeichnete, über die Situation der Direktinvestoren bestens informiert war, und zwar bereits weit vor Übernahme der Deutsche Lichtmiete Gruppe im September 2022.

 

Jeder Verkauf von Leuchten von Direktinvestoren war somit nach meinem Rechtsverständnis vorsätzlicher Betrug gemäß § 263 StGB (Betrug) und ich brachte auch dies zur Anzeige.

 

Leuchten dann noch flächendeckend, wie in den Anschreiben der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (heute: Novalumen GmbH) an alle Mietkunden vom 17. November 2022, 8. Dezember 2022 und 14. Dezember 2022 (also auch nach Kenntniserlangung durch mein Anschreiben an alle Mietkunden) zum Kauf anzubieten in dem Wissen, dass diese mit Eigentumsrechten von Direktinvestoren behaftet sind oder sein können, ist nach meinem Rechtsverständnis versuchter Betrug gemäß § 263 StGB (versuchter Betrug) und ich brachte auch dies zur Anzeige.

 

Sie sehen: Das Chaos ist groß. Anscheinend wird gelogen, betrogen, falsch versichert, versucht zu betrügen, das Gericht belogen und betrogen und so weiter. Und das ist nur der Anfang und die Spitze des Eisbergs, denn ich beschreibe oben lediglich eine falsche Versicherung an Eides statt des Herrn Günther nebst seinem peinlichen Versuch, diese falsche Versicherung an Eides statt noch irgendwie zu korrigieren. Das Ergebnis: Rund ein Dutzend Strafanzeigen gegen Herrn Günther nur aufgrund dieser beiden Papiere.

 

Es geht aber noch weiter: Ebenfalls im Januar 2023, genauer am 18. Januar 2023, gab es eine weitere Versicherung an Eides statt von Herrn Frank Günther. Insbesondere im Dezember 2022 und Januar 2023 war Herr Günther besonders aktiv im Versicherungswesen. Hierbei ging es unter anderem um die oben erwähnte(n) und von mir als vermisst gemeldete(n) Anleihe(n).

 

Herr Günther schreibt und versichert an Eides statt folgendes (Rechtschreibfehler wurden beibehalten):

 

„Der mit dem Insolvenzverwalter der vier Unternehmen der Deutsche Lichtmiete Gruppenämlich der Deutsche Lichtmiete AG, der Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH, der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH und der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbh, über den Erwerb der wesentlichen Vermögensgegenstände vereinbarte Kaufpreis in Höhe von EUR 45 Mio. ist durch die DLM als Emittentin am 1. September 2022 durch Begebung einer besicherten Inhaberschuldverschreibung mit Besserungsabrede in einem Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 45 Mio. und durch Übergabe der korrespondierenden Globalurkunde an den Insolvenzverwalter erfüllt worden.“

 

Wow. Das ist ja mal eine Aussage! Da ist sie also, die vermisste Anleihe. Zumindest eine der beiden Ausreißer. Bisher hat aber niemand, mit dem ich gesprochen habe, tatsächlich Kenntnis von einer entsprechenden Anleihe, ganz im Gegenteil. „Herr Hahn, es gibt keine Anleihe“ durfte ich aus gut informierten Kreisen mehrfach hören.

 

Diese nächste Eidesstattliche Versicherung des Herrn Günther aber wurde wieder dem Landgericht Oldenburg zur Glaubhaftmachung vorgelegt, um zu belegen, dass es eine entsprechende Inhaberschuldverschreibung (Anleihe) und eine Globalurkunde dazu gibt.

 

Ich möchte hier zur Verdeutlichung der Umstände einmal etwas beschreibend werden. Es ist für einen Kanada-Urlauber ein Leichtes zu behaupten, er hätte in den Appalachen „Bigfoot“ gesehen. Wenn dazu noch eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben wird, kann diese Aussage damit zusätzlich bekräftigt werden.

 

Es ist aber fast unmöglich, den Gegenbeweis anzutreten. Wie möchte man „beweisen“, dass es „Bigfoot“ nicht gibt bzw. dass der Urlauber „Bigfoot“ nicht gesehen hat und auf keinen Fall gesehen haben kann?

 

In dieser hier zur Anzeige gebrachten Sache sprechen jedoch zumindest einige Indizien dafür, dass die von Herrn Frank Günther abgegebene weitere Eidesstattliche Versicherung auch in diesem Punkt falsch ist.

 

Im Großen und Ganzen spricht meines Erachtens nichts, aber auch rein gar nichts für die tatsächliche Existenz dieser angeblichen Anleihe(n) und alles, wirklich alles spricht dagegen.

 

Es wäre für Herrn Frank Günther ein Leichtes gewesen, statt dieser Eidesstattlichen Versicherung dem Landgericht Oldenburg eine Kopie der Globalurkunde der angeblichen Anleihe vorzulegen. Er schreibt schließlich selbst, dass es diese Urkunde gibt und dass diese dem Insolvenzverwalter übergeben wurde. Dieses Vorgehen wäre für Herrn Frank Günther auch viel ungefährlicher gewesen, da er sich mit der Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung strafbar macht. Zudem wäre der Aufwand für Herrn Frank Günther vermeintlich deutlich geringer gewesen. Globalurkunde einscannen, abschicken, erledigt.

 

Schließlich hatte Herr Frank Günther bereits am 23. Dezember 2022 eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Dies ist nach meiner Rechtsauffassung unbestritten, denn Herr Frank Günther versuchte im Nachhinein ja selbst, diese noch zu „berichtigen“. Um mal bei meinem obigen Beispiel zu bleiben: Ich würde meiner Frau nicht an Eides Statt versichern, dass ich den Rasen gemäht habe, sondern sie einfach bitten, aus dem Fenster zu sehen. Thema erledigt. Wieso also macht es sich Herr Günther hier so umständlich mit dem Risiko, sich selbst weiter in Schwierigkeiten zu bringen?

 

Wir sprechen immerhin über ein angebliches Wertpapier mit einem Gesamtnennbetrag in Höhe von angeblich 45 Mio. Euro! Es dürfte also ein Leichtes sein, dem Landgericht Oldenburg die entsprechende Globalurkunde vorzulegen. Auch Herr Weiß hätte dies tun können.

 

Zudem ist auffällig, dass Herr Frank Günther in seiner offenkundig falschen Eidesstattlichen Versicherung mit Datum vom 23. Dezember 2022, die dem Landgericht Oldenburg vorgelegt wurde, kein Wort zu dem angeblichen Wertpapier über einen Gesamtnennbetrag in Höhe von angeblich 45 Mio. Euro geschrieben hatte. Eine korrespondierende Globalurkunde wird auch nicht erwähnt. Wieso hatte er dem Landgericht Oldenburg nicht schon in seiner ersten Eidesstattlichen Versicherung davon berichtet? Schließlich hatte er Herren Weiß doch angeblich bereits am 1. September 2022 den Kaufpreis in Form dieser angeblichen 45-Mio.-Euro-Anleihe „bezahlt“. Wieso wurde dem Gericht diese wichtige Information erst mit einer weiteren Eidesstattlichen Versicherung übermittelt?

 

In seiner Eidesstattlichen Versicherung mit Datum vom 23. Dezember 2022 ging es Herrn Frank Günther doch darum, dem Gericht unter anderem auch glaubhaft zu machen, dass meine Aussage in meinem Schreiben an alle Mietkunden mit Datum vom 23. November 2022 nicht richtig ist. Dort hatte ich geschrieben: „Und Herr Günther war es auch, der schlussendlich mein Unternehmen vom Insolvenzverwalter für einen negativen Kaufpreis übernommen hat.“ Die Eidesstattliche Versicherung zu diesem Thema mit dem Verweis auf die angeblich an den Insolvenzverwalter übergebene Globalurkunde hätte Herr Frank Günther dann doch auch schon in seine vorherige Eidesstattliche Versicherung mit Datum vom 23. Dezember 2022 aufnehmen können. Er tat es aber nicht. Warum, das wird nur er wissen.

 

Davon abgesehen schreibt Herr Frank Günther in seiner Eidesstattlichen Versicherung mit Datum vom 23. Dezember 2022: „Der Kauf- und Übertragungsvertrag sieht einen Kaufpreis von EUR 45 Mio. vor. Je nach unternehmerischem Erfolg der DLM könnte sich dieser auf bis zu EUR 175 Mio. erhöhen.“

 

Diese Formulierung verstehe ich so, dass zu dem festen Kaufpreis von angeblich 45 Mio. Euro noch eine Besserungsabrede hinzugerechnet werden kann, so dass sich dieser im Idealfall auf bis zu 175 Mio. Euro erhöht. Der angebliche „Kaufpreis“ ist jedoch nach dieser Formulierung lediglich „vorgesehen“. Hier wird nicht ausgeführt, dass dieser „Kaufpreis“ schon gezahlt oder wie es in der Eidesstattlichen Versicherung mit Datum vom 18. Januar 2023 formuliert ist bereits am 1. September 2022 „erfüllt“ wurde. 

 

Das liest sich für mich so, dass Herr Günther noch im Dezember 2022 als Kaufpreis 45 Mio. Euro „vorgesehen“ hatte, obwohl er den Kaufpreis nach eigener Aussage und Versicherung an Eides statt bereits fast vier Monate zuvor, nämlich am 1. September 2022 schon „erfüllt“, man könnte also auch sagen „bezahlt“ hatte. 

 

Nach meiner Rechtsauffassung passt das auffällig nicht zusammen.

 

Wenn der Rasen gemäht ist, dann ist er gemäht. Dann sage ich meiner Frau auch nicht am Samstag, dass ich das „noch machen werde“, wenn ich es am Freitagabend bereits erledigt hatte. Das passt doch nicht zusammen.

 

Ein weiterer Punkt kommt noch hinzu und ich möchte es nochmal zur Verdeutlichung wiederholen: In seinem bindenden Angebot mit Datum vom 11. August 2022 schreibt Herr Günther in Bezug auf die beiden zu begebenden Anleihen folgendes: 

 

Eine finale Entscheidung über die beiden oben dargestellten Alternativen sowie die Umsetzung einer dieser Alternativen ist bis zur operativen Übernahme des Geschäftsbetriebs zum 1. September 2022 nicht möglich.“

 

In seiner Eidesstattlichen Versicherung vom 18. Januar 2023 schreibt er aber (Rechtschreibfehler wurden beibehalten): „Der mit dem Insolvenzverwalter der vier Unternehmen der Deutsche Lichtmiete Gruppenämlich der Deutsche Lichtmiete AG, der Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH, der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH und der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbh, über den Erwerb der wesentlichen Vermögensgegenstände vereinbarte Kaufpreis in Höhe von EUR 45 Mio. ist durch die DLM als Emittentin am 1. September 2022 durch Begebung einer besicherten Inhaberschuldverschreibung mit Besserungsabrede in einem Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 45 Mio. und durch Übergabe der korrespondierenden Globalurkunde an den Insolvenzverwalter erfüllt worden.

 

Was soll man denn nun glauben? Er selbst schreibt im August 2022, dass es unmöglich ist, bis zum 1. September 2022 die Begebung der versprochenen Anleihen umzusetzen geschweige denn, sich für eine der vorgeschlagenen Alternativen zu entscheiden. Und dann urplötzlich behauptet er, dass das alles doch zum 1. September 2022 umgesetzt und erledigt wurde. 

 

Und wo ist der versprochene Besserungsschein? Vergessen worden? Oder „in der Post verloren gegangen“?

 

Nach meiner Rechtsauffassung ist davon auszugehen, dass die Eidesstattliche Versicherung von Herrn Frank Günther mit Datum 18. Januar 2023 daher ebenfalls falsch ist, und ich brachte dies natürlich ebenfalls gemäß § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt) zur Anzeige.

 

Und ebenso wurde nach meiner Rechtsauffassung mit der Eidesstattlichen Versicherung mit Datum 18. Januar 2023 das Landgericht Oldenburg getäuscht und betrogen. Zumindest wurde nach meiner Rechtsauffassung versucht, das Landgericht Oldenburg zu täuschen und zu betrügen. Dies brachte ich auch noch gemäß § 263 StGB (Prozessbetrug) zur Anzeige. 

 

Herr Frank Günther ist übrigens nicht nur Geschäftsführer der Käuferin der Assets der Deutsche Lichtmiete Gruppe, sondern auch gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger und sitzt im Gläubigerausschuss der Deutsche Lichtmiete AG. Ich denke, alle Gläubiger, auch die Großgläubiger, die Herrn Frank Günther zum gemeinsamen Vertreter gewählt haben, sollten hiervon Kenntnis haben. Ebenso alle Mitglieder aller Gläubigerausschüsse und die Staatsanwaltschaften München I und Oldenburg.

 

Das war aber natürlich noch lange nicht alles.

 

Denn auch Herr Weiß hat so einiges aufzuklären: Wo sind denn eigentlich die vielen Zumtobel-Leuchten, von denen Herr Insolvenzverwalter Weiß komischerweise nie berichtet hat und deren Existenz er seit Beginn der Insolvenz der Deutschen Lichtmiete Gruppe aktiv verschweigt?

