Oldenburg, 8. Mai 2026
Antwort auf Anlegerfragen: Wo stehen wir aktuell – und was passiert jetzt konkret?
In den vergangenen Tagen hat mich die Nachricht eines Anlegers erreicht, der seine Situation sehr offen, sehr klar und zugleich sehr konstruktiv beschrieben hat. Er hat in den letzten Jahren verschiedene Schritte mitgetragen, Stimmrechte übertragen, sich an Maßnahmen beteiligt und zuletzt auch Anleihen übertragen. Zugleich beschreibt er sehr nachvollziehbar, dass bei ihm offene Fragen, zusätzliche Belastungen und ein wachsendes Bedürfnis nach klarer Kommunikation entstanden sind.
Ich habe diesen Anleger gefragt, ob ich seine Fragen – selbstverständlich anonymisiert – in einem Beitrag aufgreifen darf, weil sie nicht nur ihn betreffen. Im Gegenteil: Viele Anleger stellen sich im Kern dieselben Fragen:
- Was passiert eigentlich gerade konkret?
- Warum dauert alles so lange?
- Warum gibt es nicht häufiger kurze Status-Updates?
- Was ist mit den Direktinvestoren?
- Was ist mit den Anleihegläubigern?
- Was passiert mit offenen Forderungen gegenüber Mietkunden?
- Warum gibt es derzeit keine größeren Auszahlungen?
- Und gibt es überhaupt einen klaren Plan?
Diese Fragen sind berechtigt. Und ich möchte sie in diesem Beitrag so offen wie möglich beantworten.
Zunächst: Ich verstehe die Ungeduld und die Belastung. Ich weiß, dass viele Anleger in den vergangenen Jahren erhebliche wirtschaftliche Verluste erlitten haben. Ich weiß auch, dass viele von Ihnen nicht nur Geld investiert haben, sondern auch Vertrauen, Zeit, Geduld und immer wieder die Bereitschaft, weitere Schritte mitzutragen.
Für viele Anleger ist das kein abstraktes Insolvenzverfahren und auch keine bloße Akte. Es geht um relevantes privates Vermögen. Es geht um Altersvorsorge. Es geht um Vertrauen. Und es geht auch um die Frage, ob man nach Jahren der Unsicherheit noch erkennen kann, dass die Dinge aktiv geführt und zu Ende gedacht werden.
Der Anleger, dessen Nachricht ich zum Anlass für diesen Beitrag nehme, hat es sehr treffend formuliert: Es geht nicht nur um die Vergangenheit. Es geht vor allem um das, was jetzt passiert. Genau darauf möchte ich eingehen.
Was passiert aktuell bei den Mietverträgen?
Bei der Deutschen Lichtmiete gab es noch rund 800 verbliebene Mietvertragsverhältnisse beziehungsweise Nutzungsverhältnisse, die geprüft, zugeordnet und wirtschaftlich bewertet werden mussten.
Davon konnten wir nach intensiver Arbeit etwa 450 Mietverträge beziehungsweise Kundenbeziehungen identifizieren, bei denen wir davon ausgehen, dass diese noch nicht endgültig verloren sind. Das bedeutet: Diese Anlagen wurden nach unserem Kenntnisstand nicht bereits anderweitig verwertet, nicht vollständig abgebaut, nicht endgültig aufgegeben oder befinden sich nicht in einer Situation, in der eine weitere wirtschaftliche Durchsetzung von vornherein aussichtslos erscheint.
Das ist zunächst einmal ein wichtiger Punkt. Denn es zeigt: Es gibt weiterhin eine relevante wirtschaftliche Basis. Aber diese Basis ist nicht automatisch Liquidität. Ein identifizierter Mietvertrag ist noch keine Zahlung auf dem Konto. Und genau hier liegt eines der aktuellen Probleme.
Alle noch übriggeliebenen Kunden erhalten von uns regelmäßig Rechnungen. Wir machen Mietforderungen beziehungsweise Nutzungsentschädigungen geltend. Ein Teil der Kunden zahlt regelmäßig, ein Teil muss regelmäßig an die Zahlungen erinnert werden und zahlt dann auch irgendwann. Ein anderer Teil zahlt einfach nicht. Und mit einem erheblichen Teil der Kunden müssen wir uns derzeit außergerichtlich, im Inkassoweg und teilweise auch gerichtlich auseinandersetzen.
Nach unserem derzeitigen Stand betrifft dies etwa 150 Kunden, bei denen wir Forderungen aktiv verfolgen müssen. Das ist eine enorme operative Belastung.
Warum bindet das so viele Ressourcen?
Von außen betrachtet mag es einfach klingen: Es gibt einen Mietvertrag, also wird eine Rechnung geschrieben, der Kunde zahlt, und anschließend kann Geld an Anleger verteilt werden. Doch so einfach ist es leider nicht.
In der Realität müssen zunächst die Vertragsdaten aufgearbeitet werden. Es muss geprüft werden, welche Anlage wo installiert ist, welcher Kunde aktuell Nutzer ist, ob die Anlage noch vorhanden ist, ob sie abgebaut wurde, ob sie vom Kunden weiter genutzt wird, ob bereits Zahlungen geleistet wurden, ob Einwendungen erhoben werden und ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist. Dafür mussten wir zunächst operative Strukturen schaffen und sich noch dabei dies zu tun.
Wir haben ein internes ERP-System aufgesetzt, um Bestände, Verträge, Rechnungen, Zahlungen und offene Forderungen überhaupt strukturiert erfassen und bearbeiten zu können. Zusätzlich wurde ein internes Ticketsystem eingeführt, damit Anfragen von Anlegern und Mietkunden nachvollziehbar aufgenommen, zugeordnet und abgearbeitet werden können. Das klingt technisch und unspektakulär. Tatsächlich ist es aber eine zwingende Grundlage dafür, die Gesellschaft überhaupt wieder handlungsfähig zu machen. Denn ohne saubere Datenstruktur gibt es keine belastbare Abrechnung. Ohne belastbare Abrechnung gibt es keine seriöse Forderungsdurchsetzung. Ohne Forderungsdurchsetzung gibt es keine ausreichende Liquidität. Und ohne Liquidität gibt es keine vernünftige wirtschaftliche Perspektive für Anleger.
Warum gibt es aktuell keine größeren Auszahlungen?
Das ist eine der unangenehmsten, aber wichtigsten Fragen. Der Grund ist nicht fehlender Wille. Der Grund ist die aktuelle Liquiditätssituation in Verbindung mit erheblichen laufenden Belastungen. Wir müssen Forderungen gegenüber Mietkunden geltend machen. Gleichzeitig zahlen viele dieser Kunden nicht freiwillig oder nicht pünktlich. Trotzdem entstehen der Gesellschaft Kosten. Besonders belastend ist dabei auch die Umsatzsteuer-Thematik: Wenn wir Rechnungen gegenüber Mietkunden stellen, müssen wir grundsätzlich auch die darauf entfallende Umsatzsteuer abführen. Das bedeutet in der Praxis: Die Gesellschaft muss auch Umsatzsteuer auf Rechnungen abführen, obwohl die entsprechenden Mieten oder Nutzungsentschädigungen gar nicht bezahlt wurden. Das ist eine doppelte Belastung. Erstens fehlt die Zahlung des Kunden. Zweitens entsteht trotzdem eine Steuerzahlungspflicht. Hinzu kommen Kosten für anwaltliche Vertretung, Inkasso, Mahnverfahren, gerichtliche Verfahren, Gerichtskostenvorschüsse und die gesamte operative Bearbeitung.
Deshalb ist die aktuelle Phase leider nicht die Phase großer Ausschüttungen, sondern die Phase der Durchsetzung, Stabilisierung und Liquiditätssicherung. Das ist unbefriedigend. Aber es wäre unseriös, etwas anderes zu behaupten.
Zusammenarbeit mit Creditreform und Forderungsdurchsetzung
Um die offenen Forderungen systematisch zu verfolgen, arbeiten wir unter anderem mit Creditreform in Stuttgart zusammen. Ziel ist es, aufgelaufene offene Forderungen zunächst im Inkassoweg geltend zu machen. Wo dies nicht ausreicht, müssen gerichtliche Schritte geprüft und gegebenenfalls eingeleitet werden. Das bedeutet: Die Light Now AG befindet sich aktuell nicht nur in einer Aufbauphase. Sie befindet sich auch in einer Durchsetzungsphase. Oder anders gesagt: Nachdem wir zunächst jahrelang darum kämpfen mussten, überhaupt wieder Zugriff auf Strukturen, Verträge, Mietkunden und wirtschaftliche Grundlagen zu erhalten, müssen wir nun an einer zweiten Front kämpfen – nämlich gegenüber einer Vielzahl von Mietkunden und Nutzern, die ihre Zahlungsverpflichtungen nicht anerkennen oder schlicht nicht erfüllen.
Ich würde mich freuen, wenn wir diese Phase überspringen und einfach nur nach vorne schauen könnten: Vertrieb aufbauen, neue Kunden gewinnen, Mietkundenbasis stabilisieren, Wachstum erzeugen. Aber so einfach ist es leider nicht. Bevor wir wirklich nach vorne skalieren können, müssen wir Altlasten, offene Forderungen und ungeklärte Nutzungsverhältnisse konsequent bearbeiten.
Was ist mit den Direktinvestoren?
Ein großer Teil der öffentlichen Kommunikation der letzten Monate betraf die Direktinvestoren. Das ist nachvollziehbar, weil dort viele Themen besonders konkret sind: Leuchten, Standorte, Mietverträge, Verwertung, Eigentumsfragen, Nutzungsentschädigungen. Aber es ist wichtig klarzustellen: Wir verlieren die anderen Anlegergruppen nicht aus dem Blick. Die Direktinvestoren sind eine zentrale Gruppe. Aber sie sind nicht die einzige.
Neben den Direktinvestoren gibt es insbesondere auch die Anleihegläubiger sowie weitere Anlegergruppen, etwa im Zusammenhang mit der Lichtmiete Holding AG in der Schweiz. Die Herausforderung besteht darin, dass diese Gruppen rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch unterschiedlich gelagert sind. Man kann nicht jede Maßnahme für jede Gruppe gleichzeitig und auf dieselbe Weise umsetzen. Das führt von außen leicht zu dem Eindruck, dass manches parallel läuft, aber nicht immer sauber zusammengeführt wird.
Diesen Eindruck kann ich nachvollziehen. Und ich nehme diese Kritik ernst. Aber wir verfolgen einen klaren Plan.
Was tun wir für die Anleihegläubiger?
Auch die Interessen der Anleihegläubiger beschäftigen uns intensiv. In den vergangenen Monaten ist es uns gelungen, Anleihen im Nominalwert von rund 11 Millionen Euro anzukaufen beziehungsweise entsprechende Übertragungen auf den Weg zu bringen. Hintergrund dieser Maßnahme war nicht ein symbolischer Akt, sondern ein sehr konkreter strategischer Zweck. Seit längerer Zeit verfolgen wir das Ziel, Gläubigerversammlungen für die Anleihegläubiger herbeizuführen. Dort sollen zentrale Fragen behandelt werden, insbesondere die Vertretung der Anleihegläubiger und die Rolle des gemeinsamen Vertreters. Wir haben Insolvenzverwalter Weiß beziehungsweise die zuständigen Stellen wiederholt aufgefordert, entsprechende Gläubigerversammlungen einzuberufen, schließlich werden oder wurden die Anleihegläubiger von Frank Günther vertreten, einem Mann, der wegen hundertfachem versuchten Betrugs gut ein Jahr in Untersuchungshaft saß und nun rechtskräftig verurteilt ist. Dies wurde aber natürlich nicht von Weiß umgesetzt. Zur Begründung wurde unter anderem darauf verwiesen, dass kein ausreichendes berechtigtes Interesse beziehungsweise kein hinreichend nachgewiesenes Quorum vorliege.
Daraufhin haben wir in einer umfangreichen Aktion Einberufungsverlangen von rund 1.000 Anleihegläubigern eingeholt und an Weiß übermitteln lassen. Auch dies wurde nicht akzeptiert. Es wurden weitere Anforderungen gestellt, insbesondere von allen Anlegern aktuelle Depotnachweise, Legitimationen und Depotsperren.
Das war und ist aber für eine so große Zahl privater Anleger kaum praktikabel umzusetzen. Deshalb haben wir dann einen anderen Weg gewählt: Wir haben begonnen, Anleihen selbst anzukaufen und in ein eigenes Depot der Light Now AG übertragen zu lassen, um das notwendige Quorum und die Legitimation gebündelt nachweisen zu können. Auch ist es für uns ein Leichtes, unser Depot dann gegen Verfügungen sperren zu lassen, weil Weiß und seine Anwälte ja unter anderem darauf bestehen.
Diese Aktion war auch sehr erfolgreich. Das Interesse der Anleger war groß. Wir konnten in kürzester Zeit Anleihen im Nominalwert von rund 11 Millionen Euro erreicht werden. Dann zeigte sich jedoch ein technisches Problem: Die betreffenden Anleihen sind nicht mehr börslich handelbar und konnten deshalb nicht ohne Weiteres in unser Depot übertragen werden. Damit entsteht ein klassisches Zirkelproblem: Um die Handelbarkeit wiederherzustellen, bräuchte man einen Beschluss in einer Anleihengläubigerversammlung. Und um eine Anleihengläubigerversammlung durchzusetzen, verlangt die Gegenseite aber gerade Nachweise, die durch die fehlende Handelbarkeit erschwert oder blockiert werden. Das ist nervig, aber es ist kein Grund aufzugeben. Einige Anleger haben mich gefragt, wann wir den Kaufpreis für den Kauf der Anleihen zahlen. Es hat uns viel Zeit und Mühe gekostet, die vielen fehlerhaften oder fehlenden Bankverbindungen auf den Zeichnungsunterlagen zu korrigieren und zu vervollständigen. Darüber hinaus können wir leider anhand der Depotübertragungen nicht nachvollziehen, welcher konkrete Anleger seine Anleihen in unser Depot übertragen hat. Wir sehen bei der Einbuchung nur den Betrag. Keinen Namen, keine andere Depotnummer, nichts dergleichen. Darüber hinaus warten wir seit rund vier (!) Monaten auf einen EBICS-Zugang unserer Hausbank, der nun aber endlich eingerichtet werden soll. Dann können wir in Kürze die Zahlungen anstoßen und werden allen Anlegern, die ihre Anleihen an uns verkauft haben, den Kaufpreis auszahlen.
Quorum bei einer Anleihe erreicht
Trotz dieser Hindernisse gibt es aber auch hier einen wichtigen Fortschritt. Für alle drei Anleihen wurde das erforderliche Quorum deutlich erreicht und für eine der drei Anleihen liegen nun auch genügend Stücke in unserem Depot, damit wir die Gäubigerversammlung für diese Anleihe einberufen lassen können. Es haben sich auch Großgläubiger bei mir gemeldet, die zwar nicht an uns verkaufen, sich aber an der Aktion mit ihren Anleihestücken beteiligen wollen. Wir werden daher kurzfristig erneut darauf hinwirken, dass eine Anleihegläubigerversammlung einberufen wird.
Ziel ist es unter anderem, die aktuelle Vertretungssituation der Anleihegläubiger zu überprüfen und gegebenenfalls neu aufzustellen. Wir haben auch bereits einen Kandidaten im Blick, der aus unserer Sicht geeignet wäre, die Interessen der Anleihegläubiger künftig konsequent, unabhängig und aktiv zu vertreten. Aus meiner Sicht ist es nicht hinnehmbar, dass die Anleihegläubiger in einer derart komplexen und wirtschaftlich bedeutenden Situation faktisch ohne eine aktive, durchsetzungsstarke und kritische Interessenvertretung bleiben. Gerade in dieser Lage braucht es jemanden, der unbequeme Fragen an Insolvenzverwalter Weiß stellt, Akteneinsicht verlangt, Rechte konsequent wahrnimmt und nicht nur verwaltet, sondern vertritt.
Warum dauert das alles so lange?
Diese Frage ist berechtigt. Ein Teil der Antwort lautet: Weil wir es mit mehreren Gegnern, mehreren Anlegergruppen, mehreren Rechtsverhältnissen und mehreren operativen Herausforderungen gleichzeitig zu tun haben.
Wir haben es nicht mit einem einzelnen Anspruch zu tun, den man einmal einklagt und dann ist die Sache erledigt.
- Wir haben es mit Direktinvestments zu tun.
- Wir haben es mit Mietkunden zu tun.
- Wir haben es mit Anleihegläubigern zu tun.
- Wir haben es mit insolvenzrechtlichen Strukturen zu tun.
- Wir haben es mit alten Vertragsdaten, unklaren Standorten, abgebauten oder weitergenutzten Anlagen, zahlenden und nicht zahlenden Kunden, steuerlichen Belastungen, operativen Kosten, Gerichtskosten, anwaltlichen Verfahren und laufenden Anlegeranfragen zu tun.
- Und wir haben es mit einer Ausgangslage zu tun, in der vieles nicht sauber vorbereitet war, sondern über Jahre hinweg mühsam rekonstruiert, gesichert, geordnet und durchgesetzt werden musste.
Das ist keine Entschuldigung für mangelnde Kommunikation. Aber es erklärt, warum viele Dinge länger dauern, als ich mir selbst wünschen würde.
Kommunikation: Ja, hier müssen wir besser werden
Der Anleger hat völlig zu Recht angesprochen, dass klare, regelmäßige Kommunikation entscheidend ist. Ich nehme diesen Punkt ausdrücklich auf. Wir müssen künftig noch besser darin werden, nicht nur zu arbeiten, sondern diese Arbeit auch verständlich zu erklären. Viele Dinge laufen im Hintergrund. Viele Schritte sind juristisch, technisch oder organisatorisch komplex. Aber das hilft dem Anleger nicht, wenn er davon nichts sieht.
Deshalb ist es richtig, künftig stärker in kurzen, regelmäßigen Updates zu berichten:
- Wo stehen wir?
- Was wurde umgesetzt?
- Was verzögert sich?
- Was ist der nächste konkrete Schritt?
- Welche Themen betreffen Direktinvestoren?
- Welche Themen betreffen Anleihegläubiger?
- Welche Themen betreffen alle Anleger?
Ich kann nicht versprechen, dass jedes Update spektakuläre Fortschritte enthalten wird. Aber ich sehe, dass bereits eine kurze, ehrliche Einordnung viel Unsicherheit vermeiden kann. Ich bitte aber auch um Verständnis, dass wir manchmal gern mehr tun würden, wir allerdings auch keine unerschöpflichen Ressourcen haben, weder finanziell, noch personell noch gesundheitlich.
Steuerliche Folgen und Übertragungen
Ein weiterer Punkt betrifft steuerliche Belastungen im Zusammenhang mit Übertragungen. Ich verstehe sehr gut, dass dies für einzelne Anleger nicht nur ein technisches Detail ist. Wenn eine Übertragung zu steuerlichen Effekten führt, dann ist das für den betroffenen Anleger real, belastend und ärgerlich.
Gleichzeitig muss ich an dieser Stelle klar sagen: Wir können und dürfen keine individuelle Steuerberatung leisten. Jeder Anleger muss seine persönliche steuerliche Situation mit seinem Steuerberater klären. Was wir aber tun können und tun sollten: Wir können prüfen, welche allgemeinen Informationen, Unterlagen oder Erläuterungen wir Anlegern zur Verfügung stellen können, damit steuerliche Berater die Vorgänge besser einordnen können. Das ist ein berechtigter Punkt. Und ich nehme ihn mit.
