Offener Brief an die niedersächsische Justizministerin, Frau Dr. Wahlmann


Offener Brief an die

Niedersächsische Justizministerin

Frau Dr. Kathrin Wahlmann

Am Waterlooplatz 1

D-30169 Hannover

 

 

                                                                                              Oldenburg, den 22. Januar 2023

 

 

Deutsche Lichtmiete – Staatsanwaltschaft Oldenburg zerstört Vorzeigeunternehmen Aktualisierung 5

 

Sehr geehrte Frau Dr. Wahlmann,

 

dies ist nun das sechste Schreiben, das ich an das Niedersächsische Justizministerium sende. Die ersten vier Schreiben gingen an Ihre Vorgängerin, Frau Havliza. Diese hat leider nie auf meine Gesuche reagiert, ein Gespräch mit mir oder meinem Verteidiger zu führen. 

 

Sie, sehr geehrte Frau Dr. Wahlmann, wollen sich dieser Tradition offenbar anschließen und leider ebenfalls nicht selbst oder durch Ihr Ministerium auf mein Schreiben reagieren. Das ist bedauerlich, denn viele Themen, die heute das Verfahren dominieren, würde es gar nicht geben, wenn wir im anfänglichen Verlauf des Verfahrens in ein Gespräch gegangen wären. Das betrifft zuerst die Staatsanwaltschaft Oldenburg, die niemals bereit war, sich mit meinen Anwälten und mir an einen Tisch zu setzen, um den Sachverhalt aufzuklären und den nicht nur für mich absolut ruinösen Verlauf des Verfahrens zu verhindern. Das ist sehr bedauerlich und einer der Gründe für das große Chaos, das nun herrscht.

 

Daher ist dieser Brief an Sie ein offener Brief. Ich denke, Sie können das verstehen.

 

Ich möchte kurz zusammenfassen, was ich Ihnen in meinem letzten Brief ausgeführt hatte. Im Anschluss finden Sie dann noch ein paar wichtige Neuigkeiten, denn aktuell überschlagen sich die Ereignisse wieder mal. 

 

Ich hatte die vorhergehenden Schreiben meiner letzten E-Mail angehängt, damit Sie sich ein Bild über den Verlauf des Falles „Deutsche Lichtmiete“ machen können. Leider ist Frau Havliza meinem Wunsch nach einer Kontaktaufnahme nicht nachgekommen. Sie verstehen sicher, dass mich dies sehr enttäuscht hat, da es für mich in dieser Sache um alles geht. Die Deutsche Lichtmiete ist nicht nur eine beliebige Firma für mich, dieses Unternehmen ist mein Lebenswerk, meine Existenz und meine Mission! Ganz zu schweigen von den vielen betroffenen Angestellten und Anlegern.

 

Ich hätte mir gewünscht, dass Ihre Vorgängerin die Zerstörung eines ausgesprochen erfolgreichen Unternehmens aus Niedersachsen nicht einfach so hinnimmt und geschehen lässt, sondern sich persönlich einschaltet. Ich hatte sie mehrfach gebeten, sich meiner Sache anzunehmen und zumindest meine Anwälte zu kontaktieren – immer vergeblich. Es geht hier weniger um die begrenzten juristischen Eingriffsmöglichkeiten einer Justizministerin, weniger um Dienstaufsichtsbeschwerden oder dergleichen, sondern um eine grundsätzliche politische Positionsbestimmung, auch zu der überlangen Verfahrensdauer, die allein einen immer größeren Schaden verursacht. Und es geht um die Frage der Verhältnismäßigkeit von Beschlagnahmungen, die zur Vernichtung einer blühenden Firma und dem Eintritt eines gigantischen Schadens führen mussten. Immerhin handelt es sich bei dem Fall „Deutsche Lichtmiete“ sicher um einen der größten Wirtschaftsfälle in Niedersachsen und ganz bestimmt um einen der auffälligsten und fragwürdigsten Vorgänge in der jüngeren Justizgeschichte des Landes.

 

Ich möchte Sie, Frau Dr. Wahlmann, möglichst kurzgefasst auf den aktuellen Stand bringen:

 

Mein Unternehmen, die Deutsche Lichtmiete Gruppe, wurde im Dezember 2021 durch ein unverhältnismäßig hartes Vorgehen der Staatsanwaltschaft Oldenburg in die Insolvenz gezwungen. Zeitgleich mit mehreren völlig unzureichend vorbereiteten Hausdurchsuchungen wurden alle Bankkonten und Vermögensgegenstände der Unternehmensgruppe und meiner Person arrestiert. Zunächst hatte ich diverse Rettungsversuche und kräftezehrende Anstrengungen unternommen, um mein Unternehmen vor einer Insolvenz doch noch zu bewahren. Im Anschluss hatte ich alles dafür getan, um mein Unternehmen aus der vorläufigen Insolvenz herauszuführen. Schlussendlich wäre ich in der Lage gewesen, mein Unternehmen mit Hilfe von Investoren aus der Insolvenz herauszukaufen. Aber ich musste feststellen, dass meine geschäftlichen Möglichkeiten nicht ausreichten, um mit einer wahrhaftigen Insolvenzmafia richtig umzugehen.

 

Meine Firma wurde letztlich offenkundig zu einem negativen Kaufpreis an ein Unternehmen „verkauft“, also vielmehr mit Bonus verschenkt an einen „Käufer“, der sich von Anfang an in Lauerstellung gebracht hatte. Diese Firma hatte sich in den vorläufigen Gläubigerausschuss gedrängt, ließ sich rechtswidrig zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger wählen, stellte nach meiner Rücknahme der Insolvenzanträge umgehend erneut einen Fremdantrag, hat einen Sitz im Gläubigerausschuss, war schlussendlich Anbieter einer „Auffanglösung“ und übernahm so mein Unternehmen.

 

In vergleichbaren Insolvenzverfahren ist es übrigens ähnlich gelaufen. Gleiche Insolvenzverwaltung, gleiche Anwälte, gleiche Berater, gleicher Käuferkreis. Vereinzelt wurde diesem Treiben gerichtlich Einhalt geboten. Daten, Urteile, Beschlüsse und Aktenzeichen sind über meine anwaltliche Vertretung zu erhalten.

 

Ich will es aber möglichst kurz machen. Unter dem Vorwand, (Klein-)Anleger schützen zu müssen, obwohl bei der Deutschen Lichtmiete mindestens 50% der Anleger dem Kreis der institutionellen Investoren zuzuschreiben sind, wurde mein Unternehmen vollständig zerstört. Über 400 Mio. Euro, nämlich rund 200 Mio. Fremd- und gut 200 Mio. Eigenkapital wurden an nur einem Tag durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg vernichtet. Angeblich zum Schutz der Anleger.

 

Was nun heute, rund ein Jahr nach dem völlig überzogenen und harten Vorgehen der Staatsanwaltschaft Oldenburg passiert, das hat mit dem Schutz von Anlegern oder Investoren nichts, aber auch gar nichts zu tun. 