 

Nun, angeblich soll sich die Sache mit den Zumtobel-Leuchten wohl so oder so ähnlich zugetragen haben: Die Deutsche Lichtmiete hatte bei der Firma Zumtobel Leuchten im damaligen Wert von über 50 Mio. Euro (Bruttolistenpreis) gekauft und bezahlt. Zumtobel konnte damals jedoch nicht sofort alles liefern. Also wurde ein Lieferplan verhandelt und bevor die Deutsche Lichtmiete für diesen Einkauf rund 10,3 Mio. Euro netto an Zumtobel zahlte, erhielt die Deutsche Lichtmiete eine sogenannte Erfüllungsbürgschaft.

 

Ein Teil der Leuchten wurde noch vor der Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg geliefert, jedoch waren dies vielleicht nur 10% der Gesamtmenge. Zumtobel erhielt nach dieser Lieferung einen Teil der Erfüllungsbürgschaft zurück.

 

Danach verliert sich für uns die Spur und es war und ist nur sehr auffällig, dass Herr Weiß nie und nirgends über diese nennenswerte Position berichtete. Auch wird in seinen Sachstandsberichten nicht dazu informiert. Vielleicht ist der Betrag nicht relevant genug. Moment: Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug der Warenwert der Zumtobel-Leuchten (Bruttolistenpreis) immerhin über 70 Mio. Euro, denn Zumtobel hatte bereits im April schon die dritte Preiserhöhung seit dem ursprünglichen Kauf umgesetzt und insgesamt sprechen wir über rund 100.000 bereits bezahlte Leuchten plus Zubehör.

 

Prüfen Sie es bitte einmal selbst: Im letzten Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters Weiß suchen Sie das Wort „Zumtobel“ vergeblich. Kein Wort über bereits bezahlte Leuchten im Wert von rund 70 Mio. Euro brutto. Übrigens finden Sie in diesem Bericht auch nicht das Wort „Komponenten“. Wir hatten ja für über 15 Mio. Euro Komponenten am Lager, aus denen etliche Leuchten hätten gebaut werden können. Herr Weiß erwähnt auch dies mit keinem Wort.

 

Nun hört sich die Zumtobel-Sache für uns folgendermaßen an: Die Ware soll wohl weg sein. Sie haben richtig gelesen: Weg! Hat Zumtobel nach wiederholtem Nachfragen und nach häufiger Aufforderung zur Abholung die Leuchten vielleicht einfach verkauft? Ich weiß, dass das Thema „Lagerkosten“ zwischen Zumtobel und Herrn Insolvenzverwalter Weiß geklärt werden sollte. Zumindest war dies der Wunsch von Zumtobel. Herr Weiß wollte die Ware nämlich nicht liefern lassen oder abholen. Sei es wie es sei. Die Ware ist wohl weg. Weg!

 

Aber jetzt wird es interessant. Im Kaufvertrag zwischen Herrn Insolvenzverwalter Weiß und der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (heute: Novalumen GmbH) werden diese Leuchten genau beschrieben (angeblich, denn der Kaufvertrag liegt ja niemandem vor). Herr Weiß hat also Leuchten an die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (heute: Novalumen GmbH) verkauft, die es gar nicht (mehr) gibt. Das dürfte dann wohl Betrug oder zumindest Unterschlagung und Untreue sein. Mal sehen, was der Generalstaatsanwalt in Oldenburg dazu sagt (Die „normale“ Staatsanwaltschaft in Oldenburg braucht man in keiner einzigen Sache anzusprechen, das ist meine Erfahrung, denn alle Anzeigen werden gefühlt pauschal abgewiesen. Erst eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft zeigt überhaupt Wirkung).

 

Was könnte denn daraus die Folge sein? Herr Günther könnte nun wohl keine oder zu wenig Ware haben, um seine angebliche 45-Mio.-Euro-Anleihe zu besichern, was er aber versprochen hat. Und versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen. Eigentlich. Und er hat ja auch an Eides statt versichert, dass er die besicherte Anleihe schon aufgelegt und die entsprechende Globalurkunde am 1. September 2022 an Herrn Insolvenzverwalter Weiß übergeben hat. Wie er das wohl gemacht hat? Und welche Sicherheiten wurden dort unterlegt?

 

Naja. Nun dürfte die Novalumen GmbH ja etwas Geld von Zumtobel zurückerwarten. Oder doch nicht? Denn wenn Zumtobel die Leuchten verkauft hat, dann muss dafür ja zumindest ein Teil des ursprünglichen Kaufpreises erstattet werden. Aber wie viel? Und an wen? Sieben Mio. Euro? Vielleicht acht, wenn alles gut läuft? Oder streicht sich Herr Weiß das Geld ein, denn die Zumtobel-Leuchten haben ja wohl bis zu ihrem vermeintlichen Verkauf durch Zumtobel selbst nie den Einflussbereich von Herrn Weiß verlassen. Was dann? Dann erhält Herr Weiß das Geld und die Novalumen GmbH hat eine 45-Mio.-Euro-Anleihe in den Verbindlichkeiten, gegen die keine oder zumindest nicht ausreichend Anlagevermögen steht. Das negative Eigenkapital dürfte gigantisch sein, aber das ist nur eine Vermutung und nichts Genaues weiß man nicht.

 

Ich hörte übrigens ein weiteres Gerücht: Danach soll es die Staatsanwaltschaft Oldenburg selbst gewesen sein, die Zumtobel den Auftrag oder zumindest die Zustimmung gab, die Leuchten zu verkaufen. Aber das ist nur die Aussage von jemandem, der das entsprechende Schreiben selbst gesehen hatte. 

 

Ein Gedankenspiel: Wäre es so wie oben beschrieben, dann dürfte das wohl den Tatbestand der „Überschuldung“ erfüllen und es würde mich nicht wundern, wenn jemand, der zu dem gleichen Ergebnis kommt, einen Insolvenzantrag auf die Novalumen GmbH stellen würde, wenn es die Geschäftsführer nicht bald selbst machen. Das wäre in einem solchen Fall dringend zu empfehlen, denn ansonsten begeht man als Geschäftsführer ganz schnell „Insolvenzverschleppung“. Ich könnte aus meiner Erfahrung da von ein paar Beratern und natürlich auch von einem Insolvenzverwalter dringend abraten. Aber dies ist nur ein Gedankenspiel.

 

Was bleibt dann noch zu erwähnen?

 

Die Kleinigkeit, dass Herr Weiß und Herr Günther versäumt haben, die Leuchten der Deutschen Lichtmiete nach den neuesten Standards zertifizieren zu lassen? Wir hatten bei der Deutschen Lichtmiete den Prozess bereits Anfang 2021 gestartet. Das ist alles keine Raketenwissenschaft. Herr Günther hat aber nun den Zug verpasst. Die eigenen Leuchten dürfen ohne Label nun gar nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Er selbst schreibt dazu: „Es besteht aktuell für die Lagerware ein Inverkehrbringungsverbot innerhalb der europäischen Union und die Ware darf aus regulatorischen Gründen nicht vermarktet werden. Dies resultiert daraus, dass eine Zertifizierung der Lagerware nach der sog. Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union unterblieben ist.“ Toller Typ. Er versucht hier sogar unterschwellig zu suggerieren, dass wohl die Deutsche Lichtmiete selbst und somit ich es unterlassen hatte, sich um die Zertifizierung zu kümmern. Und die Kosten für eine Zertifizierung schätzt er auf einen siebenstelligen Betrag. Das ist „Bullshit“, wie man so schön sagt und soll nur alle Leser darauf vorbereiten, dass Herr Günther den ganzen Laden und das ganze Geschäft mit der Vermarktung seiner Leuchten nicht auf die Kette kriegt. Er zimmert sich jetzt schon einen Exit zurecht. Übrigens: Ich hätte die Zertifizierung als erstes gemacht, aber mich wollte man ja wohl lieber loswerden. 

 

Neues Kapitel: Dass Herr Weiß eine Insolvenz mit fragwürdigen Methoden führt, das mag ja daran liegen, dass er es nicht anders gelernt hat. Aber dass Herr Günther dem in nichts nachsteht, war dann doch eine Überraschung für uns alle. 

 

So erfuhr ich von einem privaten Kontakt, dass meine E-Mails an meine alten E-Mail-Accounts „offensichtlich bei der Firma Novalumen“ eingehen. Es gab keine Mitteilung an den Absender, dass meine E-Mail-Adresse nicht erreichbar ist. Ganz im Gegenteil: Es gab eine Bestätigung, dass die an meine E-Mail-Adresse ([email protected]) versendete Nachricht zugestellt wurde. Meine beiden E-Mail-Adressen (privat: [email protected] und geschäftlich: [email protected]) sind offenbar wieder erreichbar. Das bedeutet für mich, dass diese von den Verantwortlichen der Novalumen GmbH vorsätzlich neu angelegt wurden und seitdem abgefangen und ausgelesen werden, denn ich selbst wurde bereits im Mai 2022 von allen Systemen abgeklemmt und habe seitdem keinen Zugriff mehr auf meine alten E-Mail-Accounts.

 

Der Käufer meiner Firma, die Novalumen GmbH, hat offenbar meine E-Mail-Adressen wieder neu angelegt, fängt diese ab und liest diese ggf. seither aus und mit. Ich gehe zudem davon aus, dass auch meine alten E-Mails vom Server geladen wurden. Wir sprechen hier immerhin von insgesamt 45.647 gesendeten und empfangenen E-Mails plus alle weiteren E-Mails, die dort eingegangen sind, seit ich selbst nicht mehr auf die Systeme zugreifen kann. Dies betrifft übrigens auch meine „Verteidigerpost“, die nicht einmal von den Strafverfolgungsbehörden (mit)gelesen werden darf. 

 

Eine Einsichtnahme in diese E-Mail-Konten und/oder die Weitergabe von E-Mails aus diesen E-Mail-Konten verstößt nicht nur gegen die Bestimmungen der DSGVO, sondern stellt auch einen Straftatbestand gemäß §202a StGB (Ausspähen von Daten), §202b StGB (Abfangen von Daten), §202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten), §203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und §206 StGB (Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses) dar und ich brachte auch dies zur Anzeige.

 

Jedes einzelne dieser Vergehen kann mit einer Freiheitsstrafe, teilweise von bis zu fünf Jahren geahndet werden, aber wen kümmert das schon? Herr Weiß hatte ebenso meine E-Mails abgefangen und ausgelesen, aber die Staatsanwaltschaft meinte sinngemäß: „Der darf das auch.“ Darf er nicht, aber davon will in Oldenburg niemand etwas wissen.

 

Weiter geht’s: Nun ist es so, dass interessanterweise der Kaufvertrag zwischen Herrn Weiß und der Novalumen GmbH nochmal nachträglich in einer Gläubigerversammlung bestätigt werden sollte (oder musste). Gegen diesen Kaufvertrag wurde (noch rechtzeitig) Beschwerde eingelegt, obwohl, wäre es nach dem Wunsch des Rechtspflegers am Insolvenzgericht gegangen, diese Beschwerde gern verspätet hätte eingereicht werden sollen. Dann wäre es zu spät gewesen. Aber die Beschwerdeführer haben sich nicht täuschen lassen und nun geht die Beschwerde gegen den Kaufvertrag zwischen Insolvenzverwalter Weiß und der Novalumen GmbH zur Entscheidung vor das Landgericht Oldenburg. Zuvor hatte der Rechtspfleger sämtliche Beschwerden abgewiesen. Natürlich.

 

In der Beschwerdebegründung heißt es auszugsweise:

 

„Durch den Beschluss vom 13.03.2023 werden sämtliche Vermögenswerte der Deutschen Lichtmiete-Gruppe der Novalumen GmbH zugewendet. Dies geschieht, ohne dass ein Kaufpreis entrichtet wird. Damit wird die Insolvenzmasse vollständig ausgehöhlt, und die Insolvenzgläubiger werden überhaupt keine Befriedigung ihrer Forderungen aus der Insolvenzmasse erlangen können. Hierin liegt der größte überhaupt vorstellbare Widerspruch gegen das gemeinsame Interesse der Insolvenzgläubiger im Sinne des § 78 InsO. Im Einzelnen:

 

(…) Der Kaufvertrag mit der Novalumen GmbH sieht überhaupt keinen Barkaufpreis vor. Es fließen also der Insolvenzmasse bis auf weiteres überhaupt keine Mittel zu. Der Kaufpreis ist schlicht „Null“. Dies ist unstreitig und wird auch vom Amtsgericht im Beschluss vom 10.07.2023 nicht in Zweifel gezogen.