Was ist mit der Lichtmiete Holding AG in der Schweiz?
Neben den Direktinvestoren und Anleihegläubigern gibt es auch Anleger der Lichtmiete Holding AG in der Schweiz. Auch diese Gruppe darf nicht untergehen. Ich habe mich entschieden, mich auch um die Vertretung und Handlungsfähigkeit dieser Struktur zu kümmern. Die Situation dort ist ebenfalls schwierig. Nach meinem Kenntnisstand verfügt die Gesellschaft nicht einmal mehr über ein eigenes funktionsfähiges Bankkonto.
Die Light Now AG hat daher zumindest die notwendigsten Kosten übernommen, damit die Gesellschaft nicht in eine Lage gerät, in der sie handlungsunfähig oder zahlungsunfähig wird. Auch hier geht es darum, die Interessen der betroffenen Anleger nicht aufzugeben und perspektivisch eine Lösung zu entwickeln. Ich möchte und werde auch den Anlegern der Lichtmiete Holding AG in der Schweiz zu gegebener Zeit ein Angebot unterbreiten, wie eine Umwandlung ihres Investments in eine Beteiligung an der Light Now AG oder eine vergleichbare Beteiligungsstruktur aussehen könnte.
Das ist jetzt noch nicht spruchreif. Aber es gehört zu meinem Gesamtbild.
Gibt es einen Plan?
Ja. Es gibt einen Plan.
Aber ich verstehe, dass dieser Plan von außen nicht immer leicht erkennbar ist. Ich habe ein klares Bild davon, wo die Gesellschaft Ende dieses Jahres und Ende nächsten Jahres stehen soll. Nicht jeder einzelne Schritt ist für Außenstehende sofort nachvollziehbar. Manche Maßnahmen wirken isoliert, obwohl sie Teil eines größeren Zusammenhangs sind.
Die Grundrichtung ist jedoch klar: Erstens: Die vorhandenen Mietverträge und Nutzungsverhältnisse müssen stabilisiert und wirtschaftlich durchgesetzt werden. Zweitens: Offene Forderungen müssen konsequent verfolgt werden. Drittens: Die operative Struktur der Gesellschaft muss weiter professionalisiert werden. Viertens: Die Interessen der Direktinvestoren müssen weiter geordnet, vertreten und wirtschaftlich bestmöglich berücksichtigt werden. Fünftens: Die Anleihegläubiger müssen eine aktive und handlungsfähige Interessenvertretung erhalten. Sechstens: Weitere Anlegergruppen, insbesondere im Zusammenhang mit der Schweizer Holding, dürfen nicht vergessen werden. Siebtens: Die Gesellschaft muss wieder in eine Lage gebracht werden, in der sie nicht nur verteidigt und durchsetzt, sondern wieder aktiv gestaltet, vermietet, vertreibt und wächst.
Warum ich optimistisch bleibe
Ich bin nicht optimistisch, weil die Lage einfach wäre. Ich bin optimistisch, weil ich das Potenzial der Deutschen Lichtmiete bzw. der Light Now kenne und wir trotz aller Widerstände bereits sehr viel erreicht haben:
- Wir haben die Firma zurück und können die Zukunft nun selbst wieder gestalten.
- Wir konnten den Raubzug von Frank Günther beenden, bei dem am Ende nichts mehr übriggeblieben wäre.
- Wir konnten viele wesentliche Vermögenswerte sichern und erhalten.
- Wir haben Strukturen zurückgewonnen.
- Wir können schon jetzt die Firma wirtschaftlich und Cashflow-positiv betreiben.
- Wir konnten mehr aktive Mietverträge identifizieren als ursprünglich angenommen.
- Wir haben ein eigenes ERP-System aufgebaut.
- Wir haben ein Ticketsystem eingeführt.
- Wir haben wirksames Forderungsmanagement aufgesetzt.
- Wir haben eine erhebliche Anzahl von Anleihegläubigern mobilisiert.
- Wir haben bei allen drei Anleihen das Quorum für eine Einberufung erreicht.
- Wir arbeiten an einer neuen Vertretungsstruktur für die Anleihegläubiger.
- Wir kümmern uns um weitere Anlegergruppen.
- Und wir haben nicht aufgegeben.
Das ist nicht nichts. Es ist aber auch noch nicht genug, das ist mir klar.
Was Anleger jetzt erwarten dürfen
Anleger dürfen erwarten, dass wir unermüdlich weiterarbeiten. Sie dürfen erwarten, dass wir keine Forderung einfach liegenlassen. Sie dürfen erwarten, dass wir Mietkunden, die zahlen müssen, auch in Anspruch nehmen. Sie dürfen erwarten, dass wir die Interessen der Direktinvestoren weiter vertreten. Sie dürfen erwarten, dass wir die Anleihegläubiger nicht vergessen. Sie dürfen erwarten, dass wir rechtliche und wirtschaftliche Lösungen weiter verfolgen. Und sie dürfen erwarten, dass wir versuchen werden, künftig klarer und regelmäßiger kommunizieren.
Was Anleger nicht erwarten sollten, sind einfache Versprechen, schnelle Wunder oder kurzfristige Auszahlungen in größerem Umfang, solange die Liquidität durch offene Forderungen, Steuerbelastungen, Verfahrenskosten und operative Aufarbeitung gebunden ist. Ich werde keine Erwartungen wecken, die ich nicht belastbar erfüllen kann. Aber ich werde auch nicht so tun, als gäbe es keine Perspektive.
Persönliches Schlusswort
Ich danke dem Anleger, der mit seiner Nachricht den Anlass für diesen Beitrag gegeben hat. Seine Hinweise waren klar, aber fair. Und genau solche Rückmeldungen helfen, blinde Flecken zu erkennen.
Ich weiß, dass viele Anleger seit Jahren Geduld aufbringen. Ich weiß auch, dass Geduld irgendwann erschöpft ist, wenn sie nicht durch Transparenz und konkrete Fortschritte begleitet wird.
Deshalb nehme ich diesen Beitrag auch als Verpflichtung.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir mit unserem gesamten Team jeden Tag daran arbeiten, die Gesellschaft weiter zu stabilisieren, offene Ansprüche durchzusetzen und für die Anleger die bestmögliche Lösung zu erreichen. Wir geben nicht auf. Keiner von uns. Und wir werden weiter daran arbeiten, aus einer extrem schwierigen Ausgangslage wieder eine handlungsfähige, wirtschaftlich tragfähige und erfolgreiche Gesellschaft zu machen.
Ihr / Eurer Alexander Hahn
Oldenburg, 17. April 2026
Die Legende von der Unfehlbarkeit – wenn der Staatsapparat Existenzen zerstört
In den vergangenen zwei Wochen sind mir interessanterweise diverse Artikel und Berichte über ganz unterschiedliche Verfahren zugespielt worden, in denen es am Ende immer wieder um denselben Kern geht: Um übereifrige Staatsanwälte, die gigantischen Schaden angerichtet haben. Und um korrupte Staatsanwälte, die es ganz offensichtlich ebenfalls gibt. Wer diese Fälle nebeneinanderlegt, erkennt, dass es hier nicht um ein paar bedauerliche Ausrutscher geht. Es geht um einen Staatsapparat, der mit maximaler Wucht zuschlagen kann, der sich verrennen, sich festlegen oder im schlimmsten Fall selbst kriminell werden kann – und dessen eigene Aufklärung dann erstaunlich oft dort versandet, wo sie niemals versanden dürfte.
Da ist zum Beispiel der Fall Stephan Osnabrügge, der nach jahrelanger Verfolgung freigesprochen wurde und bei dem die Richterin deutliche Worte für das Verfahren fand. Da ist der Fall Continental, in dem die Staatsanwaltschaft Hannover frühere Manager mit millionenschweren Vorwürfen überzogen hat und heute ein Schaden von gewaltiger Größenordnung im Raum steht. Da ist der hannoversche Staatsanwalt, der nicht etwa Kriminelle verfolgte, sondern selbst Ermittlungsgeheimnisse an eine Drogenbande verraten haben soll und dafür verurteilt wurde. Und da ist der Fall Kangarani, bei dem schon wieder gegen einen Oberstaatsanwalt ermittel wird. Vier Fälle. Vier Alarmsignale. Drei davon aus Niedersachsen. Und immer dieselbe Frage: Wer kontrolliert eigentlich den Apparat, wenn der Apparat selbst falsch abbiegt?
Der erste Fall ist der des früheren DFB-Schatzmeisters Stephan Osnabrügge. Gegen ihn wurde über Jahre ermittelt. Am Ende stand der Freispruch. Und nicht irgendein Freispruch, sondern einer, der in dem mir vorliegenden Interview als „eindeutig, klar und ohne jede Einschränkung“ beschrieben wird. Zugleich wird dort von einer Entschuldigung der Vorsitzenden Richterin im Namen der hessischen Justiz berichtet. Vor allem aber beschreibt Osnabrügge, was ein solches Verfahren mit einem Menschen macht: Hausdurchsuchung, Existenzangst, soziale Isolation, bleibender Rufschaden, körperliche Folgen. Selbst wenn am Ende nichts bleibt, geht vorher oft schon alles kaputt, was ein Mensch sich aufgebaut hat.
Noch schwerer wiegt, was in diesem Interview über die Ermittlungsführung selbst geschildert wird. Dort ist die Rede von Aktenmanipulation, Beeinflussung von Zeugen und nicht protokollierten Treffen. Auch dieser Fall zeigt, dass der Bürger eben nicht blind davon ausgehen darf, dass ein staatsanwaltschaftliches Vorgehen automatisch sauber, neutral und unfehlbar ist.
Ein weiterer Fall, der dabei besonders ins Auge springt, ist der Komplex Continental. Die Staatsanwaltschaft Hannover (Niedersachsen) hatte Ende 2024 Anklage gegen vier frühere Continental-Manager erhoben. Der Vorwurf: Beihilfe zum Betrug in mehr als drei Millionen Fällen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Es ging also nicht um eine Nebensache, sondern um einen Vorwurf von maximaler Wucht, mit entsprechender öffentlicher Wirkung und entsprechender persönlicher Sprengkraft für die Betroffenen.
Und genau hier wird es brisant. Nach aktueller Berichterstattung des Handelsblatts soll ein internes Schreiben der Staatsanwaltschaft Hannover mit dem früheren Continental-Chefermittler, Oberstaatsanwalt Rabe von Kühlewein, abrechnen. Dort heißt es sinngemäß: Wo dieser eine bewusste Absprache zur Vertuschung gesehen habe, hätten seine Nachfolgerinnen praktisch nichts gefunden. Zugleich berichtet das Handelsblatt, der frühere Chefermittler arbeite inzwischen nicht mehr auf dieser Position, sondern woanders. Wenn das so ist, dann ist das nicht irgendeine Fußnote. Dann reden wir über einen Fall, in dem gewaltige Vorwürfe, hohe Haftstrafen, zerstörte Karrieren und immense Schäden im Raum standen – und später aus dem eigenen Apparat heraus plötzlich festgehalten wird, dass von den ursprünglichen Thesen praktisch nichts mehr erkennbar sei. Genau das ist der Stoff, aus dem Vertrauen in den Rechtsstaat zerbricht.
Hinzu kommt, dass der wirtschaftliche Schaden in diesem Komplex inzwischen selbst wieder Gegenstand massiver Auseinandersetzungen ist. Von rund 130 Millionen Euro Schaden ist die Rede. Es geht also längst nicht mehr nur um strafrechtliche Vorwürfe, sondern um die gewaltigen Folgekosten eines Komplexes, der sich über Jahre verselbständigt hat.
Der dritte Fall, auch aus Niedersachsen, ist noch gravierender, weil es hier nicht mehr nur um Übereifer oder Fehlsteuerung geht, sondern um echte Korruption mitten im Herzen der Strafverfolgung. Ein Staatsanwalt aus Hannover wurde ganz aktuell, im März 2026 zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, weil er nach den Feststellungen des Landgerichts Ermittlungsinformationen und sogar eine bevorstehende Razzia an Drogenkriminelle verraten hatte. In der Berichterstattung wird ausdrücklich hervorgehoben, wie massiv dadurch die Glaubwürdigkeit der Justiz beschädigt wurde. Wenn ausgerechnet ein Staatsanwalt, der Kriminelle verfolgen soll, selbst zum Einfallstor für organisierte Kriminalität wird, dann ist das kein peinlicher Einzelfehler. Dann ist das ein Skandal im Maschinenraum des Rechtsstaats.
Der vierte, ebenfalls ganz frische Fall, und wieder aus Niedersachsen, ist politisch brisant und zeigt, wie tief das Misstrauen inzwischen sitzt. Die Walsroder Zeitung fragte am 13. April 2026, bereits öffentlich: „Noch ein korrupter Staatsanwalt?“ Gemeint ist der Göttinger Oberstaatsanwalt und Oberbürgermeisterkandidat Ehsan Kangarani, gegen den nach aktueller Berichterstattung wegen des Verdachts des Geheimnisverrats ermittelt wird. Andere Medien berichten ergänzend, dass der Verdacht schon seit Monaten im Raum steht und der Betroffene sich gegen die Vorwürfe wehrt. Genau das ist der Punkt: Ich will hier kein Urteil vorwegnehmen. Aber allein die Tatsache, dass schon wieder ein Oberstaatsanwalt mit einem solchen Verdacht in der Öffentlichkeit steht, zeigt, wie sehr das Vertrauen in die Integrität des Apparats bereits erschüttert ist.
Und dann ist da unser eigener Fall. Der Fall Deutsche Lichtmiete. Hier schreibe ich nicht als Beobachter, sondern als Betroffener. Ich halte mich zu 100 Prozent für unschuldig im Sinne der gegen mich gerichteten Ermittlungs- und Verdachtsvorwürfe. Und ich sage ebenso klar: Hier wurde nicht einfach ein Anfangsverdacht geprüft. Hier wurde ein gut aufgestelltes Unternehmen von heute auf morgen gnadenlos zerstört. Innerhalb kürzester Zeit wurde eine Unternehmensgruppe wirtschaftlich zerschlagen, es wurden Tatsachen geschaffen, ein enormer Schaden ausgelöst und eine Dynamik in Gang gesetzt, die später kaum noch rückgängig zu machen war. Genau das ist der Punkt, den viele Menschen bis heute nicht begreifen: Der staatsanwaltschaftliche Zugriff selbst kann - wie in unserem Fall - bereits die Vernichtung sein, auch dann, wenn die Wahrheit viel komplizierter ist oder die Vorwürfe am Ende nicht das tragen, was zu Beginn mit maximaler Wucht behauptet wurde.
Denn wer nie selbst im Fadenkreuz einer Staatsanwaltschaft gestanden hat, versteht häufig nicht, wie brutal ungleich dieser Kampf tatsächlich ist. Auf der einen Seite steht der Betroffene, der um sein Unternehmen, seinen Ruf, seine wirtschaftliche Existenz, seine Familie, seine Gesundheit und irgendwann vielleicht auch um seine psychische Stabilität kämpft. Auf der anderen Seite steht ein Apparat mit nahezu unerschöpflichen Ressourcen an Personal, Geld, Zeit und Durchsetzungsmacht. Wenn sich dieser Apparat einmal festgelegt hat, wenn er eine bestimmte Erzählung durchziehen will, sich verrannt und einen irreperablen Schaden verursacht hat und entlastende Beweise nicht gewürdigt werden, dann ist das für den Betroffenen kein fair austariertes Verfahren mehr. Dann ist das ein Abnutzungskrieg gegen jemanden, der nie dieselben Mittel haben kann wie der Staat.
Und dann beginnt der zweite Teil des Problems. Denn die nächste große Illusion lautet ja, man müsse in so einem Fall nur die zuständigen Stellen informieren, und dann werde schon sauber, unabhängig und gründlich aufgeklärt. Meine Erfahrung ist eine andere. Es wird bitter, wenn man ernsthaft versucht, Auffälligkeiten, Hinweise auf Fehlentwicklungen, Widersprüche, Verdachtsmomente oder mögliche strafbare Zusammenhänge innerhalb dieses Systems anzusprechen und aufklären zu lassen. Der Betroffene schreibt an die Staatsanwaltschaft. Es passiert nichts. Er schreibt an die Generalstaatsanwaltschaft. Es passiert nichts. Er schreibt an das Justizministerium. Es wird zurückgereicht an die Staatsanwaltschaft und ansonsten passiert... nichts. Und irgendwann steht die brutale Frage im Raum: Wer ist in einem solchen Fall überhaupt noch der richtige Adressat? Wenn weder Polizei noch Staatsanwaltschaft noch Generalstaatsanwaltschaft noch Justizministerium wirksam greifen, dann bleibt von der viel beschworenen Kontrolle nicht mehr viel übrig. Dann entsteht eben keine echte Aufklärung. Dann entsteht im schlimmsten Fall ein geschlossenes System, das sich selbst beruhigt. Der eine verweist auf den anderen. Der andere gibt zurück. Und am Ende bleibt dieselbe Leerstelle, mit der alles begonnen hat.
Genau deshalb sind diese fünf Fälle zusammen so verheerend. Der Fall Osnabrügge zeigt, dass selbst ein glasklarer Freispruch den vorher angerichteten Schaden niemals wirklich heilt. Der Fall Continental zeigt, wie weit sich ein Ermittlungsansatz verselbständigen kann: Erst werden Manager mit Vorwürfen von maximaler Wucht überzogen und verlieren ihre Jobs, später wird aus demselben Apparat heraus berichtet, dass von den zentralen Anschuldigungen praktisch nichts mehr aufrechterhalten werden kann. Gleichzeitig steht ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe im Raum. Der hannoversche Drogen-Fall zeigt, dass es durchaus auch innerhalb der Strafverfolgung Korruption gibt. Der Fall Kangarani zeigt, wie tief das Vertrauen bereits beschädigt ist und wie schnell sich der Verdacht wieder gegen den Apparat selbst richten kann. Und der Fall Deutsche Lichtmiete steht für die vielleicht brutalste Realität von allen: Dass eine Staatsanwaltschaft mit einem einzigen Zugriff ein gut aufgestelltes 200-Millionen-Euro-Unternehmen und gleichzeitig rund 200 Millionen Euro Anlegergelder vernichten kann, lange bevor die Wahrheit sauber aufgearbeitet ist.
Die Öffentlichkeit sieht in solchen Fällen fast immer zuerst die Schlagzeile, die Durchsuchung, die Vorwürfe, die Millionenbeträge und die Bilder. Sie sieht Staatsmacht – und verwechselt diese mit der Wahrheit. Genau darin liegt die eigentliche Vorverurteilung. Später, wenn ein Verfahren zusammenfällt, wenn Freisprüche kommen oder wenn plötzlich schwere Fragen an die Ermittlungsführung selbst auftauchen, ist der große öffentliche Lärm meistens längst vorbei. Der Schaden aber bleibt. Die wirtschaftliche Zerstörung bleibt. Die Rufvernichtung bleibt. Die Jahre des Drucks bleiben. Und oft bleibt auch die bittere Erkenntnis, dass die Stellen, die solche Fehlentwicklungen kontrollieren sollten, in der Praxis viel zu oft nicht wirksam funktionieren.