 

Zunächst einmal kann festgehalten werden, dass die Mannschaft rund um den sächsischen Insolvenzverwalter die Unternehmensgruppe nach meinem Dafürhalten regelrecht geplündert hat. Alle möglichen Berater und Gutachter haben Liquidität dort abgezogen, wo es nur irgendwie möglich war.

 

Durch den sogenannten Nichteintritt des Insolvenzverwalters in die bestehenden Investorenverträge wurden erstmalig Umsatzsteuern ausgelöst. Diese Steuern müsste der Insolvenzverwalter abführen, nach meiner Kenntnis weigert er sich aber nach wie vor, diese selbstverursachten Lasten zu tragen. Wir sprechen hier über eine Summe, die im ungünstigsten Fall einen Betrag von 10 Mio. Euro übersteigt. Dieses Gebaren des Insolvenzverwalters ist nach allgemeiner Auffassung nichts anderes als Steuerhinterziehung. Das Finanzamt Oldenburg hat darüber Kenntnis und sieht sich den Fall nun genauer an.

 

Die Jahresabschlüsse der Gesellschaften wurden bisher nicht erstellt und veröffentlicht, obwohl dies nach dem VermAnlG und dem WPHG zwingend erforderlich ist. 

 

Der, nennen wir ihn weiter „Käufer“ meiner Firma, setzt sich seit Erwerb des Unternehmens geflissentlich über bestehende Markenrechte hinweg. Denn die Marken „Lichtmiete“ oder „Deutsche Lichtmiete“ gehören seit rund 15 Jahren meiner Familie und mir. In dieser Sache musste ich Klage beim Landgericht Hamburg einreichen. 

 

Der „Käufer“ meiner Firma hat nicht das geringste Interesse, mein überaus erfolgreiches Konzept weiterzuführen, das mit seinem extremen Energiesparpotenzial und dem erstmals in der Lichtbranche angewandten Prinzip der Kreislaufwirtschaft brandaktuell ist. Der „Käufer“ ist auch kein Unternehmer so wie ich, er ist ein Verwerter und versucht aktuell, alles zu Geld zu machen, was irgend geht. Dabei ist ihm offenbar jedes Mittel recht. Ein Großteil der vermieteten Leuchten gehört sogenannten Direktinvestoren. Diese haben das unbestrittene Eigentum an den von ihnen erworbenen Leuchten. Die Investoren wollen verständlicherweise wissen, wo sich ihre Leuchten befinden. Der Insolvenzverwalter hat aber den in eigener Sache agierenden „Käufer“ meiner Firma damit beauftragt, diese Auskünfte zu erteilen und damit den Bock zum Gärtner gemacht. Erst kürzlich konnten wir ermitteln, dass die Leuchten einer Direktinvestorin einem Mietkunden zum Kauf angeboten wurden. Das erfüllt zumindest den Tatbestand des versuchten Betrugs, und der von uns ermittelte Fall wird nur der erste von vielen weiteren Fällen sein. Die entsprechende Unterlassungsklage dieser Direktinvestorin liegt nun in zweiter Instanz bei Gericht. Strafanzeigen werden folgen. Dazu kommt eindeutig vollendeter Betrug, denn es wurden bereits Leuchten von Direktinvestoren an Mietkunden verkauft, ohne dass es das Einverständnis der Eigentümer dazu gegeben hätte. Der Kaufpreis ist auch nicht an die rechtmäßigen Eigentümer ausgezahlt worden. 

 

Dazu muss gesagt werden, dass gerade der Aufbau eines Mietportfolios grundlegend für das Konzept der Deutschen Lichtmiete war. Heute lediglich die Leuchten zu verkaufen, das ist keine besondere Kunst und führt zum Niedergang des seinerzeit so hoch gelobten und mehrfach von unabhängigen Fachleuten ausgezeichneten Geschäftsmodells. Leuchten zu verkaufen, die dem Verkäufer nachweislich nicht gehören, das ist zweifellos handfester Betrug.

 

Wenn wir also über vollendeten Betrug und versuchten Betrug in vielen weiteren Fällen sprechen – wie wurden dann in Wahrheit die Anleger durch das Eingreifen der Staatsanwaltschaft Oldenburg geschützt? Ich kann es Ihnen sagen: Gar nicht!

 

Nicht nur mein Leben wurde durch die von der Beschlagnahme ausgelöste Insolvenz zerstört, sondern auch viele Arbeitsplätze und eines der innovativsten, fortschrittlichsten Startups in Niedersachsen. Das Eigentum der Anleger ist erst durch die unverhältnismäßigen und andauernden Beschlagnahmungen ernsthaft in Gefahr gekommen. 

 

Nur durch die unermüdlichen Anstrengungen meiner Mitstreiter sowie meinerseits wird dies überhaupt öffentlich gemacht und erhält nun zunehmende Aufmerksamkeit. Die Insolvenzverwaltung und der „Käufer“ meiner Firma würden sicher lieber ungestört weitermachen und im großen Stil Eigentum veräußern, das unbescholtenen Anlegern gehört. Wir reden hier immerhin über einen potenziellen Schaden im Millionenbereich. Was konkret unternimmt die Staatsanwaltschaft Oldenburg dagegen?

 

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg unternahm die Hausdurchsuchungen sowie die Beschlagnahmungen aufgrund eines unbestimmten Anfangsverdachts und machte einen sogenannten Gefährdungsschaden geltend. Ein Schaden, der nicht eingetreten war und nicht eintreten konnte ohne das Handeln der Staatsanwaltschaft. Es existierte nicht der geringste Schaden vor dem Eingreifen der Staatsanwaltschaft Oldenburg, weder konkret noch absehbar! Nun gibt es aber tatsächlich einen gigantischen Schaden und meines Erachtens einen fortwährenden Betrug, die Missachtung von Eigentums- und Markenrechten, Steuerhinterziehung. Noch dazu werden Leuchten illegal in Verkehr gebracht, für die es keine gültigen Energielabel gibt. Der Insolvenzverwalter liest allem Anschein nach massenweise private E-Mails aus und macht sich damit ebenfalls strafbar. Diese Auflistung ließe sich noch sehr viel weiter fortsetzen.

 

Auch das Insolvenzgericht Oldenburg hat sich in der Sache nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Als ich im Februar 2022 sämtliche Insolvenzanträge zurücknahm, machte das unverzügliche Einschreiten der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen einen der Investoren meine Rettungsversuche zunichte. Ich war wieder gezwungen, Insolvenzanträge zu stellen. Diesmal, das war der Plan, jedoch in Eigenverwaltung, um die Firma zumindest noch selbstbestimmt und erfolgsorientiert fortführen zu können. Das Insolvenzgericht stand permanent mit unserem Anwalt in Kontakt, gab zu verstehen, dass wir genug Zeit haben würden, alles vorzubereiten. Es würde „nichts anbrennen“ oder „weglaufen“. Urplötzlich und ohne Vorwarnung wurde dann doch das Insolvenzverfahren wieder eröffnet. Es gab wohl einen Fremdantrag, zu dem wir aber nie gehört wurden. Bis heute wurde ich dazu nicht informiert oder kontaktiert. Ich weiß bis heute nicht, wer diesen Antrag gestellt hatte. Auch wurden unsere Eigenanträge nie formell abgelehnt. Es wurde einfach das Verfahren ohne Anhörung wieder eröffnet und der zuvor eingesetzte Insolvenzverwalter wieder bestellt. 

