DLM fordert Unterlassungserklärung!

Die Anwälte von Herrn Günther bzw. von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH fordern, dass Alexander Hahn zwei Unterlassungserklärungen unterzeichnen soll, damit die Wahrheit nicht ans Licht kommt.

Herr Hahn hatte Ende November 2022 alle Mietkunden angeschrieben, damit diese nicht im guten Glauben Leuchten erwerben, die größtenteils fremden Dritten, nämlich den Direktinestoren, gehören. Damit hat Herr Hahn offenbar ins Schwarze getroffen, denn die Reaktion ist ein 27-seitiges Anwaltsschreiben.

Man wirft Herrn Hahn "unbefugte Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen" sowie "Wettbewerbsrechtlich unlautere Herabsetzung und Verunglimpfung; Behauptung unwahrer Tatsache; gezielte Behinderung; Irreführung" vor.

Interessant sind einige Informationen, die wir hier auszugsweise wiedergeben wollen, zum Beispiel diese:

"Richtig ist insoweit allenfalls, dass One Square Advisors - im Interesse der Gläubigergemein­schaft - Insolvenzanträge betreffend die Unternehmen der Deutsche Lichtmiete Gruppe (Deut­sche Lichtmiete AG, Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH, Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH und Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH) gestellt hatte."

Hier wird unverblümt zugegeben, dass es Herr Günther oder seine Gesellschaft war, die Fremdanträge auf die Deutsche Lichtmiete Gruppe stellten, nachdem Ende Februar 2022 die Insolvenzanträge von Herrn Hahn zurückgenommen worden waren. Geschah dies wirklich im Interesse der Gläubigergemeinschaft?

Weiter geht der Anwalt von Herrn Günther auf folgende Information aus dem Schreiben an alle Mietkunden ein, das Herr Hahn Ende November 2022 verschickte. In diesem Schreiben an alle Mietkunden heisst es:
 
"Vermutlich über 50% aller vermieteten Leuchten befinden sich im unbestrittenen Eigentum von einzelnen Investoren, sogenannten Direktinvestoren. Diese Gruppe setzt sich aus über 3.000 Privatinvestoren zusammen, die Ihr Geld in Leuchten investiert haben und die jetzt sozusagen enteignet werden sollen - mit juristischen Spitzfindigkeiten, denen sie oft keine geeignete Verteidigungsstrategie entgegensetzen können."

Die Antwort des Anwalts von Herrn Günther ist erstaunlich:

"Diese Ausführungen sind unhaltbar und gehen an den tatsächlichen Verhältnissen vorbei. Rich­tig ist zwar, dass auch Mietkunden angeschrieben wurden, die LED Leuchten nutzen, die im Eigentum der Direktinvestoren liegen. Diesen Mietkunden wurde jedoch keinesfalls angeboten, die entsprechenden Leuchten von unserer Mandantin oder unserem Mandanten abzukaufen. Soweit überhaupt ein Erwerb erwähnt wurde, geschah dies lediglich im Wege der Darstellung einer zweiten Option zusätzlich zu einer Fortsetzung des Mietverhältnisses durch unsere Man­dantin, wobei jedoch ausgeführt wurde, dass die Mietkunden die installierten Leuchten nach Absprache mit den Direktinvestoren(!), mithin also von diesen, erwerben können. Der Vorwurf, die Direktinvestoren sollten enteignet werden, ist daher falsch und liegt neben der Sache. lm Übrigen enthielten die Schreiben teils sogar nur ein Angebot zur Fortsetzung des Mietverhält­nisses mit unserer Mandantin. Dies gilt etwa für die wichtigsten Kunden, die im Eigentum von Direktinvestoren stehende Leuchten verwenden."

Wir wissen, dass diese Aussage falsch ist. Alle Beweise liegen uns vor.