 

(…) Angeblich, so Seite 2 des angefochtenen Beschlusses vom 10.07.2023, soll zur Begleichung des Kaufpreises eine „Schuldverschreibung in Höhe von 45 Mio. EURO“ begeben worden sein. Hierüber erhalten die Insolvenzgläubiger jedoch keine Informationen; die entgegenstehende Behauptung auf Seite 2 des Beschlusses vom 10.07.2023 ist schlicht falsch. Wie die Schuldverschreibung besichert ist, wie sie verzinst wird und wann in welcher Höhe Zahlungen daraus erfolgen, steht nicht im Kaufvertrag und wird den Gläubigen auch sonst nicht mitgeteilt; im Gegenteil wurden die Informationen ausdrücklich verweigert:

·      Der Kaufvertrag nimmt Bezug auf „Anleihebedingungen“ in einer „Anlage 6.2“. Diese „Anleihebedingungen“ wurden und werden den Gläubigern nicht vorgelegt. Die Aussage des Beschlusses vom 10.07.2023 auf Seite 3 des Beschlusses vom 10.07.2023, der Kaufvertrag sei „am 29.09.2022 zur Verfahrensakte gelangt und stand somit … allen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung“, ist schlicht falsch, soweit es um die Beschreibung der Gegenleistung des Käufers geht.

·      Im Gegenteil: Dem Insolvenzgericht lagen und liegen die „Anleihebedingungen“ nach eigener Aussage nicht vor, die Insolvenzgläubiger werden vom Gericht an den Insolvenzverwalter Weiß verwiesen.

·      Von dort erhalten die Insolvenzgläubiger auch auf wiederholte Nachfrage keine Ant-wort, sondern er verweist auf die Gemeinsame Vertreterin der Anleihegläubiger.

·      Die Gemeinsame Vertreterin der Anleihegläubiger wiederum verweigert die Vorlage der Anleihebedingungen ganz ausdrücklich und beruft sich auf angebliche Vertraulichkeitsverpflichtungen.

 

Das bedeutet: Die Insolvenzgläubiger erhalten über den angeblich entrichteten „Kaufpreis“ schlicht keine Informationen. Bereits dies ist ein beispielloser Vorgang, der eine Aufhebung des Beschlusses vom 13.03.2023 gebietet. Denn es widerspricht dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger, „im Blindflug“ alle werthaltigen Vermögensgegenstände aus der Masse hergeben zu müssen, während jegliche Information über die angebliche Gegenleistung ausdrücklich und vorsätzlich verweigert wird.

 

(…) Tatsächlich ist aus den heute bekannten Umständen ersichtlich, dass es niemals Zahlungen aus der Schuldverschreibung geben wird. Der angebliche „Kaufpreis“ wird sich also dauerhaft auf Null belaufen. Auch deshalb widerspricht der Beschluss dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger und ist nach § 78 InsO aufzuheben.

 

(…) Das bedeutet: Durch den Zustimmungsbeschluss vom 13.03.2023 geben die Insolvenzgläubiger alle Vermögenswerte der Lichtmiete-Gruppe ab, ohne einen gesicherten Anspruch auf einen einzigen EURO Kaufpreis zu haben. Nach den bekannten Umständen ist davon auszugehen, dass sich hieran niemals etwas ändern wird. Daher beinhaltet der Kaufvertrag vom 31.08.2022 massive Vorteile für die Erwerbergesellschaft Novalumen GmbH und zugleich massive Nachteile für die Insolvenzgläubiger. Dies ist nicht im gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger. Die Voraussetzungen einer Aufhebung des Beschlusses nach § 78 InsO liegen daher vor. Wir wiederholen daneben ausdrücklich auch unsere Kritik an dem eingeschlagenen Verfahren, namentlich die bewusste und ausdrückliche Vorenthaltung jeglicher Information über die Gegenleistung gegenüber den Insolvenzgläubigern.

 

(…) Es ist schlicht falsch, wenn das Amtsgericht auf Seite 2 die Behauptung aufstellt, das Angebot der Novalumen GmbH sei „alternativlos“ gewesen.

 

Einmal davon abgesehen, dass ein Verschenken aller werthaltigen Gegenstände aus der Insolvenzmasse zum Preise von Null EURO niemals „alternativlos“ sein kann – denn eine Quote von Null nützt den Insolvenzgläubigern naheliegenderweise überhaupt nichts – lässt diese Aussage im Beschluss vom 10.07.2023 folgende wesentliche Umstände außer Acht:

·      Erstens war im Falle der Deutschen Lichtmiete der Gedanke an eine Fortführung des Unternehmens in der Insolvenz – also der gesetzlich angestrebte Regelfall – überaus naheliegend. Alle Voraussetzungen dafür waren gegeben. Es existierte ein stabiler monatlicher Mittelzufluss aus Mietverträgen mit namhaften Industrie- und Gewerbekunden, bis hinauf zu weltweit bekannten Konzernen wie dem Reifenhersteller Michelin oder der Benteler AG. Es existierte ein qualifizierter, leistungsbereiter Mitarbeiterstamm im technischen und im kaufmännischen Bereich. Es existierten Produktionsanlagen mit allen erforderlichen Immobilien und Maschinen. Es existierte ein großer Bestand an Vorprodukten und Ersatzteilen. Alle notwendigen Patente und gewerblichen Schutzrechte waren vorhanden. Der Beschluss des Amtsgerichts verhält sich nicht zu der Frage, warum bei dieser Sachlage das Unternehmen unter dem Schutz des Insolvenzverfahrens nicht einfach weitergeführt wurde, sondern stattdessen alle werthaltigen Gegenstände aus der Insolvenzmasse an eine Schwestergesellschaft des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger verschenkt worden sind.

·      Zweitens lag ein annahmefähiges Kaufangebot der Light Now AG vom 26.08.2022 vor, dass nicht nur einen sofort fälligen Barkaufpreis beinhaltete, sondern darüber hinaus laufende Zahlungen an die Insolvenzmasse bei jeder Entnahme von Leuchtmitteln zur Verwendung bei Kunden. Auch dieses Angebot war für die Insolvenzgläubiger besser als ein Verschenken aller werthaltigen Gegenstände aus der Insolvenzmasse an eine Schwestergesellschaft des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger.

·      Drittens schließlich sind bietwillige dritte Interessenten durch den Insolvenzverwalter aktiv daran gehindert worden, Gebote abzugeben. Konkret belegen können wir dies für die Tempus Capital GmbH aus Frankfurt/Main, in diesem Insolvenzverfahren vertreten durch ihren Gesellschafter/Geschäftsführer Marco Moser. Dieser Interessent war noch voll im Bieterprozess, als der Insolvenzverwalter die Verhandlungen für „gescheitert“ erklärte. Herr Moser war äußerst überrascht, als er von Dritten erfahren musste, dass das Gebotsverfahren nicht fortgeführt wurde. (…)“

 

Und parallel geht es hiermit weiter:


Dr. Gert Sieger hat dem Oldenburger Insolvenzgericht ein paar Dinge bezüglich des neuesten Sachstandsberichts des Insolvenzverwalters Weiß geschrieben:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass dem Vorstand der Deutschen Lichtmiete AG entgegen den Anforderungen des §156 Inso in der ersten Gläubigerversammlung keine Gelegenheit gegeben wurde, den Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters zu kommentieren.

 

Das gleiche gilt für die erste Gläubigerversammlung der Firmen

 

Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH

Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH

Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH

Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH

Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH

Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH

 

Nach meinem Kenntnisstand liegt auch für keine dieser Gesellschaften ein Gutachten des Insolvenzverwalters vor – damit kann dann ja auch keine Kommentierung seitens der Geschäftsführung erfolgen.

 

In verschiedenen Schreiben habe ich versucht darzulegen, dass ich die Sachstandsberichte des Insolvenzverwalters in wesentlichen Punkten für falsch halte. Insbesondere bemängele ich, dass der Bericht sozusagen summarisch für alle Gesellschaften und nicht dezidiert für jede einzelne Gesellschaft erstellt wird. Nach meiner Kenntnis gibt es noch kein Konzerninsolvenzrecht in Deutschland.

 

Anbei mein Kommentar zum Sachstandsbericht 69 IN 7/22 vom Juli 2023, der offenbar exklusiv zunächst dem gemeinsamen Vertreter der Anleihen vorgestellt wurde. Hier fällt auf, dass die meisten Punkte sich noch „in der Prüfung“ befinden – nach Monaten der Prüfung durch angemessene Teams und vielen externen Gutachten. In keinem Bericht wird bisher ein Insolvenzgrund genannt - außer den Arrestbeschlüssen der Staatsanwaltschaft. Der Leser dieser (mir bis heute nur unvollständig vorliegenden) Sachstandsberichte muss davon ausgehen, dass bei richtiger Finanzierung oder ohne die Arrestbeschlüsse eine Fortführung zumindest von Teilen des Konzerns möglich gewesen wäre. Zumindest für 2022 waren die für eine Fortführung notwendigen liquiden Mittel auf diversen Konten in Höhe von 15 Mio. Euro vorhanden. Sicher wäre mit einer Betriebs-Fortführung durch den Insolvenzverwalter oder gar einer Eigenverwaltung – wie von uns am 7. März 2022 beantragt - eine deutlich höhere Befriedigung der Schuldner erreicht worden. Unsere Gutachten hierzu liegen dem Gericht vor.

 

Geprüft wurde eine Fortführung offenbar nie, zumindest wurde es nicht dokumentiert. Es spricht ja für sich, dass die sogen. gläubigergeführte Fortführungslösung das Geschäftsmodell unverändert weiterführen wollte.

 

Bis heute (!) hat der Insolvenzverwalter weder betrügerische Handlungen noch gar einen Ponzi Betrug nachgewiesen, geschweige denn daraus Haftungstatbestände gegenüber dem Management erklärt. Die Bilanzen (und damit die Inventuren) werden von ihm gesetzwidrig nicht aufgestellt. Damit ist bis heute ungeklärt, ob tatsächlich Leuchten fehlen oder ob alle Leuchten vorhanden sind. Eine diesbezügliche Beweisführung wird mit zunehmendem Zeitabstand nicht einfacher!

 

Ich möchte diese Feststellungen dokumentieren, da wir eine Haftung des Insolvenzverwalters nach §60 Inso prüfen, und zwar für mehrere Gesellschaften. Vermutlich sind wir mittlerweile der größte Gläubiger der Direkt-Investitionsgesellschaften. Meine Bitte ist daher, dieses Schreiben zu den jeweiligen Insolvenzakten zu nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen, Dr. Gert Sieger

 

Weiter kommentiert Herr Dr. Sieger den Sachstandsbericht wie folgt:

 

Kommentar zum weiteren Bericht des Insolvenzverwalters der 

Deutschen Lichtmiete AG vom 24.7.2023

 

Auch der erneute Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters ist unvollständig. 

Der vorliegende Bericht ist ein Bericht der Deutschen Lichtmiete AG, die bekanntlich die Obergesellschaft des „Lichtmiete - Konzerns“ ist. Berichte über die ebenfalls insolventen Tochtergesellschaften scheint es nicht zu geben – sie hätten aber eigentlich erstellt werden müssen. 

 

Die Ungenauigkeiten fangen schon damit an, dass gleich als erster Punkt über einen „Leuchtenbestand“ referiert wird. Der Insolvenzverwalter schreibt: „Die Zuordnung der Leuchten zu den einzelnen konkreten Gesellschaften der Gruppe dauert an.“ Die AG hatte keinen Leuchtenbestand, die Leuchten waren ausschließlich im Bestand der Tochterfirmen. 

 

Alle Leuchten waren in den jeweiligen Gruppenfirmen bilanziert, daraus ergibt sich die Zuordnung der Leuchten zu den einzelnen Firmen. Bis heute hat sich der Insolvenzverwalter nicht mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Finanzvorstand der Gesellschaft zusammengesetzt, um zumindest die Sichtweise der Gesellschaft, wo welche Leuchten bilanziert waren, zu erforschen. Das ist schon deswegen sehr merkwürdig, weil er im hier vorliegenden Fall eines mehrjährigen Verfahrens nach Ablauf von 12 Monaten jeweils einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und ggf. auch einen Lagebericht aufzustellen hat, da gem. § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO i. V. m. §§ 238 ff. HGB die allgemeinen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für das gesamte Insolvenzverfahren weitergelten. Eine Inventur wäre eine zwingende Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss. Zumindest die sogenannten Direktinvestitionsgesellschaften haben ferner einen Jahresabschluss entsprechend den Bestimmungen des VermAnlG zu erstellen und zu veröffentlichen (§24 VermAnlG). Gem. §3 VermAnlG übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen die Aufsicht über die Emittenten von Vermögensanlagen aus, was hier insbesondere die Direktinvestitionsgesellschaften betrifft – aber die BaFin übt ihre Kontrollrechte nicht aus und scheint überfordert oder zeitlich überlastet.