 

Sie sehen: Das Chaos ist perfekt. Hätte man doch wenigstens einmal mit mir gesprochen, dann hätte ich das wohlbegründet voraussagen und einen guten Weg aus dieser Misere aufzeigen können. Denn glauben Sie mir: Niemand kennt das Geschäft und die Deutsche Lichtmiete so gut wie ich. Die Entfernung meiner Person war neben der Beschlagnahme aller Vermögenswerte und der Preisgabe an einen skrupellosen Verwerter das Todesurteil für die Deutsche Lichtmiete und einer der größten Fehler in diesem Verfahren überhaupt. Es ist skandalös, dass ich meine Sachargumente niemals und an keiner Stelle vorbringen konnte. Dem sollte auch meine Position als Beschuldigter nicht entgegenstehen. Nach einer gewissen Zeit müsste auch die Staatsanwaltschaft Oldenburg erkennen, dass ich nichts verschleiern, sondern mein Unternehmen retten und fortführen will.

 

Ich gehe felsenfest davon aus, dass der „Käufer“ meiner Firma keinen Erfolg haben und kurzfristig die Segel streichen wird. Ohne die Markenrechte und ohne die Unterstützung der Direktinvestoren, die nun alle registriert haben, dass hier wahrscheinlich massiv betrogen wird, hat der „Käufer“ meiner Firma keine Chance mehr, das Geschäft abzuwickeln oder fortzuführen. Wem ist hier dann wirklich vom Staat geholfen worden? Mittlerweile glaube ich, dass es ein Interesse gab, meine Firma vom Markt zu nehmen. Sollte ein aufstrebender Konkurrent kaputtgemacht werden, ehe dieser zu groß und gefährlich für die etablierten Energiedienstleister wird? Ich für meinen Teil werde alles in meiner Macht stehende unternehmen, um dem nach meiner Überzeugung gesetzwidrigen Treiben des „Käufers“ meiner Firma bald ein Ende zu machen.

 

Nun haben sich in der Zwischenzeit wieder einige Vorfälle ereignet, die ich Ihnen auf keinen Fall vorenthalten möchte. Wäre es nicht so unfassbar erschütternd, dann wäre es zumindest äußerst amüsant zu sehen, wie hilflos und kopflos sich der „Käufer“ meiner Firma immer mehr verstrickt und sich damit selbst immer weiter in Bedrängnis bringt.

 

Wie ich Ihnen oben nur ansatzweise beschrieben hatte, werden derzeit offenbar systematisch Leuchten, die sich im Eigentum von sogenannten Direktinvestoren befinden, den Mietkunden, bei denen diese Leuchten montiert sind, zum Kauf angeboten. Ich hatte dies erwartet, als verkündet wurde, wer meine Firma „gekauft“ hat. 

 

Ich schrieb also mit Datum vom 23. November 2022 alle Mietkunden an, um diese aufzuklären und zu informieren. In diesem Schreiben heißt es auszugsweise:

 

„Nun schreibt Herr Günther mit seiner neuen Gesellschaft „DLM Deutsche Leuchtmittel“ alle ehemaligen Mietkunden der Deutschen Lichtmiete an und versucht, diese zu überzeugen, neue Mietverträge mit ihm abzuschließen und/oder ihm die installierten Leuchten abzukaufen. Hierzu möchte ich Ihnen gern etwas Wichtiges mitteilen: 

            

Vermutlich über 50% aller vermieteten Leuchten befinden sich im unbestrittenen Eigentum von einzelnen Investoren, sogenannten Direktinvestoren. Diese Gruppe setzt sich aus über 3.000 Privatinvestoren zusammen, die ihr Geld in Leuchten investiert haben und die jetzt sozusagen enteignet werden sollen – mit juristischen Spitzfindigkeiten, denen sie oft keine geeigneten Verteidigungsstrategie entgegensetzen können. (…)

 

Bitte beachten Sie, dass Herr Günther Ihnen keine Leuchten verkaufen oder vermieten kann, an denen er selbst kein Eigentum hat!

            

Darüber hinaus verletzt Herr Günther mit seiner neuen Gesellschaft fortwährend Markenrechte. Die Marken „Lichtmiete“, „Deutsche Lichtmiete“ und sogar die Marke „DLM“ befinden sich seit Jahren im Markenportfolio meiner Familie. In der letzten Woche ist Herrn Günther daher auch eine entsprechende Klage durch das Landgericht Hamburg zugestellt worden, mit der wir den Verkauf und die Vermietung der Leuchten untersagen, um unsere Markenrechte zu verteidigen und zu schützen. Denn: Die vermieteten Leuchten sind mit der Marke „Deutsche Lichtmiete“ versehen, an der nach wie vor nur meine Familie die Rechte hält.

            

Sie sollten also wissen, dass Herr Günther Ihnen keine Leuchten verkaufen oder vermieten kann, an denen er selbst keine Markenrechte besitzt!

            

Ich möchte, dass Sie wissen, dass es nie meine Absicht war, irgendwen, der mit mir oder meiner Firma zusammengearbeitet hat, zu schädigen. Dass Sie als überzeugter Mietkunde nun in diese Sache mit hineingezogen werden, war definitiv nicht meine Absicht und ich habe alles dafür getan, dies bis zuletzt zu verhindern.

            

Sie als Kunde haben die Vorteile des von mir 2008 entwickelten Konzeptes erkannt. Wenn Sie bereits vor drei, vier oder fünf Jahren mit der Deutschen Lichtmiete einen Mietvertrag abgeschlossen haben, der Ihnen damals schon eine Einsparung eingebracht hat, die höher war als die Mietzahlung, dann erkennen Sie den Wert dieser Maßnahme in den heutigen schwierigen Zeiten umso mehr. Ich konnte die Deutsche Lichtmiete von einem 1-Mann-Betrieb zur Marktführerschaft bringen. Wäre es uns im März gelungen, die Deutsche Lichtmiete aus der Insolvenz zurück an den Markt zu bringen oder den Geschäftsbetrieb aus der Insolvenz zu übernehmen, dann wären weder Investoren noch Mitarbeiter noch Lieferanten noch Mietkunden zu Schaden gekommen. Wie gesagt, wir waren durchfinanziert und wir haben noch heute den Großteil der Investoren hinter uns!“

 

Daraufhin folgte ein Schreiben der Anwälte der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH an mich gerichtet mit Datum 8. Dezember 2022. Ich sollte zwei Unterlassungsverpflichtungserklärungen unterzeichnen. Auslöser war das obige Schreiben an alle Mietkunden. Ich versuche einmal, mit meinen Worten kurz zu beschreiben, was hier erreicht werden soll. Man möchte mir den Mund verbieten und bewirken, dass ich nicht mehr über das vermeintlich unseriöse Vorgehen der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH öffentlich berichte, insbesondere nicht die (ehemaligen) Mietkunden der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH informiere und aufkläre.