Ich schreibe darüber nicht, weil ich mich beklagen will. Ich schreibe darüber, weil diese Fälle etwas dokumentieren, das offen ausgesprochen werden muss: Strafverfolgung ist nicht unfehlbar. Es gibt korrupte Staatsanwälte. Es gibt Staatsanwälte und Ermittler, die Akten und Vernehmungsprotokolle manipulieren, Zeugen beeinflussen und Absprachen und Hinterzimmertreffen nicht protokollieren. Es gibt Staatsanwälte, die Fehler machen und sich verrant haben. Und es gibt Menschen, die über Jahre zu Unrecht verfolgt werden. Und es gibt offenkundig ein massives Defizit bei der Frage, wer eigentlich mit echter Konsequenz aufklärt, wenn der Verdacht im Raum steht, dass innerhalb des Apparats selbst etwas schiefgelaufen ist.
Das ist kein Randproblem. Das ist ein Alarmsignal.
Denn ein Staat, der mit maximaler Härte Existenzen zerstören kann, der aber bei der Aufklärung eigener Fehler, eigener Fehlanreize oder eigener möglicher Straftaten auffällig schwerfällig wird, beschädigt am Ende nicht nur einzelne Betroffene. Er beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat selbst.
Und genau deshalb müssen diese Fälle öffentlich gemacht werden.
Ihr / Eurer Alexander Hahn
Oldenburg, 15. Februar 2026
Landgericht Hamburg: Insolvenzverwalter muss Mieten herausgeben – und die Prozesskosten tragen
Manchmal dauert es etwas länger, aber am Ende gilt auch im Insolvenzverfahren noch das, was grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten.
Wir hatten Weiß auf die vertragsgemäße Auskehr von Mieten verklagt. Er hatte Mietzahlungen, die noch bei ihm eingegangen waren, unberechtigterweise einbehalten und war der Meinung, er könne diese Zahlungen gegen irgendwelche angeblichen Forderungen setzen. Das Landgericht Oldenburg hatte den Rechtsstreit zunächst an das Landgericht Hamburg verwiesen. Dort wurde nun entschieden – und zwar eindeutig:
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß musste nun also die bei ihm eingegangenen Mieten an uns weiterleiten. Und er muss die gesamten Prozess- sowie die Anwaltskosten tragen. Und wie üblich in solchen Konstellationen geschieht das – natürlich – zu Lasten der Masse.
Ein weiterer gerichtlicher Erfolg für die Light Now AG und eine weitere Schlappe für Weiß.
Ihr / Eurer Alexander Hahn
Oldenburg, 8. Dezember 2025
Neue Anekdote zum Jahrestag
Heute ist der vierte (!) Jahrestag der Hausdurchsuchung und der Zerstörung meines Unternehmens. Ich überlege noch, ob ich mir die Arbeit mache, ein weiteres Schreiben an das Justizministerium zu senden oder ob ich statt dessen lieber jemandem beim Angeln zusehe. Das wäre nämlich bei Weitem ergiebiger.
Aber pünktlich zum Jahrestag gibt es wieder eine neue lustige Geschichte, die ich hier kurz wiedergeben möchte:
Wir warteten ja darauf, dass der Bundesanzeiger unser Angebot an alle Anleihengläubiger veröffentlicht, damit diese eine Mitteilung über unser Angebot direkt in ihr Depot erhalten und dann darauf reagieren können. Heute kam dann diese Info vom Bundesanzeiger:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Ihrem Veröffentlichungsauftrag mit der obenstehend aufgeführten Auftragsnummer handelt es sich um ein freiwilliges Angebot und damit nicht um eine Pflichtveröffentlichung.
Wir haben uns dazu entschieden, den von Ihnen eingereichten Auftrag nicht bei uns zu veröffentlichen und bitten Sie, Ihr Angebot auf anderen Plattformen zu veröffentlichen. Den Auftrag werden wir daher stornieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Mein Anwalt schrieb mir dazu:
"Guten Morgen Herr Hahn,
anliegend übersenden wir eine Mitteilung des Bundesanzeigers. Dort wird die Veröffentlichung abgelehnt. Ein Vorgang, der uns so noch nicht untergekommen ist."
Für mich ist es ja nichts Neues, dass man mir, wo man nur kann, Steine in den Weg legt. Wir werden jetzt nochmal versuchen, die Veröffentlichung zu erreichen, aber ich komme natürlich auch ohne eine Veröffentlichung unseres Angebotes zum Kauf der Anleihen an mein Ziel.
Weitere Informationen und den Anleihenkaufvertrag finden Sie oben unter der neuen Rubrik "Anleihen".
Den Anleihenkaufvertrag können Sie auch hier herunterladen.
Ihr / Eurer Alexander Hahn
Oldenburg, 6. Dezember 2025
225 Anleihenkaufverträge bisher bearbeitet
In den letzten Tagen haben wir damit begonnen, die vielen Anleihenkaufverträge zu bearbeiten, die in den letzten Tagen und Wochen bei uns eingegangen sind.
Wir schaffen es, etwa 50 bis 60 Verträge pro Tag zu bearbeiten. So konnten wir nun die ersten 225 Verträge prüfen, in unsere Datenbank einpflegen, unterzeichnen und annehmen. Etwas mehr als die gleiche Menge liegt uns noch zur Bearbeitung vor und wir erhalten aktuell jeden Tag weitere Verträge per Post. Es ist jetzt schon ersichtlich, dass wir mit dem so zusammengekommenen Volumen (bisher weit mehr als 4 Mio. Euro) die erforderliche Quote erreichen werden, um endlich die Anleihegläubigerversammlungen aller drei Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG einberufen zu können. Ich bin mal gespannt, wie sich Herr Weiß und seine Anwälte dann gegen unsere Einberufungsverlangen gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 9 Abs. 2 SchVG zur Wehr setzen wollen. Das dürfte Ihnen nun nicht mehr gelingen.
Leider hat der Bundesanzeiger unser öffentliches Angebot an alle Anleihegläubiger, deren Postanschrift uns nicht vorliegt, noch nicht veröffentlicht. Wenn dies geschehen ist, rechnen wir mit einer weiteren Welle von Anleihenkaufverträgen.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Unterstützung und wünsche einen schönen zweiten Advent.
Weitere Informationen und den Anleihenkaufvertrag finden Sie oben unter der neuen Rubrik "Anleihen".
Den Anleihenkaufvertrag können Sie auch hier herunterladen.
Ihr / Eurer Alexander Hahn
Oldenburg, 25. November 2025
Unser öffentliches Anleihen-Kaufprogramm ist gestartet
Mehrere Hundert Anleger, die wir postalisch erreichen konnten, haben uns in den letzten Wochen bereits Anleihenkaufverträge zugeschickt. Für die Annahme dieser Verträge benötigen wir jedoch noch etwas Zeit, versuchen aber, dies im Dezember 2025 zu erledigen.
Nun wenden wir uns an alle anderen Anleihegläubiger und vermelden unsere Kaufangebote direkt in deren Wertpapierdepots. So erreichen wir auch alle Anleihegläubiger, deren Postanschrift uns nicht vorliegt.
Weitere Informationen und den Anleihenkaufvertrag finden Sie oben unter der neuen Rubrik "Anleihen".
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Ihr / Eurer Alexander Hahn
Oldenburg, 24. November 2025
Wir müssen mal wieder den Insolvenzverwalter verklagen
Dass Rüdiger Weiß und auch die "solvente" Novalumen GmbH i.L. alles unternehmen, um der Light Now AG das Leben und Arbeiten möglichst schwer zu machen, habe ich bereits hinreichend erläutert. Nun mussten wir Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß erneut verklagen.
Hintergrund ist, dass er vertraglich klar vereinbarte Zahlungen nicht leistet. Es geht um zig-tausende Euro und er wird zahlen müssen. Alles andere ist ausgeschlossen. Aber am Ende wird die Masse nun wieder die Anwalts- und Gerichtskosten tragen müssen.
Ich werde wieder berichten.
Ihr / Eurer Alexander Hahn
Oldenburg, 12. Oktober 2025
Teil 3 von "Wie man 400 Millionen an einem Tag vernichtet" ist nun online
Spannender als der Tatort am Sonntag: Wie aus frei erfundenen Vorwürfen eine konstruierte Anklage wurde, die mit Biegen und Brechen tatsächlich zu einer Verurteilung führte. Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte hat ein Strafgericht für "Steuerhinterziehung auf Zeit" in Zusammenhang mit einer Güterstandsänderung verurteilt - obwohl anerkanntermaßen kein Schaden entstanden ist. Es geht dabei um die angebliche Hinterziehung von Zinsen auf eine Steuer, die es nie gegeben hat.
Klingt absurd? Absolut. Doch was im Zusammenhang mit dem Komplex "Deutsche Lichtmiete" klingt eingentlich noch nachvollziehbar, schlüssig oder logisch?
Nach meiner Kenntnis hat bisher noch nie ein deutsches Strafgericht hierzu verurteilt! Ein absolutes Novum im deutschen Strafrecht steht nun also ausgerechnet im Zusammenhang mit dem Komplex "Deutsche Lichtmiete" in Oldenburg.
Ich wünsche Ihnen also viel Spannung bei unserem dritten Teil. Wenn Sie auf den Button "Zum Video - Teil 3" klicken, werden Sie zu unserem YouTube-Kanal weitergeleitet. Abbonieren Sie bitte unseren Kanal, um keine unserer Folgen zu verpassen. Über ein Like freuen wir uns natürlich auch.
PS: Den Link zu unserem ersten Podcast finden Sie hier.
Ich wünsche Ihnen allen starke Nerven und einen schönen Sonntag!
Ihr / Eurer Alexander Hahn
Oldenburg, 10. Oktober 2025
Teil 2 von "Wie man 400 Millionen an einem Tag vernichtet" ist nun online
Ich wünsche Ihnen viel Spannung bei unserem zweiten Teil. Wenn Sie auf den Button "Zum Video - Teil 2" oder direkt auf das Bild klicken, werden Sie zu unserem YouTube-Kanal weitergeleitet. Abbonieren Sie bitte unseren Kanal, um keine unserer Folgen zu verpassen. Über ein Like freuen wir uns natürlich auch.
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Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!
Ihr / Eurer Alexander Hahn
Oldenburg, 8. Oktober 2025
Unser neues Videoformat startet heute
Nun ist es endlich so weit. In den letzten Wochen haben wir viele Stunden Videomaterial für unsere Investoren und all diejenigen, die sich für das Thema "Deutsche Lichtmiete" interessieren, aufgenommen. Heute wollen wir Ihnen und Euch die erste Folge präsentieren. Diese trägt den Titel "Wie man 400 Millionen an einem Tag vernichtet" und ist in drei Teile eingeteilt. Ich spreche mit Lars Behrendt, Geschäftsführer der Oldenburger Innovationsagentur "Granny&Smith". Lars hatte mit mir bereits im November 2022 spontan einen Podcast zu genau diesem Thema aufgenommen. Da er immer wieder von seinen mittlerweile über 60.000 regelmäßigen Hörern nach einem Follow-up-Podcast zum Thema "Lichtmiete" gefragt wurde, haben wir uns kurzerhand Anfang Oktober 2025 zusammengesetzt und ich habe ihn in aller Kürze auf den neuesten Stand gebracht. Soviel kann ich jetzt schon verraten: In Folge 3 fehlen selbst Lars die Worte, denn die neuesten Entwicklungen, über die ich dort berichte, machen ihn schlichtweg sprachlos.
Den zweiten Teil von "Wie man 400 Millionen an einem Tag vernichtet" wollen wir am Freitag, dem 10. Oktober 2025 und den dritten Teil am Sonntag, dem 12. Oktober 2025 veröffentlichen.
Unser Ziel ist es, in diesem Format nun regelmäßig über die Entwicklung der Light Now AG bzw. der Deutschen Lichtmiete zu berichten. Wenn Sie auf den Button "Zum Video - Teil 1" oder direkt auf das Bild klicken, werden Sie zu unserem YouTube-Kanal weitergeleitet. Abbonieren Sie bitte unseren Kanal, um keine unserer Folgen zu verpassen. Über ein Like freuen wir uns natürlich auch. Ich wünsche Ihnen viel Spannung beim Zuschauen.
PS: Den Link zu unserem ersten Podcast finden Sie hier.
Ihr / Eurer Alexander Hahn
Oldenburg, 5. Oktober 2025
Landgericht Hamburg weist EV-Antrag von Novalumen ab
Es kehrt einfach keine Ruhe ein im Hause Lichtmiete. Dass Novalumen fortwährend mit allen Mitteln versucht, uns zu schaden und uns Steine in den Weg zu schmeißen ist zumindest für mich nichts Neues. Und eigentlich hätte die Liquidation der Novalumen GmbH i.L. bereits Ende September abgeschlossen sein müssen - das war zumindest nach meinem Verständnis der Plan. Spätestens jetzt, im Oktober 2025, sollte es die Gesellschaft also gar nicht mehr geben. Trotzdem ist sie offenbar noch immer erstaunlich prozessfreudig unterwegs – vermutlich auf Kosten der Insolvenzmasse.
Nun gab es allerdings wieder einen Showdown vor Gericht und auch dieses Mal musste sich Novalumen geschlagen geben. Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Die von der Novalumen GmbH i.L. beantragte einstweilige Verfügung (EV) gegen die Light Now AG ist unbegründet. Damit hat das Gericht nicht nur den EV-Antrag abgewiesen, sondern auch eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die zuvor gegen Light Now erlassen worden war – ein klarer Erfolg für Light Now auf ganzer Linie.
Novalumen trägt nun die gesamten Kosten des Verfahrens, einschließlich der Anwaltskosten von Light Now.
Juristisch spricht man von einem vollen Unterliegen. Praktisch heißt das: Ein weiterer Versuch, Druck aufzubauen, ist krachend gescheitert. Das Gericht sah keinen Grund für die von Novalumen beantragte Eilmaßnahme. Die angebliche Dringlichkeit, mit der Novalumen und der Insolvenzverwalter argumentierten, war aus Sicht des Gerichts nicht gegeben. Wer laut ruft, hat eben nicht automatisch Recht – manchmal hört das Gericht, zumindest in Hamburg, einfach genauer hin.
Ich kommentiere den zugrundeliegenden Sachverhalt aus bekannten Gründen und einer Verschwiegenheitsverpflichtung nicht im Detail. Nur so viel: Es ging um mehr als juristische Prinzipien – nämlich um Anstand, Fairness und Augenmaß und das Einhalten bestehender Verträge.
Ein wenig Genugtuung darf man in solchen Momenten durchaus empfinden – vor allem, wenn zuvor mit großem Pathos und massiven Drohungen gearbeitet wurde.
Wir danken unserem Anwaltsteam für die hervorragende Arbeit und bleiben dabei: Wir lassen uns nicht einschüchtern, weder durch laute Worte noch durch juristische Winkelzüge. Am Ende zählen Fakten. Und die sprechen in diesem Fall eine klare Sprache.
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 12. September 2025
Wieder was gelernt
Heute durfte ich ein neues Wort kennenlernen: "Vorratsschulden". Hatte ich noch nie zuvor gehört, ist aber sehr interessant. Wenn jemand zum Beispiel Ware verkauft aus seinem Weinkeller ("20 Flaschen Merlot aus meinem Weinkeller") und dann nicht oder nicht vollständig liefern kann, sind das "Vorratsschulden". Wenn der Vorrat erschöpft ist, wird die Leistungspflicht unmöglich (§ 275 BGB) und es entfällt die Pflicht zur Lieferung. Das betrifft aber weder mich noch die Light Now AG, noch die Deutsche Lichtmiete. Ich beschäftige mich nur gerade aus aktuellem Anlass damit.
Wenn der gleiche Händler "20 Flaschen Merlot" verkaufen würde, müsste er, sollte sein Bestand dafür nicht ausreichen, die Ware von außerhalb beschaffen.
Irgendwie ist doch fast alles, über das man sich lange streiten könnte, geregelt.
PS: Da fällt mir ein, dass Frank Günther uns im August 2024 einen Link zu einem YouTube-Video schickte. Wir wollten damals über die Aufteilung der Mietverträge verhandeln. Der Link führte zu einem Musikvideo der Rolling Stones: "Time is on my Side". Hier der Link:
https://www.youtube.com/watch?v=35p2Tvd0fss
Da er immer lustigere Forderungen stellte, antworteten wir ihm ebenfalls mit einem Link zu einem Musikvideo von den Stones: "You can't always get what you want". Hier der Link:
https://www.youtube.com/watch?v=krxU5Y9lCS8
Das Erste gilt nun für uns und das Zweite weiterhin für die anderen.
Absolut passend dazu wäre jetzt auch folgender Stones-Song:
https://youtu.be/UHcR648Cg3I?feature=shared
Schönes Wochenende! Alexander Hahn
Oldenburg, 11. September 2025
Angebot an alle Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete AG
In den kommenden Tagen werden wir allen Anleihegläubigern der Deutsche Lichtmiete AG ein Angebot zur Übernahme ihrer Anleihen und zur gemeinsamen, gebündelten Vorgehensweise unterbreiten.
Viele Grüße! Alexander Hahn
Oldenburg, 26. August 2025
1.357 Tage im Kampfmodus
Vor 1.357 Tagen war die Hausdurchsuchung bei der Deutsche Lichtmiete Gruppe in Oldenburg. Am 30. Dezember 2021 schrieb ich folgende Zeilen an alle Mitarbeiter der Deutschen Lichtmiete. Ich habe schon damals angekündigt, niemals aufzugeben und wollte, in den "nächsten Wochen alles dafür tun, die Firma noch zu retten." Seit dem sind nun weit über dreieinhalb Jahre vergangen.
"Liebe Mitarbeiter, liebe Mitarbeiterinnen, liebe Kollegen und Kolleginnen,
leider muss ich Euch heute eine sehr traurige Nachricht übermitteln. Ich sehe mich gezwungen, heute die Insolvenz der ersten drei Deutsche Lichtmiete Firmen anzumelden. Die Deutsche Lichtmiete AG, die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH und die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH sind zahlungsunfähig.
Hintergrund ist, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg sämtliche Konten aller Firmen der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe seit dem 8.12. gesperrt hat. Wir sind daher leider handlungsunfähig und auch zahlungsunfähig. Es ist nicht so, dass wir in der Vergangenheit irgendeine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hätten. Ganz im Gegenteil. Die Firmen genossen immer den Ruf, äußerst pünktlich und zuverlässig zu zahlen. Wir hatten am 8.12. noch einen 2-stelligen Millionenbetrag auf unseren Konten.
Nun laufen aber verschiedene Fristen gegen uns und es ist an der Zeit, den nötigen, ungeliebten Schritt zu tun. Trotzdem gebe ich ich nicht auf. In den letzten Wochen habe ich jeden Tag alles gegeben und gekämpft wie nie zuvor in meinem Leben. Wir haben noch eine Chance uns zu verteidigen und diese werde ich natürlich nutzen. Einen Insolvenzantrag könnte man auch wieder zurück nehmen.
Man wirft uns bandenmäßigen Betrug vor. Man wirft uns vor, dass das Geschäftsmodell „Light-as-a-Service“ nicht tragfähig ist. Im Wesentlichen basieren die Annahmen der Staatsanwaltschaft auf Gutachten der Gegenseite. Ich habe diese Gutachten aufmerksam durchgearbeitet und bin erschüttert. Diese sind so fehlerhaft und handwerklich schlecht gemacht, dass ich es nicht nachvollziehen kann, dass man auf dieser Basis die Firma faktisch eliminiert. Seit über 13 Jahren kämpfe ich jetzt für meine Idee, für die Deutsche Lichtmiete und für alle, die mir helfen, dieses aussergewöhnliche Projekt zum Erfolg zu führen und groß zu machen. Und ich werde auch die nächsten Wochen alles dafür tun, die Firma noch zu retten.