 

Zusammengefasst sind in der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter aufzustellen: 

1) Schlussbilanz für den verkürzten Zeitraum zwischen dem Schluss des regulären Geschäftsjahres und dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens 

2) Handelsrechtliche Eröffnungsbilanz auf den Beginn des Tages der Insolvenzeröffnung 

3) Handelsrechtliche Jahresabschlüsse während des Insolvenzverfahrens 

4) Handelsrechtliche Schlussbilanz 

5) Jahresabschluss des Geschäftsjahres vor der Insolvenz, also die Jahresabschlüsse 2021

 

Die Insolvenzverwaltung und die Geschäftsführung haben keinen dieser geforderten Jahresabschlüsse aufgestellt, geschweige denn veröffentlicht, was einen Verstoß nach §283 HGB und einen Verstoß nach §24 VermAnlG darstellt. Das ist schon deswegen grob fahrlässig, weil die Bilanzentwürfe per 31.12.2021 fertig waren und mit der BDO Bremen eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftrag war, die Buchführung während der Insolvenz fortzuführen. Hier wäre zu prüfen – und das wäre eine der Aufgaben eines Anlegeranwaltes – ob sich aus diesen Versäumnissen nicht Schadenersatzforderungen gem. §60 Inso ableiten lassen.

 

Für das Geschäftsjahr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens - also 2021 - ist gemäß den Rechnungslegungsgrundsätzen der §§ 238, 242 Abs. 1 Satz 1 und § 264 HGB eine Schlussbilanz aufzustellen. Da mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO ein neues Geschäftsjahr beginnt, handelt sich bei dem vor der Insolvenzeröffnung abschließenden Geschäftsjahr regelmäßig um ein Rumpfgeschäftsjahr, also 1.1.2022 – 30.4.2022 z.B. für die AG, da am 1.5.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. 

 

Es fehlen alle Jahresabschlüsse für 2021 und die Rumpfgeschäftsjahre 2022, 1.1.2022 bis zur Insolvenzeröffnung! 

 

Auf den Beginn des Tages der Insolvenzeröffnung hat der Insolvenzverwalter eine handelsrechtliche Eröffnungsbilanz aufzustellen. Um dem Zweck der vollständigen Vermögensermittlung gerecht zu werden, hat der Insolvenzverwalter ein Inventar anzufertigen. Dieses umfasst sowohl eine körperliche Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögensgegenstände als auch eine Buchinventur der übrigen Vermögensgegenstände und Schulden. Hierfür ist eine umfassende Stichtagsinventur erforderlich. Zur Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren sowie der Anwendung von Inventurvereinfachungsverfahren wird auf IDW RH HFA 1.010 verwiesen. Der Insolvenzverwalter der o.g. Gesellschaften hat das nach meiner Kenntnis unterlassen – mit dem Hinweis, die Vermögensverhältnisse seien zu kompliziert – ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt!

 

Eine Bestandsaufnahme wäre insbesondere wichtig – neben der gesetzlichen Erfordernis -, weil sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Insolvenzverwalter immer wieder die Behauptung aufstellen, es würden Leuchten fehlen. Dieser Tatbestand wäre einfach zu beweisen oder zu falsifizieren – warum das nicht geschieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich kann hier nur Beweggründe vermuten, die ich in der Nähe von Rechtsbeugung sehen würde – völlige Unfähigkeit möchte ich zu Gunsten der Polizei, die sich ja auch schon an einer Inventur versucht hat, und zu Gunsten des Insolvenzverwalters einmal ausschließen. Da aber alle Beteiligten versuchen, mit allen Mitteln, einen Betrug bei der Lichtmiete nachzuweisen, scheint mir eine gezielte Rechtsbeugung der wahrscheinlichste Erklärungsansatz.

 

Die Behauptung, es würden Leuchten fehlen, ist ohne einen Beweis verleumderisch gegenüber dem Vorstand der AG und den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften!

 

Ein sogenanntes Fortführungskonzept gibt es nicht: Der Insolvenzverwalter hat in einem „Geheimvertrag“ verschiedene Assets verkauft – welche bleibt sein Geheimnis. Dass Mattil und Kollegen den Kaufvertrag kennen, erklärt sich nur aus den guten Beziehungen zu WallnerWeiß – der Kaufvertrag spielt bei den Direktinvestitionsgesellschaften keine Rolle: Das Eigentum an den Leuchten ist dort auf die Investoren übergegangen, und einen Kaufvertrag zu Lasten Dritter kann man bekanntlich nicht abschließen.

 

Nur der guten Ordnung halber sei angemerkt, dass alle Ausführungen zu den angeblichen Urteilen bezüglich einer Verleumdung gegenüber Gert Sieger ziemlicher Unsinn sind – es gibt kein rechtskräftiges Urteil! Es ist auch nicht wirklich verständlich, was diese Ausführungen in einem vermeintlich seriösen Sachstandsbericht zu suchen haben.

 

Ansonsten hatte die AG Forderungen gegenüber Tochterfirmen und drei 100% Beteiligungen an der Deutschen Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH, der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH und der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH. 

 

Alleine die Vermietgesellschaft mbH hatte zum Zeitpunkt der Insolvenz Mieterträge in Höhe von rund 500.000 Euro pro Monat. Der Nettobarwert dieser Mietverträge betrug zum Zeitpunkt der Insolvenz mindestens 30 Mio. Euro. Auf die Frage, welcher Anteil der Mieterträge den Direktinvestoren zusteht und welcher Anteil der Handelsgesellschaft, geht der Bericht nicht ein. Die Mieten können nur entweder der Masse zufließen, oder die Sicherungsabrede zugunsten der Anleihegläubiger hält und Mieten sind diesen zuzurechnen – und ein Teil der Mieten muss an die Direktinvestoren ausgekehrt werden. Hier könnte man die Vermutung haben, dass weite Teile der Mieten hinterzogen werden sollen. Es kann nicht sein, dass fast zwei Jahre nach der Insolvenz die rechtliche Klärung, wem die Mieten zustehen, nicht abgeschlossen ist. 

 

Unabhängig davon, wem welche Erträge zustehen, und wo die Assets bilanziert waren, hat die Lichtmiete-Gruppe mindestens folgendes Vermögen zu Insolvenzstichtag gehalten:

 

1.    Die o.g. Mieterträge mit einem Nettobarwert von mindesten 30 Mio. Euro.

2.    Auf diversen Konten ein liquides Vermögen (Bankguthaben) von über 12 Mio. Euro.

3.    Bezahlte Leuchten der Firma Zumtobel (was in keinem Bericht mit keinem Wort erwähnt wird – auch hier ergibt sich die Vermutung, dass die Beträge ggf. hinterzogen wurden) in Höhe von mindestens 7, eher 10 Mio. Euro.

4.    2 Produktionsgebäude im Wert von mindesten 7 Mio. Euro.

5.    Fertige und halbfertige Leuchten im Verkaufswert von mindestens 100 Mio. Euro. Zu Herstellkosten wären das immerhin auch 20 Mio. Euro gewesen, von denen bis heute nicht eine verkauft oder vermietet wurde – soweit mal zu einem gelungenen Fortführungskonzept.

 

Die vorhandenen, zum Zeitpunkt der Insolvenz nachweisbaren Vermögensgegenstände summieren sich aber – je nach Bewertung – auf 80 – 100 Mio. Euro. Bei Verbindlichkeiten von 200 Mio. ergäbe das eine Quote über alles von 40% - allerdings wahrscheinlich sehr differenziert zu betrachten in der Zuordnung zu Anleihegläubiger vs. Direktinvestoren. Weiter große Gläubiger gab es nicht – keine Bankverbindlichkeiten, keine nennenswerten Lieferantenverbindlichkeiten etc.“

 

Soweit die Ausführungen von Dr. Sieger zum Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters. 

 

Ich schließe diese kurze Geschichte mit einem Potpourri von vermeintlichen Lügen und Unwahrheiten, die sich im Laufe der Zeit so angesammelt haben (wenn der Leser weitere Ideen hat, bitte gern per E-Mail an mich:

 

„Wir haben die von uns erwartete Geschäftsentwicklung in einem integrierten Cashflow- und Bilanzmodell abgebildet. Auf Basis konservativer Annahmen erwarten wir im Jahr 2023 eine Gesamtleistung des Unternehmens in Höhe von ca. Euro 15 Millionen, die bis ins Jahr 2027 auf ca. Euro 30 Millionen anwächst.“

 

„Wir gehen davon aus, dass der Großteil der bestehenden Kunden zur Deutschen Leuchtmittel GmbH wechseln wird.“

 

„Gleichzeitig sollen (börslich handelbare) Verbindlichkeiten gegenüber den Anleihegläubigern und ggf. den Direktinvestoren begründet werden, die eine langfristige Wertaufholung ermöglichen können.“

 

„Wir verpflichten uns daher, im Nachgang, spätestens bis zum 31. März 2023, eine der beiden oben genannten Alternativen oder eine mit den Gläubigern und der Insolvenzverwaltung einvernehmlich erzielte Lösung umzusetzen. Eine entsprechend rechtlich bindende Vereinbarung ist in den Kaufvertrag aufzunehmen.“

 

„Der über die Fortführung des Geschäfts geschaffene Unternehmenswert wird in Form einer Anleihe in Höhe von EUR 45 Mio. vollständig allen Gläubigern zugutekommen. Dazu gibt es einen sogenannten Besserungsschein in Höhe von bis zu EUR 130 Millionen. Insgesamt ergibt sich damit ein potentieller Zufluss für die Insolvenzgläubiger in Höhe von EUR 175 Millionen.“

 

„…wir bemühen uns, alle Verträge profitabel zu gestalten und fortzuführen. Bei der Vielzahl von Verträgen wird dies allerdings noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir gehen davon aus, dass dieser Prozess bis zum 31. Oktober d.J. abgeschlossen sein wird. Im Anschluss werden wir einem individuellen Angebot auf Sie zukommen.“

 

„Einer der wesentlichen Gründe für die Insolvenz waren die aus unserer Sicht wirtschaftlich nicht tragfähigen Mietverträge…. Gerne möchten wir die Geschäftsbeziehung mit Ihrem Haus fortsetzen. Allerdings sind die bisherigen Konditionen nicht kostendeckend und wir sehen uns leider gezwungen, die Konditionen für eine Fortführung anzupassen.“

 

„Weiterhin wirft Herr Hahn One Square Advisors und insbesondere Herrn Günther persönlich vor, durch einen unbegründeten Fremdantrag im März 2022 die Fortführung des Geschäftsbetriebs verhindert und das Unternehmen für einen negativen Kaufpreis übernommen zu haben.“

 

„Wie inzwischen öffentlich bekannt, haben wir das Unternehmen für einen Kaufpreis in Höhe von EUR 45 Millionen erworben, der sich je nach Geschäftsverlauf noch auf insgesamt EUR 175 Millionen erhöhen kann.“

 

„Es ist geplant, das neue Geschäftsmodell erstmals auf der wichtigsten Messe der Branche, der „light & building“, vorzustellen.“

 

„Der Aktionismus von light now schreckt die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH wenig.“

 

„Wir erhalten ausschließlich positives Feedback von Kunden, Lieferanten und Partnern.“

 

„Wir haben schon heute eine Pipeline für signifikantes Neugeschäft identifiziert und priorisiert.“

 

„Weiterhin teilen wir Ihnen mit,

·      dass wir Ihnen selbstverständlich Leuchten weder vermieten noch verkaufen werden, wenn wir nicht Eigentümer dieser Leuchten sind oder aufgrund einer Vereinbarung mit den sog. Direktinvestoren hierzu berechtigt sind und

·      dass wir selbstverständlich mit Ihnen auch keine Verträge abschließen werden, mit denen wir externe Markenrechte verletzen.“

 

„Wir werden Ihnen eine entsprechende Haftungsfreistellung erteilen.“

 

„Sofern Sie von uns ein Angebot zum Erwerb der Leuchte erhalten möchten, bitten wir Sie um Übersendung des Originalzertifikats an den Sicherheitentreuhänder, Herrn Lars Clasen von der THD Treuhanddepot GmbH.“

 

„Jeder Endkunde, der sich für light Now entscheidet, steht spätestens mit der Erklärung des Nichteintritts zum Mietvertrag durch den Insolvenzverwalter zum 31. Oktober 2022 ohne Lichtanlage da.“ 

 

„Gemäß den im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen wird der Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete Vermietungsgesellschaft mbH spätestens zum 31. Oktober 2022 gemäß § 103 InsO die Nichterfüllung bezüglich der bisherigen Mietverträge erklären. Dies ist aus insolvenzrechtlichen Gründen unvermeidbar und führt zu einer dauerhaften Suspendierung des bisherigen Vertragsverhältnisses.“

 

„Gerne stehen wir zur Verfügung, die neuen Konditionen im Detail zu erläutern. Allerdings stehen wir dabei unter Zeitdruck. Spätestens zum 15. Dezember 2022 wird der Insolvenzverwalter den sogenannten „Nichteintritt“ in Ihren bisherigen Mietvertrag mit der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH erklären. Konkret heißt dies, dass Sie als Mieter verpflichtet sind, auf Ihre Kosten die installierten Leuchten abzubauen und in vertragsgemäßen Zustand nach Oldenburg zu liefern.“

 

„Würde NOVALUMEN alle Leuchten auf Lager zertifizieren, bedeutet das zusätzliche Kosten im siebenstelligen Bereich.“


Wichtig für unseren gemeinsamen Erfolg ist folgendes: Bleiben Sie gelassen, bleiben Sie gesund und gehen Sie auf keinen Fall auf die Angebote von Novalumen ein!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 16. Mai 2023

Frank Günther ist nicht bereit, mit uns zu sprechen.