 

Ich sah mich seinerzeit aber gezwungen, genau dieses, sozusagen als „Manöver des letzten Augenblicks“, zu tun, um großflächigen Betrug an meinen ehemaligen Investoren zu verhindern und würde dies jederzeit und ohne zu zögern wieder tun.

 

Zwischenzeitlich hatten sich bei mir jedoch diverse Mietkunden gemeldet und mich mit interessanten Informationen versorgt. Unter anderem war erkennbar, dass tatsächlich, wie von mir befürchtet und erwartet, den Mietkunden die dort installierten Leuchten zum Kauf angeboten wurden.

 

Die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH hatte mit Datum 17. November 2022 die Mietkunden schon vor mir ebenfalls angeschrieben. Zunächst, und das ist wichtig zu verstehen, wird der Mietkunde sozusagen als neuer Kunde „begrüßt“:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass die Fortführung des operativen Geschäfts der Deutsche Lichtmiete Gruppe grundsätzlich gesichert werden konnte.

 

Wie Sie wissen, musste die Deutsche Lichtmiete Gruppe unter der Führung von Herrn Alexander Hahn am 30. Dezember 2021 erstmalig und unter der Führung von Herrn Dr. Sieger am 9. März 2022 zum zweiten Mal Insolvenz anmelden.

 

Mit Wirkung zum 1. September 2022 wurde ein Kaufvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter der operativ tätigen Gesellschaften, Herrn Rüdiger Weiß, und der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH geschlossen, weshalb der operative Betrieb nach der insolvenzbedingten Unterbrechung am 1. September wieder aufgenommen wurde.“

 

Warum ist das wichtig? Ganz einfach: Im späteren Verlauf behauptete die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH gegenüber dem Landgericht Oldenburg, dass es verschiedene Schreiben an die Mietkunden mit unterschiedlichen Angeboten gegeben hätte und führt als Beweis lediglich mehrere Word-Vorlagen an. Erkennbar ist, dass diese Dokumente bereits vor dem 31. Oktober 2022 erstellt worden sind, denn es wird dort behauptet, dass der Insolvenzverwalter den Nichteintritt spätestens zum 31. Oktober 2022 erklären wird. Diese Word-Vorlagen müssen dann logischerweise zeitlich davor erstellt worden sein. Unterschrieben ist sie von dem Geschäftsführer und dem Vertriebsleiter der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH.

 

Nun ist es für mich nicht logisch, dem Mietkunden im September oder Oktober 2022 mehrere Schreiben zu schicken und diesen dann, mit dem Schreiben vom 17. November 2022 nochmals(?) als neuen Kunden zu „begrüßen“. 

 

Die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH wollte mit den Word-Vorlagen „beweisen“, dass sie den Mietkunden nicht flächendeckend den Kauf von installierten Leuchten anbietet, sondern mehrere Anschreiben an unterschiedliche Kundengruppen versendet hat. 

 

Im Nachgang erreichten uns zwei exemplarische Schreiben an zwei Mietkunden, die verdeutlichen sollen, dass es tatsächlich bereits im September 2022 unterschiedliche Schreiben mit unterschiedlichem Inhalt an die Mietkunden gegeben hatte. Das würde jedoch im Widerspruch zu einer Eidesstattlichen Versicherung des Geschäftsführers der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH stehen, wo es heißt, dass der Prozess zur Verhandlung mit den Endkunden zunächst so aussah, „dass im November 2022 ein informatorisches Anschreiben an alle ehemaligen Mietkunden der Deutschen Lichtmiete Gruppe erfolgte.“ (…) 

 

Hier wird eben gerade nicht davon berichtet, dass es bereits im September 2022 Aussendungen an ausgewählte Mietkunden gegeben hätte.

 

Nun, dies ist nur der Anfang einer widersprüchlichen Argumentationskette, die für die Gegenseite vermutlich in einem Desaster enden wird. 

 

Denn offenbar gab es durch mein Schreiben an alle Mietkunden plötzlich Unruhe und Unsicherheit am Markt, so sah sich die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH dazu veranlasst, selbst ein neues Schreiben an alle Mietkunden zu versenden. In diesem Schreiben, datiert auf den 8. Dezember 2022, welches von beiden Geschäftsführern der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH unterzeichnet wurde, heißt es unter anderem: 

 

„Weiterhin teilen wir Ihnen mit,

            

• dass wir Ihnen selbstverständlich Leuchten weder vermieten noch verkaufen werden, wenn wir nicht Eigentümer dieser Leuchten sind oder aufgrund einer Vereinbarung mit den sog. Direktinvestoren hierzu berechtigt sind und

• dass wir selbstverständlich mit Ihnen auch keine Verträge abschließen werden, mit denen wir externe Markenrechte verletzen.

 

Wir werden Ihnen eine entsprechende Haftungsfreistellung erteilen.“

 

Offenbar hat dieses Schreiben nicht ausgereicht, um die Mietkunden zu beruhigen oder diese zu überzeugen, denn nur eine Woche später gab es ein weiteres Schreiben an die Mietkunden und diesmal gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter. Das ist sehr wichtig zu wissen, denn nun erkenne ich die Zusammenhänge und das Zusammenspiel zwischen den Akteuren immer deutlicher. In diesem Schreiben, datiert auf den 15. Dezember 2022, heißt es, direkt an einen Mietkunden gewandt, bei welchem von insgesamt 99 installierten Leuchten nachweislich 95 Leuchten installiert sind, die sich im Eigentum von zwei Direktinvestoren befinden, folgendes:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren, 

            

aus gegebenem Anlass wenden wir - die Insolvenzverwaltung der insolventen Deutschen Lichtmiete Gruppe und die Geschäftsführung der Deutsche Leuchtmittel GmbH - uns heute gemeinsam an Sie. 

            

Leider hat Herr Hahn mit seinem Schreiben vom 23. November an alle Mietkunden Vorwürfe und Behauptungen in die Welt gesetzt, die nicht der Wahrheit entsprechen und die bei vielen Mietkunden, sicher auch bei Ihnen, für Verunsicherung sorgen. 

            

Der Insolvenzverwalter hat alle operativen Vermögensgegenstände der Deutschen Lichtmiete Gruppe an die Deutsche Leuchtmittel GmbH verkauft. Der Übergang wurde am 1. September d.J. vollzogen. Im Zuge dieses Übergangs hat die Deutsche Leuchtmittel GmbH alle vorhandenen Leuchten, die im Eigentum der Deutschen Lichtmiete Gruppe standen, rechtswirksam erworben. Darüber hinaus schließt die Deutsche Leuchtmittel GmbH mit den sog. Direktinvestoren entsprechende Vereinbarungen ab, aufgrund denen auch diese Leuchten vermietet oder verkauft werden können.

 

Die Deutsche Leuchtmittel GmbH bietet Ihnen an, die bestehenden Mietverträge mit angepassten Konditionen fortzuführen oder die vorhandenen Installationen zu erwerben. Diese Vorgehensweise ist zwischen Insolvenzverwaltung und der Deutsche Leuchtmittel GmbH abgestimmt. 

