Offener Brief an die niedersächsische Justizministerin - bis heute unbeantwortet!
Offener Brief an die
Niedersächsische Justizministerin
Frau Barbara Havliza
Am Waterlooplatz 1
D-30169 Hannover
Oldenburg, den 4. August 2022
Deutsche Lichtmiete – Staatsanwaltschaft Oldenburg zerstört Vorzeigeunternehmen Aktualisierung 3
Sehr geehrte Frau Havliza!
Dies ist nun das vierte Schreiben, das ich Ihnen sende. Leider sind Sie meinem Wunsch nach einer Kontaktaufnahme bisher nicht nachgekommen.
Sowohl als Betroffener als auch als Bürger und Wähler hätte ich mir gewünscht, dass Sie die Zerstörung eines vormals erfolgreichen Unternehmens aus Niedersachsen nicht einfach so hinnehmen und geschehen lassen, sondern sich persönlich einschalten. Ich hatte Sie mehrfach gebeten, sich dieser Sache anzunehmen und zumindest meine Anwälte zu kontaktieren – bisher vergeblich.
Aus aktuellem Anlass möchte ich Sie hiermit erneut auffordern, dem rechtswidrigen Treiben der Oldenburger Staatsanwaltschaft ein für alle Mal Einhalt zu gebieten.
Mich erreichte gestern ein Schreiben der Leitenden Oberstaatsanwältin aus Oldenburg. Hintergrund ist die von Ihnen initiierte Dienstaufsichtsbeschwerde an die Staatsanwaltschaft Oldenburg und die Antwort der Behörde. Ich hatte Ihnen erstmals am 26. April 2022 über den Fall Deutsche Lichtmiete geschrieben und Sie auf die haarsträubenden Zustände hingewiesen, denen ich mich ausgesetzt sehe. Sie nahmen mein Schreiben zum Anlass, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu formulieren.
Es war zu erwarten, dass diese Dienstaufsichtsbeschwerde im Sand verlaufen würde und schlussendlich bestätigt wird, dass bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg „alles korrekt“ gelaufen ist.
Mich irritiert jedoch extrem eine Aussage der Leitenden Oberstaatsanwältin, auf die ich in diesem Schreiben gern hinweisen möchte.
In meinem Schreiben vom 26. April 2022 an Sie, Frau Havliza - bisher sind mittlerweile dreieinhalb Monate vergangen - wies ich Sie darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg keine Mühen scheut und sehr unorthodoxe Methoden anwendet, um irgendwie Anleger dazu zu bewegen, sich zu melden, wenn diese sich getäuscht fühlen oder vermeintlich geschädigt wurden. Der einfache Griff zum Telefonhörer, um von unserer Liste einen der zahlreichen Entlastungszeugen zu kontaktieren wurde jedoch seit Januar 2022 bis heute nicht für nötig erachtet. Ich schrieb Ihnen dazu folgendes, wobei aber viel interessanter ist, was die Leitende Oberstaatsanwältin mir nun dazu antwortete:
„Ich gab meinem Anwalt eine Liste mit zehn Zeugen, die zu den Vorwürfen hätten befragt werden können und sachdienliches beisteuern könnten. Diese Zeugenliste mit Mitarbeitern von teilweise bereits oben genannten renommierten Adressen, gab mein Anwalt an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiter. Kein einziger davon wurde bisher kontaktiert.
Stattdessen bemühte sich der erste Staatsanwalt persönlich, Anleger per Presseerklärung öffentlich aufzufordern, sich zu melden, wenn diese der Meinung sind, durch uns getäuscht worden zu sein. Es wurde zu diesem Zweck eine eigene Netzseite erstellt und ein Downloadformular. Ich habe noch nie zuvor von einer ähnlichen Aktion gehört. Offenbar ist kein Aufwand zu groß, um weiter gegen die Beschuldigten vorzugehen. Entlastende Beweise werden in rechtswidriger Weise nicht gewürdigt.“
Auf diese Passage antwortete mir nun die Leitende Oberstaatsanwältin folgendes:
„Zutreffend ist, dass die Staatsanwaltschaft Geschädigte zur Anmeldung von Forderungen bei der Staatsanwaltschaft aufgefordert hat. Anlass hierfür war der Umstand, dass Sie trotz fortbestehender Pfändungen der jeweiligen Unternehmenskonten die Rücknahme der Eigen-Insolvenzanträge für alle von Ihnen allein vertretenen Gesellschaften erklärt hatten.