Liebe Leser, liebe Direktinvestoren, seit gut sechs Wochen stehen wir im losen Kontakt mit Novalumen. Unsere Idee war, Gespräche aufzunehmen und mit Herrn Günther einmal an einen Tisch zu kommen. Dies ist heute endgültig gescheitert. Gern hätten wir mit Herrn Günther die Möglichkeit besprochen, die Novalumen zu kaufen und die Geschicke der "Lichtmiete" wieder in die Hand zu nehmen. Diverse Investoren hatten uns hierfür ihre Hilfe vollumfängliche angeboten. Herr Günther ist aber nicht bereit, sich mit uns zu treffen. Er möchte lieber, dass wir ihm ein indikatives Kaufangebot senden, ohne dass wir mit ihm zuvor sprechen können. Was sollte das bringen? Ohne zu wissen, was wir gegebenenfalls da kaufen werden, ohne zu wissen, welche Verpflichtungen Herr Günther mit seiner Gesellschaft bereits eingegangen und ohne zu wissen, wie die Einnahme- und Ausgabensituation von Novalumen ist, können wir kein seriöses Angebot abgeben. Niemand, der noch alle Tassen im Schrank hat, würde dies tun. Allein die Idee dieser Vorgehensweise ist schon dämlich.

Nun denn, weiter geht's. Wir hatten bis dato den Gang etwas rausgenommen um die Stimmung nicht zu vergiften. Das ist nun nicht mehr nötig.

Mir ist übrigens ein Teil des Kaufvertrages zwischen Novalumen und Herrn Weiß zugespielt worden. Über diesen Kaufvertrag sollte im März diesen Jahres nochmals abgestimmt werden. Herr Günther hat natürlich für sich selbst gestimmt, als Käufer und als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger. Ob er das überhaupt durfte ist jedoch strittig und glücklicherweise wurde sofort vor Ort Widerspruch eingelegt. Der Rechtspfleger versuchte zwar noch, die aufgebrachten Teilnehmer davon zu überzeugen, den Widerspruch lieber nachträglich abzugeben (was nicht möglich gewesen wäre) aber darauf fielen die Gegner dieses strittigen Insichgeschäfts nicht rein und somit ist der Verkauf der Assets der Deutschen Lichtmiete Gruppe an Herrn Günther wohl noch gar nicht rechtskräftig, wenn ich das richtig verstanden habe. Warten wir mal ab, was daraus nun wird. In diesem Kaufvertrag heißt es jedenfalls:

"Ab dem Übergabezeitpunkt (also ab 1. September 2022) soll der vertraglich vereinbarte Mietzins unter sämtlichen Kunden-Verträgen wirtschaftlich dem Käufer (also Novalumen) zugerechnet werden und dem Verkäufer 3 (also Herrn Weiß) steht ab dem Übergabezeitpunkt bis zur Abgabe der Nichterfüllungserklärung eine Servicegebühr in Höhe von 10 % zu."

Habe ich das richtig verstanden, dass Novalumen die Mieterträge aus allen Mietverträgen erhalten soll und Herr Weiß soll, solange er den Nichteintritt in diese Verträge noch nicht erklärt hat, 10% davon als Gebühr erhalten?

Der Nichteintritt ist ja auch nach langen neun Monaten immer noch nicht von Herrn Weiß erklärt worden. Dieser greift also nach wie vor kräftig ab und Novalumen kassiert alle Mieten, ohne einen einzigen Cent an die Direktanleger weiterzugeben oder auszukehren. Wussten Sie das? Ist das seriös? Ist das mit Ihnen als Eigentümer der vermieteten Leuchten so abgestimmt worden? Ich frage nur, weil ich das kaum glauben kann, wenn es so ist, wie ich es verstanden habe.

Die nächste unglaubliche Geschichte ist übrigens auch schon geschrieben, ich möchte Sie aber an dieser Stelle nicht überfrachten. Sie werden hier bald ausführlich darüber lesen können.

Wichtig für unseren gemeinsamen Erfolg ist folgendes: Bleiben Sie gelassen, bleiben Sie gesund und gehen Sie auf keinen Fall auf die Angebote von Novalumen ein!

Ihr Alexander Hahn

Oldenburg, 28. April 2023

Die Light Now AG bittet alle Direktinvestoren um etwas Geduld!

Wir bitten alle Direktinvestoren, die auf persönliche Antworten auf ihre Anfragen warten, um etwas Geduld. Wir sind aktuell mit Hochdruck dabei, möglichst eine finale Lösung für das Thema "Schadensbegrenzung/Weiterführung Lichtmiete" zu finden.

Wir haben Kontaktgespräche geführt, um Verhandlungsgespräche führen zu können. Und wir werden bald sehen, was daraus entsteht.

Wichtig für unseren gemeinsamen Erfolg ist folgendes: Bleiben Sie gelassen, bleiben Sie gesund und gehen Sie auf keinen Fall auf die Angebote von Novalumen ein!

Wir werden Sie auf dieser Webseite weiterhin informiert halten.

Ihr Alexander Hahn 

Oldenburg, 21. April 2023

Heute ist Tag 500 nach der Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Das traurige Ergebnis:

  • Rund 180 Mio. Anlegergelder wurden fast vollständig vernichtet;
  • Etwa 200 Mio. Eigenkapital wurde unwiederbringlich vernichtet;
  • Eine erfolgreiche Firma aus Oldenburg, Niedersachsen, der Europamarktführer für Light-as-a-Service wurde fast vollständig zerstört und lahmgelegt;
  • Gut 100 Arbeitsplätze wurden vernichtet.


Und was passiert seit dem?


  • Es wird gelogen;
  • Es wird betrogen; 
  • Es wird manipuliert;
  • Es wird verheimlicht und unterschlagen;
  • Es wird falsch an Eides statt versichert;
  • Hochsensible Daten werden rechtswidrig abgefangen, ausgespäht und mitgelesen; 
  • Es wird Veruntreut;
  • Steuern werden hinterzogen;
  • Der Insolvenzverwalter, jede Menge Berater, Gutachter und Anwälte werden reich gemacht.


Alexander Hahn

Stuttgart, 20. April 2023

Pressemitteilung der Light Now AG vom 19. April 2023:

One Square Advisors verbreitet Falschmeldungen über die Light Now AG

(PresseBox) (Stuttgart, 19.04.2023) One Square Advisors srl behauptet in einer Pressemitteilung, die Light Now AG, Stuttgart, habe versucht, die Assets der Deutsche Lichtmiete AG und deren Tochterfirmen zu übernehmen, und es bestehe deswegen ein Interessenkonflikt mit der KFM Deutsche Mittelstand AG, Düsseldorf. Das ist falsch. Die Light Now AG hat zu keiner Zeit versucht, Assets der Deutschen Lichtmiete AG und ihrer Tochterfirmen zu übernehmen.

Die Light Now AG und ihr Gründer Gert Sieger sind von der Geschäftsidee „Light as a Service“ der Lichtmiete Gruppe überzeugt. Mit Alexander Hahn hat Light Now den „Spiritus Rector“ dieser Idee als Berater gewonnen und will das Geschäftsmodell fortführen – völlig unabhängig von der Lichtmiete Gruppe und deren Übernehmer. Das Bieterverfahren des Insolvenzverwalters der Lichtmiete Gruppe hat lange vor der Gründung der jetzt als Novalumen GmbH firmierenden Käuferin, einer Tochter der One Square Advisors, stattgefunden. Wenn es einen Interessenkonflikt gibt, dann den, dass Herr Günther als Mitglied des Gläubigerausschusses agiert, gemeinsamer Vertreter der Anleihen ist und als solcher am 13.3.2023 dem Verkauf an seine Tochterfirma Novalumen zugestimmt hat, also quasi mit sich selber gehandelt hat.

Sieger konnte in seiner kurzen Zeit als Vorstand der Deutsche Lichtmiete AG das Geschäftsmodell kennenlernen und beurteilen. Einen Betrug, wie ihn die Staatsanwaltschaft u.a. Herrn Hahn vorwirft, konnte er in dieser kurzen Zeit nicht erkennen – aber es ist auch ausschließlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den Tatverdacht zu begründen und zu beweisen. Der Betrugsvorwurf ist in diesem Zusammenhang für Light Now lediglich relevant, wenn die Staatsanwaltschaft nachgewiesen hätte, dass das Geschäftsmodell nicht tragfähig ist. Das hat sie nicht. Das Geschäftsmodell war und ist tragfähig - auch wenn verschiedene Quellen das Gegenteil behaupten. Das es attraktiv ist, zeigen schon die Querelen um die Fortführung zwischen dem alten Management, der Light Now, dem Insolvenzverwalter WallnerWeiss und One Square Advisors. Der Insolvenzverwalter war mit der Fortführung des Unternehmens, die das Insolvenzrecht eigentlich als Regelfall fordert, vermutlich organisatorisch überfordert. Er hat daher folgerichtig immer auf eine Zerschlagung und einen Asset Deal hingearbeitet. Tatsächlich war die Insolvenz ausschließlich Folge einer (möglicherweise unrechtmäßigen) Beschlagnahme aller Vermögensgegenstände, sie hatte keine betrieblichen Gründe. Die Firmengruppe wäre im Jahr 2022, wie in den Vorjahren, allen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Nur aufgrund der Arreste wurde das Unternehmen zerschlagen und 120 Arbeitsplätze vernichtet.

Die Light Now AG wurde von der Mehrheit der sogenannten Direktinvestoren angesprochen, die ihre Leuchten an die Light Now verkaufen möchten. Die Herausgabe der Leuchten und/oder die Fortführung der Mietverträge mit den gewerblichen Mietern versuchen der Insolvenzverwalter und die Übernahmegesellschaft Novalumen mit rechtlichen Schachzügen und der als Rufmord empfundenen Aussage zu verhindern, es würden Leuchten in einer Größenordnung von 56 Mio. Euro fehlen. Tatsache ist, dass die an die Direktinvestoren verkauften Leuchten 2020 in den Bilanzen ausgewiesen wurden, die Vollständigkeit wurde vom Wirtschaftsprüfer testiert. 2021 wurden pflichtwidrig seitens der Insolvenzverwaltung die Bilanzen weder erstellt noch veröffentlicht. Würden tatsächlich Leuchten fehlen, müsste man diese Bilanzen berichtigen – vermutlich erkennt auch der Insolvenzverwalter WallnerWeiss, dass ihm dann eine falsche Bilanzierung nach §331 HGB vorgeworfen werden kann.

Die überwiegend kleinen Direktinvestoren mit einem Forderungsvolumen an die Gruppe in Summe von rund 70 Mio. Euro wurden und werden massiv geschädigt, die Forderungen der sogenannten Direktinvestitionsgesellschaften werden z.T. nicht angemeldet. Daher ist es wenig erstaunlich, dass sie sich an Light Now wenden, um zumindest die Aussicht auf Befriedigung ihrer Forderungen zu erhalten und/oder einen seriösen Partner für die Vermarktung ihrer Leuchten zu haben.

Oldenburg, 12. April 2023

"Handreichungs-Schreiben" von Novalumen

Was ist denn das? Uns erreichte in der vergangenen Woche ein neues Schreiben von Novalumen. Interessanterweise ist dieses Schreiben nicht unterschrieben und es ist auch kein Verfasser erkennbar. Will hierfür niemand die Verantwortung übernehmen? 

Die Überschrift dieses ebenfalls undatierten Schreibens lautet: "Handreichung für Direktinvestoren". Wir fragen uns, ob es sich hierbei um die gleiche Hand handelt, die zuvor noch den Direktinvestoren ins Gesicht geschlagen wurde? Dies ist natürlich im übertragenen Sinne gemeint. Aber es ist doch erstaunlich, wie sich Novalumen nun selbst darstellt und gebärdet. Man weichzeichnet das Bild des "Retters in der Not". 

Doch vergessen Sie bitte nicht: Zuerst wurden doch die Interessen und Rechte aller Direktinvestoren mit Füssen getreten und nun will man ihnen die Hand reichen? 

Ich erhielt mehrere Hinweise und Kommentare zu diesem Schreiben, die von "Wirtschaftliche Bankrotterklärung der Novalumen GmbH" bis hin zu "Weichspüler-Post" reichten. 

Auszugsweise heisst es dort:
 

"Stand heute befinden sich ca. 35.000 Leuchten in unseren beiden Lagern, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen. Hierfür bestehen aktuell keine Verwendungsmöglichkeiten und es fallen jeden Monat Lagerkosten im fünfstelligen Bereich an."