Trotzdem beginnt jetzt ein neues Zeitalter, auch wenn noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Ich werde als Vorstand und als Geschäftsführer aller Gesellschaften zurücktreten müssen und jemand anderes wird die Geschicke der Deutschen Lichtmiete in die Hand nehmen.
Ich weiss, dass sich dutzende Investoren um diese tolle Firma bemühen werden. Das, was wir da aufgebaut haben, ist outstanding. Und ich weiss, dass die Deutsche Lichtmiete in 5-6 Jahren sicher über 500 Mio. Euro wert sein wird. Ich weiss nur nicht, ob ich dann noch ein Teil der Deutschen Lichtmiete sein werde.
Für Euch alle tut es mir unendlich leid, was da gerade passiert. Ich wollte nicht, dass irgendjemand Kummer haben muss, weil er bei der Lichtmiete arbeitet, für die Lichtmiete als Lieferant oder Dienstleister tätig ist oder bei der Lichtmiete sein Geld angelegt hat.
Ich wünsche uns allen Kraft und Zuversicht. Und ich wünsche Euch alles erdenklich Gute.
Euer Alexander Hahn"
Oldenburg, 25. August 2025
Sachstandsbericht diesmal ohne Einzelpositionen!?
Dass ich von der Arbeit von Rüdiger Weiß grundsätzlich nichts halte, das dürfte jedem Leser hier mittlerweile bekannt sein. Aber warum enthält der letzte Schwachsinnsbericht des Insolvenzverwalters eigentlich erstmals keine Einzelpositionen zu den angefallenen Kosten im Insolvenzverfahren? In allen vorherigen Berichten gab es diese Einzelpositionen, nur im letzten, aktuellen, verzichtet Weiß darauf. Allerdings kann jeder Gläubiger gem. § 66 InsO (Auskunftspflicht) eine Einzelaufstellung verlangen. Wenn es Sie also interessiert, wo das ganze Geld geblieben ist, schreiben Sie Herrn Weiß doch einfach mal an und fordern Sie eine Aufstellung aller Einzelpositionen.
Daran könnte man wahrscheinlich wunderbar erkennen, dass Herr Weiß weiterhin Gelder aus der Masse an Novalumen überweist, damit diese Firma "solvent" liquidieren kann. Das Wort "solvent" bedeutet aber nun mal, "zahlungsfähig". Für mich passt das allerdings nicht zusammen, denn wenn Novalumen durchgängig "zahlungsfähig" war, hätte Weiß dieses Unternehmen gewiss nicht finanziell unterstützen und somit Gutes Geld dem Schlechten hinterherschmeissen müssen.
Am 28. Mai 2024 gab es eine Pressemitteilung von Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß. Darin heißt es:
"Deutsche Lichtmiete: bestmögliche Befriedigung der Gläubiger
Oldenburg (Oldb.), 28. Mai 2024. Auch nach der Ankündigung der NOVALUMEN GmbH, ihren Geschäftsbetrieb im kommenden Jahr solvent zu liquidieren, ist die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger nach wie vor das oberste Ziel des Insolvenzverfahrens über die Deutsche Lichtmiete. Dies betonte der Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete-Gruppe, Rüdiger Weiß, unmittelbar nach der Ankündigung von NOVALUMEN, die Verwertungserlöse an den Insolvenzverwalter auszuschütten."
Hat Rüdiger Weiß damit die Öffentlichkeit und vor allem die Gläubiger arglistig getäuscht? Dies könnte eine Straftat gem. § 263 StGB sein. Ich zumindest vermute, dass Weiß seit März 2024 bis zu 3,5 Mio. Euro aus der Masse an Novalumen gezahlt haben könnte, damit dieses von Frank Günther und dessen Geschäftspartner betriebene Unternehmen "solvent" liquidiert werden kann.
Richtig wäre es also gewesen, klar und unmissverständlich mitzuteilen, dass Novalumen nicht mehr solvent ist – sprich: insolvent. In diesem Fall hätte Rüdiger Weiß offenlegen müssen, dass er diese zahlungsunfähige Gesellschaft dennoch mit Massengeldern stützt. Eine solche Botschaft hätte die Öffentlichkeit, und ganz besonders die Gläubiger, sicher nicht begeistert. Stattdessen wurde durch die Formulierung der „solventen Liquidation“ ein Bild gezeichnet, das mit der tatsächlichen Lage wahrscheinlich kaum in Einklang zu bringen ist. Der Eindruck liegt nahe, dass hier ganz bewusst ein verzerrtes Narrativ geschaffen wurde, um Kritik und unangenehme Fragen zu vermeiden.
Am Ende bleibt also die Frage: War die Ankündigung einer „solventen Liquidation“ lediglich ein geschicktes Wortspiel, während im Hintergrund mit Massegeldern nachgeholfen werden musste? Sicher ist nur: Transparenz sieht anders aus. Wer als Gläubiger Klarheit haben möchte, sollte sein Auskunftsrecht konsequent nutzen – nur so lässt sich nachvollziehen, ob die Versprechungen aus den Pressemitteilungen mit der Realität tatsächlich übereinstimmen.
Ihr
Alexander Hahn
Oldenburg, 12. Juli 2025
Man kennt sich eben - Der Fahrplan hinter der Lichtmiete-Insolvenz. Wer empfahl eigentlich wen?
Ich erinnere mich noch gut an das Gespräch mit Sascha Borowski, Partner bei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte in Düsseldorf. Herr Borowski hatte mich einen Tag (!) nach der Hausdurchsuchung via LinkedIn kontaktiert und mir seine "Hilfe" angeboten. Bis dahin kannte ich ihn nicht. Parallel hatte mich Ralph Veil von Mattil & Kollegen (den ich ebenfalls nicht kannte) am gleichen Abend ebenfalls über LinkedIn angeschrieben. Herr Veil wusste interessanterweise bereits, dass Sascha Borowski mich kontaktiert hatte und nannte ihn eine "gute Wahl". Borowski, den ich nicht kannte, wurde mir also von Veil, den ich ebenfalls nicht kannte, wärmstens empfohlen.
Als ich Sascha Borowski dann in Düsseldorf traf, war auch ein gewisser Herr Dr. Sebastian Braun von RKGB Legal mit dabei. Beide boten mir an, mich bei den bald nun unweigerlich anstehenden Insolvenzanträgen zu unterstützen (selbstverständlich gegen Einwurf von Münzen) und empfahlen mir, die Insolvenz in Eigenverwaltung zu beantragen. Bis hierher hört sich das sicher alles noch recht unauffällig und vernünftig an. Das dachte ich damals auch.
Mir wurde damals von Borowski und Braun die Beratungsgesellschaft AMBG für die Erstellung der Eigenverwaltungsplanungen empfohlen. Das ist die Gesellschaft, die ich heute als "Lieblings-Beratungsgesellschaft" von Rüdiger Weiß bezeichnen würde, aber damals kannte ich diese Company noch nicht. Die eigentliche Arbeit haben wir dann natürlich selbst erledigt, AMBG hatte uns nur Vorlagen zur Verfügung gestellt, an denen wir uns orientieren sollten und eine saftige Vorkasserechnung, die wir aufgrund von gesperrten Firmenkonten privat bezahlen mussten. Ich gehe davon aus, dass AMBG bis heute weit über eine Million Euro aus dem Insolvenzverfahren "Deutsche Lichtmiete" gezogen hat.
Und mir wurde damals von Borowski und Braun ein gewisser Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß wärmstens empfohlen. Wenn das Gericht Weiß als Insolvenzverwalter einsetzen würde, wäre dies "wie ein Sechser im Lotto" für uns. Die Bestellung von Weiß war wohl aber eher ein Sechser im Lotto für Weiß, Borowski und Co.
Dass man gern mit erprobten Netzwerkpartnern arbeitet, das ist ja nichts ungewöhnliches und auch nichts verwerfliches. Aber dass das Netzwerk von "Beratern" und "Geschäftsfreunden", welches nach meinem Dafürhalten die Deutsche Lichtmiete-Gruppe regelrecht systematisch ausplünderte, deutlich weiter und bis zu Frank Günther von One Square und wieder zurück zu Sascha Borowski reicht, das hatte ich zwar schon vermutet, aber nun habe ich auch die Belege dazu.
Schon im Frühjahr 2021 tauchten Frank Günther von One Square Advisors und Rüdiger Weiß von WallnerWeiß gemeinsam beim Sanierungsberater-Kongress in Berlin auf, wo sie neben Experten wie Sascha Borowski und Ulrich Stinnertz (PEANO) über „Gläubigerrechte im StaRUG-Verfahren“ diskutierten. Dieses Podium, im Mai 2021, war noch Monate vor dem Lichtmiete-Debakel ein deutlicher Hinweis darauf, dass sich diese Herren bereits bestens kannten.
Aber die Verbindung reicht noch tiefer. Die Fachzeitschrift "Der Sanierungsberater", die seit Anfang 2020 erscheint und bei der Rüdiger Weiß sogar als Mitherausgeber fungiert, zeigte in ihren ersten Ausgaben, wie eng die Netzwerke geknüpft sind. Bereits in Heft 1/2020 trug Frank Günther einen Artikel mit dem Titel „Schönwetterinstrument Schuldschein: Lösungsansätze für die Restrukturierung“ bei, während Rüdiger Weiß im gleichen Heft seine „Anmerkungen zu BGH IX ZR 223/18“ veröffentlichte. Das stimmige Bild: Beide im gleichen Heft, beide an einem Tisch – als Verfasser, nicht als Leser.
In den darauffolgenden Ausgaben ließ das Tempo nicht nach: Heft 3 und 4/2022 enthielten Beiträge unter der Federführung von Sascha Borowski, der als Schriftleiter des Magazins fungiert, bei dem Rüdiger Weiß Mitherausgeber ist, und in Heft 4 war dann auch Wolf Waschkuhn, ein Kollege von Frank Günther, zu finden. Man kennt sich eben.
Sascha Borowski kümmert sich noch heute um "Anlegerfragen" bei der Deutschen Lichtmiete - offenbar von Weiß beauftragt. Seine aktuelle Aufgabe: Er soll offenbar trotz über 1.000 vorliegender Einberufungsverlangen die Einberufungen der Anleihegläubigerversammlungen verhindern. Dabei sitzt der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, Frank Günther, seit Monaten in Untersuchungshaft. Es müsste also doch auch im Interesse eines verantwortungsbewussten Insolvenzverwalters sein, schnellstmöglich die Anleihegläubigerversammlungen einberufen und einen neuen Gemeinsamen Vertreter wählen zu lassen. Aber aus irgendwelchen Gründen möchte er dies wohl lieber nicht. Wer den Output sichtet, kommt schnell auf den Gedanken: Borowski agiert in der Rolle eines „verlängerten Arms“ von Weiß – höchstwahrscheinlich fürstlich aus der Insolvenzmasse entlohnt.
Und da gibt es noch eine Geschichte. Und dabei spielt ein echter Zufall eine Hauptrolle, aber Zufälle soll es ja gar nicht geben. Im Zuge der Verhandlungen zwischen Novalumen und Light Now im Herbst letzten Jahres wollte Frank Günther uns eine Verschwiegenheitserklärung per E-Mail senden. Stattdessen schickte er ein Protokoll über die geplante "Sanierung" einer Anleihe und des Emittenten dieser Anleihe. Für mich liest sich das Protokoll beinahe wie der Fahrplan zu "Sympatex 2.0". Bei der Anleihe soll es sich um die der ESPG AG handeln, ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen. Ich beschreibe den geplanten Vorgang und das, was dann passierte, einmal mit meinen eigenen Worten und kürze das Ganze etwas ab.
Frank Günther bot an, die Anleihe zu restrukturieren und forderte dafür 800.000 Euro. Die Hälfte davon sollte als Honorar fließen und die andere Hälfte in Form einer Eigenkapitalbeteiligung an der neuen ESPG AG, um dann bei einem "Exit" nochmal kräftig absahnen zu können. Kurz darauf, am 11. September 2024 brach dann auch der Kurs der Anleihe um über 90% ein. Frank Günther wurde als Generalbevollmächtigter und Chief Restructuring Officer der ESPG AG ernannt, um den StaRUG-Prozess zu begleiten und umzusetzen.
Alles kein Drama und ob sich bei dem Anleiheabsturz alles mit rechten Dingen zugetragen hat, das sollen Andere für sich entscheiden. Aber eines ist mir dann doch aufgefallen: Am 28. Oktober 2024 wurde das (erste) Sanierungskonzept bekanntgegeben und ich beschreibe das mal mit meinen Worten: Es sollte eine Kapitalherabsetzung geben und dann eine Kapitalerhöhung. Zur Zeichnung dieser Kapitalerhöhung sollten nur zwei Aktionäre zugelassen werden: Die ESPG ReCap Partners SCSp und die ESPG BondCo S.à r.l..
Und nun kommt es: Wem gehört wohl die ESPG BondCo S.à r.l. in Luxemberg? 100% der Geschäftsanteile hält Sascha Borowski.
Und so schließt sich der Kreis von Borowski über Weiß zur AMBG zu Frank Günther und zurück zu Sascha Borowski.
Ihr
Alexander Hahn
Oldenburg, 11. Juli 2025
Finanziert Insolvenzverwalter Weiß tatsächlich seit März 2024 Novalumen mit Geldern der Masse durch und wirft damit weiteres "gutes Geld" dem schlechten hinterher?
Rechtsanwalt Dr. Schirp und die Light Now AG haben Anfang 2024 versucht, die unrechtmäßige Weiterleitung von 90% aller Mieten an Novalumen gerichtlich zu stoppen. Rüdiger Weiß hatte seinerzeit unter dem Druck des Verfahrens die Weiterleitung der Mieten an Novalumen gestoppt und vor Gericht eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, in der er erklärte, dass "die Weiterleitung der Nutzungsentgelte an die NOVALUMEN mit Wirkung zum 28.02.2024 eingestellt" wurde und er nicht beabsichtige, "die Weiterleitung in absehbarer Zeit wieder aufzunehmen."
Soweit so gut könnte man meinen. Ich habe mich seither immer gefragt, wie Novalumen sich überhaupt über Wasser halten konnte und bis heute kann. Denn Novalumen dürfte Anfang 2024 einen Kostenapparat von 200.000 bis 300.000 Euro pro Monat gehabt haben, je nachdem, wie hoch die monatlichen Beratungsrechnungen von One Square waren.
Nachdem sowohl Rüdiger Weiß als auch Novalumen dann im Anschluss verkündeten, dass Novalumen nun "solvent liquidieren" würde, ging ich zunächst davon aus, dass Novalumen das Geld aus der "Vergleichsvereinbarung" mit Zumtobel aufbrauchen würde - immerhin erhielt Novalumen - nicht etwa die Anleger - im Zuge einer Einigung für nicht gelieferte Leuchten die stattliche Summe von 4.302.780,75 Euro plus Umsatzsteuer von Zumtobel. Soviel ist klar.
Allerdings - und das erfuhr ich nun - soll sich tatsächlich alles nicht ganz so abgespielt haben, wie man es der Öffentlichkeit verkaufte. Die "solvente Liquidation" wurde der Öffentlichkeut als "bestmögliche Befriedigung der Gläubiger" präsentiert. Jedoch soll Novalumen in Wahrheit gar nicht mehr zahlungsfähig gewesen sein, nachdem Rüdiger Weiß die Mietzahlungen an Novalumen einstellte. So erzählte man es mir. Die Mitarbeiter im Hause Novalumen sollen regelmäßig unruhig geworden sein, denn es konnten keine Rechnungen mehr bezahlt werden, "wenn Weiß uns nicht bald wieder Geld überweist".
Meine Vermutung ist, dass Weiß sich, nachdem er die Mietzahlungen an Novalumen eingestellt hatte und klar wurde, dass Novalumen damit faktisch zahlungsunfähig, also insolvenzreif ist, das restliche Geld, unter anderem das, was aus dem Zumtobel-Vergleich noch übrig war, sicherte und Novalumen dann an den Tropf legte.
Das bedeutet, dass Rüdiger Weiss höchstwahrscheinlich bis heute Novalumens "solvente Liquidation" finanziert, die in Wahrheit eine verschleierte Insolvenz ist. Es ist für ihn sicherlich auch besser, Novalumen nicht pleite gehen zu lassen, denn ein neuer Insolvenzverwalter, der dann die Novalumen-Insolvenz hätte abwickeln müssen, hätte ganz sicher viele unbequeme Fragen gestellt.
Und so - so erzählte man es mir - finanziert Rüdiger Weiß aus den Geldern der Masse die "solvente Liqidation" vermutlich seit Monaten, was die Gläubiger mittlerweile zusätzlich Millionen gekostet haben dürfte. Dass diese "Liquidation" alles andere als erfolgreich für die Mehrung der Masse war, das dürfte jedem, der sich mit dem Fall beschäftigt hat, glasklar sein. Darüber hinaus machte Rüdiger Weiß es noch zur Bedingung, dass Novalumen neben Frank Günther noch einen zweiten Liquidator bekommen musste. Und dieser kommt natürlich - wie sollte es auch anders sein - aus seinem erprobten und immergleichen Netzwerk. Also zahlt Novalumen - so sagte man es mir - zusätzlich 25.000 Euro pro Monat an die Firma AMBG, damit ein Unternehmen, dass eigentlich zahlungsunfähig und von finanzieller Unterstützung abhängig ist, eine sinn- und erfolglose Liquidation nicht nur mit einem, sondern mit zwei Liquidatoren weiterführen kann. Das geht nun seit Monaten so und dürfte Hunderttausende Euro gekostet haben. Das Ganze zahlen am Ende natürlich die Anleger, aber wen interessiert das überhaupt noch?
Ach ja: Damit die Gläubigerausschüsse das alles auch mitmachen, sollen die Liquidationspläne angeblich massiv "gefaked" und "frisiert" worden sein: Aufgeblähte Ertragsprognosen, die um zweistellige Millionenbeträge geschönt wurden - so hat man es mir erzählt.
Ihr
Alexander Hahn
Oldenburg, 11. Juli 2025
Immer mehr Ungereimtheiten - Wo fange ich an?
Manchmal ist es ganz klar: Eine neue Information, ein Hinweis, eine Auffälligkeit. Und in kürzester Zeit ist ist die fertige Story dazu auch schon in meinem Kopf. Das Aufschreiben - so, dass es auch diejenigen verstehen, die sich nicht jeden Tag mit dem Thema beschäftigen - dauert dann meist am längsten. Aber in den letzten Wochen und Tagen sind so viele neue Sachverhalte zusammengekommen, dass ich diese erst einmal für mich sortieren muss. Das möchte ich an diesem Wochenende und ganz in Ruhe tun. Und ich kann jetzt schon versprechen, dass die ganze Geschichte rund um die Zerstörung meiner Firma immer kurioser und noch unglaublicher werden wird.
Ihr
Alexander Hahn
Oldenburg, 27. Juni 2025
Neues aus der Anstalt
Ein Einzelrichter, ein Fehlurteil und über 25 000 Euro Gerichtskosten – ein kleines Wunder aus der Huntestadt
Es gibt Momente, in denen selbst routinierte Prozessveteranen staunen dürfen. Jener Augenblick, als mir die – selbstverständlich ordnungsgemäß beglaubigte – Abschrift des Urteils des Landgerichts Oldenburg (Az. 12 O 2976/23) ins Haus flatterte, war zweifellos ein solcher. Wie bereits bekannt sein dürfte, verklagt Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß mich auf über 1,6 Mio. Euro wegen angeblich fehlender Leuchten. Die sind aber alle da und leuchten auch schön und zuverlässig bei unseren Mietkunden, aber wen interessieren diese lästigen Details schon in Oldenburg oder Dresden.
