Was eigentlich passiert ist

Grund für das Eingreifen der Staatsanwaltschaft Oldenburg war der Verdacht des Bandenmäßigen Betrugs gegen vier Mitglieder des Managements der Deutsche Lichtmiete Gruppe. Vorgeworfen wurde der Betrieb eines sogenannten „Ponzi-Systems“.


Durch die Beschlagnahme praktisch aller Wirtschaftsgüter und der Bankkonten – auf denen sich in Summe rund 16 Mio. Euro Liquidität befanden, zuzüglich eines Vorsteuerguthabens von über 3 Mio. Euro – musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. 


Die Deutsche Lichtmiete wäre nicht in der Insolvenz, wenn die Staatsanwaltschaft Oldenburg lediglich eine Hausdurchsuchung unternommen und die Konten der Gesellschaften nicht zusätzlich arrestiert hätte.

Am 22.02.2022 erfolgte die Rücknahme der vorläufigen Insolvenz durch den damaligen Vorstand und Geschäftsführer sämtlicher Gruppengesellschaften. Hintergrund der Rücknahme der Insolvenzanträge war die schriftliche Finanzierungszusage von institutionellen Investoren, welche die Deutsche Lichtmiete Gruppe trotz gesperrter Konten von außen weiterfinanzieren wollten. Diese Investoren glauben nach wie vor an das Geschäftsmodell, dass sie – im krassen Gegensatz zur Staatsanwaltschaft Oldenburg – auch richtig verstanden haben und beurteilen können. Eine wichtige Rolle bei der Rettung der Deutsche Lichtmiete Gruppe sollte zudem die börsennotierte OAB AG aus Hamburg spielen, bei der jedoch einen Tag nach Rücknahme der Insolvenzanträge ebenfalls eine Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg stattfand und die Bankkonten arrestiert wurden.


Die Staatsanwaltschaft Oldenburg startete daraufhin eine bisher nie gekannte Aktion und rief über eine Pressemitteilung alle Gläubiger der Deutsche Lichtmiete Gruppe dazu auf, Forderungen anzumelden, um die Deutsche Lichtmiete zurück in die Insolvenz zu zwingen.


Zudem wurde von der Staatsanwaltschaft Oldenburg eine Internetseite erstellt und ein Dokument zum Download angeboten, über welches sich Gläubiger bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg melden und ihre Forderung anmelden konnten.


Die Staatsanwaltschaft Oldenburg prüfte ihrerseits selbst einen Insolvenzantrag für die betroffenen Gesellschaften zu stellen.

Aufgrund des erneuten Einschreitens der Staatsanwaltschaft Oldenburg sollten dann im März 2022 für die Hauptgesellschaften der Deutsche Lichtmiete Gruppe erneut die Insolvenzanträge gestellt werden, diesmal jedoch in Eigenverwaltung, um zumindest den damals schon lädierten Geschäftsbetrieb weiter aufrecht erhalten zu können.


Das Amtsgericht Oldenburg eröffnete jedoch die Insolvenz wieder unter der Führung des zuvor eingesetzten Insolvenzverwalters aufgrund eines Fremdantrages durch den heutigen Übernehmer der Deutsche Lichtmiete, One Square Advisors – bis heute ohne Anhörung des Schuldners! 


Die Insolvenz ist nicht auf ein Scheitern des Geschäftsmodells zurückzuführen, sondern einzig und allein auf das unverhältnismäßig harte Vorgehen der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Am 27.12.2021 und am 20.01.2022 folgten entsprechende Stellungnahmen der Anwälte der Beschuldigten. Im Wesentlichen geht es um den Vorwurf, das Geschäftsmodell wäre nicht tragfähig und auf Betrug aufgebaut.

Hier die wichtigsten Gegenargumente

  • Wichtig zu verstehen ist grundsätzlich, dass das Geschäftsmodell der Deutschen Lichtmiete auf Langfristigkeit ausgelegt ist. Mindestens 10 Jahre, eher 15 Jahre und mehr beträgt die prognostizierte Laufzeit der Verträge mit den Mietkunden.
  • Der RoI (Return on Invest) der einzelnen Projekte beträgt unter 5, künftig sogar unter 4 Jahre.
  • Die hohe Profitabilität zeigt die errechnete IRR-Rendite von über 20% p.a. auf Projektebene.
  • Die Deutsche Lichtmiete hat diverse Gutachten, Studien und Ausarbeitungen von namhaften Beratungsunternehmen insbesondere in 2021 in Auftrag gegeben. Unter anderem Rothschild & Co, Porsche Consulting, KPMG und Duff & Phelps. Hier wurde der Markt, das Marktwachstum für Light as a Service (LaaS), die Marktführerschaft der Deutsche Lichtmiete, die Profitabilität, der Eigenkapitalwert der Deutsche Lichtmiete Gruppe sowie die Behandlung der Umsatzerlöse mach IFRS beleuchtet und/oder bestätigt.
  • Der Betrieb eines „Ponzi-Systems“ kann ausgeschlossen werden.