Allein das ist doch schon sehr interessant, denn diese Aussage widerspricht ja schon dem Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters Weiß vom 5.1.2023, der von "25.000 Leuchten" berichtet, die "noch unfertig im Lager liegen" würden. Diese 25.000 Leuchten wären aber nicht nur den Direktinvestoren zuzuordnen, sondern davon wären ja auch Teile im Eigentum von Novalumen. Wenn nun Novalumen davon spricht, dass die Anzahl der Leuchten am Lager, die allein den Direktinvestoren zuzuordnen sind, schon ca. 35.000 Stück beträgt, dann gibt es eine riesige Differenz zu der Aussage des Insolvenzverwalters Weiß. Wieder einmal.  

Dass es für diese Leuchten aktuell angeblich "keine Verwendungsmöglichkeiten" gibt, das mag daran liegen, dass es weder einen funktionierenden Vertrieb noch eine zündende Idee für die Vermarktung dieser Produkte bei Novalumen gibt. Die nötigen "Hausaufgaben" wurden offenbar auch nicht gemacht. Novalumen versucht sich unter anderem folgendermaßen rauszureden:


"Die fehlenden Verwendungsmöglichkeiten haben mehrere Ursachen: 


• Es besteht aktuell für die Lagerware ein Inverkehrbringungsverbot innerhalb der europäi-schen Union und die Ware darf aus regulatorischen Gründen nicht vermarktet werden. Dies resultiert daraus, dass eine Zertifizierung der Lagerware nach der sog. Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union unterblieben ist. Wir haben den Zertifizierungsprozess inzwischen gestartet, werden dies aber nur für ausgewählte Produkte vornehmen. Es existieren eine Vielzahl unterschiedlicher Bauarten und Varianten eines Produkttyps und jede Variante müsste einzeln zertifiziert werden. Würde NOVALUMEN alle Leuchten auf Lager zertifizieren, bedeutet das zusätzliche Kosten im siebenstelligen Bereich. 

• Die Lagerleuchten sind technisch veraltet und mit vergleichbaren Konkurrenzprodukten nicht mehr vergleichbar. Diese können höchstens noch bei Bestandskunden verwendet werden. 

• Schließlich ist eine Vielzahl der Leuchten nicht fertiggestellt und befinden sich in unter-schiedlichen Stadien. Jede Leuchte muss einzeln auf die Verwendbarkeit und die noch fehlenden Komponenten untersucht werden, die zugekauft werden müssten. Dies bedeutet weiteren Aufwand, um technisch veraltete Leuchten gebrauchsfertig zu machen. 

 

Daher sehen wir hinsichtlich der Lagerware keine realistische Verwendungsoption, die auch nur annähernd den Wert des ursprünglich getätigten Investments decken wird."

Wenn Novalumen schreibt, "dass eine Zertifizierung der Lagerware nach der sog. Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union unterblieben ist", dann wird eben nicht erwähnt, dass Herr Frank Günther dies selbst zu verantworten hat. Es soll wohl suggeriert werden, dass irgendwer - idealerweise die Deutsche Lichtmiete - dies versäumt hätte. Ich weiss aber aus erster Hand, dass Herr Frank Günther bereits im September 2022 auf genau dieses Thema angesprochen wurde. Die Mitarbeiter aus der Forschungs- und Entwicklungsabteilung haben ihn direkt darauf hingewiesen, dass die Zertifizierung dringend unternommen werden muss. Es passierte aber nichts. Die Mitarbeiter sprachen davon, dass die Firma "ein riesen Problem bekommen" würde, wenn die Zertifizierung nicht angestoßen wird.

Die Kosten der Zertifizierung werden übrigens niemals einen 7-stelligen Betrag ausmachen. Lassen Sie sich nichts vormachen. Ich schätze die Kosten auf einen mittleren 5-stelligen Betrag.

Die Lagerware kann durch den Einbau von aktuellen LED-Platinen mit wenigen Handgriffen und mit überschaubarem Invest auf den neuesten Stand gebracht werden. Alles kein Problem, man muss es nur wollen und man muss es einfach machen.

Weiter heisst es in dem Schreiben von Novalumen:

"Wir haben berechnet, dass der Wert der Leuchten in einer Installation ca. 40% beträgt. Auf dieser Grundlage werden entweder 40% des Kaufpreises oder des monatlichen Mieterlöses auf die einzelne Leuchte heruntergerechnet. Daraus ergibt sich das Kauf- oder das Mietpreisangebot für die einzelne Leuchte. Sobald alle Direktinvestoren unser Angebot angenommen haben, wird der Vertrag mit dem Kunden finalisiert."

Ich weiss nicht, wie dieser Wert "berechnet" wurde. Es ist doch aber so: Wenn man, sagen wir mal beispielsweise das Projekt "Michelin Reifenwerke" so kalkuliert, dass in den kommenden 8-10 Jahren Mieten eingenommen werden, was sehr realistisch ist, dann erhält die Firma (Novalumen) Rückflüsse von deutlich über 100% der ursprünglichen Direktinvestitionssumme. Wenn man aber gar nicht vor hat, weiterhin langfristig zu vermieten, sondern alle Assets nur schnellstens zu Geld machen möchte (auch die, die einem selbst nicht gehören), dann kann es natürlich sein, dass man dem Kunden die Leuchten zu Schleuderpreisen verkauft und damit selbst dafür verantwortlich ist, dass nur maximal 40% Ertrag generiert werden. 

PS: Wir von der Light Now AG würden uns gern allen Herausforderungen stellen, die Novalumen offenbar scheut und dazu bewegt, den Direktinvestoren zu suggerieren, dass es kaum eine Möglichkeit gibt, die Leuchten zu vermarkten oder einen attraktiven Preis zu erzielen. Wir machen das gern.

Oldenburg, 20. März 2023

Schreiben von Novalumen

Sehr geehrte Direktinvestoren,

uns erreichen aktuell sehr viele Anfragen, was wir von dem neuesten Schreiben von der NOVALUMEN GmbH halten und wie damit umgegangen werden soll.

Wir werden uns in Kürze dazu melden. Sie finden eine Einordnung dann hier auf dieser Webseite.

Oldenburg, 18. März 2023

Eintragung Light Now AG, Adressänderung und Annahme Kaufverträge

Sehr geehrte Direktinvestoren,

die Light Now AG ist nun seit etwa zwei Wochen im Handelsregister Stuttgart eingetragen. Wir haben auch eine neue Anschrift. Die Light Now AG hat ihr Büro nun in der Königstraße 27 in Stuttgart. Bitte beachten Sie, dass dies, wie auch das vorherige Büro in der Schelmenwasenstraße, ein sogenanntes Co-Working-Büro ist. An diesem Standort werden weder Leuchten produziert, noch finden Sie an dieser Adresse ein Lagergebäude, eine Fabrik oder eine große Leuchtreklame mit unserem Firmenlogo vor.

Wir hoffen, dass sich das Thema der missglückten Postzustellungen mit dem neuen Büroanbieter erledigt hat. Dies war auch der Grund unseres Umzuges in die Königstraße. 

Wir werden in Kürze damit beginnen, nun die vielen Kaufverträge anzunehmen. Aktuell arbeiten wir noch an einem System, um die Unterlagen sauber in eine Datenbank zu überführen und alle Investoren damit auch ordentlich betreuen und verwalten zu können.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unsere Arbeit.

Oldenburg, 16. März 2023

Wow! Eine kleine Geschichte zum Staunen.

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine eigene Firma. Die Staatsanwaltschaft sperrt Ihnen alle Konten und Sie müssen Insolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter "verschenkt" Ihre Firma an einen seiner "Buddys". 

Sie hatten natürlich einen E-Mail-Account in Ihrer eigenen Firma. Dieser wurde Ihnen einfach abgeklemmt und Sie bekommen seit Monaten keine E-Mails mehr. Soweit so gut. 

Natürlich liest der Insolvenzverwalter Ihre E-Mails mit und natürlich erstatten Sie Strafanzeige und natürlich will die Staatsanwaltschaft dem nicht nachgehen und natürlich legen Sie dagegen Beschwerde ein. 

Nun schreibt Ihnen ein Bekannter, dass er versucht hatte, Ihnen eine E-Mail an Ihre alte E-Mail-Adresse zu schicken, denn er hat Ihre neue E-Mail-Adresse noch nicht. Er erhielt daraufhin eine Empfangsbestätigung der neuen Firma, der "Buddy"-Firma. Ihr alter E-Mail-Account wurde einfach wieder eingerichtet und nun wird alles mitgelesen, was da so eintrudelt. Auch können so die über 45.000 von Ihnen in den letzten Jahren gesendeten und empfangenen E-Mails aus- und mitgelesen werden. Und natürlich auch die vertraulichen E-Mails an Ihre Strafverteidiger, die mit "Verteidigerpost" gekennzeichnet waren. Aber wen schert das schon?

Oldenburg, 14. März 2023

Auf der "Gläubigerversammlung" der Deutsche Lichtmiete AG glänzte der für das Verfahren zuständige Insolvenzrichter mit Abwesenheit und überließ die Sache allein dem Rechtspfleger. Kann man mal machen.

Man kann auch als Fussballtrainer dem Champions League Halbfinale fernbleiben und lieber zu Tante Ernas 80. Geburtstag gehen oder auf eine "Fortbildung". Kann man machen.

Die Insolvenz der Deutschen Lichtmiete Gruppe ist doch aber sicher eines der größten Verfahren, die Oldenburg je erlebt hat. Und noch kurz vor der "Gläubigerversammlung" gab es mehrere Eingaben und Schriftsätze zum Thema "Konfliktsituation des Herrn Frank Günther", der sowohl gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger (oder wie es der Rechtspfleger formulierte "Anlagegläubiger") als auch Geschäftsführer und Gesellschafter des Käufers der wesentlichen Assets der Deutsche Lichtmiete Gruppe ist. Warum war dann der Richter nicht dabei? Oder irgendein Richter in Vertretung?

Am 13. März 2023 sollte also ohne Beteiligung des für das Verfahren zuständigen Insolvenzrichters nachträglich über den Verkauf der wesentlichen Assets der Deutsche Lichtmiete Gruppe an die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (heute NOVALUMEN GmbH) abgestimmt werden. Das Besondere daran ist, dass Herr Frank Günther selbst über den Verkauf an seine eigene Gesellschaft abstimmen durfte. Das Oldenburger Insolvenzgericht sieht wohl keinen Interessenkonflikt. Um kurz nach 9:00 Uhr öffneten sich die zunächst noch verschlossenen Türen des Sitzungssaals in der Elisabethstraße 8. Interessanterweise hatten sich Herr Insolvenzverwalter Weiss und seine Anwälte, Herr Frank Günther und der Rechtspfleger wohl vorher zu "Abstimmungen" oder "Vorbereitungen" zurückgezogen. Jedenfalls waren alle schon zugegen, als sich die Türen für die übrigen Teilnehmer öffneten.

Nun sollte also über einen Kaufvertrag abgestimmt werden, dessen Inhalt niemandem (ausser dem Verkäufer und dem Käufer) en detail bekannt ist. Selbst das Oldenburger Insolvenzgericht hat wesentliche Anlagen nicht. Naja, dazu gibt es ja dann die Möglichkeit, auf dieser "Gläubigerversammlung" Fragen zu stellen möchte man meinen. Denkste! Fragen waren nicht zugelassen und so konnte Herr Frank Günther unbehelligt und ohne Widerstand durch den Rechtspfleger für das Insichgeschäft abstimmen.

Es wurde Beschwerde eingelegt!

Oldenburg, 3. März 2023

Selbst der große Houdini hätte da gestaunt, denn Harry Houdini konnte zwar einen Elefanten wegzaubern, Herr Insolvenzverwalter Weiß kann aber offenbar 270 Sattelzüge mit Leuchten verschwinden lassen: Wo sind die 135.000 Zumtobel-Leuchten geblieben?

Vor einigen Tagen bat ich meinen ehemaligen Ansprechpartner bei Zumtobel, mir eine kurze Bestätigung über das Vorhandensein der rund 135.000 bezahlten Zumtobel-Leuchten zu senden. Ich schrieb ihm folgenden Text per E-Mail: 

"Könnten Sie mir eine offizielle Bestätigung schreiben, aus der hervor geht, dass die Deutsche Lichtmiete Gruppe am Stichtag 30. April 2022 (Am 1. Mai 2022 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet) über einen bezahlten Bestand an Zumtobel-Leuchten und Zubehör zum seinerzeit gültigen Bruttolistenpreis in Höhe von XX Mio. Euro verfügte? Bitte nennen Sie in diesem Schreiben auch die Stückzahl der von uns bezahlten Leuchten."

 

Die Antwort kam kurz und knapp heute (eine Woche später) per E-Mail vom General Manager Sales Lighting Brands Germany der Zumtobel Group Deutschland GmbH:

"Sehr geehrter Herr Hahn, wir sind als vormaliger Lieferant der Deutschen Lichtmiete Gruppe Beteiligter im Insolvenzverfahren. Rechtsbeziehungen bestehen allein zur Lichtmiete Gruppe.

 
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir keine Auskünfte aus dieser Geschäftsbeziehung gegenüber Dritten erteilen können."