Wer den Justizmarathon rund um die Deutsche Lichtmiete seit Jahren begleitet, weiß: Oldenburg bleibt ein Labor für juristische Kuriositäten. Nun also das jüngste Exponat – ein Urteil der 12. Zivilkammer, handelnd als 2. Kammer für Handelssachen, das mich zu 1,65 Mio. Euro Schadensersatz nebst Zinsen und Gerichtskosten verurteilt. Aber natürlich ist es das nicht ganz gewesen, denn:
Die Kammer für Handelssachen hatte in der mündlichen Verhandlung pflichtgemäß auf voller Mannschaftsstärke gespielt: ein Berufsrichter, zwei Handelsrichter. Im Protokoll liest man ihre Namen noch schwarz auf weiß.
Doch wer sucht, der wundert sich: Im Urteil selbst firmiert plötzlich nur noch ein einziger Akteur – der Vorsitzende Richter höchstpersönlich – und der entscheidet einfach mal alleine - ohne seine ehrenwerten Kollegen. So wurde aus einem Trio urplötzlich ein Solo.
Dass § 105 GVG nebst § 348 ZPO eine solche Kurzbesetzung für Handelssachen nicht vorsieht, scheint in Oldenburg unter die Rubrik „kreative Prozessökonomie“ zu fallen. Und weil Kreativität bekanntlich keine Grenzen kennt, verzichtete der Einzelrichter auch gleich darauf, unsere – von der voll besetzten Kammer zuvor ausdrücklich erbetene – Stellungnahme zum letzten Schriftsatz der Gegenseite überhaupt zu lesen. Sie lag dem Gericht vor, fand aber „keine Berücksichtigung“; man verwies lapidar auf § 296a ZPO und behauptete, die Verhandlung sei schließlich abgeschlossen gewesen. Blöd nur, dass das Sitzungsprotokoll klar zeigt, dass uns genau hierfür eine Vier-Wochen-Frist eingeräumt wurde.
Einmal mehr beweist Oldenburg, dass sich Zeitreisen nicht allein auf Science-Fiction beschränken: Schriftsätze können dort offenbar vor Ablauf einer gesetzten Frist verspätet sein.
Inhaltlich knüpft das Urteil übrigens an eine Legende an, die in diesem Verfahren seit Anfang 2022 kreist, genauer gesagt, die von Insolvenzverwalter Weiß an dem Tag erfunden wurde, als ich die vorläufige Insolvenz zurücknahm, um die Deutsche Lichtmiete Gruppe zu retten: Angeblich nicht existierende Leuchten, deren Finanzierung ich dennoch freigegeben haben soll. Tatsächlich liegen Seriennummern, Lagerlisten und Produktionsnachweise griffbereit – die Richter hätten nur zugreifen müssen. Stattdessen ergeht ein Ersatzargument: Selbst wenn die Leuchten existierten, sei die Sicherungsübereignung nicht „bestimmt“ genug gewesen. Genau dieser Punkt wäre in unserem Schriftsatz abgearbeitet worden, den das Gericht dann – praktische Lösung – ignorierte.
Nach diesem Ritt durch Verfassung und Prozessordnung folgte der obligate Nachschlag: die Gerichtskostennote über rund 25 000 Euro. Diese darf ich also schon einmal einzahlen, während über meine Berufung noch nicht entschieden ist. Rüdiger Weiß hingegen prozessiert auf Staatskosten. Dem Insolvenzverwalter wurde Prozesskostenhilfe bewilligt. Anders gesagt: Der Steuerzahler zahlt seine Klage, und ich zahle meine Verteidigung plus Gericht. Und am Ende - sofern in Oldenburg wirklich noch Recht gesprochen wird - wird wohl auch hier wieder die Allgemeinheit für das Versagen von Justiz und Insolvenzverwaltung zahlen. Anders gesagt: Die Klage, deren Begründung auf fehlerhaftem Zahlenakrobatismus und einem Ein-Richter-Beschluss beruht, wird aus öffentlichen Mitteln finanziert, während das Gericht meine Einwände ignoriert und mir zugleich das Porto für das gesamte Spektakel in Rechnung stellt.
Man könnte dies als gönnerhafte Fürsorge des Staates für notleidende Verwalter bezeichnen; realistischer ist wohl die Feststellung, dass hier Steuergelder mit beiden Händen aus dem Fenster geworfen werden, um ein Verfahren zu finanzieren, das bereits aus formalen Gründen auf der Kippe steht.
Sollte irgendwer den Eindruck gewinnen, hier läge ein geringfügiger Formfehler vor – etwa wie ein fehlendes Kreuz auf dem falschen Formular – dem sei versichert: Die fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers ist ein absoluter Revisionsgrund (§ 547 Nr. 1 ZPO). Das bedeutet: Inhaltliche Richtigkeitskontrolle überflüssig, das Urteil muss aufgehoben werden! Dass darüber hinaus mein im Grundgesetz verankertes rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) elegant übergangen wurde, rundet das Bild ab wie ein doppelter Espresso nach dem Dessert.
In Oldenburg hat man 2021 mit einer Hausdurchsuchung mein Unternehmen an einem Tag vernichtet, angeblich zum Schutz der Anleger. Heute zeigt sich, wie man dort Verfahren „beschleunigt“: Man ersetzt das Kollegialgericht durch eine One-Man-Show, überspringt das rechtliche Gehör und schickt die Rechnung gleich mit. Vielleicht ist das die lokale Interpretation von „schneller Justiz“. Ich werde das Oberlandesgericht bitten, diese Interpretation einer Revision zu unterziehen.
Bis dahin übe ich mich in Geduld – und bleibe dankbar für die zahlreiche Unterstützung derer, die noch an Recht und Ordnung glauben.
Bleibt die Frage, wie ein derart flagrantes Fehlurteil entstehen konnte. Wer sich im Lichtmiete-Kosmos auskennt, ahnt es längst: Geschwindigkeit schlägt Sorgfalt, wenn es darum geht, einen unliebsamen Beklagten kostspielig mundtot zu machen. Vielleicht wollte man noch schnell Fakten schaffen, bevor die nächsthöhere Instanz zu viel Licht ins Dunkel bringt. In Oldenburg nennt man das vermutlich „vorausschauende Prozesspflege“.
Ihr
Alexander Hahn
PS: Ich weiss, dass Sie dringend auf neue Informationen warten, wie es nun weiter geht mit "Light Now" und "Lichtmiete". Ich werde mich dazu in den kommenden Tagen melden.
Oldenburg, 16. März 2025
OLG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Rüdiger Weiß und bestätigt "Unwahrheit" seiner Aussage
Immer wieder hatte Rüdiger Weiß medienwirksam behauptet, dass bei der Deutschen Lichtmiete-Gruppe hunderttausende LED-Leuchten fehlen würden. Erstmalig ging er am späten Nachmittag des 22. Februar 2022 damit an die Öffentlichkeit - genau an dem Tag, an dem ich die Insolvenzanträge zurücknahm, um die Deutsche Lichtmiete mit Hilfe von Investoren noch retten zu können.
Damals hatte Rüdiger Weiß dem Handelsblatt gegenüber behauptet, bei der Deutschen Lichtmiete würden "LED-Leuchten zu Herstellungskosten von 56 Millionen Euro" fehlen. Dies hätte aber folgerichtig bedeutet, dass LED-Leuchten zu Bruttopreisen von 170 bis 220 Millionen Euro fehlen würden, was damals etwa der Höhe der gesamten Verbindlichkeiten entsprach. Ersatzweise hätte er auch gleich behaupten können, dass die Deutsche Lichtmiete keine einzige LED-Leuchte im Bestand gehabt hat.
Seine nie bewiesene Falschbehauptung hat uns damals sehr geschadet und das immer wieder von ihm - in abgewandelter Form - gebetsmühlenartig aufgesagte Lügenmärchen von den "fehlenden Leuchten" dient offenbar auch der Staatsanwaltschaft Oldenburg als Grundlage für ihre Arbeit. Denn die Fata Morgana vom Betrieb eines "Ponzi-Systems" ist zum Einen durch diverse Expertengutachten widerlegt und zum Anderen selbst durch Mitarbeiter der Insolvenzverwaltung sehr frühzeitig negiert worden.
Rüdiger Weiß hatte aber schon 2022 auf einer Gläubigerversammlung sinngemäß erklärt, dass es eigentlich keine Rolle spielt, ob die Deutsche Lichtmiete ein "Ponzi-System" betrieben hat oder nicht. Denn wenn es das nicht ist, dann sind es eben die "fehlenden Leuchten", die das drakonische Eingreifen der Staatsmacht - auch im Nachhinein - rechtfertigen würden. Es wäre für die Polizei auch in Ordnung, wenn diese bei einer Hausdurchsuchung die Tür eintritt (also einen Schaden anrichtet) und statt des dort vermuteten Drogendealers einen Bombenbauer vorfindet. Ähnlich wäre es bei der Deutschen Lichtmiete.
Das muss man sich mal vorstellen: Rüdiger Weiß hat von Beginn an mit seiner Falschaussage dafür gesorgt, dass die Deutsche Lichtmiete weiterhin im Würgegriff der Strafverfolgungsbehörden blieb. Und in der Zwischenzeit wurde das einst sehr erfolgreiche und finanziell gut ausgestatte Unternehmen den Geiern zum Fraß vorgeworfen und regelrecht ausgeweidet. Das passt alles zu meiner Theorie, dass es hinter den Kulissen eine Gruppe gab oder gibt, die ein großes Interesse daran haben, dass das Märchen von der Kriminalinsolvenz bei der Deutschen Lichtmiete weitererzählt werden muss. Die Weihnachtsgans sollte bestenfalls tot sein, wenn man sie ausnehmen will wie eine Weihnachtsgans.
Interessanterweise hat Rüdiger Weiß in den letzten Jahren seine Formulierungen zu den angeblich "fehlenden Leuchten" immer wieder schleichend angepasst, oder besser gesagt: Anpassen müssen. Denn immer wieder konnten wir nachweisen, dass die von ihm gemachten Aussagen falsch und irreführend sind.
Zunächst waren es noch "fehlende" LED-Leuchten zu Herstellungskosten von 56 Millionen Euro. Dann sprach er auf einer Gläubigerversammlung plötzlich nicht mehr von "Herstellungskosten", sondern von „Selbstkosten“. Im weiteren Verfahren sprach er davon, dass es einen "Fehlbestand" an Leuchten beziehungsweise "Fehlmengen" geben würde. Schlussendlich änderte Rüdiger Weiß seine Formulierung dahingehend, dass zigtausende LED-Leuchten "nie produziert" worden seien.
Die Unterschiede fallen vielleicht nicht jedem Leser sofort auf, sind aber bemerkenswert, denn es ist etwas völlig anderes, ob ein Produkt gar nicht "existiert" oder ob es lediglich noch nicht "produziert" wurde. Ich selbst spreche allerdings davon, dass Leuchten "noch zusammengebaut oder montiert werden müssen", was wieder etwas anderes ist. Denn Rüdiger Weiß hat bis heute in allen seinen Sachstandsberichten und in seinen öffentlichen Aussagen stets die Tatsache aktiv verschwiegen, dass die Deutsche Lichtmiete Bauteile und Komponeten für rund 16 Millionen Euro am Lager hatte, aus denen zigtausende LED-Leuchten zusammengebaut werden konnten. Auch hat Rüdiger Weiß es bis heute aktiv unterlassen, die Öffentlichkeit über den Verbleib der über 100.000 von der Deutsche Lichtmiete eingekauften und vollständig bezahlten Zumtobel-Leuchten aufzuklären.
Und so suggeriert Rüdiger Weiß mit seinen Aussagen weiterhin, dass die Deutsche Lichtmiete in erheblicher Zahl Leuchten vermarktet hat, die gar nicht existieren. Und dies hat das OLG Hamburg ihm nun verboten.
"Der Antragsgegner ist für die Wahrheit seiner Aussage nach der in das Zivilrecht transferierten Beweislastregel des § 186 StGB analog (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 15.12.2008, Az. 1 BvR 1404/04 – juris Rn. 21) darlegungs- und glaubhaftmachungsbelastet, denn sie ist geeignet, die Ehre und das Ansehen des Antragstellers (...) zu beeinträchtigen. Sie läuft letztlich auf den an den Antragsteller (...) als Kopf der „Deutsche Lichtmiete“-Gruppe gerichteten Vorwurf hinaus, in erheblicher Zahl Leuchten vermarktet zu haben, die gar nicht existierten."
Rüdiger Weiß hatte in einer Presse-Info zur Liquidation von Novalumen am 28. Mai 2024 folgendes erklärt:
„Nach vorliegenden Zahlen hat die insolvente Deutsche Lichtmiete rund 430.000 Leuchten an Direktanleger vermarktet, wovon allerdings nur rund 137.000 tatsächlich produziert worden waren. ‚Die restlichen rund 293.000 wurden also nie produziert‘, so Rüdiger Weiß.“
Er konnte dem OLG Hamburg gegenüber aber nicht glaubhaft darlegen, dass seine Aussagen der Wahrheit entsprechen.
Ich habe, wenn Sie sich erinnern, von Anfang an unermüdlich dagegengehalten und immer wieder erklärt, dass es bei der Deutschen Lichtmiete genug LED-Leuchten gab, um sämtliche Verbindlichkeiten zu besichern. Bereits am 24. Februar 2022 habe ich dazu eine umfangreiche Presseerklärung herausgegeben, die heute noch ihre Gültigkeit hat. Auch Dr. Gert Sieger, dem ich hiermit noch einmal meinen tiefen Dank aussprechen möchte, hat dies von Beginn an immer wieder bestätigt und unerschrocken in die Öffentlichkeit getragen. Wenn aber auf der Gegenseite weiterhin dreist gelogen wird, weil die Wahrheit nun mal allen Widersachern nicht ins Konzept passt, muss ich an die Worte denken, die Franz Kafka zugeschrieben werden:
"In einem Raum, wo alle Menschen lügen, spricht derjenige, der die Wahrheit sagt, wie ein Narr."
Diese Zeit dürfte jetzt definitiv vorbei sein. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.
Oldenburg, 2. März 2025, 0:52 Uhr
Meine Tochter gratuliert - Papa und Mama sind sprachlos.
Wir waren heute mit unseren engsten Freunden essen und haben auf den Kauf der Novalumen und unseren Erfolg nach über drei Jahren Kampf angestoßen.
Meine kleine Tochter klopfte plötzlich mit dem Löffel gegen ihr Glas. Als es still wurde, stand sie auf und hielt eine kurze Rede, die meine Frau und mich sofort zu Tränen rührte. Sie war sichtlich aufgeregt und ihre Stimme zitterte, als Sie den von ihr vorbereiteten Text vorlas. Aber ich war noch nie stolzer auf meine Tochter, als in diesem Augenblick. Ich möchte hier gern ihr "Manuskript" teilen und ihr sagen: "Solange ich lebe - und noch länger liebe ich Dich, mein Schatz!"
Oldenburg, 1. März 2025
Es ist geschafft!
Die Light Now AG hat zum 1. März 2025 die wesentlichen Vermögenswerte und das Personal der Novalumen GmbH übernommen.
Oldenburg, 13. Dezember 2024
+++EILMELDUNG+++
Frank Günther verhaftet - weitere Portale berichten
Oldenburg, 12. Dezember 2024
+++EILMELDUNG+++
Mich erreicht gerade die Nachricht, dass Frank Günther verhaftet wurde.
Frank Günther ist nicht nur Geschäftsführer beziehungsweise Liquidator von Novalumen, der "Auffanggesellschaft" der Deutschen Lichtmiete Gruppe, sondern gleichzeitig Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete AG und Mitglied in allen Gläubigerausschüssen der operativen Deutsche Lichtmiete Gesellschaften.
Oldenburg, 22. Oktober 2024
Rechtsanwälte Schirp Schmidt-Morsbach erweitern Zahlungsklage gegen Insolvenzverwalter Weiß
Ich sprach heute mit Herrn Dr. Schirp. Es ging um die aktuellen Verhandlungen mit der Insolvenzverwaltung zur Aufteilung der noch bestehenden Mietverträge.
Wir sprachen auch über die Zahlungsklage der Light Now AG gegen Herrn Weiß und unsere soeben beim Landgericht Hamburg eingereichte Replik. Herr Dr. Schirp warf das Thema auf, die Klage weiter auszudehnen auf den Zeitraum vor Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens am 1. Mai 2022, denn auch die Mieten bzw. Nutzungsentschädigungen in der vorläufigen Insolvenz wurden von Herrn Weiß vereinnahmt, stehen aber unstrittig den Direktinvestoren zu.
Dies bedeutet eine Erhöhung der Forderung gegen Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß um weitere 1.034.360,91 Euro.
Herr Weiß spricht ja im Zusammenhang mit unserer Klage, beziehungsweise unseren Ansprüchen, sehr entspannt von ein paar "Milliönchen". Dann kommt jetzt eben noch ein "Milliönchen" oben drauf. Uns freut's und ihn scheint es ja nicht zu stören.
Sehr interessantes Video eines Sandkruger Unternehmers über die Deutsche Lichtmiete (400.000.000 Euro futsch - Das Finanzamt vernichtet einen Konzern)
Ich habe heute durch Zufall dieses YouTube-Video gesehen und bin sehr angetan von der Energie und der Sichtweise dieses Unternehmers, der jeden Tag 2x am ehemaligen Produktionsstandort der Deutschen Lichtmiete vorbeifährt und in eigenen klaren Worten beschreibt, was mit der Deutschen Lichtmiete tatsächlich passiert ist. Man kann erkennen, dass es für ihn schier unglaublich ist, wie diese Firma regelrecht vernichtet wurde.
Ich kenne Herrn Rusche nicht. Aber es hat mich sehr gefreut, dass auch Unbeteiligte und fremde Dritte verstehen, was hier durch die drastischen Maßnahmen ausgelöst wurde und dass ein einst erfolgreiches Unternehmen an einem Tag unwiderruflich zerstört wurde.
Vielen lieben Dank für Ihre Mühe und dass Sie so klare Worte finden zu diesem "Wirtschaftskrimi erster Güte", wie Sie es nennen.
Oldenburg, 14. August 2024
Neue Geschichten von Rüdiger von Münchhausen
Dass Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß ganze LKW-Ladungen mit LED-Leuchten spurlos verschwinden lassen kann, dass wissen wir ja bereits. Selbst David Copperfield würde sicher staunen, wenn er davon wüsste, aber Weiß möchte ja gar nicht, dass irgendjemand davon erfährt. Daher sucht man die Worte "Zumtobel" oder "Bankbürgschaft" im aktuellen Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters auch vergeblich. Kein Wort über den größten einzelnen Vermögenswert im gesamten Deutsche Lichtmiete Verfahren!
Nun hat sich Rüdiger Weiß aber etwas Neues ausgedacht! Er erfindet einfach ganz neue Rechnungslegungspflichten und Bilanzierungsrichtlinien. In der Presse konnte man daher lesen: "Insolvenzverwalter zerrt Wirtschaftsprüfer vor Gericht" und "Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß verklagt den Wirtschaftsprüfer der Deutschen Lichtmiete."
