Unsere Stellungnahme zu Schreiben von Anlegeranwälten
Uns erreichen einige Schreiben von sogenannten Anlegeranwälten, die den Vorwurf des Insolvenzverwalters aufgreifen und in denen behauptet wird, es würden Leuchten fehlen. Das ist schon eine regelrechte Schmutzkampagne, die auch die Direktinvestoren nicht weiter bringt. Und sogar vermeintlich seriöse Anwälte nehmen den Begriff Betrug in den Mund und würden von den Direktinvestoren gerne Geld haben, um Forderungen anzumelden und Klagen anzustreben. Der Römer hätte hier gefragt: Cui bono?
Darauf möchten wir kurz antworten:
- Der Insolvenzverwalter hat zu keiner Zeit wirklich nach den fehlenden Seriennummern geforscht, und das aus gutem Grund. Zum Teil waren die Seriennummern in Altsystemen (Select Line) geführt und noch nicht in den neuen Systemen (Microsoft Dynamics) verarbeitet, so dass wahrscheinlich bei der Übertragung bzw. Migration Fehler passiert sind. Ob wirklich alle Seriennummern in Select Line vollständig zugeordnet waren, wissen wir nicht. Es gibt aber auch Leuchten – physisch vorhanden – die in den Listen von Herrn Weiss gar nicht auftauchen – also sozusagen eine positive Inventurdifferenz. Diese könnten zum Beispiel im CRM-System (Salesforce) oder in Select Line dokumentiert sein.
- Die Anlagenbuchhaltung der drei Direkt-Investitionsgesellschaften im Konzern und die der Private Placement-Gesellschaften zeigten einen Bestand, der zumindest im letzten Jahr 2021 auch noch da war, der sehr detailliert, aber nach Gattungen (Produkten) gegliedert und der mengenmäßig überprüfbar war und ist – möglicherweise ist er nach Insolvenzeröffnung irgendwohin verschwunden. Das können wir weder ausschließen noch kontrollieren. Die Buchhaltung zeigt in den nicht konzerngebundenen Gesellschaften für jeden Anleger genau die Anzahl der Leuchten, die ihm verkauft wurden – und diese waren auch vorhanden. Allerdings hat man hier die Gattung gezählt, nicht die Seriennummern. Vor der Insolvenz war das auch nicht relevant, weil die Leuchten entweder den Direktinvestoren oder der Gesellschaft gehört haben – und das Ziel war ja, diese Leuchten vollständig zu vermieten. Eine Inventur nach Seriennummern wäre unmöglich gewesen (160.000 einzelne Seriennummern zählen?).
- Unter anderem deswegen haben die Seriennummern in der Finanz- und in der Anlagenbuchhaltung keine Rolle gespielt. Es kann also sein – und das ist auch wahrscheinlich – dass möglicherweise eine größere Zahl an Seriennummern falsch zugeordnet wurden. Würden tatsächlich Leuchten fehlen, dann würde es sich um Bilanzbetrug handeln – und vermutlich wären die Organe der Gesellschaften längst angeklagt worden, so schwierig ist dieser Sachverhalt nicht aufzuklären. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Es fehlen keine Leuchten, von geringen und üblichen Inventurdifferenzen abgesehen. Hier wird bewusst und zum Nutzen der Unzahl von Beratern die Unwahrheit in die Welt gesetzt! Was ist denn die Folge? Wenn die Leuchten keinem Investor zugeordnet werden können, dann kann sich One Square Advisors diese Leuchten für sehr kleines Geld einverleiben, der Insolvenzverwalter erhält eine hohe Vergütung im Millionenbereich und die Direktinvestoren gehen leer aus (und sollen es auch!) – genau darum geht es hier!
Diese Kosten und die juristischen Scharmützel haben bei der Deutsche Lichtmiete AG offenbar schon zu einer so hohen finanziellen Belastung geführt, dass die über 2,4 Mio. Euro Anlagegelder in der Kasse am Anfang des Jahres 2022 für Anwälte, Berater usw. draufgegangen sind und die Gesellschaft nun erklären musste, dass sie ihre Masseverbindlichkeiten nicht bezahlen kann.
Zu klären wäre – und das machen wir gerade mit und für einen sehr großen Investor - und das schaut sich auch der Vertreter im Gläubigerausschuss der Direkt-Investitionsgesellschaften, Herr Rechtsanwalt Gericke, genau an: Brauche ich für einen wirksamen Eigentumsübergang überhaupt die Seriennummer? Oder sind die Leuchten über die Typenbezeichnung hinreichend bestimmbar, so dass der Direktinvestor sie aussondern kann (für die Juristen: Hier geht es um die Frage der Bestimmtheit vs. Bestimmbarkeit)? Und diese Frage wäre Aufgabe eines Insolvenzverwalters gewesen, der die Gläubiger der Direkt-Investitionsgesellschaften vertritt – Herr Weiss arbeitet ja eng mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihen (!) und dem angeblichen Käufer des Unternehmens zusammen (One Square Advisors). Ein Sonderinsolvenzgutachter für die Direkt-Investitionsgesellschaften hätte diesen Interessenkonflikt thematisiert, und später kann sich daraus vielleicht auch ein Haftungsanspruch gegen Herrn Weiss ergeben. Wenn die Direktinvestoren gemeinsam auftreten würden, dann wäre der Fall klar – die in den Gesellschaften bilanzierten und auch vorhandenen, zu weiten Teilen vermieteten Leuchten, gehören den Direktinvestoren, ebenso wie diesen die Mieten daraus zustehen! Es wird allerhöchste Zeit, dass sich das Thema mal ein Profi im Sachenrecht anschaut!