 

Daher kann Ihnen die Deutsche Leuchtmittel GmbH versichern, dass diese Ihnen alle angebotenen Leuchten rechtssicher verkaufen oder vermieten kann.“

 

Der letzte Satz ist tatsächlich auch in dem entsprechenden Schreiben fett gedruckt und hervorgehoben.

 

Hier sollten Sie erkennen können, dass Eigentumsrechte Dritter systematisch mit Unterstützung der Insolvenzverwaltung, die sich rühmt, auch gutachterlich tätig zu sein, mit Füßen getreten werden. 

 

Dieser Mietkunde erhielt bereits mit Datum vom 17. November 2022 ein Schreiben der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH mit folgendem Inhalt:

 

„Alternativ bieten wir Ihnen an, dass Sie die installierten Leuchten des Mietvertrages (MV001396) erwerben.

Als Kaufpreis bieten wir Ihnen 29.322,54 € zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. an.“

 

In dem gemeinsamen Schreiben vom Insolvenzverwalter und der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH, wurde dieses Angebot an diesen Mietkunden nochmals wiederholt und bekräftigt. Dort heißt es, direkt an diesen Mietkunden gerichtet:

 

„Die Deutsche Leuchtmittel GmbH bietet Ihnen an, die bestehenden Mietverträge mit angepassten Konditionen fortzuführen oder die vorhandenen Installationen zu erwerben. Diese Vorgehensweise ist zwischen Insolvenzverwaltung und der Deutsche Leuchtmittel GmbH abgestimmt. 

            

Daher kann Ihnen die Deutsche Leuchtmittel GmbH versichern, dass diese Ihnen alle angebotenen Leuchten rechtssicher verkaufen oder vermieten kann.“

 

Hierzu gab es nun einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einer betroffenen Direktinvestorin vor dem Landgericht Oldenburg. Es ging um genau diesen oben erwähnten Fall von 99 installierten Leuchten, von denen sich nachweislich 95 Leuchten im Eigentum von zwei Direktinvestoren befinden.

 

Das Landgericht Oldenburg hat den Antrag leider als unbegründet zurückgewiesen (Az: 2 O 2878/22). Ich versuche, das Urteil mit meinen eigenen Worten zusammenzufassen: 

 

Es wird bestätigt, dass die strittigen Leuchten derzeit an den Mietkunden vermietet und in deren Gewerberäumen montiert sind. Es wurde auch bestätigt, dass die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH Zugang zu den Inventurunterlagen hat und weiß, welche Leuchten im Eigentum welcher Investoren stehen. 

 

Es wird bestätigt, dass die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH sich mit Schreiben vom 17. November 2022 an den Mietkunden wandte - ohne dass es vorher eine diesbezügliche Korrespondenz mit der Direktinvestorin gegeben hatte - und diesem Mietkunden neben einer Übernahme des Mietvertrags als dort genannte „Option 2: Erwerb der Leuchten“ folgende Alternative aufzeigte: 

 

„Alternativ bieten wir Ihnen an, dass Sie die installierten Leuchten des Mietvertrags erwerben. Als Kaufpreis bieten wir Ihnen 29.322,54 € zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. an.“

 

Dennoch ist das Landgericht Oldenburg der Meinung, dass die Direktinvestorin gegebenenfalls gar nicht Eigentümerin der Leuchten geworden sei und das nicht festgestellt werden könne, dass die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH sich fremden Eigentums berühmt hätte. Dass das Schreiben vom 17. November 2022 an den Mietkunden ein Angebot zum Kauf enthalten habe, das wäre nicht festzustellen. 

 

Es sollte mit dem Schreiben vom 17. November 2022 lediglich grundsätzlich abgefragt werden, ob auf Seiten des Mieters überhaupt Kaufinteresse, bei dem von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH in den Raum gestellten Konditionen bestünde. 

 

Das Landgericht Oldenburg hält auch den Vortrag der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH für plausibel, dass ihrerseits nicht beabsichtigt gewesen sei, Leuchten, die im Eigentum von Dritten stehen, ohne deren Zustimmung zu veräußern. 

 

Nun denn. Die Direktinvestorin hat bereits Berufung eingelegt und die Sache dem Oberlandesgericht Oldenburg vorgestellt. Das ist auch gut so. Ich habe übrigens grundsätzlich große Zweifel an der Unabhängigkeit des Oldenburger Amts- und Landgerichts in der Sache Deutsche Lichtmiete Gruppe.

 

In einem weiteren Fall wurden Leuchten, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen, nicht nur dem Mietkunden zum Kauf angeboten, sondern auch bereits verkauft, und der Kaufpreis wurde von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH vereinnahmt. 

 

Und darüber hinaus gibt es weitere dokumentierte Fälle, in denen Leuchten, die sich im Eigentum von Direktinvestoren befinden, (ehemaligen) Mietkunden der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter Rüdiger Weiss, von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH zum Kauf angeboten wurden. Diese werden derzeit aber noch aufbereitet. In einigen Fällen wurden bereits Rechnungen von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH an die entsprechenden Mietkunden geschrieben, wie zum Beispiel im Fall „Michelin Reifenwerke“ (Rechnungsnummer 2022-027!). Ich gehe davon aus, dass die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH nun eilig versuchen wird, diese Rechnungen zurückzuholen, zu stornieren oder gutzuschreiben, sofern diese noch nicht beglichen wurden.

 

Nach meiner Rechtsauffassung dürfte es sich bei dem Vorgehen der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH und deren Geschäftsführer, bereits um vollendeten Betrug und zudem um einen systematisch angelegten Betrugsversuch in Millionenhöhe handeln. 

 

Interessanterweise rudert die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH, bzw. deren Geschäftsführer nun olympiareif zurück. Es ist ein neues Schreiben aufgetaucht. Es richtet sich an diejenigen Mietkunden, die wohl schon eine Rechnung zum Kauf der „Hehlerware“ erhalten haben. In diesem Schreiben, datiert auf den 18. Januar 2023 heißt es auszugsweise: 

 

„Nachtrag zu unserem Kaufvertrag Nr. 2022(…)

 

1. Präambel

 

Die Parteien haben am (…).2022 einen Kaufvertrag zum Erwerb der Produkte entsprechend dem Mietvertrag MV00(…) geschlossen. Versehentlich betrifft dieser Vertrag auch Produkte, die im Dritteigentum mit sog. Direktinvestoren stehen. Dies betrifft folgende Produkte Ihrer Installation:

(…)

(nachfolgend „betroffene Produkte")

            

2. Einigung mit Direktinvestoren

 

Die Deutsche Leuchtmittel ist bestrebt, eine Einigung mit den Direktinvestoren über die betroffenen Produkte herbeizuführen und hat bereits die erforderlichen Schritte in die Wege geleitet. Sobald eine Einigung erzielt ist, zeigen wir Ihnen dies unverzüglich an. In diesem Falle ändert sich für Sie nichts.