Zunächst muss man dazu wissen, dass Herr Weiß hier momentan niemanden verklagt. Er hat für die Deutsche Lichtmiete AG erst einmal Prozesskostenhilfe beantragt. Die Deutsche Lichtmiete AG ist offenbar nicht in der Lage, einen Prozess selbst zu finanzieren. Da stellt sich natürlich die Frage, wo denn die über 2,4 Mio. Euro verblieben sind, die sich Ende 2021 noch auf den Konten der Deutsche Lichtmiete AG befanden. Rüdiger Weiß und seine ganzen Beraterkumpels werden sicher wissen, wo das ganze Geld geblieben ist und dies dem Gericht auch erklären müssen.
Dann wird es aber spannend und ich werde hier aus verständlichen Gründen nicht allzu ausführlich: Weiß behauptet, die Deutsche Lichtmiete Gruppe wäre Ende 2019 bereits überschuldet gewesen. Dazu muss man wissen, dass die Deutsche Lichtmiete Gruppe nicht verpflichtet war, den von ihm erwähnten Konzernabschluss zu erstellen. Der Gesetzgeber hat sich sicherlich etwas dabei gedacht, als er die Richtlinien zu Konzernrechnungslegungspflicht, insbesondere den § 293 HGB einführte. Mit der Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanzrichtlinie wurden erst kürzlich die bisherigen monetären Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“, die für die Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens (§§ 267 f. HGB) relevant sind, inflationsbereinigt sogar um ca. 25 % angehoben.
Herr Weiß setzt sich aber über die gesetzlichen Bestimmungen hinweg und erfindet für die Deutsche Lichtmiete einfach einen neuen Bilanzierungsstandard, den wir hätten erfüllen müssen. Ich nenne diesen mal den "Rüdiger von Münchhausen-Bilanzierungsstandard". Herr Weiß, der nicht einmal dazu in der Lage ist, eine 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft zu verwerten, setzt ganz neue Standards in der Konzernrechnungslegungspflicht. Respekt! Aber auch dann übersieht er, dass es sehr wohl jederzeit eine positive Fortführungsprognose für die Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete Gruppe gab.
Ich sprach dazu gestern mit unserem ehemaligen Wirtschaftsprüfer. Ich habe nur vernommen, dass man sehr gelassen auf die Ankündigung einer möglichen Klage reagiert. Schließlich ist auch unser Wirtschaftsprüfer direkt nach der Hausdurchsuchung bei der Deutschen Lichtmiete Ende 2021 von seinem Prüfer geprüft worden. "Prüf´ den Prüfer" sozusagen. Das Ergebnis war ohne Beanstandung.
Auffällig bei der vor allem medienwirksamen Aktion von Herrn Weiß sind zwei fast schon lustige Details: Um Ansprüche von den operativen Deutsche Lichtmiete Gesellschaften zu bündeln, wurden diese wohl allesamt an die Deutsche Lichtmiete AG abgetreten. Für diesen Vorgang wurde ein sogenannter "Sonderinsolvenzverwalter" bestellt. Das macht man, wenn es beim Abschluss von Verträgen oder Vereinbarungen einen Konflikt geben könnte. Hier brauchte man aber nicht lange zu suchen: Der hierfür eingesetzte Sonderinsolvenzverwalter kommt direkt aus dem Büro von WallerWeiß.
Ich denke, dass aufgrund der Bestellung dieses Sonderinsolvenzverwalters noch die ein oder andere Beschwerde beim Insolvenzgericht Oldenburg eingehen wird.
Was aber sehr spannend ist: Warum hat Rüdiger Weiß für sein angebliches Gutachten die Firma "EY-Parthenon" beauftragt? Sicherlich meinte er, er könnte mit dem Namenszusatz "EY", also "Ernst & Young" Eindruck machen. Aber die von ihm beauftragte Gesellschaft ist eine Strategieberatungsgesellschaft, keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft!
Da gehen bei mir alle Alarmglocken an. Er will mit dem "EY"-Logo suggerieren, dass er eine weltbekannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt hätte. Hat er aber nicht. Warum eigentlich? Ja, warum eigentlich?
Soetwas kann ich übrigens auch. Satire:
Ich sprach vor kurzem mit dem Richter über Rüdiger Weiß und das ganze Verfahren rund um die Deutsche Lichtmiete. Wir hatten etwa eine Stunde und es war ein sehr intimes Gespräch. Insbesondere sprach ich darüber, dass die Zumtobel-Leuchten verschwunden sind und die 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft von Weiß nicht gezogen wurde. Auch darüber, dass Weiß monatelang die Mieten der Direktanleger systematisch veruntreute. Ich habe ihm von der falschen Eidesstattlichen Versicherung von Rüdiger Weiß berichtet und davon, dass Weiß an Novalumen Leuchten verkaufte, die es gar nicht (mehr) gibt, was einzigartig in der deutschen Insolvenzgeschichte wäre. Der Richter war fassungslos. Er meinte, dass das Konsequenzen für Weiß haben wird, der bestimmt seine Zulassung als Anwalt, seine Kanzlei und schließlich auch sein Vermögen verlieren wird. Und seine Einschätzung zu dem Fall war, dass es durchaus möglich wäre, dass auch ein Insolvenzverwalter bei solch schwerwiegenden Vergehen mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen hat.
Am Ende gaben der Richter und ich uns die Hand und ich bedankte mich wie immer mit etwas Trinkgeld bei ihm.
Ach so, falls Sie das anders verstanden haben sollten: Der "Richter" war Detlef Richter, mein Friseur.
Wenn Rüdiger Weiß also in 14 Tagen auf die Idee kommt, die Presse darüber zu informieren, dass ich das Bernsteinzimmer geklaut habe - glauben Sie ihm kein Wort!
Oldenburg, 8. August 2024
Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt in einem weiteren Fall gegen Rechtsanwalt Rüdiger Weiß. Hat Weiß Sicherheiten in Millionenhöhe veruntreut, Leuchten verkauft, die es nicht (mehr) gibt, diese als Kreditsicherheiten akzeptiert und somit Kreditbetrug in Millionenhöhe ermöglicht?
Oldenburg, 17. Juli 2024
Gemeinsame Pressemitteilung der Light Now AG und der Kanzei Schirp Schmidt-Morsbach:
OAB-Beteiligung Light Now AG und Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte organisieren in Rekordzeit Quorum für Einberufung der Gläubigerversammlungen der Deutsche Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH).
- Gläubigerversammlungen für alle drei Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) sollen kurzfristig einberufen werden
- Abwahl von One Square Advisory Services S.à.r.l. als Gemeinsamer Vertreter gefordert
- Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters ohne Interessenkonflikt auf der Tagesordnung
Hamburg, 17. Juli 2024 – Die Light Now AG, eine 40-prozentige Beteiligung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“, WKN: A3E5D8), hat in Zusammenarbeit mit der Berliner Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte die Anleihegläubiger aller drei Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG aufgefordert, Gläubigerversammlungen der Lichtmiete-Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) einzuberufen. Das notwendige Quorum zur Einberufung wurde dabei in weniger als einer Woche für alle drei Anleihen erreicht.
„Wir haben uns zunächst an die kleineren Anleihegläubiger gewandt, die sich momentan nicht vertreten fühlen“ so Alexander Hahn, Vorstand der Light Now AG. „Hunderte Rückantworten kamen bereits innerhalb von 48 Stunden nach unserer postalischen Aussendung. Das hat selbst uns etwas überrascht. Es zeigt aber, dass die Anleger mit dem Verfahren, der Insolvenzverwaltung und der Zwitterstellung des aktuellen Gemeinsamen Vertreters der Anleihen, Frank Günther von One Square, nicht zufrieden sind.“
Die Vierfachfunktion von Frank Günther als Mitglied im Gläubigerausschuss der Deutschen Lichtmiete, als Geschäftsführer der One Square Advisory Services S.à.r.l., des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, als Geschäftsführer der sogenannten „Auffanggesellschaft“, Novalumen GmbH, sowie als Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft One Square Advisors GmbH wurde immer wieder kritisiert. Frank Günther selbst „sehe keinen Interessenskonflikt“, wie er dem Finance-Magazin gegenüber erklärte.
Dr. Wolfgang Schirp, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Namensgeber der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach: „Durch das nun in Rekordzeit erreichte notwendige Quorum für die Einberufung der Gläubigerversammlungen der Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG, können wir die Gläubiger in diesem Kreis ausführlich informieren und aufklären. Die Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger ohne Interessenkonflikt soll ganz oben auf die Tagesordnung. Es dürfte die Anleihegläubiger brennend interessieren, wie der größte einzelne Vermögenswert der ehemaligen Deutsche Lichtmiete Gruppe unter der Verantwortung von Insolvenzverwalter Weiß verschwinden konnte und wie Weiß eine 10-Mio.-Euro-Bankbürgschaft ungenutzt verfallen ließ. Hier wurden Millionenwerte zu Lasten der Masse vernichtet, nicht zuletzt aufgrund der diversen Interessenkonflikte. Auch die Großgläubiger, die Frank Günther und One Square zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger wählten, können in der kommenden Gläubigerversammlung nicht mehr untätig zusehen. Sie werden Frank Günther entweder wieder wählen oder abwählen müssen.“
Novalumen und Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hatten am 28. Mai 2024 die „solvente Liquidation“ Novalumens angekündigt. Die Light Now AG steht bereit, die Geschäfte der ehemaligen Deutschen Lichtmiete mit sofortiger Wirkung zu übernehmen. So würde das einst so hochgelobte Geschäftsmodell „Light as a Service“ fortgeführt und wieder aufgebaut. Bereits am 30. Mai 2024 hatte die Light Now AG öffentlich angeboten, die Assets und das Personal der angeschlagenen Novalumen GmbH aus Hatten, Niedersachsen, zu übernehmen. Die Pläne zur Liquidation der Novalumen GmbH konnten Hahn und seine Anwälte nicht überzeugen. Alexander Hahn: „Das geplante Vorgehen der Liquidation ist unserer Auffassung nach, vorsichtig ausgedrückt, nicht durchdacht. Es sieht für uns so aus, als würde mit der Liquidation die nächste Phase der Übervorteilung der Anleger eingeleitet werden. Wir werden uns daran nicht beteiligen. Sollte Novalumen tatsächlich liquidiert werden, rechnen wir mit einer Quote für die Masse, die nahe bei Null liegt. Eine Fortführung des Geschäftsbetriebes wäre für alle Gläubiger das Beste. Das Übernahme- und Fortführungskonzept der Light Now AG soll die größtmögliche Befriedigung aller Gläubiger sicherstellen. Leider gibt es auch nach fast fünf Wochen nach Abgabe unseres Kaufangebotes keine Reaktion von Insolvenzverwalter Weiß.“
Auch Dr. Wolfgang Schirp sieht die angekündigte Liquidation von Novalumen kritisch: „Die Anleihekurse der ehemaligen Deutschen Lichtmiete stehen aktuell bei unter einem Prozent, was die Erwartung des Marktes für den Liquidationserlös widerspiegelt. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass die von Novalumen angekündigte Liquidation kaum Erfolg haben wird, zumindest nicht für die Anleger. Eine Fortführung des Geschäftsbetriebes wäre für alle Gläubiger das Beste. Ich appelliere insbesondere an die drei Großgläubiger, die Frank Günther den Rücken stärken, jetzt das Richtige zu tun. Auch sie haben die Interessen ihrer eigenen Anleger zu wahren.“
Oldenburg, 8. Juli 2024
Aufruf an alle Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete AG
Die Light Now AG richtet sich erstmals an alle Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete AG. Bisher hat die Light Now AG sich hauptsächlich um die Wahrung und Verteidigung der Rechte der Direktinvestoren der ehemaligen Deutsche Lichtmiete Gruppe gekümmert.
Die Aktion der Light Now AG, die Leuchten der Direktinvestoren zu kaufen und die Rechte der Direktinvestoren damit zu bündeln, zu verteidigen und zu vertreten, war viel erfolgreicher als ich es mir jemals habe vorstellen können. Die Light Now AG hat mittlerweile weit über 2.500 Kaufverträge mit Direktinvestoren abgeschlossen. Damit vertreten wir etwa 90 Prozent der Mietansprüche aller Direktinvestoren!
Unsere Ansprüche machen wir nun gerichtlich gegen Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß geltend und haben in der vergangenen Woche unsere Klage auf Zahlung von über 7 Mio. Euro beim Landgericht Hamburg eingereicht.
Novalumen hat derweil in einer Pressemeldung Ende Mai 2024 verkündet „solvent liquidieren“ zu wollen, was bedeutet, dass das gesamte noch vorhandene Vermögen abverkauft werden soll. Alle Kunden-Mietverträge sollen beendet werden. Damit wäre der größte Vermögenswert der ehemaligen Deutschen Lichtmiete, die langfristigen Kunden-Mietverträge, endgültig verloren. Der Schaden wäre immens.
Novalumen schreibt in ihrer Pressemeldung nebulös davon, dass mit „Erlösen zugunsten der Insolvenzmasse in Millionenhöhe zu rechnen“ ist. Ob es sich dabei um eine, um zwei oder um mehrere Millionen Euro handeln soll bleibt dabei völlig offen. Wir gehen jedoch davon aus, dass eine von Novalumen durchgeführte „solvente Liquidation“ am Ende für die Anleihegläubiger eine Quote nahe Null bedeuten würde.
Ich habe daher gemeinsam mit unseren Anwälten in den letzten Wochen intensiv versucht, Herrn Weiß zu einer Einigung zu bewegen, die ein Überleben und die erfolgreiche Fortsetzung des Geschäftsmodells zugunsten aller Gläubiger ermöglichen würde.
Wir haben dazu am 14. Juni 2024 ein indikatives Kaufangebot zur Übernahme der noch vorhandenen Assets der Novalumen GmbH abgegeben, bis heute jedoch keine Rückmeldung von Herrn Weiß dazu erhalten.
Das Kaufangebot der Light Now AG sieht dabei einen Kaufpreis für alle noch vorhandenen Assets der Novalumen GmbH in Höhe von 14.000.000 Euro und zusätzlich einen Besserungsschein zugunsten der Masse in Höhe von 10.000.000 Euro vor. Für das Produktions- und Lagergebäude in Sandkrug haben wir weitere 5.000.000 Euro geboten, würden dieses alternativ aber auch anmieten. Ebenfalls würden wir das noch vorhandene Personal gern zu sofort übernehmen. Insgesamt haben wir somit 29.000.000 Euro für die Masse geboten.
Während seinerzeit, im August 2022, zwischen dem Angebot von Frank Günther zur Übernahme der Assets der Deutschen Lichtmiete und dem finalen Vertragsabschluss mit Rüdiger Weiß keine drei Wochen vergingen, hat Herr Weiß bisher nicht einmal auf unser Angebot reagiert. Die Gläubiger werden somit nicht nur im Unklaren über die von uns angebotene Alternative gelassen, sondern auch weiter massiv geschädigt.
Unseres Erachtens sollten alle Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete AG nun dringend reagieren, um eine Quote nahe Null noch zu verhindern.
Das Schuldverschreibungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, Gläubigerversammlungen der einzelnen Anleihen einzuberufen, wenn Anleihegläubiger mit insgesamt 5% der ausstehenden Schuldverschreibungen dies verlangen.
Herr Dr. Schirp, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Namensgeber der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach vertritt die Light Now AG unter anderem im Klageverfahren gegen Herrn Weiß vor dem Landgericht Hamburg. Herr Dr. Schirp hatte am Freitag, 28. Juni 2024, zahlreiche größere Anleihegläubiger zu einem Online-Meeting eingeladen. Dort hatte Herr Dr. Schirp auf die neuesten Entwicklungen im Insolvenzverfahren Deutsche Lichtmiete hingewiesen, unter anderem auf neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem größten einzelnen Vermögenswert im Insolvenzverfahren Deutsche Lichtmiete, den „Zumtobel-Leuchten“. Es ist ein Skandal, wie zum Schaden aller Gläubiger Millionenwerte und Sicherheiten der Insolvenzmasse veruntreut wurden. Eine kurze Zusammenfassung der brisanten Neuentdeckungen finden Sie weiter unten auf dieser Webseite.
Ergebnis des Online-Meetings war der erklärte Wunsch der anwesenden Anleihegläubiger nach einem gemeinsamen Vorgehen und der Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters der Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG.
Wenn es uns gelingt, das notwendige Quorum für die Einberufung der Gläubigerversammlungen der Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG zusammenzubekommen, können wir die Gläubiger in diesem Kreis ausführlich informieren und aufklären. Die Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger ohne Interessenkonflikt steht auf der Tagesordnung. Alle Anleihegläubiger haben aber auch die Möglichkeit, sich in einer Gläubigerversammlung vertreten zu lassen.
Es ist höchste Zeit, zu Handeln. Bitte beteiligen Sie sich an diesem gemeinsamen Vorgehen aller Anleihegläubiger der Deutsche Lichtmiete AG. Seien Sie mit dabei, unterstützen Sie unseren Kampf und helfen Sie mit, die Interessen aller Gläubiger zu wahren, zu vertreten und zu verteidigen.
Wir haben für Sie einen Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung vorbereitet. Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus, markieren die von Ihnen gehaltene Anleihe durch ein Kreuz und nennen die Höhe der von Ihnen gehaltenen Anteile für diese Anleihe.
Wenn Sie mehrere Deutsche Lichtmiete Anleihen halten, können Sie dies entsprechend durch ein weiteres Kreuz markieren und auch hier die Angabe zur Höhe der von Ihnen gehaltenen Anteile für diese Deutsche Lichtmiete Anleihe machen.
Bitte senden Sie uns den von Ihnen unterschriebenen Antrag – wenn möglich zusammen mit einem Depotauszug – per Post an die Adresse der Light Now AG.
Wir sammeln zunächst alle Anträge und reichen diese dann bei Herrn Weiß ein, sobald wir das erforderliche Quorum erreicht haben.
Wird unsere Gegenwehr zum Erfolg führen, ist das der Beweis für die Übermacht der Kraft von Vielen gegen die schonungslose Selbstbedienungsmentalität von Einigen.
Hier klicken, um den Antrag herunterzuladen.
Ich danke Ihnen. Herzliche Grüße!
Alexander Hahn
Oldenburg, 2. Juni 2024
Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Rechtsanwalt Rüdiger Weiß. Hat Weiß das OLG Hamburg getäuscht und dem Gericht eine falsche Eidesstattliche Versicherung vorgelegt?
Das zumidest ist nach unserem Rechtsverständnis passiert. Herr Weiß hat dem OLG Hamburg eine Eidesstattliche Versicherung vorgelegt, in welcher er unter anderem zusicherte, dass er per 28.02.2024 die Weiterleitung von Mieten, beziehungsweisen von Nutzungsentgelten an die Novalumen GmbH komplett eingestellt hat und dass er bis auf weiteres nicht beabsichtige, die Zahlungen an die Novalumen GmbH wieder aufzunehmen.
Wir werten das als großen Teilerfolg.
Die Eidesstattliche Versicherung von Herrn Weiß enthält aber noch weitere Aussagen, die nach unserem Verständnis nicht nur falsch, sondern auch rechnerisch und damit faktisch unmöglich zu halten sind. Ebensogut hätte Herr Weiß dem Gericht versichern können, dass er einen offiziellen Marathon in unter 33 Kilometern zurückgelegt hat. Das kann nun mal nicht sein, denn die offizielle Marathondistanz ist nun mal 42,195 Kilometer, da gibt es keine zwei Meinungen. Auch Herr Weiß könnte das durch noch so häufig wiederholte und noch so niederträchtig manipulativ geäußerte Tatsachenverdrehungen nicht ändern.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg (AZ: 3220 Js 368 / 24) gegen Herrn Weiß wegen Verstoß gegen § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt) und wegen Verstoß gegen § 263 StGB (Prozessbetrug).