Dass ich darüber sehr verwundet bin, das dürfte jedem Leser klar sein. Für Zumtobel wäre es eine 15-Minuten-Sache gewesen, mir diesen Gefallen zu tun. Ein paar Mausklicks, eine Unterschrift und fertig wäre die Bestätigung.

Ich überlege, ob ich nun, um meine Aussage zu beweisen, denn darum geht es hierbei, die Rechnungen veröffentlichen muss.

Bemerkenswert ist aber auch folgendes: Ich hatte meinen Ansprechpartner gefragt, ob es denn eine Einigung mit Herrn Insolvenzverwalter Weiß über die Lagerkosten gegeben hat. Denn immerhin lagerten am 30. April 2022 Zumtobel-Leuchten im Umfang von etwa 270 Sattelschlepper-Ladungen bei Zumtobel und man hatte mir damals mitgeteilt, dass man den Platz eigentlich selbst benötigt und mit der Situation nicht glücklich wäre. Daraufhin hatte ich meinem Ansprechpartner bei Zumtobel geraten, doch zumindest gegenüber Herrn Insolvenzverwalter Weiß das Thema "Lagerkosten" anzusprechen.

Nun wollte ich also lediglich wissen, ob dies denn nun geklappt hatte oder ob die Leuchten abgeholt und von Herrn Insolvenzverwalter Weiß an anderer Stelle gelagert werden. Die Antwort war: "Darüber darf ich nicht sprechen."

Die ganze Sache wird doch immer kurioser. Immerhin sprechen wir hier über bezahlte Ware zu einem Bruttolistenpreis von etwa 70 Mio. Euro zum Stichtag 30. April 2022. Wo sind denn die ganzen Leuchten geblieben? Hat Herr Insolvenzverwalter Weiß diese etwa schon zum Schleuderpreis verkauft und möchte daher lieber kein Wort darüber verlieren? Hat Herr Frank Günther mit seiner Novalumen GmbH diese Ware gar nicht "gekauft" beziehungsweise gar nicht von Herrn Insolvenzverwalter Weiß  "geschenkt bekommen"? 

Hat Herr Insolvenzverwalter Weiß 135.000 Leuchten einfach verschwinden lassen?

Oldenburg, 1. März 2023

Was hat es auf sich mit dem Schreiben von Herrn Insolvenzverwalter Weiß zum Thema "Abholung von Leuchten"?

Seit einigen Tagen melden sich diverse Direktinvestoren oder Kapitalvermittler bei uns und berichten von einem Schreiben von Herrn Insolvenzverwalter Weiß.

In diesem Schreiben werden die Direktinvestoren aufgefordert, Ihre Leuchten bei der Novalumen GmbH, der Gesellschaft von Herrn Frank Günther, abzuholen. Auch die Novalumen GmbH selbst schreibt diese Direktinvestoren an und fordert sie zur Abholung der Leuchten auf. Interessanterweise wie immer anonym: "(dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig)" heisst es da. Was für ein Blödsinn, denn die Schreiben sind alles andere als maschinell erstellt und selbst wenn, könnte man einen Verfasser oder Ansprechpartner nennen, wenn man denn wollte.

Auch in allen E-Mails der Novalumen GmbH wird kein Ansprechpartner oder Absender genannt. "Ihr Team der NOVALUMEN GmbH" heisst es am Ende der E-Mails, deren Absender "[email protected]" ist. Hat da jemand etwas zu verbergen? Möchte niemand verantwortlich sein, für das was man den Empfängern schreibt?

Sei es wie es sei. Herr Insolvenzverwalter Weiß schreibt jedenfalls an die betreffenden Direktinvestoren: "Leider konnte insbesondere aufgrund des „Störfeuers" aus Richtung des vormaligen Inhabers und der damit bei den Endkunden entstehenden Verunsicherung nicht mit allen Endkunden eine Einigung über einen neuen Vertrag erzielt werden. Bezüglich der bei diesen Kunden verbauten Leuchten besteht somit keine Aussicht mehr auf eine Verwertung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb."

Interessant ist, dass es sich nach unseren Recherchen hier um einen einzigen Mietkunden handelt, der seinen Mietvertrag nicht fortführen will. Die Leuchten der uns bekannten angeschriebenen Direktinvestoren sind allesamt dort montiert. Ich rief heute also den Geschäftsführer dieser Firma an. Wir hatten ein nettes Telefonat, an dessen Schluss er mir "Alles Gute für Ihr Vorhaben und für die Zukunft" wünschte und ich wünschte ihm "Alles Gute und vor allem Gesundheit". Warum hatte er den Mietvertrag gekündigt? Ganz einfach: Weil er seine Halle, in der die Leuchten montiert waren, verkauft hat. Ich erzählte ihm von dem angeblichen "Störfeuer", dass Herr Insolvenzverwalter Weiß als Grund für die Kündigung angibt und wir lachten beide laut. Er lachte, weil es nicht stimmte und ich lachte, weil ich Herrn Insolvenzverwalter Weiß wieder einmal beim Lügen erwischt hatte.

Glauben Sie kein Wort, wenn es von Herrn Insolvenzverwalter Weiß oder von Herrn Frank Günther kommt!

Oldenburg, 28. Februar 2023

Wo bitte ist denn die an Eides statt versicherte 45-Mio.-Euro-Anleihe?

Wir haben Herrn Insolvenzverwalter Weiss gebeten, uns dazu aufzuklären.

Denn entweder hat Herr Frank Günther seine nächste falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben oder Herr Insolvenzverwalter Weiß hat einfach vergessen, alle Gläubiger zu informieren, eine Ad-hoc-Mitteilung zu machen und die Einnahme von 45 Mio. Euro als Kaufpreis in seinem "Sachstandsbericht" zu erwähnen. Kann ja mal passieren.

Unser Schreiben an Herrn Insolvenzverwalter Weiß finden Sie hier.

Oldenburg, 28. Februar 2023

Was würden Sie tun, wenn Sie erfahren, dass Ihnen Ihre E-Mail-Accounts zwar vor fast einem Jahr abgeklemmt wurden, die E-Mails an Ihre alten E-Mail-Adressen aber nun bei der Firma Novalumen GmbH auflaufen?

Schlimm genug, dass Herr Insolvenzverwalter Weiß zugeben hat, dass diverse E-Mail-Accounts von ihm ausgespäht und gelesen werden, was natürlich eine Strafanzeige nach sich gezogen hat. Der Generalstaatsanwalt ist jetzt damit betraut.

Aber dass der "Käufer" einer Firma die E-Mail-Accounts des ehemaligen Gründers und Vorstands vorsätzlich für sich neu einrichtet, um diese dann abzufangen und zu lesen, das dürfte in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen und verstößt nicht nur gegen Bestimmungen der DSGVO, sondern stellt auch einen Straftatbestand gemäß §202a StGB (Ausspähen von Daten), §202b StGB (Abfangen von Daten), §202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten), §203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und §206 StGB (Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses) dar.

 

Jedes dieser Vergehen kann mit einer Freiheitsstrafe, teilweise von bis zu fünf Jahren, geahndet werden.

Oldenburg, 22. Februar 2023

Haben wir das richtig verstanden, dass es am 13. März 2023 eine Gläubigerversammlung der Deutsche Lichtmiete AG in Oldenburg geben soll, in der nachträglich der Verkauf der Deutschen Lichtmiete an Herrn Frank Günther und seine "Auffanggesellschaft" bestätigt werden soll?

Das dürfte doch wohl einmalig sein oder zumindest sehr selten vorkommen: Der Insolvenzverwalter schafft Fakten und will sich im Nachhinein für sein Tun die Zustimmung der geschädigten Anleger in einer Gläubigerversammlung einholen.

Offenbar möchte Herr Insolvenzverwalter Weiss sich noch vor der Insolvenz der Novalumen GmbH, der Gesellschaft von Herrn Frank Günther, absichern, das Richtige getan und einzig und allein im „Auftrag der Gläubiger“ gehandelt zu haben.

Oldenburg, 7. Februar 2023

Das hat gesessen! OLG Oldenburg verurteilt die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (heute: Novalumen GmbH)!

Zum Hintergrund: Bei dem Mietkunden Firma H. sind insgesamt 99 Leuchten verbaut. Von diesen 99 Leuchten stehen 95 Leuchten im Eigentum von zwei Direktinvestoren. Eine davon ist Frau K., bzw. die Erbengemeinschaft L. Diese Leuchten wurden der Firma H. von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH und deren Geschäftsführer, Herrn Frank Günther, zum Kauf angeboten, ohne, dass die Eigentümer diesem zugestimmt hätten.

 

Die Eigentümerin der Leuchten, Frau Direktinvestorin K. wollte daher vor dem Landgericht Oldenburg eine einstweilige Verfügung gegen die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH erwirken. Das Landgericht wies dies als unbegründet zurück. Frau K. rief jedoch das nächsthöhere Gericht, das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) dazu an und ging in Berufung. Hier nun das Urteil des OLG Oldenburg.

Oldenburg, 3. Februar 2023

Herr Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen wurde als gemeinsamer Vertreter der Immobilienanleihe gewählt. Herr Meyer zu Schwabedissen gilt als äußerst kompetent und gewissenhaft und genießt einen sehr guten Ruf in der Branche.

Es ist schon bezeichnend, dass nun auch Herr Meyer zu Schwabedissen "hochfährt" und die nennen wir es mal "Besonderheiten" im Fall Deutsche Lichtmiete rund um die Insolvenz und das Agieren des Insolvenzverwalters Weiß und auch den Interessenkonflikt des Herrn Frank Günther anprangert.

Hier sein Schreiben an alle Gläubiger der „Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 18/23“ vom 26. Januar 2023.

Oldenburg, 25. Januar 2023

Wussten Sie schon, daß man verschiedenste Strafanzeigen stellen kann?

Da wäre zum Beispiel:
 

  • Strafantrag gem. § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt)
  • Strafantrag gem. § 263 StGB (Prozessbetrug)
  • Strafantrag gem. § 263 StGB (Betrug)
  • Strafantrag gem. § 263 StGB (versuchter Betrug)
  • Strafantrag gem. § 186 StGB (Üble Nachrede)


um mal nur einige Möglichkeiten zu nennen.

Oldenburg, 24. Januar 2023

Haben wir das richtig verstanden, dass die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH durch ihren Geschäftsführer, Frank Günther, Direktinvestoren droht, dass deren Leuchten abmontiert würden, wenn diese sich nicht mit ihm einigen?


Hier der konkrete Fall:

Herr Frank Günther möchte zwei Direktinvestoren dazu bringen, ihre Leuchten an die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH zu verkaufen, nachdem er diese Leuchten bereits an den entsprechenden Mietkunden verkauft hat, ohne die Direktinvestoren darüber zu informieren!

Diese Leuchten sind wohlgemerkt bereits an den Mietkunden, bei welchem diese installiert und in Benutzung waren, ohne das Wissen und ohne Zustimmung der Eigentümer, verkauft worden. Die beiden Direktinvestoren weigern sich aber standhaft, Ihre Leuchten nun an den Schädiger auch noch zu verkaufen.

 

Als Reaktion auf diese Standhaftigkeit folgte nun ein Drohbrief, anders kann man dies nicht nennen, des Geschäftsführers der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH, Herr Frank Günther, mit Datum 18. Januar 2023 an die Direktinvestoren.

 

Die Nachricht liest sich für mich etwa so: „Wenn Sie, liebe Direktinvestoren nicht das tun, was ich will, dann bleibt es nicht bei dem ersten Betrug an Ihnen, dann werde ich Sie auch noch zusätzlich schädigen, ist das klar?“


Interessant doch folgendes: Statt den Schaden nun irgendwie zu beseitigen, sich aufrichtig zu entschuldigen und zu versuchen, alles wieder gut zu machen, werden die betagten Direktinvestoren nun massiv unter Druck gesetzt. So schilderte es mir ein ehemaliger Kapitalvermittler der Deutsche Lichtmiete Gruppe am Telefon. Seine Kundin, eine der beiden Direktinvestoren hat mittlerweile „Angst, ans Telefon zu gehen“, da der Geschäftsführer der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH, Herr Frank Günther, sie „regelrecht terrorisiert“. Das waren seine Worte.

Es dürfte in der deutschen Rechtsgeschichte einmalig sein, dass der Schädiger dem Geschädigten mit weiterer Schädigung droht, wenn dieser nicht pariert und dann selbst damit ungestraft davon kommt.

Bleiben Sie standhaft!

Oldenburg, 23. Januar 2023

Weiteres Schreiben an die neue niedersächsische Justizministerin, Frau Dr. Kathrin Wahlmann

Am 23. Januar 2023 übersandte ich ein weiteres Schreiben an unsere neue Justizministerin in Niedersachen. Ich hatte Frau Dr. Kathrin Wahlmann bereits vor einigen Wochen schon angeschrieben, erhielt jedoch auch von ihr, wie zuvor von ihrer Vorgängerin, Frau Havliza, lediglich ein Schreiben, in welchem ich drauf hingewiesen werde, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg zuständig sei. Leider beißt sich da die Katze in den Schwanz. Es scheint keine andere Stelle zu geben, die sich der Angelegenheit Deutsche Lichtmiete einmal unabhängig widmen könnte.