            

3. Austausch mit vergleichbaren Leuchtmittel

            

Sollte wider Erwarten eine Einigung mit den Direktinvestoren über die betroffenen Produkte trotz unserer Bemühungen nicht zustande kommen, werden wir die betroffenen Produkte durch gleichwertige Produkte ersetzen. Selbstverständlich ist dies ist mit keinen weiteren Kosten für Sie verbunden.“

 

Das hört sich für meine Begriffe nun völlig anders an als mehrfach zuvor, unter anderem gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter, zugesichert wurde. Ich erinnere an folgende Formulierung: „Die Deutsche Leuchtmittel GmbH bietet Ihnen an, die bestehenden Mietverträge mit angepassten Konditionen fortzuführen oder die vorhandenen Installationen zu erwerben. Diese Vorgehensweise ist zwischen Insolvenzverwaltung und der Deutsche Leuchtmittel GmbH abgestimmt. Daher kann Ihnen die Deutsche Leuchtmittel GmbH versichern, dass diese Ihnen alle angebotenen Leuchten rechtssicher verkaufen oder vermieten kann.“

 

Und was soll das neue Schreiben an die Mietkunden nun für die Direktinvestoren, also die Eigentümer der Leuchten, bedeuten? Wenn diese sich nicht mit dem Unternehmen einigen, welches zuvor versucht hat, die Direktinvestoren über den Tisch zu ziehen (Schädigung Nummer 1), dann werden die vermieteten Leuchten abmontiert (Schädigung Nummer 2) und die Direktinvestoren können dann ihre Leuchten irgendwo abholen?! Das dürfte in der deutschen Rechtsgeschichte einmalig sein, dass der Schädiger dem Geschädigten mit weiterer Schädigung droht, wenn der nicht pariert.

 

Wo wir schon bei dem Wort „Versicherung“ sind: Im Falle der nun gerichtlich beantragten Unterlassungserklärung gegen mich persönlich, erhielt ich Post vom Landgericht Oldenburg mit Datum 28. Dezember 2022 (gibt es eigentlich nicht so etwas wie „Weihnachtsruhe? Eine dringende Terminsache ist das ja nicht). Um dem Gericht zu verdeutlichen, dass man alles richtig gemacht und nie Mietkunden irgendwelche Leuchten zum Kauf angeboten hat, die Direktinvestoren gehören, wurde dem Gericht unter anderem folgendes an Eides statt versichert:

 

„Die DLM führt inzwischen den operativen Geschäftsbetrieb der genannten vier Unternehmen der Deutsche Lichtmiete Gruppe im Wesentlichen fort. Zu diesem Zweck hat sie auch zahlreiche ehemalige Mietkunden der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH angeschrieben. Soweit den Mietkunden dabei die Möglichkeit eines Erwerbs von LED-Leuchten dargelegt wurde, war dies lediglich eine zusätzliche Option zur Fortsetzung des Mietverhältnisses. Dabei wurde in den Schreiben, die an Mietkunden gingen, die im Eigentum von Direktinvestoren liegende LED-Leuchten verwenden, ferner erwähnt, dass ein solcher Erwerb in Absprache mit den Direktinvestoren erfolgen kann. Ein Teil der Anschreiben enthielt lediglich das Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses. Dies war bei den wichtigsten der Mietkunden der Fall, die LED-Leuchten nutzen, die im Eigentum der Direktinvestoren stehen. Keinem Mietkunden wurde angeboten, Leuchten, die im Eigentum von Direktinvestoren liegen, von der DLM oder mir zu kaufen.

 

Ist es denn so, wenn jemand bei Gericht eine solche Versicherung an Eides statt abgibt, dann hat man als Gegenseite kaum eine Chance? Immerhin gibt es für die Glaubhaftmachung einer Aussage genau dieses Mittel der Eidesstattlichen Versicherung. Ich würde dieses Mittel mal als „Joker“ in einem Prozess beschreiben, der immer den höchsten Wert hat. Fast immer.

 

Wikipedia schreibt dazu folgendes:

Die heute weithin als eidesstattliche Versicherung (kurz „E.V.“ oder „EV“) bekannte Versicherung an Eides statt, nach traditioneller Rechtschreibung Versicherung an Eides Statt, ist

1. eine besondere Beteuerung, mit der eine Person bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht (Eid),

2. ein in bestimmten Fällen vor Gericht zugelassenes Mittel der Beweisführung (Glaubhaftmachung).

 

Wesen der Versicherung an Eides statt

Die Versicherung an Eides statt ist ein Mittel der Beweisführung, wobei Tatsachenangaben gemacht werden und deren Richtigkeit besonders versichert wird. (…)

 

Strafrechtliche Folgen einer falschen Versicherung

Besondere Rechtsbedeutung erlangt die Versicherung an Eides statt dadurch, dass nach § 156Strafgesetzbuch (StGB) die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung ein strafbaresAussagedelikt darstellt. Demzufolge wird die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt (1. Alternative) oder die Berufung auf eine solche Versicherung (2. Alternative) gegenüber einer zuständigen Behörde mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. (…) Wird eine vorsätzlich falsche Versicherung vor der unzuständigen Behörde abgenommen, entfällt die Strafbarkeit nach § 156 StGB; es könnten aber andere Straftatbestände in Betracht kommen, etwa Prozessbetrug.

(…)

Berichtigt der Aussagende rechtzeitig die vorsätzliche falsche eidesstattliche Versicherung, kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen, § 158 Abs. 1 StGB. Im Falle der rechtzeitigen Berichtigung einer fahrlässigen falschen eidesstattlichen Versicherung entfällt jedoch gemäß § 161 Abs. 2 StGB die Strafe.

Die Berichtigung muss nicht zwingend auf freiem Willen beruhen, es kommt allein auf die Richtigstellung an. Sie muss eine in allen wesentlichen Punkten wahrheitsgemäße und vollständige Schilderung und eine Distanzierung zur früheren Aussage enthalten; ein Widerruf ist nicht ausreichend, wenn nicht ein Zeugnisverweigerungsrecht ansonsten besteht. Die Berichtigung kann gegebenenfalls sogar in besonderen Umständen auch durch schlüssiges Verhalten vorgenommen werden. Sie muss sich aber an die entgegennehmende Stelle richten bzw. an die Stelle, die die eidesstattliche Versicherung prüft (z. B. Gericht). Daneben muss die Berichtigung auch rechtzeitig erfolgt sein (§ 158 Abs. 2 StGB).

 

Glücklicherweise habe ich pünktlich eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt) gestellt, so dass eine eventuelle Korrektur oder eine Berichtigung sich nicht strafmindernd auswirken würden. Aber wer macht schon eine Eidesstattliche Versicherung und korrigiert diese dann im Nachhinein? Das wäre höchst unwahrscheinlich. Denn die Belehrung über die Folgen einer falschen Abgabe ist ja eindeutig. 