Oldenburg, 2. Juni 2024
Trotz der Ernsthaftigkeit der immer wieder in schleichend abgeänderter Form geäußerten Vorwürfe von Herrn Weiß möchte ich heute dazu in einem einfachen Beispiel die Absurdität seiner manipulativen Berichterstattung erläutern. Herr Weiß suggeriert der Öffentlichkeit einen Sachverhalt durch das Weglassen von wichtigen und das Behaupten von unbewiesenen Informationen.
Parodie am Sonntag
Rechtsanwalt Schwarz aus Dresden wirft der Fahrradmanufaktur Meier aus Freiberg vor, 10 Fahrräder vermarktet zu haben, wovon nur 5 produziert wurden. Derweil wird gegen Rechtsanwalt Schwarz selbst ermittelt.
Die Fahrradmanufaktur Meier aus Freiberg hat sich auf die Herstellung von Fahrrädern auf Maß und den Handel mit hochwertigen Markenfahrrädern spezialisiert. Im Frühjahr des Jahres 2018 verkaufte Herr Meier der gesamten Familie Schmidt insgesamt fünf Fahrräder aus eigener Herstellung. Familie Schmidt war sowohl mit dem Angebot als auch dem Service der Fahrradmanufaktur Meier stets äußerst zufrieden. Aufgrund eines geplanten mehrjährigen Aufenthalts auf Helgoland (hier ist das Fahrradfahren nur für Kinder, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz erlaubt), verkaufte die Familie Schmidt ihre fünf Fahrräder im Herbst 2022 wieder zurück an die Fahrradmanufaktur Meier aus Freiberg. Herr Meier hatte auch schon einen Abnehmer: "Gut erhaltene, gebrauchte Fährräder aus unserer eigenen Manufaktur werden immer gern von Fahrradvermietern aus der Region genommen." Also verkaufte Herr Meier die fünf gebrauchten Fahrräder an die Firma "Rent-a-Bike" aus Meißen.
Rechtsanwalt Schwarz behauptete daraufhin medienwirksam, die Fahrradmanufaktur Meier hätte insgesamt 10 Fahrräder vermarktet, aber nur 5 produziert. Zuvor hatte Rechtsanwalt Schwarz noch regelmäßig behauptet, es würden "fünf Fahrräder fehlen" und später von einem "Fehlbestand von fünf Fahrrädern" gesprochen.
Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Herrn Rechtsanwalt Schwarz. Er hatte vor Gericht an Eides statt versichert, mit insgesamt fünf der Wildecker Herzbuben einen rechtsgültigen Managementvertrag geschlossen zu haben. Beide Wildecker Herzbuben konnten dem Gericht jedoch versichern, dass es außer ihnen beiden keine weiteren Wildecker Herzbuben gibt.
Oldenburg, 30. Mai 2024
Wenn an einem Tag rund 80 Zeichnungsscheine als Zeichen der Unterstützung und Solidarität eintreffen
Heute war ein turbolenter Tag. Novalumen hat vorgestern die Liquidation angekündigt, was nichts anderes bedeutet, als den finalen Ausverkauf. Frank Günther und Rüdiger Weiß wollen offenbar nur noch verbrannte Erde hinterlassen und nun auch noch die Direktanleger zwingen, ihre Leuchten ebenfalls auf Günthers Grabbeltisch zu legen, ohne zu wissen, was sie dafür bekommen sollen. Warum werden die Mietverträge nicht fortgeführt? Warum stärkt Rüdiger Weiß Frank Günther immer noch den Rücken? Verbindet die Beiden ein gemeinsames Interesse? Gab es Vereinbarungen, die lieber nie zutage treten sollen?
Ich jedenfalls danke allen Unterstützern und freue mich wirklich sehr über die tolle Resonanz, die vielen guten Wünsche, Durchhalteparolen und Mutmacher. Danke!
Alexander Hahn
Oldenburg, 21. März 2024
Wenn ein Unternehmen mehr ist als nur eine "Firma" und das Lebenswerk eigentlich auch ein Vermächtnis sein sollte.
Dies ist die Antwort für jeden, der sich fragt, wie ich das alles mache und woher ich die Energie nehme, mich gegen das Unrecht und die Machenschaften einer selbsternannten kriminellen Bande zur Wehr zu setzen.
Unterschätze niemals einen Mann, der nichts mehr zu verlieren hat.
Alexander Hahn
Oldenburg, 12. März 2024
Wir haben eine neue Telefonnummer!
Leider hatten wir in den letzten Monaten immer wieder Kummer mit unserem Bürodienstleister, so dass wir uns nun entschieden haben, dass alle Telefonate direkt in unserem Stuttgarter Büro bei Frau Vivien Hohlbauch und Frau Elisabeth Baydar auflaufen. Die neue Telefonnummer der Light Now AG lautet: 0711-490 50 184.
Danke für Ihr Verständnis.
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 7. März 2024
Wieder Ärger für WallerWeiß
Insolvenzverwalter Tobias Rußwurm aus der Kanzlei WallnerWeiß ist bei der Leonidas Associates III GmbH & Co. KG nunmehr rechtskräftig als Insolvenzverwalter abberufen worden. Sein Rechtsmittel blieb erfolglos. Er hat die Niederlage offenbar auch akzeptiert.
Auch wenn dieses Urteil keinen unmittelbaren Einfluss auf unsere ganz eigenen Themen und Auseinandersetzungen mit Herrn Weiß und das Lichtmiete-Verfahren hat: Bei WallnerWeiß brennt es lichterloh.
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 5. März 2024
Post vom Amtsgericht
Wenn Sie ein Schreiben vom Amtsgericht Oldenburg erhalten haben, so handelt es sich höchstwahrscheinlich dabei um eine Antwort auf Ihr Beschwerdeschreiben an das Insolvenzgericht (ebenfalls Amtsgericht) Oldenburg.
Offenbar betrifft das angegebene Aktenzeichen ausschließlich das Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG und das Insolvenzgericht Oldenburg stellt sich nun auf den Standpunkt, man hätte keine Kenntnis darüber, dass Sie Gläubiger der Deutsche Lichtmiete AG sind. Als Direktinvestor sind Sie natürlich auch kein Gläubiger der Deutsche Lichtmiete AG, sondern Gläubiger einer der Direktinvestitionsgesellschaften.
Interessanterweise ist es offenbar für das Amtsgericht Oldenburg absolut in Ordnung, dass Herr Weiß alle seine Sachstandsberichte in einem Sachstandsbericht für die Deutsche Lichtmiete AG zusammenfasst. Wenn nun aber Sie an das Amtsgericht schreiben, sich beschweren und das Aktenzeichen der Deutsche Lichtmiete AG angeben, weiß der Rechtspfleger plötzlich nichts damit anzufangen. Nun wird aber plötzlich ganz sorgfältig und akribisch gearbeitet. Merken Sie was?
Sie können natürlich nochmals dem Insolvenzgericht Oldenburg schreiben oder die Sache auf sich beruhen lassen. Wir lösen das Ganze faktisch.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 28. Februar 2024
Kurzes Update
Die Zahlungsaufforderung an Herrn Weiß sieht nun auszugsweise so aus:
"Die mit den Light Now-Leuchten insgesamt erzielten Mieten belaufen sich nach Berechnung unserer Mandantin auf netto EUR 215.516,96 im Monat. Im relevanten Betrachtungszeitraum seit Ihrer Bestellung als lnsolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH, also von Mai 2022 bis Februar 2024 (22 Monate), ergibt sich demnach eine Mietgesamteinnahme in Höhe von 22 x EUR 215.516,96 x 1 ,19 = brutto EUR 5.642.234,01. Für den Monat März 2024 und alle weiteren Folgemonate kommen weitere Forderungsbeträge von jeweils brutto EUR 256.465,18 hinzu.
Diese Mieteinahmen stehen unserer Mandantin zu. Eine Weiterleitung dieser Mieteinnahmen an Dritte, insbesondere an die NOVALUMEN GmbH, ist unzulässig und hat zu unterbleiben."
Herr Weiß muss sich jetzt entscheiden: Macht er weiter wie bisher, dürfte er sich spätestens jetzt strafbar machen, wenn er das nicht schon längst getan hat. Eigentlich müsste er die Weitergabe der der Light Now zustehenden Mieten an Novalumen sofort stoppen und Novalumen umgehend auffordern, die bereits erhaltenen Mieten sofort zurückzuerstatten. Dies dürfte zwangsläufig zur Insolvenz von Novalumen führen. Herr Weiß wäre uns gegenüber aber immer noch in der Zahlungspflicht. Wir können uns das Schauspiel also in aller Ruhe ansehen.
"Was tun?" sprach Zeus, "die Mieten sind weggegeben!"
Ich frage mich, wie Herr Weiß überhaupt auf die Idee kam, die Mieten, die den Direktinvestoren zustehen, an Novalumen durchzureichen und sich dafür eine Haftungsfreistellung von einer 25.000-Euro-GmbH geben zu lassen und zeitgleich für das ganze von ihm angerichtete Chaos im Zweifel mit seinem Privatvermögen zu haften, wenn das schief geht und es ist schief gegangen, soviel ist sicher. Kein Unternehmer, der bei Verstand ist, würde ein solches Geschäft machen. Keine Bank, keine Leasinggesellschaft und keine Versicherung würde sich auf einen solchen Deal einlassen.
Da könnte man doch gleich einem Obdachlosen den Bentley-Schlüssel in die Hand drücken und sagen: "Der gehört eigentlich irgendwelchen Investoren, aber viel Spaß beim Fahren. Und Vorsicht, der ist nicht versichert. Wenn Du was kaputt machst, haftest Du dafür. Klar?" "Klar."
Nun wird das Problem für Herrn Weiß jeden Monat größer, während bei uns weitere Kaufverträge ins Haus kommen und die Forderung immer größer wird. Nicht zu vergessen sind die Ansprüche der Direktinvestoren, die sich uns noch nicht angeschlossen haben. Diese sind zwar nicht gebündelt und die einzelnen Investoren sind vielleicht auch nicht so streitbar, wie die Light Now AG, aber trotzdem sind die Ansprüche ja vorhanden. Auch diese dürften in Summe schon bei 1,8 bis 1,9 Mio. Euro sein. Und auch hier läuft die Uhr und das Problem für Herrn Weiß wird größer und größer und größer und größer.
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 22. Februar 2024
Was für ein Elend!
Gestern wollte ich Herrn Weiß insgesamt 11.721 Seiten Anlagen zu der (noch) aussergerichtlichen Zahlungsaufforderung übergeben, während Herr Dr. Schirp zeitgleich per E-Mail die besagte Zahlungsaufforderung an Herrn Weiß übersandte.
WallnerWeiß unterhält angeblich ein Büro in Hamburg mit der Adresse Zippelhaus 5, D-20457 Hamburg. Was ich da vorfand war mehr als erbärmlich und sogar für mich peinlich, sozusagen zum fremdschämen.
Es gibt nicht einmal ein Klingelschild an der Tür (Foto), welches auf ein Büro von WallnerWeiß hinweisen würde. Also fragte ich eine Postbotin, die gerade dort herumlief und diese meinte, die Post für WallnerWeiß würde Sie immer im 1. OG abgeben. Ich also rein ins Zippelhaus, hoch ins 1. OG und schon stand ich vor zwei traurigen Türen (Foto). Kein Schild, kein Hinweis auf ein Büro von WallnerWeiß. Also hab ich einfach mal bei "Ypsilon" geklingelt. Es machte ein junger Herr auf, der mir etwas verwirrt erklärte, dass die Post für WallnerWeiß bei ihm abgegeben werden kann. "Ich werde aber nichts unterschreiben!" war sofort sein deutlicher Hinweis. "Sie können das hier abgeben und ich sag' dann da Bescheid, dass hier Post angekommen ist. Wieviel ist das denn?" "Sechs Kartons!" Der Mann schaute etwas ungläubig und meinte dann nochmal: "Ich unterschreib' dafür aber nich'. Das sind ja alles so Insolvenzsachen und so, das mach' ich nich'." "Das sind keine Insolvenzsachen, keine Bange, das sind vorbereitende Unterlagen für eine Klage gegen Herrn Weiß." "Ach so."
Ich also wieder runter, den ersten Karton geschnappt und wieder ins Zippelhaus, Treppe hoch. Als ich mit dem ersten Karton wieder vor seiner verschlossenen Tür stand und erneut klingelte, machte er wieder auf und ich konnte merken, dass er zwischenzeitlich schon bei WallnerWeiß angerufen hatte. "Also die haben hier schon ein Büro, aber die sind nicht immer da, nur manchmal. Sie können das hier abgeben."
Ich dachte, ich könnte noch ein schönes Foto machen, wie die fast 12.000 Seiten Anlagen auf einem netten Empfangstesen liegen, im Hintergrund eine freundliche Dame, die mir gerade den Empfang schriftlich bestätigt und so weiter. Gibt's da aber alles nicht. Also stellte ich die Unterlagen in den Flur unter die Gaderobe neben dem Feuerlöscher ab und verließ das schimmelig-muffige Hamburger "Büro" von WannerWeiß und war nur froh, wieder in meinem Auto zu sitzen. Noch 5 Minuten länger dort und man bekommt Depressionen.
Ihr Alexander Hahn
(Wörtliche Rede aus dem Gedächtnis nacherzählt.)
Oldenburg, 20. Februar 2024
Letzte Vorbereitungen für die Übergabe der Zahlungsaufforderung an Herrn Weiß
Es kommen zwar noch jede Woche weitere Kaufverträge bei uns an, aber die Aufstellung der von uns gekauften Leuchten ist jetzt erstmal soweit fertig.
Morgen werden wir Herrn Weiß die (noch) aussergerichtliche Zahlungsaufforderung zustellen und ihm dazu jede Menge Anlagen übergeben. Ich werde mich morgen auf den Weg nach Hamburg machen und die Unterlagen im Hamburger Büro von Herrn Weiß abgeben.
Das Bild zeigt die Kaufverträge, die die Light Now AG mit den Direktinvestoren geschlossen hat. Allein die Aufstellung der von der Light Now AG gekauften und an Endkunden vermieteten Leuchten und der von Light Now gekauften Lagerleuchten umfasst 1.081 Seiten! Diese ist auf dem Foto nicht zu sehen.
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 25. Januar 2024
Kurzes Update
Wir sind nun soweit und können die konkreten Zahlen bezüglich unserer Aktion zum Kauf der Leuchten der Direktinvestoren vermelden.
Ich traf mich kürzlich mit zwei ehemaligen Mitarbeitern von der Deutschen Lichtmiete - ein sehr informatives und interessantes Treffen, bei dem auch einige brisante Unterlagen den Besitzer wechselten. Ich lese mich gerade ein. Jedenfalls war einer der ehemaligen Kollegen davon ausgegangen, dass meine Berichte zum Erfolg unserer Aktion und die hier veröffentlichten Bilder von eingegangenen Kaufverträgen und versendeten Briefumschlägen von mir geschönt wurden. Er war sichtlich erstaunt, als ich ihm erklärte, dass von mir ganz und gar nichts geschönt wurde und unsere Aktion tatsächlich ein voller Erfolg ist.
Mein persönliches Ziel war es, am Ende mindestens 75% der den Direktinvestoren zustehenden Mieten vertreten zu dürfen.
- Wir haben etwas über 2.450 Verträge mit Direktinvestoren geschlossen. Das sind 74,3% aller Direktinvestitionsverträge.
- Wir haben 76,1% des gesamten Leuchtenvolumens aller Direktinvestoren angekauft.
- Wir haben 78,2% der den Direktinvestoren zustehenden Mieten unter Vertrag! Mein Ziel ist also deutlich erreicht! Insgesamt beträgt die monatliche Miete oder das monatliche Nutzungsentgeld, das denjenigen Direktinvestoren zusteht, die einen Vertrag mit der Light Now AG geschlossen haben, deutlich über 200.000 Euro netto.
- Wir haben 8.247 eindeutig zuzuordnende Lagerleuchten von Direktinvestoren gekauft, obwohl Herr Weiß behauptete, es gäbe nur 839 Leuchten am Lager, die den Direktinvestoren gehören.
Ich möchte mich nochmals für die tolle Resonanz bedanken. Nun beginnt die eigentliche Arbeit und ich bitte Sie alle, mich weiterhin tatkräftig zu unterstützen.
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 22. Dezember 2023
Kurzer Zwischenstand vor Weihnachten:
Wir haben mit der Light Now AG nun über 2.200 Verträge und damit weit über 70% des gesamten Volumens der Direktinvestoren eingekauft. Unsere Aktion läuft noch bis zum 31. Dezember 2023 und wir freuen uns über jeden einzelnen Vertrag, der uns noch erreicht.
Den Kaufvertrag zum downloaden und ausfüllen finden Sie hier.
Allen Unterstützern vielen lieben Dank und die besten Wünsche zum Fest!
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 20. Dezember 2023
Dieses Foto ist nicht gestellt. Dies sind die bei uns eingegangenen Kaufverträge von gestern und heute! Allein mit diesen Kaufverträgen haben wir unseren Vertragsbestand nochmals um über 10% erhöht!
Es ist nun 21:57 Uhr und ich werde eine Nachtschicht einlegen, um diese Verträge alle noch einzupflegen, zu prüfen und anzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aktuell nicht jede Rückrufbitte und nicht jede E-Mail beantworten kann.
Vielen Dank an alle Unterstützer!
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 16. Dezember 2023
Post von heute! Unser Stuttgarter Büro sendet nun doch 3x pro Woche die Post nach Oldenburg.
Ich wünsche schon jetzt allen einen schönen 3. Advent!
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 14. Dezember 2023
Zweimal pro Woche schickt uns unser Büro in Stuttgart die Post nach Oldenburg. Ich freue mich über die positive Resonanz zu unserem Angebot, die Leuchten aller Direktinvestoren noch bis zum 31. Dezember 2023 zur vollen Höhe der Forderung anzukaufen.
Vielen lieben Dank an alle, die sich uns angeschlossen haben oder dies noch tun werden.
Für Novalumen wird es immer enger.
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 10. Dezember 2023
Heute kam mal wieder ein großer Schwung Post mit vielen, vielen Kaufverträgen bei uns an. Ich freue mich über jeden Einzelnen davon.
Leider scheint unsere Aktion nicht jedem zu gefallen. Das zum Thema Unschuldsvermutung. Ich musste etwas schmunzeln als ich unseren Rückumschlag öffnete und dieses Schreiben darin fand. Der Verfasser wollte lieber anonym bleiben, wenn er mit Dreck schmeisst. Schade um die Briefmarke.
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 5. Dezember 2023
Heute haben wir die vorerst letzte Aussendung rausgeschickt. Unser Angebot, den Direktinvestoren ihre Leuchten noch zur vollen Höhe ihrer Forderung abzukaufen, läuft Ende des Jahres aus. Danach wollen und müssen wir uns dem operativen Geschäft und dem Inkasso der erheblichen Forderung widmen.
Allen Unterstützern möchte ich meinen tief empfundenen Dank aussprechen!
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 24. November 2023
Lagerproblem gelöst!