Ich habe mich daher entschieden, Frau Dr. Wahlmann ein weiteres Schreiben zu senden, diesmal als offenen Brief verfasst. Sie finden diesen hier. 

Stuttgart, 19. Januar 2023

Ein neues Video ist online!

Am 13. Januar 2023 gab es ein weiteres Teams-Meeting mit vielen Direktinvestoren und Kapitalvermittlern. Wir hatten als Special-Guests Frau Dr. Susanne Schmidt-Morsbach von der Rechtsanwaltskanzlei Schirp als Referentin im Call sowie Herrn Dr. Wolfgang Schirp als Zuhörer. 

Frau Dr. Schmidt-Morsbach war es übrigens, die das Urteil am Landgericht Leipzig gegen Herrn Insolvenzverwalter Wallner im Fall UDI erwirkte. Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass Herr Wallner als Insolvenzverwalter in diesem Verfahren abzusetzen ist. 


Den Link zu unserem neuen, sicher interessanten Video finden Sie hier.

Stuttgart, 4. Januar 2023

Das neue Jahr fängt gut an!

Zunächst wünschen wir Ihnen ein Frohes Neues Jahr 2023. Vor allem Gesundheit für Sie und Ihre Liebsten.

Wir haben uns fest vorgenommen, dem bösen Treiben rund um die Übernahme der Deutschen Lichtmiete Gruppe in 2023 ein Ende zu bereiten. Wir erhalten dabei immer mehr Unterstützung und Hilfe. Die Wahrheit wird ans Licht kommen.

Das resolute Eingrätschen durch Herrn Hahn beim Verkauf von Leuchten der Direktinvestoren an Mietkunden scheint Herrn Günther sehr verärgert zu haben. Herr Hahn nennt seine Aktion „Manöver des letzten Augenblicks“, um Schaden zu verhindern und Unrecht aufzuzeigen. Herr Günther nennt sie „Unlauterer Wettbewerb“.

Der Betrug ist aufgeflogen. Jetzt legen wir erst richtig los. Lesen Sie hier unser Schreiben an alle Direktinvestoren. 


Bleiben Sie gesund, bleiben Sie stark und entschlossen! Viele Grüße! 

Oldenburg, 10. Dezember 2022

Offenbar haben wir da jemanden wütend gemacht.

Pünktlich zum 8. Dezember 2022, also zum Jahrestag der Hausdurchsuchung, wurde ein Schreiben an Alexander Hahn verschickt.

Die Anwälte von Herrn Günther bzw. von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH fordern, dass er zwei Unterlassungserklärungen unterzeichnen soll, damit die Wahrheit nicht ans Licht kommt.

Man wirft Herrn Hahn "unbefugte Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen" sowie "Wettbewerbsrechtlich unlautere Herabsetzung und Verunglimpfung; Behauptung unwahrer Tatsache; gezielte Behinderung; Irreführung" vor.

Herr Hahn wird das Schreiben unbeantwortet lassen. Interessant ist aber, dass die Gegenseite sich in Widersprüche verstrickt. Lesen Sie hier, was Herr Günther behauptet.

Oldenburg, 9. Dezember 2022

Haben wir da etwa jemanden wütend gemacht?

Aber was sagt man nun dazu? Wie hatte Herr Günther noch am 12.9.2022 der Presse erklärt:

"Der Aktionismus von 'Light Now' schreckt uns wenig!"

 
Das liest sich nun aber ganz anders, denn uns erreichte heute dieses Schreiben von One Square (DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH), welches offenbar per E-Mail an alle Mietkunden verschickt wurde. Die Verfasser reagieren hiermit höchstwahrscheinlich auf unser Schreiben vom 23. November 2022 an alle Mietkunden, in welchem wir darauf hingewiesen haben, dass One Square (DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH) sowohl Eigentums- als auch Markenrechte verletzt und die Mietkunden der ehemaligen Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH gutgläubig die von One Square (DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH) angebotenen Leuchten weder kaufen noch mieten können. Offenbar haben wir damit voll ins Schwarze getroffen, denn One Square schlägt jetzt wild um sich!

Hier finden Sie das Schreiben und im Anschluss unseren Kommentar dazu.

Oldenburg, 8. Dezember 2022

Heute ist der Jahrestag der Hausdurchsuchung.

Am 8 . Dezember 2021 wurde aufgrund eines "Anfangsverdachts" ein sogenannter "Gefährdungsschaden" geltend gemacht. Ein Schaden, der nicht eingetreten war, aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte eintreten können. Um dies jedoch seriös beurteilen zu können, sollte man zunächst einmal das Geschäftsmodell und die Entwicklung der Deutschen Lichtmiete beurteilen können. Konnte man aber nicht.

Der Schaden ist nun eingetreten. Durch die Einflussnahme der Staatsanwaltschaft, durch unprofessionell agierende Gutachter, durch gierige und korrupte Akteure, die sofort zur Stelle waren, nachdem die Hausdurchsuchung am 8. Dezember 2021 stattfand. Meinen Kommentar dazu finden Sie hier.  

Stuttgart, 7. Dezember 2022


Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Zur Zeit erreichen uns jeden Tag Kaufverträge von Investoren. Diese sammeln wir aktuell und werden mit der Annahme der Verträge dann beginnen, wenn die Light Now AG eingetragen und die für uns relevante kritische Masse erreicht ist.

(Das Foto zeigt den Posteingang diverser Kaufvertrge aus dieser Woche! Danke für die Unterstützung!)

Stuttgart, 6. Dezember 2022

Was gibt´s Neues?


Alexander Hahn hat sein Markenrecht gegenüber der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH auf dem Klagewege geltend gemacht. Leuchten mit dem Markennamen "Deutsche Lichtmiete", "Lichtmiete" oder "DLM" können nicht in Umlauf gebracht und schon gar nicht mehr gutgläubig von Mietkunden erworben werden - es sei denn von der Light Now AG, denn wir dürfen diese Marken nutzen.

Wir sind in engem Kontakt mit Direktinvestoren, deren Leuchten bereits rechtswidrig verkauft wurden. Nun ist Eile geboten, denn der Betrug findet bereits statt und die Dimensionen weiten sich aus! Mit wem auch immer - die Direktinvestoren müssen sich gegen die "Enteignung" durch den Insolvenzverwalter Weiss und One Square zur Wehr setzen!

WallnerWeiss und One Square Advisors behaupten nach wie vor, es würden Leuchten fehlen - am 31. Dezember 2021 fehlten noch keine Leuchten! 

Wir haben auch auf dieser Webseite mehrmals dazu Stellung genommen: Hier, hier, hier und hier.

Stuttgart, 25. November 2022

Am 25. November 2022 wurden insgesamt 426 Schreiben an alle Mietkunden der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH verschickt. Hierin werden die Mietkunden darauf hingewiesen, dass viele Leuchten mit Eigentumsrechten der Direktinvestoren und fast alle Leuchten mit Markenrechten behaftet sind. Das entsprechende Schreiben finden Sie hier.

Update 10. Februar 2023: Wir nehmen das Schreiben zunächst von der Webseite. Herr Frank Günther und seine DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH haben gegen Alexander Hahn eine Unterlassungserklärung beim Landgericht Oldenburg erwirkt. Alexander Hahn 
wird in Berufung gehen, aber erst einmal wird dieses Schreiben nicht mehr auf unserer Webseite zu finden sein. Schade eigentlich. 

Stuttgart, 18. November 2022

Haben wir das richtig verstanden, dass Herr Weiss nun dem Gericht "Masseunzulänglichkeit" für die Deutsche Lichtmiete AG erklärt hat?

Wo sind denn die 2.427.122,21 Euro, die sich zum 31.12.2021 noch auf den Bankkonten der Deutsche Lichtmiete AG - und zwar nur der Deutsche Lichtmiete AG - befanden, geblieben? 

Stuttgart, 16. November 2022

In dieser Woche wurde der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (One Square) eine Klage wegen Markenrechtsverletzung zugestellt. Vor dem Landgericht Hamburg wurden in den letzten Jahren schon oft die Marken "Lichtmiete" und "Deutsche Lichtmiete" erfolgreich verteidigt.

Nun kommt zu den von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH permanent rechtswidrig genutzten Marken "Lichtmiete" und "Deutsche Lichtmiete" noch die Marke "DLM" hinzu, die sich ebenfalls im Privatbesitz befindet und explizit nicht Bestandteil des Markenportfolios der Deutsche Lichtmiete Gruppe war.

Stuttgart, 15. November 2022

Wir haben in den letzten Wochen diverse Teams-Telefonkonferenzen mit den ehemaligen Kapitalvermittlern und den Direktinvestoren durchgeführt. Wenn Sie sich einen Mitschnitt davon ansehen möchten, dann finden Sie das Video hier.

Sie finden den Link zu dieser interessanten Investoreninformation auch auf dieser Webseite unter dem Reiter "Zu Ihrer Information".

Stuttgart, 10. November 2022

Es gibt einen interessanten Podcast! Wenn Sie in etwa zwei Stunden erfahren möchten, was eigentlich genau passiert ist, was dem Management der Deutschen Lichtmiete um Alexander Hahn vorgeworfen wird, was die Staatsanwaltschaft Oldenburg alles nicht gewusst hat und wie ein räuberisch agierendes Unternehmen schlussendlich die Deutsche Lichtmiete Gruppe förmlich geschenkt bekam, dann hören Sie sich hier unseren Podcast an.

Sie finden den Link zum Podcast auch auf dieser Webseite unter dem Reiter "Zu Ihrer Information".

Stuttgart, 18. Oktober 2022

Haben wir das richtig verstanden, dass die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH durch ihren Geschäftsführer, Frank Günther, den Direktinvestoren unterstellt, ihre Leuchten ggf. mehrmals zu verkaufen und damit betrügen zu wollen?

Konkret soll es darum gehen, das Original des Eigentumszertifikates unter anderem deshalb einzufordern, weil die Investoren sonst ihre Leuchten ggf. nicht nur an die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH, sondern gleichzeitig auch an die Light Now AG verkaufen könnten.

Herr Günther stellt damit alle Direktinvestoren unter Generalverdacht, betrügerisch agieren zu wollen.

Übrigens müssen Direktinvestoren, die ihre Leuchten lieber an Light Now verkaufen möchten, ihr Original des Eigentumszertifikats nicht aus der Hand geben.

Und noch etwas: Herr Günther fordert zuerst das Original des Eigentumszertifikats und wird dann den Direktinvestoren (vielleicht) ein Angebot unterbreiten zum... Zu was eigentlich? Zum Kauf, zur Miete, zur Überlassung oder ihm die Leuchten zu schenken, ggf. noch eine "Mitgift" zu machen? 

Stuttgart, 17. Oktober 2022

Ein Formular des Kaufvertrages haben wir Ihnen hier auf der Webseite zum Download bereitgestellt. Sie erhalten es hier.

Stuttgart, 15. Oktober 2022

Haben wir das richtig verstanden, dass die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH durch ihren Geschäftsführer, Frank Günther, enormen Druck ausübt auf die Kapitalvertriebe und Vertriebspartner?

Konkret soll es darum gehen, pauschal gegen jeden Vertriebspartner eine Strafanzeige zu stellen wegen des Verstosses gegen die DSGVO. Dabei soll Herr Günther auf Nachfrage nicht einmal gewusst haben, was "DSGVO" (Datenschutz-Grundverordnung) überhaupt heisst.
Herr Günther stellt alle Vertriebspartner unter Generalverdacht, gegen die DSGVO zu verstossen, wenn diese mit Light Now kooperieren oder ihren Kunden auch nur unser Angebot oder unsere Informationen zukommen lassen.
Eine Strafanzeige könne nach Aussage von Frank Günther nur vermieden werden, wenn der Vertriebspartner versichert, Light Now keine Kundendaten zur Verfügung gestellt zu haben!
Für unsere Begriffe ist dies eine klare Nötigung, die die Betroffenen zur Anzeige bringen sollten.

Nochmal: Wie hatte Herr Günther noch am 12.9.2022 der Presse erklärt:

"Der Aktionismus von 'Light Now' schreckt uns wenig!" 

Stuttgart, 15. Oktober 2022

Mittlerweile haben alle Vertriebspartner den finalen Entwurf unseres Kaufvertrages nebst Ratenzahlungsvereinbarung erhalten. Sollten Sie als Direktinvestor noch keinen Entwurf dieses Dokuments haben, schreiben Sie uns gerne eine kurze E-Mail an:
[email protected].

Stuttgart, 13. Oktober 2022

Nach unserer Auffassung sollten die Insolvenzverwalter Rechnungen über Ihre Leuchten ausstellen - mit dem Ergebnis, dass Sie als Direktinvestor die entsprechende Vorsteuer ziehen (sofern Sie als Direktinvestor Vorsteuerabzugsberechtigt sind) und damit kurzfristig Liquidität in Höhe von rund 16% auf Ihre Forderung generieren können.