Während ich diesen Brief an Sie, Frau Dr. Wahlmann, schreibe, liegen hier nun vier verschiedene Eidesstattliche Versicherungen auf dem Tisch und zusätzlich eine „Berichtigung Eidesstattliche Versicherung“. Der Geschäftsführer der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH nutzt scheinbar dieses Instrument inflationär nach dem Motto „Je mehr, desto besser“. Welchen Wert hat denn aber eine solche Versicherung noch, wenn man diese beliebig korrigieren kann, nachdem sich herausgestellt hat, dass man, vorsichtig ausgedrückt, zuvor nicht die Wahrheit gesagt hatte? Ich kann es Ihnen sagen: Keinen.

 

Ich mache mir jetzt die Mühe und werde prüfen, ob sich diese diversen Eidesstattlichen Versicherungen widersprechen oder dem entgegenstehen, was dem Gericht schon an anderer Stelle berichtet wurde, hierzu verweise ich auf meine obigen Ausführungen. 

 

Auffällig ist zumindest schon einmal, dass eine neue Eidesstattliche Versicherung das Datum 16. Dezember 2023 trägt. Das kann also nicht stimmen und bedeutet, dass entweder versucht wurde, diese vorzudatieren auf den 16. Dezember 2022, oder der Schreiber hat prophetische Eigenschaften, denn er schreibt dort: "...es wurde in einer Geschäftsleitersitzung am 21. Dezember 2022 beschlossen, …“. Am 16. Dezember 2022 kann er dieses nicht gewusst haben. Ich werde dem auf den Grund gehen.

 

Ach so, die berichtigte Eidesstattliche Versicherung erhält nun folgenden Passus:

 

„Wie sich herausgestellt hat, hat die DLM versehentlich doch einzelnen Mietkunden den Erwerb von LED-Leuchten angeboten, die im Eigentum von Direktinvestoren liegen, und entsprechende Kaufverträge darüber abgeschlossen, ohne dabei zu erwähnen, dass ein Erwerb in Absprache mit den Direktinvestoren zu erfolgen habe. (…)“

 

Ich muss Sie sicherlich nicht darauf hinweisen, dass die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann, mache dies aber hiermit trotzdem.

 

Das alles erinnert mich doch sehr an Walter Ulbricht, als er wie selbstverständlich und völlig selbstgerecht erklärte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“ Oder Uwe Barschel: „Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, ich wiederhole: Mein Ehrenwort, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe haltlos sind.“ 

 

Wir haben, wenn ich das so verbildlichen darf, die Gegenseite in flagranti mit heruntergelassenen Hosen erwischt. Und das Oldenburger Gericht meint ernsthaft, zu dem Schluss kommen zu können, dass nur, weil man einem Kaufinteressenten eine Sache schriftlich zum Kauf anbietet für den Kaufpreis von „29.322,54 € zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt.“, dass dies ja noch lange kein Kaufangebot darstellt, sondern es sich nur um ein „Marktsounding“ handelt.

 

Ernsthaft? Stellen Sie sich doch bitte vor, Ihnen wird Ihre Handtasche geklaut. Der Täter läuft davon, Sie versuchen, ihm zu folgen. Er läuft in einen Second-Hand-Laden. Der Täter bietet Ihre Tasche dem Ladenbesitzer zum Kauf an. Nein, falsch, das macht er ja gar nicht, sondern er fragt den Ladenbesitzer lediglich, ob dieser die Tasche „für 450 Euro kaufen“ möchte. Sie haben den Täter verfolgt, können das Gespräch mit dem Ladenbesitzer mithören. Die von Ihnen gerufene Polizei stößt dazu. Der Täter kann am Ende der Polizei weismachen, dass er die Tasche ja gar nicht zum Kauf anbieten konnte. Die gehört ihm doch gar nicht! Das Ganze war doch nur ein „Marktsounding“ und er wollte zunächst mal wissen, was der Ladenbesitzer überhaupt bereit wäre, für eine solche Tasche zu bezahlen. Dann, und das versichert der Täter an Eides statt, ja dann wäre er auch noch zu Ihnen gekommen, um Ihnen ein seriöses Angebot für den Kauf Ihrer Tasche zu unterbreiten. Was soll er denn auch sonst gewollt haben? Klingt das logisch?

 

Mir fällt dazu noch folgendes ein, was ich kürzlich las:

 

"Ich mag keine Menschen, die sich mehr darüber aufregen, dass man ihre Lügen aufgedeckt hat, als über die Tatsache, dass sie gelogen haben“.

 

Nun noch ein kurzes Update von heute, welches ich Ihnen auf keinen Fall vorenthalten möchte. Ich erwähnte ja, dass sich die Ereignisse momentan förmlich überschlagen:

 

Ich führte heute ein längeres Telefonat mit einem ehemaligen Kapitalvermittler der Deutsche Lichtmiete Gruppe. Dieser schilderte mir den Fall einer Direktinvestorin und ihres Ehemanns. Beide sind im fortgeschrittenen Alter und längst im Ruhestand. Nun ist es so, dass diesen Investoren Leuchten gehören, die von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH bereits an einen Mietkunden verkauft wurden. Auch das Geld wurde bereits von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH vereinnahmt. Das Ehepaar wusste von all dem lange nichts. Das ist nach allgemeiner Auffassung ein klarer Betrug, und dies wurde auch schon zur Anzeige gebracht. Der Geschäftsführer der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH hat nun, nachdem er von uns bei seinem Betrug überführt wurde, den Kontakt zu den von ihm Geschädigten aufgenommen. 

 

Ob diese Kontaktaufnahme unter Beachtung der DSGVO geschah, auf die der Geschäftsführer der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH ansonsten großen Wert zu legen pflegt, wenn es ihm dienlich ist, ist mehr als fraglich. Eine Verletzung des § 202a StGB (Ausspähen von Daten) müssten die Geschädigten selbst zur Anzeige bringen.

 

Interessant ist aber folgendes: Statt den Schaden nun irgendwie zu beseitigen, sich aufrichtig zu entschuldigen und zu versuchen, alles wieder gut zu machen, werden die betagten Direktinvestoren nun massiv unter Druck gesetzt. So schilderte es mir der ehemalige Kapitalvermittler der Deutsche Lichtmiete Gruppe heute am Telefon. Die Direktinvestorin hat mittlerweile „Angst, ans Telefon zu gehen“, da der Geschäftsführer der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH, Herr Frank Günther, sie „regelrecht terrorisiert“. Das hört sich nach meinem Rechtsverständnis nach Nötigung an. Eine Strafanzeige gemäß § 240 StGB müssten die Geschädigten selbst stellen.

 

Herr Frank Günther möchte die Direktinvestoren dazu bringen, ihre Leuchten nun nachträglich an die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH zu verkaufen. Diese Leuchten sind wohlgemerkt bereits an den Mietkunden, bei welchem diese installiert und in Benutzung waren, verkauft worden. Die Direktinvestorin weigert sich aber, da sie offenbar das ihr geschehene Unrecht nicht vertuschen helfen und auch keine Komplizin eines vermeintlichen Betrügers sein möchte.