Nötigungsschreiben von Novalumen Part II - Klein Fritzchens neues Meisterstück
Liebe Leser,
der jämmerliche erneute Versuch einer Weichspüler-Erpressung von Novalumen ist heute bei den meisten betroffenen Direktinvestoren eingegangen. Was soll denn das bitte sein? Die Herrschaften von Novalumen wirken ja fast schon bipolar. Gestern wurde noch gedroht und erpresst und heute wird sich unbeholfen entschuldigt und natürlich wird die Schuld allen möglichen anderen Beteiligten in die Schuhe geschoben.
Da hat der Dienstleister was falsch gemacht und die Druckerei und die Versandabteilung und und und... und überhaupt. Aber Herr Günther und Herr Weber haben natürlich alles richtig gemacht und selbstverständlich nur die besten Absichten gehabt.
Nun denn. Wir haben zumindest das Thema der Lagerung aller Leuchten derjenigen Direktinvestoren, die Ihre Leuchten bereits an die Light Now AG verkauft haben, geklärt. Es muss nur noch die Abholung organisiert werden.
Dazu wäre es hilfreich, wenn jeder betroffene Direktinvestor Novalumen auffordert, der Light Now AG eine Vollmacht für die Abholung seiner Leuchten auszustellen. Dann können wir tätig werden.
Verzichten Sie also auf keinen Fall auf Ihr Eigentum an Ihren Leuchten!
Hier finden Sie Kaufvertrag für Ihre Leuchten mit der Light Now AG. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 21. September 2023
Neue Infos zum Verbleib der rund 100.000 Zumtobel-Leuchten!
Liebe Leser,
ich habe ja schon viele interessante und unfassbare Sachen gehört und erfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz der Lichtmiete Gruppe. Aber heute kam mal wieder etwas Spezielles hinzu.
Wie Sie ja wahrscheinlich bereits wissen, sind die etwa 100.000 Zumtobel-Leuchten, deren Existenz Herr Weiss gern aktiv verschweigen möchte, einfach verschwunden und haben sich förmlich "in Luft aufgelöst". Herr Weiss erwähnt diese Position, die immerhin einem heutigen Bruttolistenpreis in Höhe von mindestens 70 Mio. Euro entspricht, mit keinem Wort, mit keiner Silbe in seinem aktuellen Sachstandsbericht. Herr Weiss erwähnt auch nicht den erheblichen Bestand an Komponenten (über 15 Mio. Euro), den er einfach an Novalumen "verschenkte" und mit keinem Wort, dass er von Herrn Günther eine 45-Mio.-Euro-Anleihe als Kaufpreis erhalten hat. Zu dieser angeblichen Anleihe gehört ja vertraglich noch ein angeblicher Besserungsschein in Höhe von 130 Mio. Euro.
In Summe sprechen wir also von Werten in Höhe von 260 Mio. Euro, über die Herr Weiss in seinem "Sachstandsbericht" kein Wort verliert. Das dazu, dass Herr Weiss als "Gutachter" eine verlässliche Quelle für das Insolvenzgericht, die Gläubigerausschüsse, die Presse und natürlich auch die Staatsanwaltschaft sein sollte. Sämtliche Aussagen von Herrn Weiss können nach meinem Dafürhalten einfach als gelenkte Fehlinformation zusammengefasst werden und für seinen "Sachstandsbericht" gibt es für meine Begriffe nur einen Ablageort: Den Mülleimer.
Wie lange will das Oldenburger Insolvenzgericht da noch tatenlos zusehen?
Nun denn, wie ich heute erfuhr, sollen die Zumtobel-Leuchten wohl durch Zumtobel selbst verkauft worden sein. Herr Günther war darüber wohl "not amused" und wollte Zumtobel mit Millionenklagen überziehen, wegen entgangenen Geschäftschancen usw. Er war wohl rasend vor Wut, bis er erfuhr, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg Zumtobel den Verkauf wohl explizit gestattete oder diesen sogar anordnete. Ganz genau weiß man das noch nicht. So ein Pech für Frank Günther. "So ein Pech für alle Anleger" möchte man da noch hinzufügen.
Man musste oder wollte sich wohl oder übel mit Zumtobel einigen. Und diese Einigung sah wohl so aus, dass Zumtobel für die verkaufte brandneue Ware zum Bruttolistenpreis von rund 70 Mio. Euro eine "Entschädigung" in Höhe von 3,5 Mio. Euro anbot. Das wären ja 95% Nachlass auf den Bruttolistenpreis. "Nur ein Idiot würde so ein Geschäft tatsächlich machen" dachte ich noch, als ich davon hörte. Doch diesen "Klein-Fritzchen-Deal" ging man tatsächlich unter anderem deshalb ein, weil man im Gegenzug eine Kooperation mit Zumtobel "verkünden" wollte. Novalumen ist jetzt also stolzer Zumtobel-Partner und bekommt jetzt wohl die gleichen Konditionen wie jeder ganz normale Elektro-Großhändler. Die kostbare, brandaktuelle Ware wurde also zum Spottpreis "verschleudert" um dann zum geschätzt acht- oder zehnfachen Preis bei Zumtobel einkaufen "zu dürfen".
Man sollte Herrn Günther mal zum "Entrepreneur Of The Year" vorschlagen. Vielleicht gibt es aber auch den "Hans im Glück-Award".
Naja, nun soll Herr Weber, der zweite Geschäftsführer der Novalumen, wohl wie ein Bub an Heiligabend, der vor Aufregung mit der Trompete um den Weihnachtsbaum läuft, durch die Firma gehüpft sein und ganz aufgeregt von den "dreieinhalb Millionen" geschwärmt haben, die nun bald der Novalumen zufliessen, damit man dann "endlich mal Gas geben" könnte.
Das "Gas geben" wird dann vermutlich darin münden, das One Square richtig "Gas gibt" bei der Erstellung von weiteren Beratungsrechnungen, aber das ist nur meine Vermutung.
Aber wie Herr Weber überhaupt auf die Idee kommt, dass das Geld an Novalumen fliesst ist mir ein Rätsel. Die Leuchten wurden zwar von Herrn Weiss an Novalumen verkauft, aber waren doch vermutlich schon zuvor von Zumtobel verkauft worden, als diese sich noch im Eigentum der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH befanden. Wenn dem so war, dann sollte doch Herr Weiss das Geld für die Masse erhalten, aber bestimmt nicht Novalumen. Ich denke, hier sollte das Oldenburger Insolvenzgericht einmal besonders aufmerksam hinsehen oder überhaupt mal hinsehen.
Fakt ist aber doch folgendes: Herr Weiss hat rund 100.000 Zumtobel-Leuchten an Novalumen verkauft, die es (jetzt) nicht (mehr) gibt. Ich bin gespannt, wann das Handelsblatt darüber berichtet. Und Herr Günther kann seine angebliche Anleihe nicht wie versprochen besichern. Es wird immer enger.
Man munkelt übrigens schon von sensationellen Neuigkeiten über One Square. Ich jedenfalls bin sehr gespannt.
Wichtig für unseren gemeinsamen Erfolg ist folgendes: Bleiben Sie gelassen, bleiben Sie gesund und gehen Sie auf keinen Fall auf die Angebote von Novalumen ein!
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 28. April 2023
Die Light Now AG bittet alle Direktinvestoren um etwas Geduld!
Wir bitten alle Direktinvestoren, die auf persönliche Antworten auf ihre Anfragen warten, um etwas Geduld. Wir sind aktuell mit Hochdruck dabei, möglichst eine finale Lösung für das Thema "Schadensbegrenzung/Weiterführung Lichtmiete" zu finden.
Wir haben Kontaktgespräche geführt, um Verhandlungsgespräche führen zu können. Und wir werden bald sehen, was daraus entsteht.
Wichtig für unseren gemeinsamen Erfolg ist folgendes: Bleiben Sie gelassen, bleiben Sie gesund und gehen Sie auf keinen Fall auf die Angebote von Novalumen ein!
Wir werden Sie auf dieser Webseite weiterhin informiert halten.
Ihr Alexander Hahn
Oldenburg, 20. März 2023
Schreiben von Novalumen
Sehr geehrte Direktinvestoren,
uns erreichen aktuell sehr viele Anfragen, was wir von dem neuesten Schreiben von der NOVALUMEN GmbH halten und wie damit umgegangen werden soll.
Wir werden uns in Kürze dazu melden. Sie finden eine Einordnung dann hier auf dieser Webseite.
Oldenburg, 18. März 2023
Eintragung Light Now AG, Adressänderung und Annahme Kaufverträge
Sehr geehrte Direktinvestoren,
die Light Now AG ist nun seit etwa zwei Wochen im Handelsregister Stuttgart eingetragen. Wir haben auch eine neue Anschrift. Die Light Now AG hat ihr Büro nun in der Königstraße 27 in Stuttgart. Bitte beachten Sie, dass dies, wie auch das vorherige Büro in der Schelmenwasenstraße, ein sogenanntes Co-Working-Büro ist. An diesem Standort werden weder Leuchten produziert, noch finden Sie an dieser Adresse ein Lagergebäude, eine Fabrik oder eine große Leuchtreklame mit unserem Firmenlogo vor.
Wir hoffen, dass sich das Thema der missglückten Postzustellungen mit dem neuen Büroanbieter erledigt hat. Dies war auch der Grund unseres Umzuges in die Königstraße.
Wir werden in Kürze damit beginnen, nun die vielen Kaufverträge anzunehmen. Aktuell arbeiten wir noch an einem System, um die Unterlagen sauber in eine Datenbank zu überführen und alle Investoren damit auch ordentlich betreuen und verwalten zu können.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unsere Arbeit.
Oldenburg, 7. Februar 2023
Das hat gesessen! OLG Oldenburg verurteilt die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (heute: Novalumen GmbH)!
Zum Hintergrund: Bei dem Mietkunden Firma H. sind insgesamt 99 Leuchten verbaut. Von diesen 99 Leuchten stehen 95 Leuchten im Eigentum von zwei Direktinvestoren. Eine davon ist Frau K., bzw. die Erbengemeinschaft L. Diese Leuchten wurden der Firma H. von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH und deren Geschäftsführer, Herrn Frank Günther, zum Kauf angeboten, ohne, dass die Eigentümer diesem zugestimmt hätten.
Die Eigentümerin der Leuchten, Frau Direktinvestorin K. wollte daher vor dem Landgericht Oldenburg eine einstweilige Verfügung gegen die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH erwirken. Das Landgericht wies dies als unbegründet zurück. Frau K. rief jedoch das nächsthöhere Gericht, das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) dazu an und ging in Berufung. Hier nun das Urteil des OLG Oldenburg.
Oldenburg, 3. Februar 2023
Herr Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen wurde als gemeinsamer Vertreter der Immobilienanleihe gewählt. Herr Meyer zu Schwabedissen gilt als äußerst kompetent und gewissenhaft und genießt einen sehr guten Ruf in der Branche.
Es ist schon bezeichnend, dass nun auch Herr Meyer zu Schwabedissen "hochfährt" und die nennen wir es mal "Besonderheiten" im Fall Deutsche Lichtmiete rund um die Insolvenz und das Agieren des Insolvenzverwalters Weiß und auch den Interessenkonflikt des Herrn Frank Günther anprangert.
Hier sein Schreiben an alle Gläubiger der „Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 18/23“ vom 26. Januar 2023.
Stuttgart, 19. Januar 2023
Ein neues Video ist online!
Am 13. Januar 2023 gab es ein weiteres Teams-Meeting mit vielen Direktinvestoren und Kapitalvermittlern. Wir hatten als Special-Guests Frau Dr. Susanne Schmidt-Morsbach von der Rechtsanwaltskanzlei Schirp als Referentin im Call sowie Herrn Dr. Wolfgang Schirp als Zuhörer.
Frau Dr. Schmidt-Morsbach war es übrigens, die das Urteil am Landgericht Leipzig gegen Herrn Insolvenzverwalter Wallner im Fall UDI erwirkte. Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass Herr Wallner als Insolvenzverwalter in diesem Verfahren abzusetzen ist.
Den Link zu unserem neuen, sicher interessanten Video finden Sie hier.
Oldenburg, 9. Dezember 2022
Haben wir da etwa jemanden wütend gemacht?
Aber was sagt man nun dazu? Wie hatte Herr Günther noch am 12.9.2022 der Presse erklärt:
"Der Aktionismus von 'Light Now' schreckt uns wenig!"
Das liest sich nun aber ganz anders, denn uns erreichte heute dieses Schreiben von One Square (DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH), welches offenbar per E-Mail an alle Mietkunden verschickt wurde. Die Verfasser reagieren hiermit höchstwahrscheinlich auf unser Schreiben vom 23. November 2022 an alle Mietkunden, in welchem wir darauf hingewiesen haben, dass One Square (DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH) sowohl Eigentums- als auch Markenrechte verletzt und die Mietkunden der ehemaligen Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH gutgläubig die von One Square (DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH) angebotenen Leuchten weder kaufen noch mieten können. Offenbar haben wir damit voll ins Schwarze getroffen, denn One Square schlägt jetzt wild um sich!
Hier finden Sie das Schreiben und im Anschluss unseren Kommentar dazu.
Oldenburg, 8. Dezember 2022
Heute ist der Jahrestag der Hausdurchsuchung.
Am 8 . Dezember 2021 wurde aufgrund eines "Anfangsverdachts" ein sogenannter "Gefährdungsschaden" geltend gemacht. Ein Schaden, der nicht eingetreten war, aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte eintreten können. Um dies jedoch seriös beurteilen zu können, sollte man zunächst einmal das Geschäftsmodell und die Entwicklung der Deutschen Lichtmiete beurteilen können. Konnte man aber nicht.
Der Schaden ist nun eingetreten. Durch die Einflussnahme der Staatsanwaltschaft, durch unprofessionell agierende Gutachter, durch gierige und korrupte Akteure, die sofort zur Stelle waren, nachdem die Hausdurchsuchung am 8. Dezember 2021 stattfand. Meinen Kommentar dazu finden Sie hier.
Stuttgart, 7. Dezember 2022
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Zur Zeit erreichen uns jeden Tag Kaufverträge von Investoren. Diese sammeln wir aktuell und werden mit der Annahme der Verträge dann beginnen, wenn die Light Now AG eingetragen und die für uns relevante kritische Masse erreicht ist.
(Das Foto zeigt den Posteingang diverser Kaufvertrge aus dieser Woche! Danke für die Unterstützung!)
Stuttgart, 25. November 2022
Am 25. November 2022 wurden insgesamt 426 Schreiben an alle Mietkunden der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH verschickt. Hierin werden die Mietkunden darauf hingewiesen, dass viele Leuchten mit Eigentumsrechten der Direktinvestoren und fast alle Leuchten mit Markenrechten behaftet sind. Das entsprechende Schreiben finden Sie hier.
Update 10. Februar 2023: Wir nehmen das Schreiben zunächst von der Webseite. Herr Frank Günther und seine DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH haben gegen Alexander Hahn eine Unterlassungserklärung beim Landgericht Oldenburg erwirkt. Alexander Hahn
wird in Berufung gehen, aber erst einmal wird dieses Schreiben nicht mehr auf unserer Webseite zu finden sein. Schade eigentlich.
Stuttgart, 18. November 2022
Haben wir das richtig verstanden, dass Herr Weiss nun dem Gericht "Masseunzulänglichkeit" für die Deutsche Lichtmiete AG erklärt hat?
Wo sind denn die 2.427.122,21 Euro, die sich zum 31.12.2021 noch auf den Bankkonten der Deutsche Lichtmiete AG - und zwar nur der Deutsche Lichtmiete AG - befanden, geblieben?
Stuttgart, 16. November 2022
In dieser Woche wurde der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH (One Square) eine Klage wegen Markenrechtsverletzung zugestellt. Vor dem Landgericht Hamburg wurden in den letzten Jahren schon oft die Marken "Lichtmiete" und "Deutsche Lichtmiete" erfolgreich verteidigt.
Nun kommt zu den von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH permanent rechtswidrig genutzten Marken "Lichtmiete" und "Deutsche Lichtmiete" noch die Marke "DLM" hinzu, die sich ebenfalls im Privatbesitz befindet und explizit nicht Bestandteil des Markenportfolios der Deutsche Lichtmiete Gruppe war.
Stuttgart, 15. November 2022
Wir haben in den letzten Wochen diverse Teams-Telefonkonferenzen mit den ehemaligen Kapitalvermittlern und den Direktinvestoren durchgeführt. Wenn Sie sich einen Mitschnitt davon ansehen möchten, dann finden Sie das Video hier.
Sie finden den Link zu dieser interessanten Investoreninformation auch auf dieser Webseite unter dem Reiter "Zu Ihrer Information".
Stuttgart, 10. November 2022
Es gibt einen interessanten Podcast! Wenn Sie in etwa zwei Stunden erfahren möchten, was eigentlich genau passiert ist, was dem Management der Deutschen Lichtmiete um Alexander Hahn vorgeworfen wird, was die Staatsanwaltschaft Oldenburg alles nicht gewusst hat und wie ein räuberisch agierendes Unternehmen schlussendlich die Deutsche Lichtmiete Gruppe förmlich geschenkt bekam, dann hören Sie sich hier unseren Podcast an.
Sie finden den Link zum Podcast auch auf dieser Webseite unter dem Reiter "Zu Ihrer Information".
Stuttgart, 17. Oktober 2022
Ein Formular des Kaufvertrages haben wir Ihnen hier auf der Webseite zum Download bereitgestellt. Sie erhalten es hier.
Stuttgart, 15. Oktober 2022
Haben wir das richtig verstanden, dass die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH durch ihren Geschäftsführer, Frank Günther, enormen Druck ausübt auf die Kapitalvertriebe und Vertriebspartner?
Konkret soll es darum gehen, pauschal gegen jeden Vertriebspartner eine Strafanzeige zu stellen wegen des Verstosses gegen die DSGVO. Dabei soll Herr Günther auf Nachfrage nicht einmal gewusst haben, was "DSGVO" (Datenschutz-Grundverordnung) überhaupt heisst.
Herr Günther stellt alle Vertriebspartner unter Generalverdacht, gegen die DSGVO zu verstossen, wenn diese mit Light Now kooperieren oder ihren Kunden auch nur unser Angebot oder unsere Informationen zukommen lassen.
Eine Strafanzeige könne nach Aussage von Frank Günther nur vermieden werden, wenn der Vertriebspartner versichert, Light Now keine Kundendaten zur Verfügung gestellt zu haben!
Für unsere Begriffe ist dies eine klare Nötigung, die die Betroffenen zur Anzeige bringen sollten.
Nochmal: Wie hatte Herr Günther noch am 12.9.2022 der Presse erklärt:
"Der Aktionismus von 'Light Now' schreckt uns wenig!"
Stuttgart, 15. Oktober 2022
Mittlerweile haben alle Vertriebspartner den finalen Entwurf unseres Kaufvertrages nebst Ratenzahlungsvereinbarung erhalten. Sollten Sie als Direktinvestor noch keinen Entwurf dieses Dokuments haben, schreiben Sie uns gerne eine kurze E-Mail an:
[email protected].
Stuttgart, 13. Oktober 2022
Nach unserer Auffassung sollten die Insolvenzverwalter Rechnungen über Ihre Leuchten ausstellen - mit dem Ergebnis, dass Sie als Direktinvestor die entsprechende Vorsteuer ziehen (sofern Sie als Direktinvestor Vorsteuerabzugsberechtigt sind) und damit kurzfristig Liquidität in Höhe von rund 16% auf Ihre Forderung generieren können.