Vor diesem Hintergrund hat die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des § 111 i Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 StPO die Vollziehung der Vermögensarreste an die Tatverletzten bekannt gegeben und sie zur Forderungsanmeldung aufgefordert. Dies wiederum ist Voraussetzung für die Prüfung der Befugnis der Staatsanwaltschaft, gemäß § 111 i Abs. 2 Satz 1 StPO einen eigenen Insolvenzantrag für die betroffenen Gesellschaften zu stellen.“
Erklären Sie mir das bitte! Zu dem oben beschriebenen Zeitpunkt hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg bereits alles arrestiert, was arrestiert werden konnte. Auf den Bankkonten der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe und der verbundenen Unternehmen befanden sich mehr als 16 Mio. Euro. Es bestand und besteht bis heute eine Umsatzsteuerforderung von über 3 Mio. Euro gegen das Finanzamt Oldenburg. Mit den zusätzlich noch bei der OAB AG, Hamburg, arrestierten Bankkonten beliefen sich die arrestierten Liquiden Mittel auf knapp 25 Mio. Euro!
Die Leitende Oberstaatsanwältin schreibt unverblümt, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit der oben beschriebenen Aktion Gläubiger aufforderte, Forderungen anzumelden und so die Insolvenz der Deutsche Lichtmiete Gruppe wiederherzustellen. Gegebenenfalls hätte die Staatsanwaltschaft Oldenburg selbst einen eigenen Insolvenzantrag für die betroffenen Gesellschaften gestellt.
Bitte erklären Sie mir die Rolle der Staatsanwaltschaft Oldenburg in diesem Zusammenhang!
Grund für die unübliche und ungewöhnliche Aktion des Ersten Staatsanwalts war zugegebenermaßen die Rücknahme der Insolvenzanträge durch mich am 22. Februar 2022. Wie konnte ich es wagen, mein Unternehmen retten zu wollen? Was fällt mir ein, mit Hilfe von Investoren Arbeitsplätze zu erhalten, mein Lebenswerk zu verteidigen und selbst für den Schutz von Gläubigern zu sorgen? Die Deutsche Lichtmiete darf nicht gerettet werden! Die Deutsche Lichtmiete gehört nicht an den Markt! Die Deutsche Lichtmiete gehört in die Insolvenz!
Ich hatte vor Rücknahme der Insolvenzanträge die Finanzierungszusage von institutionellen Investoren, die die Deutsche Lichtmiete Gruppe trotz gesperrter Konten von außen weiterfinanzieren wollten. Diese Investoren glauben nach wie vor an das Geschäftsmodell, dass sie – im krassen Gegensatz zur Staatsanwaltschaft Oldenburg – auch richtig verstanden haben und beurteilen können. Eine wichtige Rolle bei der Rettung der Deutsche Lichtmiete Gruppe sollte zudem die OAB AG spielen, bei der jedoch einen Tag nach Rücknahme der Insolvenzanträge ebenfalls eine Hausdurchsuchung stattfand und die Bankkonten arrestiert wurden.
Die Deutsche Lichtmiete gehört in die Insolvenz! Eine Rettung darf nicht gelingen!