 

Als Reaktion auf ihre Standhaftigkeit, für die man dieser aufrichtigen Dame großen Respekt entgegenbringen muss, folgte ein Drohbrief, anders kann man dies nicht nennen, des Geschäftsführers der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH, Herr Frank Günther, mit Datum 18. Januar 2023, mit folgendem Inhalt: 

 

„Sehr verehrte Frau (…), sehr geehrter Herr (…),

 

… ich nehme Bezug auf unser letztes Telefonat, in dem Sie, verehrte Frau (…), mir mitgeteilt hatten, dass Sie an einem Verkauf der Leuchten mit den Seriennummern LB00(…) bis LB00(…) nicht interessiert sind und unser Angebot vom 6. Januar d.J., Ihre Leuchten zum Preis von Euro (…) pro Stück zu erwerben, nicht annehmen. Unser Angebot entsprach dem ursprünglich zwischen Ihnen und der Deutschen Lichtmiete vereinbarten Rückkaufpreis. 

 

Wie ich Ihnen am Telefon bereits mitgeteilt hatte, bedauern wir Ihre Entscheidung und halten unser Angebot bis zum 31. Januar aufrecht. Allerdings werden wir den Insolvenzverwalter nunmehr darüber informieren, dass der Ihre Leuchten betreffende Mietvertrag mit dem Endkunden nicht fortgesetzt wird. 

 

Der Insolvenzverwalter hatte Ihnen gegenüber bereits am 15. August 2022 mit dem beiliegenden Schreiben den sogenannten Nichteintritt erklärt. Da Sie die Leuchten nicht verkaufen wollen, bedeutet dies, dass Ihre Leuchten demontiert werden und Sie die in Ihrem Eigentum befindlichen Leuchten beim Endkunden abholen müssen. 

 

Die genauen Abholungsmodalitäten werden wir Ihnen im Nachgang mitteilen. 

 

Die Insolvenzverwaltung erhält eine Kopie dieses Schreibens. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Günther“

 

Wie bitte soll man dieses Schreiben nun einordnen? Der Geschäftsführer der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH, Herr Frank Günther, möchte also, losgelöst von der besten Lösung für den Mietkunden und losgelöst von der besten Lösung für die Direktinvestoren, die beiden Direktinvestoren bei dem Insolvenzverwalter denunzieren und verpetzen, damit dieser nun Schützenhilfe leistet. Die Nachricht liest sich für mich etwa so: „Wenn Sie, liebe Direktinvestorin nicht tun, was ich will, dann bleibt es nicht bei dem ersten Betrug an Ihnen, dann werde ich Sie auch noch zusätzlich schädigen, ist das klar?“

 

Aber ich verstehe trotz aller Drohungen, trotz der irren Nötigung, die ganze Situation nicht. Wieso soll denn nun der Insolvenzverwalter, Herr Rüdiger Weiss, offenbar als Erfüllungsgehilfe von Herrn Frank Günther, darüber informiert werden, dass der die Leuchten dieser Direktinvestoren betreffende Mietvertrag mit dem Endkunden nicht fortgesetzt wird? Der Mietvertrag wurde doch schon allein dadurch aufgehoben und beendet, dass dem Mietkunden die betreffenden Leuchten verkauft wurden! Oder handelt es sich bei diesem Schreiben tatsächlich nur um eine leere Drohung, um die bereits völlig eingeschüchterten Direktinvestoren weiter zu bedrängen, endlich das zu tun, was Herr Frank Günther verlangt?

 

„… Und bist Du nicht willig, so brauch‘ ich Gewalt?“ Wo sind wir denn hier? Im wilden Westen oder immer noch in einem Rechtsstaat, in welchem solches Verhalten nicht ohne Folgen bleiben darf. Eine Strafanzeige gemäß § 246 StGB (Unterschlagung) oder gemäß § 242 StGB (Diebstahl) oder gemäß § 249 StGB (Raub) oder gemäß § 253 StGB (Erpressung) oder gemäß § 259 StGB (Hehlerei) oder gemäß § 266 StGB (Untreue) müssten die Geschädigten selbst stellen.

 

Können Sie oder kann Ihr Haus etwas unternehmen in meiner Sache mit diesen vielen Einzelpunkten, die vielfach grundsätzliche Bedeutung haben? Ach nein, das können Sie ja nicht. Welche Stelle könnten Sie mir alternativ benennen, die wirklich etwas gegen die Missstände unternehmen könnte? Sie verstehen sicher, dass ich mich mit einem erneuten Verweis auf die Staatsanwaltschaft Oldenburg oder die Weitergabe meines Schreibens an irgendeine formelle Beschwerdestelle beim Oldenburger Amtsgericht nicht ernstgenommen fühle. Gibt es denn keine übergeordnete, unabhängige Stelle, die sich dieser Sache annehmen kann? Das ist eine ernstgemeinte Frage. Ich habe auch dem Bundesjustizminister geschrieben, und ich weiß, dass einige Direktinvestoren sich an diverse Stellen gewandt haben bis hin zum Bundespräsidenten. Aber das hat alles nichts genützt. Wie gesagt, hat mein Fall auch eine politische Dimension, die über kurz oder lang zum Tragen kommen wird.

 

Ich bitte Sie daher nochmals: Rufen Sie doch zumindest meinen Verteidiger an. Er kann Sie sachlich, ausgewogen und quasi emotionsfrei informieren. Was haben Sie zu verlieren?

 

Nochmal: Eine Strafanzeige wegen der Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung habe ich nun schon selbst gestellt. Mal sehen, wie die Staatsanwaltschaft München I diese einordnet. Ich jedenfalls bin sehr froh, dass die Tat in München begangen wurde und nicht in Oldenburg, sonst wären ja wieder die Oldenburger gefragt und müssten im Zweifel sogar ermitteln oder sich etwas einfallen lassen, warum man eben nicht gegen diese Seite vorgeht. Die Befangenheit der Oldenburger Justiz ist höchst befremdlich.

 

Es macht sich scheinbar besser und passt besser ins Gesamtbild, wenn die vermeintlichen Taten des vermeintlichen Bösewichts nicht auch noch von echten Taten eines echten Bösewichts getoppt werden. Wie stünde man denn sonst da in Oldenburg? Was würde dann die Presse schreiben? Jetzt, wo man doch alles dafür getan hat, die Deutsche Lichtmiete in die Insolvenz zu zwingen. Dies ist dann ja auch mit vereinten Kräften aller schlussendlich gelungen und kann somit als Erfolg auf ganzer Linie verbucht werden. Und nun? Nun wird betrogen und gelogen und veruntreut und falsch versichert und verstoßen und gebeugt, dass sich die Balken biegen. „Ziel erreicht?“, möchte man da fragen.


Was bleibt am Ende übrig?

 

Ich stehe Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin, gern jederzeit für ein persönliches und selbstverständlich absolut vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Auch mein Rechtsanwalt Herr Prof. Dr. Björn Gercke ist stets gerne gesprächsbereit. Sie erreichen mich mobil unter der Ihnen bereits bekannten Nummer oder Herrn Rechtsanwalt Gercke ebenfalls mobil unter der Ihnen bereits bekannten Nummer, denn dies ist ja nicht mein erstes Schreiben an die Niedersächsische Justizministerin.

 

Mit freundlichen Grüßen,


Alexander Hahn