Eine erfolgreiche Rücknahme der Insolvenzanträge hätte dazu geführt, dass die Deutsche Lichtmiete Gruppe noch heute erfolgreich am Markt wäre. Die Arbeitsplätze wären erhalten geblieben, Gläubiger hätten ihr Geld erhalten und keinen Verlust erlitten. Mein Lebenswerk wäre noch existent und hätte in dieser für Deutschland sehr schwierigen politischen Situation dazu beigetragen, viele Betriebe sehr schnell energieeffizient zu machen. Die Gläubigerinteressen wären deutlich besser gewahrt worden. Die Position der Staatsanwaltschaft Oldenburg hätte sich keinen Deut verschlechtert. Ganz im Gegenteil. Alle Arreste hätten noch Bestand gehabt aber die Firma wäre nicht zerstört worden.
Was also kann das Interesse der Staatsanwaltschaft Oldenburg sein? Passt es nicht ins Bild, dass Investoren eine andere Meinung zum Geschäftsmodell der Deutschen Lichtmiete haben und dies für zukunftsfähig und durchaus erfolgreich halten? Eine erfolgreiche Rücknahme der Insolvenzanträge wäre der beste Beweis für ein funktionierendes Geschäftsmodell gewesen und hätte das Narrativ von einem betrügerischen Geschäftsmodell widerlegt. Das aber ist meine ganz eigene Interpretation der Ereignisse. Ich hätte gern Ihre Meinung dazu gehört.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg verfolgt offensichtlich eine eigene Agenda. Egal, was wir vorbringen, was wir auch tun, um die Deutsche Lichtmiete zu retten – dieses Unternehmen gehört nach Meinung der Staatsanwaltschaft Oldenburg in die Insolvenz.
Erklären Sie mir das bitte!
Diente das Arrestieren von Vermögenswerten und Bankkonten der Deutsche Lichtmiete Gruppe zur Sicherung von Gläubigeransprüchen und Anlegergeldern oder alles in allem nur dazu, die Deutsche Lichtmiete Gruppe von Anfang an unbedingt und unwiderruflich in die Insolvenz zu zwingen? Obwohl zum Zeitpunkt der Rücknahme der Insolvenzanträge die Unschuldsvermutung galt und obwohl die Deutsche Lichtmiete Gruppe hätte noch gerettet werden können, nachdem alle Beweise gegen den Betrieb eines Ponzi-Systems im Januar 2022 bereits vollumfänglich der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorlagen, sollte die Deutsche Lichtmiete nach Meinung der Staatsanwaltschaft Oldenburg zwingend wieder zurück in die Insolvenz gebracht werden. Wessen Interessen wurden hier vertreten und warum?
Nochmal: Ich hätte also die Firma von außen finanzieren können - mit Geldern von Investoren, die an das Konzept und das Modell und an mich als Unternehmer glauben, weil sie es verstanden haben - und trotzdem wollte die Staatsanwaltschaft Oldenburg die erneute Insolvenz erzwingen!
Das ist ein Skandal! Ich bin fassungslos!
Ich erwarte, dass der Fall Deutsche Lichtmiete von einer anderen Staatsanwaltschaft weiterbearbeitet wird. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Oldenburg nichts zu tun. Mein Vertrauen in eine objektive Bearbeitung des Falls Deutsche Lichtmiete ist vollständig zerstört.
Hier nochmal meine erstgemeinte Bitte an Sie: Bitte erklären Sie, also direkt Ihr Ressort, die Rolle der Staatsanwaltschaft Oldenburg in der Sache Deutsche Lichtmiete. Bisher konnte mir niemand dieses von mir hier geschilderte Vorgehen der Staatsanwaltschaft Oldenburg plausibel erklären. Ich bitte Sie auch, keine erneute Dienstaufsichtsbeschwerde in Gang zu setzen. Den Aufwand können Sie sich ersparen.
Das Gebaren und die Auswirkungen staatsanwaltschaftlichen Handelns sind nicht nur juristisch zu bewerten, sondern haben zudem eine politische Dimension. Ich stehe Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin, nach wie vor jederzeit für ein persönliches und selbstverständlich vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Ersatzweise wäre auch mein Rechtsanwalt Herr Prof. Dr. Björn Gercke gerne gesprächsbereit. Sie erreichen mich oder Herrn Rechtsanwalt Gercke unter den Ihnen bekannten Mobilfunknummern.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Hahn